Diese Verpflichtung konkretisiert auch Artikel 20 a des Grundgesetzes, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen einfordert. Ein Gutachten der Deutschen Umwelthilfe stellt dazu fest - Zitat -:
„Die von Beginn an prekäre Situation in der Asse II hätte niemals als Nachweis der Erfüllung der Entsorgungsvorsorgepflicht gelten dürfen. Nichts anderes gilt in Bezug auf den Salzstock Gorleben in Anbetracht des trotz jahrzehntelanger Erkundungsarbeiten fehlenden Eignungsnachweises und der Beschränkung des zudem offenbar nicht weiter verfolgten Planfeststellungsantrags von 1977 auf die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle.“
Mit der Atomgesetznovelle von 2002 wurden hier die Konsequenzen gezogen. Die Laufzeit wurde befristet, weil die Pflicht zum Nachweis der Entsorgung Bestandteil der Betriebsgenehmigung aller laufenden Atomkraftwerke ist. Diese Grundlagen wurden seinerzeit von einer Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt. Deshalb ist kein Tag Laufzeitverlängerung zulässig. Deshalb ist eine Befassung des Bundesrates, eine Zustimmung des Bundesrates zwingend.
Meine Damen und Herren, Sie wollen die Laufzeiten bis 2050 verlängern. Sie wollen keine Terrorsicherheit gegen Panzerfäuste oder Flugzeugabstürze vorschreiben. Sie wollen das Sicherheitsniveau durch einen perfiden rechtlichen Kunstgriff absenken, und Sie wollen das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Das ist schlicht verfassungswidrig, und zwar sowohl wegen der Nichterfüllung der Entsorgungspflicht als auch wegen der erheblichen zusätzlichen Aufgaben, die auf die Länder zukommen.
In letzter Sekunde haben Sie offenbar noch an dem Gesetz gearbeitet und versucht, die Haftpflicht zu streichen, woran die Länder bislang mit beteiligt sind. Kein Geringerer als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, HansJürgen Papier, hat Ihnen das ins Stammbuch geschrieben, und zwar sehr deutlich: Praktisch jede wesentliche Änderung löst die Zustimmungspflicht der Länder aus.
Bis zu der verlorenen Wahl in Nordrhein-Westfalen, Herr McAllister, hat auch Ihr Vorgänger diese Auffassung vertreten. Mit dem Verlust von Nordrhein-Westfalen hatte er offensichtlich nicht gerechnet. Jetzt kommen Sie daher und wollen das Licht des Landes unter den Scheffel stellen. Das wollen Sie tun, obwohl Niedersachsen bislang die größten Lasten in der desaströsen Entsorgungsfrage trägt. Sie wissen, dass Sie im Moment versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu kommen. Ich unterstelle auch, dass Sie wissen, dass bislang kein Land der Welt über ein Endlager für hoch radioaktiven Müll verfügt. Sie wissen, Herr McAllister, dass wir am Ende eine Lösung brauchen, die Parteigrenzen überwindet und Legislaturperioden und viele Generationen überdauert. Ein Gesetz für eine neue Endlagersuche wäre ein Anfang. Schweden und die Schweiz sind auf diesem Weg, aber noch nicht am Ziel.
Aber eines garantiere ich Ihnen, Herr McAllister: Diese Bundesregierung, die von den Parteien getragen wird, die auch hier im Parlament heute noch die Mehrheit haben,
Diese Bundesregierung wird später einmal als verlängerter Arm der Atomindustrie in die Geschichtsbücher eingehen.
Zum Schluss möchte ich einen schönen Satz von Herrn Stratmann zitieren, der zeigt, dass man bei Ihnen noch munter diskutiert und dass es hinter der glatten Fassade rumort. Zitat Herr Stratmann aus dem Handelsblatt in der letzten Woche:
„Eine Wiederholung der früheren Fehler wäre deshalb der denkbar schwerstwiegende Verstoß gegen alle ethischen Grundsätze. Dies gilt insbesondere dann, wenn das eigene Handeln auch aus dem christlichen Menschenbild abgeleitet wird, das dem Menschen gerade keine Allwissenheit und Unfehlbarkeit zuordnet.“
Klarer kann man das gar nicht ausdrücken. Herrn Stratmann ist ausdrücklich dafür zu danken, dass er das in dieser Form zu Papier gebracht hat.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Christian Meyer [GRÜNE]: Wo ist er eigentlich? - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Er ist entschuldigt!)
Herr Ministerpräsident, ich fordere Sie sowie die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion auf: Unterstützen Sie unseren Antrag und sorgen Sie dafür, dass Länderinteressen gewahrt werden, dass keine Laufzeitverlängerung ohne die Beteiligung und die Zustimmung des Bundesrates erfolgt!
Den Antrag unter Tagesordnungspunkt 20 bringt der Kollege Tanke von der SPD-Fraktion ein. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Tanke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Bürgerinnen und Bürger ist es schlicht nicht nachvollziehbar, was die Bundesregierung in wirklich finsterster Hinterzimmermanier ausgehandelt hat.
Die Energiewende, von der die Regierung spricht, ist in Wirklichkeit nur ein Kniefall vor den Energiekonzernen.
Warum nur ohne Not zwölf Jahre mehr Laufzeit? Warum alte Gräben wieder aufreißen? Warum damit einen gesellschaftlichen Großkonflikt entfachen, den die damalige rot-grüne Bundesregierung vor zehn Jahren durch den mit den Konzernen vereinbarten Konsens halbwegs befriedet hat?
Tatsächlich haben Merkel & Co. keine Begründung für längere Laufzeiten. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, positionierte sich klar gegen längere Laufzeiten. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung hat gegen die Laufzeitenverlängerung votiert und besonders auf den technisch-ökonomischen Systemkonflikt zwischen den erneuerbaren Energien und den grundlastorientierten AKWs hingewiesen. Die Bundesregierung kam nicht einmal dann zur Einsicht, als selbst ihr eigenes Gutachten die erhofften Argumente für Laufzeitverlängerungen nicht lieferte. So war das Urteil der Zeit zwangsläufig: Die Laufzeitverlängerung ist Ausdruck politischer Willkür.
Wir stellen hier heute die Frage: Was war der Beitrag Niedersachsens zum Energiekonzept? - Niedersachsen als Energieland, Niedersachsen als Atomland, Niedersachsen als Energiedurchleitungsland Nummer eins.
Leider, Herr McAllister: völlige Fehlanzeige! Sie gaukeln Interessenvertretung vor. Sie liefern lieber Bilder aus Indien, damit wir erfahren, wo Papa McAllister Barbie-Puppen kauft und
dass gepanzerte Phaetons eingeflogen werden. Aber in dieser entscheidenden Frage für Niedersachsen, Herr McAllister, taucht der Ministerpräsident ab. Das ist unverantwortlich.
hören. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hat Ihre Bilanz gestern deswegen zutreffend beschrieben: Ihre „Niederlage heißt Atompolitik“. Warum, Herr McAllister, haben Sie nicht den Mut, die Interessen Niedersachsens gegenüber anderen Ministerpräsidenten auf Augenhöhe zu vertreten?
Gute Argumente dafür gibt es wahrlich genug: die Interessen der Stadtwerke, die Entwicklung der erneuerbaren Energien, Investitionen, Arbeitsplätze. Wir alle im Plenum wissen, worum es geht. Die Rumeierei in Sachen Atomenergie, Ihr Wegducken, Ihr Weglaufen vor Mikrofonen sind nur peinlich.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Ihr Den-Mikrofonen-Hinterherlaufen ist auch peinlich!)
Deswegen, Herr McAllister, ist der heutige Artikel in der Welt, die nicht gerade das regierungskritischste Organ ist, der mit „Ein halber Fehlstart“ überschrieben ist, eine zutreffende Charakterisierung: „bei der Energiepolitik … hat sich David McAllister nicht durchsetzen können, ganz im Gegenteil: Er hat noch nicht einmal gekämpft.“ Ein atompolitischer Scheinriese, Herr McAllister - zu mehr haben Sie es nicht gebracht.
Dennoch ist heute endlich auch einmal Ihre Meinung gefragt - als Ministerpräsident, als Politiker und auch als Jurist. Gaßner und Kendzia begründen die Bundesratsbeteiligung, die wir verlangen, mit dem Risikoaufschlag von 50 % bis 370 % für Atomunfälle. Ihr Verzicht auf höhere Sicherheitsstandards macht Störfälle und auch einen Atomunfall noch wahrscheinlicher. Gaßner und Kendzia haben mit ihrer Begründung einer zwingenden Bundesratsbeteiligung recht.
Sie, Herr Ministerpräsident, haben angekündigt, sich ein Urteil zu bilden. Sie haben in der Plenarsitzung am 8. September gesagt: „Wer in der Lage ist, einen Gesetzentwurf abschließend juristisch zu beurteilen, ohne dass er vorliegt - geschweige denn, dass er ihn zur Kenntnis genommen hat -, der muss mit Nachnamen …“ - „Papier heißen“, wollten Sie sicherlich sagen.
Denn der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident, Hans-Jürgen Papier, hat die Zustimmung des Bundesrates bei der Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke per se mit dem Artikel 87 c des Grundgesetzes begründet und als zwingend erforderlich beschrieben.
Herr McAllister, man könnte mit Nachnamen nicht nur „Papier“ heißen, man könnte mit Nachnamen auch „Lammert“ heißen. Der Bundestagspräsident Norbert Lammert sagt: „Ich halte die gefundene Lösung, die auch ohne eine Zustimmung des Bundesrats realisiert werden soll, nicht für einen Geniestreich.“ Der Alleingang - sagt der Bundestagspräsident - berge ein beachtliches verfassungsrechtliches Risiko. Union und FDP würden mit der Umgehung des Bundesrats - sagt er weiter - bewusst auf die Chance verzichten, angesichts der weit in die Zukunft - bis 2050 - reichenden Vorstellungen dieses Konzept auf eine breite Basis zu stellen.
Mit der Verweigerung der Beteiligung des Bundesrats reihen Sie sich in die Atomgeschichte einiger konservativer Politiker in Deutschland ein, die wir donnerstags im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss immer hören: Tarnen, täuschen und vertuschen.
Sie wollen keine Bundesratsbeteiligung. Sie wollen keine offene Diskussion über diese Frage, weil Sie genau wissen, dass Sie zu dem Unsinn der Laufzeitverlängerung niemals eine Zustimmung finden werden.