Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuständig ist die Ausländerbehörde des Landkreises. Insofern ist es richtig, dass das Innenministerium der Ausländerbehörde das Ergebnis der Härtefallkommission und die Entscheidung des Innenministers bekannt gibt. Hier sind z. B. auch Maßgaben enthalten, die erst erfüllt werden können - z. B. nach einem Jahr oder nach anderthalb Jahren -, wenn nachgewiesen wird, dass der Berufsschulabschluss tatsächlich erfolgreich erlangt worden ist. Das kann man natürlich erst nach anderthalb Jahren erfahren. Insofern kann man nicht sofort die Erfolgsmeldung haben, wenn man ein Ersuchen weitergegeben hat, sondern die Härtefallkommis
sion sagt: Es ist einem Ersuchen stattzugeben, allerdings erst, wenn die Integrationsleistung tatsächlich nachgewiesen wird. - Insofern kann man nicht von vornherein sagen: Entscheidung, Weitergabe, und anschließend wird sofort uneingeschränkt ein Aufenthaltsrecht erteilt. Vielmehr kann das durchaus mehrere Monate oder vielleicht sogar ein Jahr dauern. Von daher liegen uns diese Zahlen sofort nicht vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der ausweichenden Äußerungen des Innenministers Schünemann und der heutigen Berichterstattung in der HAZ, in der Herr Deufel, das ehemalige Kommissionsmitglied, sagt - ich zitiere -:
„Deufel sagte, dass bei der Bewertung der Härtefälle die Vermerke des Innenministeriums eine große Rolle spielten. ‚Da frage ich mich schon, welcher Geist steht dahinter?’ Müsse beispielsweise die Staatsanwaltschaft ‚in den Keller steigen und verstaubte Akten herausholen’, um längst verjährte Verstöße hervorzuholen, die gegen einen Flüchtling sprächen, fragte Deufel.“
dass man diese Art von Schnüffelei bei Menschen betreibt, deren Anträge eigentlich schon längst bewilligt waren, zumindest von den Mitgliedern der Härtefallkommission, aber dann vom Minister abgelehnt werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe großen Respekt vor Herrn Dr. Deufel. In dem angeführten Fall ist es so, dass Kommissionsmitglieder die Ausländerbehörde gebeten haben, diese Auskünfte von der Staatsanwaltschaft zu einzuholen. Insofern musste die Staatsanwaltschaft diese Akten dann auch vorlegen. Es ist schon ganz interessant: Zunächst gibt es die Bitte, diese Akten vorzulegen. Wenn die Akten dann vorgelegt werden, wird das anschließend kritisiert. Das finde ich interessant.
Vielen Dank, Herr Präsident. Da mir aus keinem anderen Bundesland bekannt ist, dass nach dem Verfahren des Ersuchens der Härtefallkommission und der Anerkennung durch den Innenminister darüber hinaus noch Auflagen gemacht werden, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde verhindern, und da der Innenminister hier heute erklärt hat, dass er keine Kenntnis von den 46 anerkannten Härtefällen hat, also keine Kenntnis davon hat, dass in diesen Fällen überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, frage ich Sie: Welche rechtliche Grundlage gibt Ihnen die Möglichkeit, nach einem abgeschlossenen Härtefallverfahren noch Auflagen zu machen? - Sie konterkarieren damit den Sinn des Bundesgesetzgebers, Härtefälle auch wirklich als solche anzuerkennen.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Das ist unmög- lich! Ich habe eine ganz normale Fra- ge gestellt! - Hans-Christian Biallas [CDU]: Was Sie hier machen, ist un- möglich!)
(Filiz Polat [GRÜNE]: Unmöglich! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie neh- men das Thema überhaupt nicht ernst!)
Es ist das übliche Spielchen von Frau Polat, sich hierhin zu stellen und in ihrer Frage zu suggerieren, dass mit der Entscheidung des Innenministeriums eine Aufenthaltserlaubnis verhindert werden soll. Ich hatte hier schon dargestellt, dass das nicht der Wahrheit entspricht.
Es ist leider Gottes immer wieder so. Mit ein paar Halbwahrheiten stellen Sie etwas in den Raum und versuchen, damit Stimmung zu machen. Das versuchen Sie mit dieser Suggestivfrage auch wieder. Richtig ist, dass bereits die Härtefallkommission ein Ersuchen mit Auflagen erstellt, indem sie z. B. sagt, dass ein Schüler die Berufsschule erfolgreich mit einem Abschluss beenden soll. Dies muss dann in der Aufenthaltserlaubnis als Maßgabe weitergegeben werden; das ist doch völlig normal und richtig.
Darüber hinaus gibt es nur Maßgaben, die es auch aus rechtlichen Gründen ermöglichen, überhaupt ein Aufenthaltsrecht zu erteilen. Nur das wird mit dieser Maßgabe festgelegt, nicht mehr und nicht weniger.
- Ich beantworte sie. - Diese Maßgabe dient nur dazu, dass überhaupt ein Aufenthaltsrecht von der Ausländerbehörde erteilt werden kann. Das ist der Punkt. Wenn Sie etwas anderes behaupten, dann entspricht das nicht der Wahrheit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So geht das nicht. Es ist Aufgabe der Opposition - das mag Ihnen gefallen oder nicht -, Missstände zu benennen. Es gibt zu dem Thema Härtefallkommission seit Jahren eine Serie von Missständen,
die sich darin zeigt, dass Mitglieder dieser Kommission ihren Unmut kundtun oder - wie im konkreten Fall von Herrn Deufel - die Arbeit in diesem Gremium niederlegen. Nichts anderes hat die Kollegin Polat hier dargestellt.
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Nein! Sie hat etwas ganz anderes erzählt, sie hat von Auflagen berichtet!)
Es besteht überhaupt kein Anlass, sie bei jedem Redebeitrag persönlich zu diskreditieren und zu sagen, sie würde hier Halbwahrheiten erzählen,
Ich fordere Sie auf, Herr Minister Schünemann: Beantworten Sie die Fragen auch der Kollegin Polat pflichtgemäß.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Reinhold Coenen [CDU]: Das ist ja wohl uner- hört!)
Meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten erst einmal die Wortmeldungen zur Geschäftsordnung abarbeiten. Herr Minister, wenn Sie damit einverstanden sind, hat zunächst der Kollege von der FDP-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das als Geschäftsordnungsantrag wahrgenommen und spreche jetzt für meine Fraktion zur Geschäftsordnung.
Es handelt sich, weil es um menschliche Schicksale geht, ohne jeden Zweifel um ein sehr heikles Thema; das ist keine Frage. Aber, Frau Kollegin Polat, ich will auch deutlich sagen: Man kann sich nicht hier vorne hinstellen und Antworten verlangen, die einem gefallen; vielmehr bekommt man die Antworten wahrheitsgemäß von der Landesregierung. Das ist das Verfahren.