Protokoll der Sitzung vom 06.10.2010

Ich will darauf aufmerksam machen, dass das Land Niedersachsen keinesfalls bei bestimmten Brennpunkten - - - Ich mag im Übrigen den Begriff „Brennpunktschule“ überhaupt nicht. Wir haben an sogenannten Brennpunktschulen, die Sie hier immer wieder darstellen, sehr unterschiedliche Probleme a) aufgrund der Sprachförderung und Migrationsproblematik, b) aufgrund einer besonderen sozialen Zusammensetzung im Stadtteil, sehr oft auch ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Problemfelder, die die Lehrkräfte unzweifelhaft vor eine besondere Situation stellen. Im Kern kann es nur darum gehen, im Rahmen der Zusammenarbeit, der Angebote der Sozialarbeit, die in einer Kommune und Schule bestehen, ein vernetztes professionelles Angebot zu liefern.

Es ist mitnichten der Fall, dass das Land Niedersachsen hier nicht seiner Verpflichtung nachkommt. Fast 70 Millionen Euro in ein Erziehungs-, Beratungs- und Unterstützungssystem zu investieren, ist doch nicht nichts! Es ist doch erheblich, was wir hier machen!

(Dörthe Weddige-Degenhard [SPD]: Aber es reicht nicht!)

Andere Bundesländer geben keine 12,3 Millionen Euro für das Hauptschulprofilierungsprogramm aus so wie wir in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich verstehe Ihre Argumente sehr wohl und würde mir wünschen, dass wir noch mehr Geld in die Hand nehmen könnten, um vielleicht das eine oder andere in Brennpunktbereichen zu unterstützen.

In 25 Grundschulen, die an sogenannten Brennpunkten existieren, hat das Land bereits Sozialpädagogen zur Verfügung gestellt. Wir versuchen, uns jede einzelne Schule sehr genau anzuschauen, um zu erwägen: Kann man hier noch mit Lehrerstundenzuweisungen, pädagogischen Mitarbeitern oder sonstigen Unterstützungsmaßnahmen helfen? Das wollen wir gerne machen. Sollte es an dieser Schule noch eine Notwendigkeit für pädagogische Mitarbeiter geben, werden wir das natürlich prüfen. Ich kann es aber im Moment nicht sagen.

Kurzum, meine Damen und Herren: Bitte malen Sie die Welt nicht immer so schwarz! So schwarz ist sie nicht. Da, wo Probleme entstehen, werden wir uns gemeinsam mit den kommunalen Trägern der Jugendhilfe darum kümmern. Ich habe nicht gesagt, dass wir uns zulasten der Kommunen unserer Aufgabe entledigen. Im Gegenteil, wir legen eine Menge obendrauf.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Karl-Heinz Klare [CDU]: Sehr richtig!)

Es liegen tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Ich schließe die Beratung.

Bevor ich zur Abstimmung komme, möchte ich daran erinnern, dass die Kollegin Korte zwischendurch beantragt hat, dass der Antrag unter Tagesordnungspunkt 21 an den Kultusausschuss zurück überwiesen werden soll.

Über diesen Antrag lasse ich zunächst abstimmen. Wer sich der Auffassung anschließt, dass der Antrag unter Tagesordnungspunkt 21 an den Kultusausschuss zurück überwiesen werden soll, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag nicht an den Kultusausschuss zurück überwiesen wird.

Damit kommen wir nun zur inhaltlichen Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2761 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 22 auf.

Einzige (abschließende) Beratung: Die Versorgung mit hausärztlichen Leistungen auf dem Lande sichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2405 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/2890

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wie mir die Fraktionen eben übermittelt haben - ich hoffe, dass das inzwischen abschließend geklärt ist -, hat man sich inzwischen darauf verständigt, dass wir jetzt ohne Beratung gleich zur Abstimmung kommen. Höre ich Widerspruch? Sehe ich Widerspruch? - Das ist offenkundig nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2405 in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 01459 (01-02) der Landesregierung zur Erwägung überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 23 und 24 gemeinsam auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Gerechtigkeit bei der Rundfunkgebührenbefreiung - Sozialen Ausschluss der Fernseh- und Rundfunkteilhabe verhindern - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/1492 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/2891

Einzige (abschließende) Beratung: Mediengebühr pro Haushalt statt Rundfunkgebühr pro Gerät - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1700 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2806 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/2892 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2919

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1492 abzulehnen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1700 in der Fassung des in die Beratung einbezogenen Änderungsantrages in der Drs. 16/2806 ebenfalls abzulehnen.

Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2919 zielt auf eine Annahme des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1700 in einer geänderten Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Von der Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Kollegin Flauger zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort!

(Vizepräsident Dieter Möhrmann über- nimmt den Vorsitz)

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme zunächst zum gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rundfunkbeitrag pro Haushalt und Betriebsstätte statt Rundfunkgebühr pro Gerät“.

Wir alle haben uns schon einmal über die GEZ geärgert, über ihre Schnüffelpraxis bis weit in den Privatbereich hinein, über stalkingähnliche Belästigungen bis hin zu Vorgehensweisen, die man fast als Nötigung bezeichnen muss.

Wenn ein Vorschlag vorliegen würde, die Rundfunkgebühren sozial gerecht, aber einfacher und weniger bürokratisch zu erheben, würden das sicherlich alle begrüßen. Aber solch ein Vorschlag liegt mit dem Vorschlag einer Haushaltsgebühr eben nicht vor.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Antrag ist zunächst ein abstrakter Vorschlag. Die aktuellen Vorstellungen der Ministerpräsidentenrunde zur Umsetzung dieser Idee versprechen keinerlei Verbesserungen gegenüber der jetzigen Situation. Wenn diese unausgegorenen Vorstellungen umgesetzt werden, haben wir einen datenschutzrechtlichen GAU. Wir bekämen zur Umsetzung dieses Modells ein bundesweites Verzeichnis aller Wohnungen und Betriebsstätten. Wir bekämen einen regelmäßigen Meldedatenabgleich und umfangreiche Anzeige- und Auskunftspflichten aller Bürger und Unternehmen. Ohne Wissen der Betroffenen könnten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen Auskünfte durch die zukünftige Ersatz-GEZ eingeholt werden.

Meine Damen und Herren Antragsteller, solange Sie zu der vorgelegten Idee eines Haushalts- und Betriebsstättenbeitrags nicht darlegen können, dass es bessere Umsetzungsmöglichkeiten als die jetzt ins Auge gefassten gibt, solange wird jedenfalls die Linke diesem Modell nicht zustimmen. Dann können wir gleich alles beim Alten lassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt komme ich zum Antrag der Linken „Gerechtigkeit bei der Rundfunkgebührenbefreiung - Sozialen Ausschluss der Fernseh- und Rundfunkteilhabe verhindern“. Wir wollen nicht, dass Menschen aus sozialen Gründen vom Empfang des öffentlichrechtlichen Rundfunks ausgeschlossen werden. Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Rundfunkgebührenbefreiung für Studierende, die kein BAföG beziehen, aber dennoch über ein vergleichbar geringes oder niedrigeres Einkommen verfügen. Außerdem fordern wir die Befreiung auch für prekär Beschäftigte, Renterinnen und Rentner und andere Personen, die zwar keine Transferleistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II, III oder XII beziehen, aber dennoch von einem vergleichbar geringen Einkommen leben.

Für die zweite Gruppe sehen die aktuellen Überlegungen wohl in der Tat eine Befreiung vor. Sie soll für Menschen gelten, die so wenig Geld haben, dass sie durch die Zahlung der Rundfunkgebühr unter die entsprechenden Bedarfssätze rutschen würden. Aber das sind aktuell nur Planungen. Ob es nachher so kommt, weiß heute niemand. Deshalb wäre ein klares, am besten einstimmiges Signal aus diesem Landtag, das diesen Punkt absichert, äußerst sinnvoll.

Außerdem sollten wir hier gemeinsam ein Votum dafür abgeben, dass auch die Studierenden ohne BAFöG, aber mit vergleichbar geringem oder niedrigerem Einkommen gebührenbefreit werden. Das wäre nur konsequent.

Deshalb bitte ich Sie um eine verantwortungsvolle Entscheidung zu unserem Antrag, also um ein möglichst einstimmiges Ja.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Helmhold das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden jetzt zu behandelnden Anträge befassen sich mit dem zurzeit in der Beratung befindlichen sogenannten Gebührenstaatsvertrag.

Dazu fordert die Linke in der Drs. 1671492, dass es eine Gebührenbefreiung auch für Menschen geben soll, die von einem Einkommen knapp über den Transferleistungen leben, insbesondere für Studierende, die kein BAföG beziehen, von ihren Eltern aber auch nicht mehr Geld erhalten als BAföG-Bezieher. Das kommt relativ häufig vor. Wir haben sehr oft Petitionen, die sich exakt mit diesem Punkt beschäftigen. Im Moment verweisen wir die Petenten immer darauf, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag überarbeitet wird und dies dabei wohl berücksichtigt wird. So etwas steht auch in den Eckpunkten, nämlich dass bestimmte zusätzliche Härtefälle von der Gebührenpflicht befreit werden können. Das würde aus meiner Sicht diese Fälle genau treffen.

Deshalb verstehe ich nicht, warum sich CDU und FDP im Ausschuss nicht in der Lage gesehen haben, diesem Antrag zuzustimmen, und heute vielleicht auch nicht. Ich finde, darin steht nichts Fal

sches, dass man nämlich aus sozialen Gründen von der Gebührenpflicht befreit werden kann. Wir werden dem Antrag deswegen zustimmen.

Zum Gebührenstaatsvertrag, mit dem die bisherige Gebühr, die pro Gerät galt, zu einer haushaltsbezogenen Gebühr verändert werden soll, hatten wir Ihnen im September 2009 einen Entschließungsantrag mit dem Ziel vorgelegt, sich mit einer Position in diese Diskussion einzubringen, weil es bei den Staatsverträgen oft ärgerlich ist, dass man sie hier erst zu Gesicht bekommt, wenn alles fertig ist und man nichts mehr machen kann. Deswegen haben wir uns sehr frühzeitig mit der Position zur Mediengebühr in die Diskussion eingeschaltet. Wir haben dieses Thema schon im letzten Plenum lange besprochen. Sie wollten da erst nicht heran. Eigentlich hatten wir aber keine großen Unterschiede in unseren Positionen. Wir haben den Antrag dann im letzten Plenum zurücküberwiesen. Inzwischen haben wir uns nach dem langen Hin und Her doch auf einen gemeinsamen Antrag einigen können. Das freut uns sehr.