Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

- Herr Kollege Rolfes, Ihrer Bewertung bedarf es in diesem Fall nicht. - Bitte, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rolfes, wir sind ja Ihrer Meinung, dass wir uns gern Antworten anhören. Das setzt aber voraus, dass wir welche kriegen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN)

Wenn sie dann auch noch zur Frage passen würden, wäre es noch schöner. Wenn sie dann vielleicht auch - - -

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Frau Kollegin, jetzt kommt bitte Ihre Frage!

Ich komme jetzt zu meiner Frage. Frau Ministerin, Sie haben hier eben dargestellt, wenn man die Hühner nur vernünftig halte, komme es zu keinen Problemen im Gesundheitsschutz.

Nun ist aber doch das Problem der Antibiotikaresistenzen und der MRSA-Belastungen, insbesondere im Geflügelhaltungsbereich - die in der Tierhaltung arbeiten, gelten ja alle als Risikofaktoren -, ziemlich evident.

Sie haben am 25. Oktober 2010 - - -

(Heinz Rolfes [CDU]: Jetzt ist aber gut!)

- Ich mache es jetzt einmal anders, genau. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie am 25. Oktober 2010 im NDR zum steigenden Antibiotikakonsum Folgendes erklärt haben - - - Ich zitiere einmal:

„Ohne Einsatz der Mittel schaffen es die Hühner in großen Ställen häufig nicht, bis zum Ende ihrer Mastzeit zu überleben.“

(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Hört, hört!)

Nun dauert so eine Mastzeit 30 bis 40 Tage, habe ich mir sagen lassen. Es geht um 2,9 Antibiotikadurchgänge, meine Damen und Herren.

Frau Ministerin, meinen Sie nicht, dass eine andere Haltungsform günstiger für die Tiere, für die Umwelt und für die Gesundheit der Menschen in Niedersachsen wäre?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN)

Ich will die Gelegenheit nutzen - einen kurzen Augenblick bitte, Frau Ministerin -, weil hier moniert wurde, dass die Antworten nicht den Fragen entsprechen bzw. keine vollständige Beantwortung gegeben wird, noch einmal zu sagen und zu wiederholen: Die amtierende Präsidentin oder der amtierende Präsident kann die Landesregierung nur auf Artikel 24 Abs. 1 der Verfassung hinweisen. Wir können hier nicht beurteilen, ob die Frage vollständig beantwortet worden ist. Wir haben von hier aus auch keine Möglichkeit, die Landesregierung zu weitergehenden Antworten zu veranlassen. Wer ernsthaft glaubt, dass sein Recht aus Artikel 24 verletzt ist, der muss letztendlich den Staatsgerichtshof bemühen. Dies noch einmal zur eindeutigen Klarstellung, weil ich dementsprechend angesprochen worden bin.

(Zuruf von der SPD)

- Nicht von Ihnen, ich wurde schon vorher angesprochen, Frau Kollegin.

(Wiard Siebels [SPD]: Wir versuchen es erst einmal mit Zwischenrufen!)

Bitte, Frau Ministerin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antwort auf Ihre Frage ist ganz eindeutig Nein. Denn es gibt natürlich auch Durchgänge, bei denen überhaupt keine Antibiotika zum Einsatz kommen. Sie berufen sich jetzt auf Zahlenmaterial, das aus einer sehr kleinen Stichprobe resultiert, das überhaupt nicht wissenschaftlich fundiert ist. Ich denke, eine Aussage ist wichtig: Wenn Antibiotika gegeben werden - das habe ich eben auch schon ausgeführt -, dann müssen

sie von einem Tierarzt verordnet werden, es gibt eine Dokumentationspflicht und eine Absetzzeit, damit keine Rückstände im Fleisch bleiben. Damit gilt die Aussage, die für den Verbraucher wichtig ist, dass er das Lebensmittel bedenkenlos essen kann, weil es keine Rückstände mehr gibt.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich hier noch einmal nachhakend frage ich die Landesregierung, vielleicht auch das Gesundheitsministerium, falls es sich damit stärker beschäftigt hat, ob sie die Auffassung des renommierten Robert-Koch-Instituts und der Bundesregierung in der Drucksache vom 28. Oktober 2010 teilt, dass der hoch gefährliche MRSA-Virus in der Massentierhaltung deutlich häufiger vorkommt als in einer artgerechten biologischen Haltung. Das sagt das Robert-Koch-Institut. Deshalb frage ich insbesondere das Gesundheitsministerium vor dem Hintergrund der Aussagen der Ministerin von eben, ob ihm diese Studie bekannt ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin Özkan, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meyer, es handelt sich um ein Bakterium; da muss ich Sie leider korrigieren.

Im Rahmen von Antibiotikaresistenz und möglichem Eintrag von MRSA aus der Tiermast wird gerade an der Ludwig-Maximilians-Universität eine epidemiologische Studie ausgewertet, die in Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen Landesgesundheitsamt durchgeführt wurde. Ziel der Studie war es zu erkennen, ob das Vorkommen von MRSA tierischer Herkunft in einem Studienkollektiv, also einer Gruppe mit beruflichem Tierkontakt zu Anlagen von Schweinemast oder Geflügelmast, sowie bei dort ansässigen Anwohnern, die sich in näherer Umgebung befinden - letztendlich ohne direkten Tierkontakt -, zu ermitteln ist.

Es wird jetzt an der Universität ausgewertet, ob es da einen Zusammenhang oder mögliche Risikofaktoren für eine Besiedlung von MRSA gibt. Wir sind gerade dabei, die Ergebnisse stehen kurz vor der Veröffentlichung.

(Rolf Meyer [SPD]: Es wurde nach der Studie des Robert-Koch-Instituts ge- fragt!)

- Ich kenne diese Studie und diese Aussage nicht, insofern habe ich mich auf die bezogen, die mit uns zusammen ausgewertet wird. Da müssen Sie schon zur Kenntnis nehmen, dass ich das beantworten kann.

(Rolf Meyer [SPD]: Er hat nach einer ganz bestimmten Studie gefragt!)

Wenn die Ergebnisse vorliegen, die bald veröffentlicht werden, werden wir uns im Detail darüber unterhalten.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Geuter stellt die nächste Zusatzfrage.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Landesregierung heute wieder einmal erklärt hat, die planungsrechtlichen Steuerungsinstrumente für Tierhaltungsanlagen seien ausreichend, diese aber lediglich die Möglichkeit bieten, Standorte zu verändern, aber nicht Tierhaltungsanlagen grundsätzlich auszuschließen, frage ich die Landesregierung: Bei welcher Höhe der Tierdichte und bei welchem Maß der Geruchsvorbelastungen darf eine Gemeinde nach Ansicht der Landesregierung Tierhaltungsanlagen grundsätzlich ausschließen? Oder gibt es aus Sicht der Landesregierung da keine Grenzen, und muss eine Gemeinde im Zweifel auf Ortsentwicklung verzichten, um den Wünschen auf neue Stallbauvorhaben entsprechen zu können?

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin Grotelüschen, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir machen das jetzt in Teamarbeit.

(Wiard Siebels [SPD]: Super, das fin- den wir gut! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Wir haben genau diesen Bereich in der ersten Dringlichen Anfrage ausführlichst behandelt.

(Wiard Siebels [SPD]: Eben nicht! Nein!)

- Doch! Die Steuerungsmöglichkeiten sind Ihnen bekannt: im Flächennutzungsplan, in der Ausweisung von Sondergebieten, in Baufenstern, im B-Plan. Das sind die Handlungsfenster, die die Kommune hat. Das wird nach fachrechtlichen Bedingungen

(Rolf Meyer [SPD]: Das hat sie aber nicht gefragt! Frau Ministerin, nun hö- ren Sie doch einmal auf, antworten Sie auf die Frage! Das darf doch nicht wahr sein!)

im Baurecht mit der Genehmigung festgelegt.

Frau Ministerin, wir unterbrechen jetzt einmal ganz kurz. - Zwischenrufe, Herr Kollege Meyer, in der Lautstärke müssen nicht sein. Sie erschweren insgesamt die Diskussion hier, und ich würde sagen, nehmen Sie sich da bitte ein bisschen zurück. Ich habe Sie beispielhaft hier erwähnt, aber das gilt auch für andere Kolleginnen und Kollegen.

(Heiner Bartling [SPD]: Wir würden aber gern Antworten haben, Herr Prä- sident! - Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Es ist nach der Tierdichte und den Grenzwerten gefragt worden!)

- Wir diskutieren nicht. Ich möchte jetzt darum bitten, dass die Gespräche eingestellt werden, damit die Frau Ministerin in aller Ruhe ihre Ausführungen machen kann. - Bitte!

Ich fasse das noch einmal ganz kurz zusammen. Das Baurecht gibt der Kommune vor Ort erstens die Möglichkeiten, steuernd einzuwirken. Zweitens wird im Baurecht über Größenordnungen, über