Protokoll der Sitzung vom 09.11.2010

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Man hat den Gewerkschaften doch die Waffen aus der Hand geschlagen!)

eine wesentlich bessere Voraussetzung haben, die sich nicht auf 7,50 Euro beschränkt, sondern wirklich in den Branchen klar und deutlich ist und dementsprechend auch der wirtschaftlichen Kompetenz entgegenkommt.

(Beifall bei der FDP)

Für mich erkennbar letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Niedersächsische Landesvergabegesetz hat weiß Gott jede Menge Mängel und ist dringend reformbedürftig. Da besteht zwischen dem, was Herr Schminke dargestellt hat, dem allermeisten, was Frau Weisser-Roelle hier vorgetragen hat, und unserer Position kein Unterschied.

Frau König, Sie haben mit dem, was Sie darstellen, schlichtweg nicht recht. Es ist auch bekannt, dass die FDP dieses Gesetz am liebsten abgeschafft hätte. Nur dank der CDU haben wir überhaupt noch einen Rest an Landesvergabegesetz.

Wenn Sie hier heute noch dem Landesparlament erzählen wollen, die während des Konjunkturpakets auf 100 000 Euro aufgemachte Vergabeschwelle sei ein Erfolgskonzept gewesen, empfehle ich Ihnen die Lektüre der Rechnungshofberichte aus den Bundesländern, in denen das schon schwerpunktmäßig geprüft worden ist. Dann sehen Sie, welcher Missbrauch mit dieser Direktvergabe bis 100 000 Euro betrieben wurde und welche Geldverschwendung im Rahmen des Konjunkturpakets aus Sicht der prüfenden Rechnungshöfe damit verbunden gewesen ist. Das ist eindeutig der falsche Weg. Wir brauchen keinen höheren Schwellenwert im Landesvergabegesetz, sondern klar einen niedrigeren Schwellenwert. Das wäre handwerksfreundlich.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Herr Kollege Bley, lassen Sie in der Auseinandersetzung um das Landesvergabegesetz unser Grundgesetz aus dem Spiel. Es hat damit tatsächlich nichts zu tun. Das Grundgesetz lässt natürlich Mindestlöhne zu und würde sie wahrscheinlich

sogar in einem Landesvergabegesetz zulassen. Wir sind hier nur deswegen so skeptisch und dem Restrisiko gegenüber vorsichtig, weil wir schon einmal eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof erlebt haben. Das kommt dann nicht drei Monate oder ein halbes Jahr, nachdem man ein Gesetz beschlossen hat, sondern dauert, bis eine Sache ausgeklagt ist. An dieser Stelle sind wir Grünen ziemlich eindeutig: Sowohl in der Energieproduktion als auch bei Gesetzesberatungen lehnen wir Restrisiken ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gesetze müssen so beraten und beschlossen werden, dass sie vor Gericht Bestand haben. Deswegen tut es mir leid; wir als Grüne können dem vorliegenden Gesetzentwurf, der an sich viele richtige Punkte enthält, die man gerne möchte, speziell wegen dieser Regelung - das haben wir in den Ausschussberatungen ja immer wieder betont - so nicht zustimmen.

Damit wir aber in der öffentlichen Wahrnehmung nicht irrtümlich gemeinsam mit der fundamentalen Gegenposition von CDU und FDP gesehen werden, werden wir uns der Stimme enthalten. Damit wollen wir deutlich das Signal geben, so wie wir es in Anträgen hier im Hause auch schon dokumentiert haben, dass wir natürlich niedrigere Schwellenwerte sowie die Einbeziehung des ÖPNV und der Dienstleistungen ins Landesvergabegesetz wollen. Deswegen werden wir heute hier mit „Enthaltung“ stimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.

Ich komme zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte und damit den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/2512 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, kann ich Ihnen bekannt geben, dass die Fraktionsgeschäftsführer übereingekommen sind, den heutigen Tagesordnungspunkt 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes - auf

den Freitag nach dem Tagesordnungspunkt 42 zu verschieben. Der Tagesordnungspunkt 9 von heute soll auf den Punkt 34 kommen. Der Punkt 34 soll auf den Punkt 40 kommen. Der Punkt 40 wird dann direkt überwiesen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2745 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/2953 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/2973

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich komme zur Beratung. Zunächst hat sich der Kollege Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Ihnen nur kurz begründen, warum wir entgegen einer ersten Einschätzung im federführenden Ausschuss diesen Gesetzentwurf jetzt ablehnen werden.

Darin ist geregelt, dass die Aufwendungen der Landwirtschaftskammer für die Auftragsangelegenheiten nach diesem neuen Gesetz voll, d. h. zu 100 %, übernommen werden. Das unterscheidet sich von den bisherigen Regelungen, die lediglich 90 % Erstattung und 10 % Eigeninteressensquote vorsahen.

Wir finden, diese Eigeninteressensquote ist inhaltlich geboten. Sie ist durchaus üblich und auch haushaltsstrategisch sinnvoll, und sie ist, wie wir gemeinsam mit dem Landesrechnungshof finden, rechtlich möglich.

Inhaltlich geboten ist sie, denke ich, schon allein dadurch, dass es sicherlich ein großer Vorteil für die Landwirtschaft ist, dass die Auftragsangelegenheiten nicht in einer externen, isolierten staatlichen Behörde bearbeitet werden, sondern unter

einem Dach, gemeinsam mit der „Selbstverwaltungsabteilung“ der Landwirtschaft.

Haushaltsstrategisch ist es sicherlich sinnvoll, mit einem solchen Eigeninteressensanteil das Interesse an einer wirtschaftlichen Wahrnehmung der Aufgaben sicherzustellen.

Dass das rechtlich möglich ist, haben uns die Fachleute des Landesrechnungshofs sehr ausführlich begründet. Daher können wir, da die Koalitionsfraktionen unserem Wunsch nach Beibehaltung der Eigeninteressensquote nicht folgen wollten, diesem Gesetz nicht zustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Empfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Empfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2866 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/2999 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3026

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Biallas zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden heute das Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen beschließen, und zwar nicht, wie verschiedentlich behauptet wurde, im Schweinsgalopp, sondern nach intensiver Beratung.

Wir werden es heute beschließen, weil in den Kommunen die Vorbereitungen für die Kommunalwahl längst laufen und Rechtssicherheit im Hinblick auf die dann geltenden Verfahren herrschen muss. Deswegen werden wir es schon heute beschließen und nicht, wie die Änderung der Kommunalverfassung, erst im Dezember.

(Olaf Lies [SPD]: Das wäre doch kein Problem gewesen! - Kreszentia Flau- ger [LINKE]: Das könnte man noch 2012 machen!)

- Ja, man könnte das alles anders machen. Aber man muss eben sehen, wie die Mehrheit denkt, und die Mehrheit denkt so, wie ich es gerade gesagt habe.

(Beifall bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Der Superdemokrat Biallas! - Weitere Zurufe)

Herr Kollege Biallas, es gibt schon einen Wunsch auf eine Zwischenfrage. Erlauben Sie die?