Wir sollten allein deshalb versuchen, ein Vergabegesetz auf den Weg zu bringen, welches diesen Namen auch tatsächlich verdient. Die heutige Regelung im Vergabegesetz bezieht sich ausschließlich auf Tarifverträge mit AVE-Erklärung, also mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Ein allgemein verbindlicher Tarif gilt aber auch ohne ein Vergabegesetz. Deshalb: Kommen Sie endlich zur Vernunft! Es geht um diejenigen, die keinen Schutz haben, für die kein Tarifvertrag gilt. Das wissen Sie auch sehr gut.
Dem Gesetzentwurf der Linken können wir heute leider nicht zustimmen. Die Gründe dafür habe ich Ihnen erklärt.
Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich die Kollegin Flauger von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Bitte schön, Frau Flauger!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schminke, Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie im Prinzip für einen Mindestlohn sind. Das lässt natürlich die Frage offen, warum Sie in der Großen Koalition regelmäßig gegen die entsprechenden Anträge der Linken gestimmt haben. Aber sei es drum.
Ich möchte auf einen anderen Punkt eingehen, nämlich auf Ihre Begründung, weshalb Sie unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. In dem Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ausgeführt worden, dass es, wenn es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, dies sehr wohl zulässt, so etwas auch entsprechend anzuwenden.
Da steht nicht - das ist der feine Unterschied - „eine deutschlandweit oder nationalstaatsweit gültige gesetzliche Regelung“, sondern nur „gesetzliche Regelung“. Das kann sehr wohl auch eine landesgesetzliche Regelung sein. Jedenfalls würde ich Ihnen den Mut wünschen, das so auszulegen mit dem Restrisiko, das irgendwo immer bleibt. Aber das Rüffert-Urteil kann man mit Fug und Recht so verstehen, dass eine gesetzliche Regelung erforderlich ist und dass diese auch ein Landesgesetz sein kann. Überdenken Sie vielleicht doch noch einmal Ihr Abstimmungsverhalten, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Weisser-Roelle, Sie sind der Meinung, dass heute kein guter Tag ist. - In der Tat, für die Partei DIE LINKE ist heute möglicherweise kein guter Tag, wohl aber für Niedersachsen.
Herr Schminke, Sie meinen, dass die wegen der Freizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 erforderlichen Maßnahmen im Landesvergabegesetz durchgeführt werden können. - Das sehe ich anders. Da werden andere Maßnahmen erforderlich sein.
Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist zurzeit besser, als wir alle vermutet haben. Die Arbeitslosenzahl ist auf unter 3 Millionen gefallen.
Die Steuereinnahmen steigen wieder. In Niedersachsen freuen wir uns alle mit der Wirtschaft, mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die gute Auftragslage und die niedrige Arbeitslosenzahl.
Niedersachsen belegt einen hervorragenden sechsten Platz bei der Arbeitslosenstatistik. Ebenfalls freuen wir uns über Platz sechs bei der Jugendarbeitslosigkeit. Zehn deutsche Länder schneiden bei der Statistik schlechter ab als Niedersachsen. Die Konjunkturpakete und die Initiative Niedersachsen haben Wirkung gezeigt.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Jetzt zu unserem Gesetzentwurf!)
Meine Damen und Herren, wir in Niedersachsen haben mit unserer Landesregierung aus CDU und FDP die Weichen in die richtige Richtung gestellt.
Auch die veränderten Vergabemodalitäten waren richtig. Die Vergaberichtlinien und die Vergabepraxis könnten nicht besser sein.
Meine Damen und Herren, wie würde es in Deutschland, wie würde es in Niedersachsen wohl aussehen, wenn die Partei DIE LINKE an den Regierungen beteiligt wäre?
Gott sei Dank ist das nicht der Fall. Es ist gut, dass wir in Niedersachsen McAllister und Bode haben. Es ist gut, dass wir in Deutschland Merkel und Brüderle haben.
Ich freue mich, dass der Landtag heute, zu Beginn der Plenarwoche, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes ablehnen und somit Schaden vom Land und von der niedersächsischen Wirtschaft abwenden wird.
Meine Damen und Herren, wir haben im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach ausführlichen Beratungen mit den Stimmen von CDU und FDP empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Meine Damen und Herren, auch wir bedauern, dass der Europäische Gerichtshof die ursprüngliche niedersächsische Tariftreueregelung zu Fall gebracht hat, müssen es aber akzeptieren.
Die von der Partei DIE LINKE geforderte Regelung eines Mindestlohns von 8 Euro oder 8,50 Euro lehnen wir ab. Das ist europarechtlich nicht möglich und kollidiert auch mit dem Grundgesetz.
Auch der Juristische Dienst des Thüringer Landtages hat nach einer gutachtlichen Prüfung die Rechtsmäßigkeit verneint.
Neben den rechtlichen Risiken haben wir generell Bedenken gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesvergabegesetzes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf hier einige Punkte nennen:
Erstens. Das Landesvergabegesetz auf den öffentlichen Personennahverkehr und Dienstleistungen auszudehnen, lehnen wir ab. Das Landesvergabegesetz soll auf die Vergabe öffentlicher Bauaufträge beschränkt bleiben.
Zweitens. Die Auftragsschwelle von 30 000 Euro auf eine Wertgrenze von 10 000 Euro zu reduzieren, machen wir nicht mit. Die Kommunen wünschen sich eine untere Wertgrenze von 200 000 Euro. Wir bleiben bei dem bewährten Kompromiss von 30 000 Euro.
Drittens. Die bevorzugte Vergabe an Ausbildungsbetriebe mag gut gemeint sein, ist aber in der Praxis nicht zu lösen.
Viertens. Wir wollen die Kommunen nicht verpflichten, Kontrollen durchzuführen. Ich denke, sie werden freiwillig genug Kontrollen durchführen. Die Bundeszollverwaltung führt stichprobenartig Prüfungen durch. Dass die Landesregierung bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit der Wirtschaft neue Wege und Pläne ausarbeitet, begrüßen wir.