Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schostok, ich finde, die Sozialdemokraten haben mit ihrem Antrag vom 3. August in der Tat ein merkwürdiges Verständnis niedersächsischer Europapolitik zum Ausdruck gebracht; denn aus meiner Sicht lautet die Quintessenz Ihres Antrags: Das Heil liegt ausschließlich in europäi
Meine Damen und Herren, ich bin dezidiert anderer Auffassung. Deshalb bin ich dankbar dafür, dass CDU und FDP einen Änderungsantrag eingebracht haben. Ihren Antrag, Herr Schostok, muss man schlicht und ergreifend ablehnen.
Diese Niedersächsische Landesregierung steht für beide Seiten einer vernünftigen Europapolitik. Wir unterstützen die Europäische Union, wenn eine europaweite Regulierung Sinn macht. Daher unterstützen wir Maßnahmen wie den Euro-Rettungsschirm, die europäische Finanzmarktregulierung, die Vollendung des EU-Binnenmarktes oder auch eine europäische Energie- und Klimapolitik.
Wir treten, wenn es sein muss, aber auch konsequent für niedersächsische Interessen ein. Wir wollen beispielsweise keine einheitliche europäische Bildungspolitik. Wir wollen keine einheitlichen europäischen Sozialversicherungssysteme. Wir wollen keinen einheitlichen europäischen Katastrophenschutz. Und wir wollen keine einheitliche europäische Integrationspolitik. Denn diese Themen sind bei uns in den besten Händen, und dabei sollte es auch bleiben.
Meine Damen und Herren, wir und auch ich tun das nicht allein aus innerer Überzeugung, sondern auch, weil es nach dem Vertrag von Lissabon eine klare Kompetenzordnung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten gibt, weil die Europäische Union nach dem Prinzip der Subsidiarität in Bereichen, in denen sie nicht ausschließlich zuständig ist, nur tätig werden darf, sofern die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können und weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Vertrag von Lissabon die deutschen Verfassungsorgane unter dem Stichwort „Integrationsverantwortung“ dazu verpflichtet hat, dafür zu sorgen, dass nennenswerte nationale Gestaltungsspielräume erhalten bleiben.
Ihrem Antrag überhaupt nicht statt. Schlimmer noch: Sie wird von Ihnen grundlos diskreditiert, nämlich wenn Sie die Europapolitik dieser Landesregierung in der Überschrift Ihres Antrages unzutreffend als „spaltend“ oder „vorurteilsbeladen“ bezeichnen oder wenn es ganz am Ende Ihres Antrages genauso unzutreffend heißt:
„Dagegen verengt die Landesregierung die europäische Dimension auf Zielkonflikte zwischen europäischen, nationalen und niedersächsischen Interessen.“
Ich will eines ganz deutlich machen: Die von der SPD geäußerte Kritik am Europapolitischen Konzept der Landesregierung weise ich in aller Entschiedenheit zurück.
Frau Emmerich-Kopatsch und andere, Ihre Kritik am Europapolitischen Konzept der Landesregierung wäre um ein Vielfaches glaubwürdiger, wenn es Ihnen in 13 Jahren in der Tat gelungen wäre, trotz eines „überragenden“ Europaministers Senff einmal ein solches Konzept vorzulegen. Entweder man tut es, oder man lässt es sein. Aber Sie haben kein Recht, uns zu kritisieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen schon jetzt ankündigen: Wir als Niedersächsische Landesregierung werden in 2012 eine dritte Auflage unseres Konzepts vorstellen. Dafür stehen CDU und FDP.
Meine Damen und Herren, außerdem scheint es in Brüssel und Straßburg nur einen zu geben, dem unser Konzept nicht gefallen hat, nämlich den bereits angesprochenen Europaabgeordneten Bernd Lange. Ansonsten haben wir auch aus Brüssel und Straßburg nur positive Rückmeldungen bekommen.
„Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Schreiben vom 11. Februar und für die Übersendung des Europapolitischen Konzepts 2010 der Niedersächsischen Landesregierung, von dem ich mit großem Interesse Kenntnis genommen habe. Lassen Sie mich
zuallererst sagen, wie sehr ich die von Ihrer Landesregierung in diesem Konzept zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft begrüße, das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages als Gelegenheit zu ergreifen, die eigene Integrationsverantwortung insbesondere durch die Beteiligung im Bundesrat stärker wahrzunehmen. Seien Sie versichert, dass ich Ihr Anliegen, demokratische Grundwerte im institutionellen Rahmen der Europäischen Union in vollem Umfang zu wahren, voll und ganz teile. Wir sind beide der Auffassung, dass der soziale Zusammenhalt integraler Bestandteil des Binnenmarktes bleiben muss. Die Bemühungen Ihres Landes, das europäische Projekt den Bürgern nahezubringen, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch im Rahmen Ihrer regionalen Partnerschaften mit der Normandie, Niederschlesien und Großpolen, werden von der Europäischen Kommission sehr gewürdigt.“
Meine Damen und Herren, wer schrieb diese sehr zutreffenden Zeilen am 5. Mai 2010 an meinen Amtsvorgänger Christian Wulff? - Niemand geringerer als der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso. So viel zur Wahrheit, so viel zur Wahrnehmung unserer Europapolitik in Brüssel und Straßburg!
Meine Damen und Herren, da dies meine erste Rede in meiner Funktion als Europaminister in diesem Hohen Haus ist und ich von der geschätzten Fraktionsvorsitzenden der Linken ja auch aufgefordert worden bin, noch einige Sätze zur zukünftigen Europapolitik zu sagen, möchte ich das gerne tun und hervorheben, was mir in diesem Themenbereich wichtig ist.
Heute, am 6. Oktober 2010, hat die Europäische Kommission unter dem Titel „Single Market Act“ ihr Mitteilungspaket zur Weiterentwicklung des EUBinnenmarktes vorgelegt. Die Weiterentwicklung des EU-Binnenmarktes ist für uns in Niedersachsen von überragender Bedeutung; denn rund zwei Drittel der niedersächsischen Ausfuhren gehen bekanntlich in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Auswirkungen auch auf unser Land Niedersachsen haben. Die Landesregierung wird sich - wie immer - zu den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission positionieren.
Die Landesregierung möchte aber auch den in Niedersachsen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen ein Forum bieten. Daher werde ich Mitte Januar des kommenden Jahres zu einem Symposium zur Zukunft des EU-Binnenmarktes nach Hannover einladen. Vertreter der niedersächsischen Wirtschaft, der Gewerkschaften, des Verbraucherschutzes und der Kommunen werden Gelegenheit haben, ihre Interessen unmittelbar Repräsentanten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der Bundesregierung vorzutragen. Sofern diese Veranstaltung bei den niedersächsischen Interessenvertretern Anklang findet, können wir derartige Symposien gerne zu anderen EU-Themen von besonderer Bedeutung für unser Land wiederholen.
Meine Damen und Herren, es ist gut und richtig, dass die Landesregierung niedersächsische Interessen in Brüssel offensiv vertritt. Das ändert auch nichts an unserer europafreundlichen Grundhaltung. Da die Sozialdemokraten mit ihrem Antrag genau dieses in Abrede gestellt haben, tut der Landtag gut daran, diesen Antrag abzulehnen und dem Änderungsantrag von CDU und FDP eine Mehrheit zu geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über die Änderungsanträge ab. Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über die vorliegenden Änderungsanträge zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden. Sollte die Beschlussempfehlung abgelehnt werden, würden wir anschließend zunächst über den sich am weitesten vom Ursprungsantrag entfernenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der
FDP und nur im Fall dessen Ablehnung danach über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2691 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Offensichtlich keiner. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das abgelehnt; der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde also nicht gefolgt.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/2879. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit wurde der Antrag in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der FDP angenommen. Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2921 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt, und wir können zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen.
- Ich möchte eigentlich erst fortfahren, wenn diejenigen, die das Thema nicht interessiert, den Saal verlassen und die anderen Platz genommen haben. - Ich danke Ihnen.
Zweite Beratung: Gegen die Wand: schwarz-gelbe Atompolitik stoppen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1863 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/2848
Erste Beratung: Zwingende Beteiligung des Bundesrates im Verfahren zu den von der Bundesregierung und den Energiekonzernen geplanten Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2876
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt Ihnen, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 19 abzulehnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident! Seit einem halben Jahrhundert werden Forschungsreaktoren, eine Wiederaufarbeitungsanlage und derzeit noch 17 Leistungsreaktoren in Deutschland betrieben. Seit einem halben Jahrhundert gibt es keine Lösung in der Endlagerfrage. Das weltweit erste Atommüllendlager Asse ist auf ganzer Linie gescheitert.
Über 50 Jahre nach Einführung des Atomgesetzes gibt es für abgebrannte Brennelemente, also hoch radioaktive, Wärme entwickelnde Abfälle keine Entsorgungsmöglichkeit. Die staatliche Schutzpflicht gemäß Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes verlangt jedoch eine effektive Entsorgung.
Diese Verpflichtung konkretisiert auch Artikel 20 a des Grundgesetzes, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen einfordert. Ein Gutachten der Deutschen Umwelthilfe stellt dazu fest - Zitat -: