Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns eben zwischen den Fraktionen verständigt. Wir halten den Vorschlag von Herrn Böhlke für sachgerecht und zielführend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Antrag in der Tat nur Prüfaufträge enthält, sodass wir zeitnah unterrichtet werden und dann gegebenenfalls weiter reagieren könnten. Wir werden der sofortigen Abstimmung also zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich höre von keiner Stelle Widerspruch, sodass ich die übliche Frage jetzt gar nicht mehr stellen muss.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein, die bis 14.30 Uhr dauern wird. Wir beginnen um 14.30 Uhr mit den Mündlichen Anfragen und behandeln im Anschluss daran die beiden Tagesordnungspunkte 29 und 30. Danach muss entschieden werden, wie es heute Nachmittag weitergehen soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Beratungen fort. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31:
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Wenn das nicht der Fall ist und Sie wünschen, dass ich das vortrage, mache ich das gern. - Ich höre, das ist nicht der Fall.
Dann möchte ich Sie noch darum bitten, dass Sie sich bitte schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen wollen, damit wir einen besseren Überblick haben.
Ich stelle fest: Es ist 14.30 Uhr. Ich rufe die erste Frage auf, die von der CDU-Fraktion gestellt wird:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die niedersächsische Wissenschaft wird jedes Jahr aus Mitteln des sogenannten niedersächsischen Vorab zusätzlich gefördert. Im Jahr 2010 belief sich die Summe der im Sommer bereitgestellten Mittel auf zunächst 18,3 Millionen Euro für laufende Projekte und neue Vorhaben an niedersächsischen Hochschulen und Forschungs
institutionen. Es konnten damit drei neue Projekte an der Universität Göttingen, an der Fachhochschule Emden/Leer und am Laser-Zentrum Hannover für zusammen 3,2 Millionen Euro bewilligt werden. Diese zusätzlichen Mittel sind für die niedersächsische Forschungslandschaft ein Standortvorteil.
1. Woher stammen die finanziellen Mittel, die aus dem sogenannten niedersächsischen Vorab für die niedersächsische Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden?
2. Welche Projekte können mit den Mitteln des niedersächsischen Vorab gefördert werden, und wer entscheidet über die Mittelvergabe?
3. Welchen Anteil haben die Mittel aus dem niedersächsischen Vorab an der Gesamtfinanzierung der Wissenschaft in Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen wie folgt: Die Mittel des Vorab „haben das kleine Niedersachsen als ein starkes Forschungsland wettbewerbs- und kooperationsfähig gehalten, das national und international mitzuhalten in der Lage ist“, so das Urteil des ehemaligen Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Wolfgang Frühwald. Der Anspruch des Vorab, Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung in Niedersachsen mehr Möglichkeiten zu eröffnen und mehr Unterstützung zu geben, steht im Vordergrund der Förderung.
Hervorgegangen aus der Ende der 1950er-Jahre eingerichteten Stiftung Volkswagenwerk verfügt die VolkswagenStiftung inzwischen über ein Stiftungsvermögen von 2,6 Milliarden Euro. Sie beschäftigt in ihrer Geschäftsstelle in Hannover-Döhren ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die daran arbeiten, das Vermögen zu erhöhen und die Erträge im Sinne des Stiftungszwecks - Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre zu fördern - einzusetzen. Die VolkswagenStiftung ist mit einem Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro die größte deutsche wissenschaftsfördernde Stiftung.
Vorstand der Stiftung ist das Kuratorium, das aus jeweils sieben vom Bund und vom Land berufenen Mitgliedern besteht. Der Vorsitzende wird vom Land Niedersachsen aus dem Kreis der Mitglieder berufen.
In der Forschungsförderung aus Mitteln des niedersächsischen Vorab stehen mit den Bereichen Energieforschung, Lebenswissenschaften, Translationsforschung, Ernährung und Landwirtschaft, Mobilität, Klima- und Meeresforschung sowie Europäische und Globale Studien sechs Themen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung im Mittelpunkt der Förderung.
Zu Frage 1: Das niedersächsische Vorab speist sich nach § 8 Abs. 2 der Satzung der VolkswagenStiftung aus drei finanziellen Quellen: erstens aus dem Gegenwert der jährlichen Dividende auf die Stammaktienstücke, der der VolkswagenStiftung aus der Beteiligung des Landes Niedersachsen an der Volkswagen AG zusteht, zweitens aus dem Ertrag aus der Anlage von 35,8 Millionen Euro aus einem Vertrag zwischen Land und Stiftung und drittens aus 10 % der Erträge aus dem Kapital der VolkswagenStiftung.
Diese Mittel ergeben das niedersächsische Vorab. Sie sind entsprechend den Vorschlägen der Niedersächsischen Landesregierung nach Abzug der anteiligen Verwaltungskosten an das Land Niedersachsen vorweg zu vergeben.
Zu Frage 2: Kennzeichnend für die Vergabe der Fördermittel ist die kontinuierliche Qualitätssicherung aller Förderentscheidungen. Eine zentrale Stellung hat dabei die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen. Diese führt seit mehr als zehn Jahren Evaluationen durch. Ihre Empfehlungen sind sehr wichtig für die Entscheidungen der VWStiftung und die Förderpolitik des Landes. Die Wissenschaftliche Kommission überprüft regelmäßig die Effektivität von Förderinstrumenten und berät das Land bei der strategischen Ausrichtung seiner Förderpolitik.
Neben der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen übernimmt auch die VolkswagenStiftung die Evaluation von Forschungsvorhaben. Sie kann dabei wegen ihrer besonderen Expertise in diesem Bereich für das Land die Verfahren der personenbezogenen Förderung begutachten.
gegliedert worden: a) Forschungsverbünde, b) Exzellenzinitiative, c) Drittmittel für Niedersachsen, d) Holen & Halten - dabei geht es um Berufungs- und Bleibeverhandlungen -, e) niedersächsisch- israelische Gemeinschaftsforschungsvorhaben, f) Forschungsvorhaben in neuen und sich entwickelnden Forschungsgebieten.
Eingereichte Forschungsvorhaben werden in Zusammenarbeit mit der VolkswagenStiftung und der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen wissenschaftlich begutachtet. Die auf dieser Grundlage erstellten Fördervorschläge des Ministeriums fließen in Verwendungsvorschläge ein, die aufgestellt werden. Nach Mitzeichnung des Wirtschafts- und des Finanzministeriums werden sie durch die Niedersächsische Landesregierung als Vorschlag des Landes beschlossen und müssen dann vom Kuratorium der VolkswagenStiftung beschlossen oder genehmigt werden. Das heißt, das Kuratorium entscheidet abschließend auf der Grundlage des eingereichten Verwendungsvorschlages.
Zu Frage 3: Bezogen auf die Förderung von Forschung und Entwicklung durch Aufwendungen des Landes nimmt das Vorab einen Anteil zwischen 8 und 9 % der Mittel ein, die dem Land zur Verfügung stehen. Das waren im Jahr 2008 beispielsweise 64,2 Millionen Euro.
Im Hinblick auf die Summe der verfügbaren Forschungsfördermittel des Landes im Einzelplan 06 betrug der Anteil des niedersächsischen Vorab in den Jahren 2006 bis 2010 zwischen rund 83 und 87 %. Im Jahr 2010 beträgt dieser Anteil mit über 56 Millionen Euro aus dem Vorab 82,8 % des verfügbaren Rahmens an Forschungsfördermitteln.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage stellt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Hillmer. Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welches Projekt wird am Laser-Zentrum Hannover konkret aus den Mitteln des Jahres 2010 gefördert?
- Frau Dr. Andretta, die Landesregierung beantwortet die Fragen. Jetzt hat Frau Wanka das Wort. - Bitte schön!
Zum Laser-Zentrum Hannover: Wir haben gerade gestern Abend zehn Jahre Photonic-Netzwerk gefeiert. In der Laserforschung ist Niedersachsen schon vor vielen Jahren gut aufgestellt gewesen. Da kann man sehr schön die Entwicklungslinie verfolgen, und zwar in dem Feld Hannover, Braunschweig, Göttingen. Dieses exzellente LaserZentrum Hannover hat jetzt im Jahre 2010 Gelder für die interdisziplinäre Erforschung neuartiger polymeroptischer Phänomene bekommen. Polymere sind besondere Strukturen, und für die Untersuchung der optischen Effekte auf Nanometerebene und die Vorbereitung zukünftiger Investitionen hat dieses Laser-Zentrum 1,5 Millionen Euro erhalten.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage von der CDU-Fraktion stellt Herr Professor Dr. Brockstedt. Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Welche Hilfe hat das niedersächsische Vorab bei der Aufstellung der Exzellenzinitiativen geleistet?