Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Das Grundstück ist Teil einer 114 ha großen Fläche, die sich großer Nachfrage erfreut und schon vollständig durch Windenergieunternehmen belegt ist. Zur Erschließung hatte das Land in einem „Letter of Intent“ zugesagt, sich mit ca. 50 Millionen Euro zu beteiligen. Allein ca. 15 Millionen Euro werden z. B. zur Umlegung der Baumrönne benötigt.

Zwischenzeitlich wurde NPorts-Geschäftsführer Kroemer entlassen. NPorts hat nunmehr mit Schreiben vom 28. April 2008 mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat der NPorts GmbH & Co. KG dem Abschluss der Vereinbarung mit BIFAB nicht zustimmt. Gründe für die Ablehnung wurden nicht genannt. Stadtverwaltung, Wirtschaftsförderer und BIFAB empfinden dies als Unzuverlässigkeit von NPorts bzw. der Landesregierung und sind entsetzt darüber.

In einem weiteren Gespräch zwischen BIFABGeschäftsführer Weise und Meyer-Schwickerath (Geschäftsführer NPorts Oldenburg) sowie Janssen am 7. Mai 2008 ist von Meyer-Schwickerath ausgeführt worden, dass seitens des Landes zurzeit keine Mittel zur Verlegung der Baumrönne und die Erschließung der Flächen des Bebauungsplans Nr. 141 zur Verfügung stehen. NPorts wollte daraufhin bis zum 23. Mai 2008 BIFAB ein Angebot unterbreiten, in dem der Erbbauzins einschließlich der Kosten für die Herrichtung und Erschließung des Grundstücks beziffert wird. BIFAB hat daraufhin erklärt, dass man nun verstärkt mit Bremerhaven verhandle.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wieso kann NPorts der Vereinbarung mit BIFAB nun plötzlich nicht mehr zustimmen, und welche Auswirkungen hat dies auf Ausweitung und Ertüchtigung der Hafenflächen?

2. Zu welchem Ergebnis hat ein für den 23. Mai 2008 vorgesehenes Gespräch zwischen NPorts und BIFAB geführt?

3. Welche Folgen haben die von BIFAB angekündigten Verhandlungen mit Bremerhaven für den künftigen Erfolg des Offshorebasishafens Cuxhaven?

(Zustimmung bei der SPD)

Für die Landesregierung nimmt Herr Minister Hirche Stellung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entwicklung des Hafens Cuxhaven zum Offshorebasishafen erfolgt auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 19. November 2002. Zur Umsetzung dieses Kabinettsbeschlusses wurde ein „Letter of Intent“ mit der Firma BARD, CSC für Plangebiete des B-Plans 110 geschlossen, für die aktuell ein spezielles Hafenbecken zur Verschiffung der Gründungselemente erstellt wird. Das ist der sogenannte Liegeplatz 8.

Aufgrund der Ansiedlungspolitik der Landesregierung haben sich weitere Interessenten zur Nutzung dieser speziellen Hafeninfrastruktur bei der Landesregierung bzw. bei NPorts gemeldet, die alle ihr Interesse bekundet haben, am Standort Cuxhaven Offshoreaktivitäten zu entwickeln. Diese Aktivitäten gehen deutlich über das von der Firma BARD, CSC geplante Maß hinaus. Um diese Nachfrage zu befriedigen, ist geplant, im Zusammenwirken mit der Stadt Cuxhaven das in Rede stehende Planungsgebiet B 141 zu entwickeln. Ein LOI für das B-Plan-Gebiet 141, in dem sich das Land zur Übernahme von Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro verpflichtet, besteht nicht. Die Vorbereitungen für die Ausweisung dieses B-Plan-Gebietes sind in Arbeit. Parallel hierzu wurde eine Vereinbarung über die Rahmenbedingungen zur Ansiedlung der Firma BIFAB Germany GmbH - in der Dringlichen Anfrage ist das als „Letter of Intent“ bezeichnet - vorbereitet, mit der das Ansiedlungsinteresse der Firma BIFAB vertraglich abgesichert werden sollte. - Übrigens: Im Gegensatz zu der Darstellung in der Dringlichen Anfrage plant die Firma BIFAB Investitionen in Höhe von 50 Millionen Euro und nicht in Höhe von 250 Millionen Euro. Möglicherweise werden da Zahlen mit Zahlen aus einem anderen LOI verwechselt.

Aufgrund der finanziellen Folgewirkungen im Zuge der Erschließung dieses Gebietes stand die Vereinbarung sowohl - erstens - unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates wie auch - zweitens - der Zuweisung von Haushaltsmitteln, die in den laufenden Haushaltsanmeldungen beantragt wurden. Aufgrund von ungeklärten Rechtsfragen hinsichtlich des Windanlagentestfeldes und planungsrechtlicher Fragen im Vorfeld der Erschließung des B-Plan-Gebietes 141 hatte der Aufsichtsrat eine Zustimmung nicht erteilt. Die Gespräche mit den Beteiligten laufen noch. Ein abschließendes Ergebnis liegt bisher noch nicht vor.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage wie folgt:

Zu 1: Da die Finanzierung nicht geklärt ist, kann eine Zustimmung bisher nicht erfolgen. Über die Auswirkungen kann zurzeit noch keine Aussage gemacht werden, da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Zu 2: Ein Gespräch zwischen NPorts und BIFAB hat am 22. Mai - nicht am 23. Mai, wie in Ihrer Anfrage fälschlicherweise festgestellt - stattgefunden. Über den Inhalt des Gesprächs ist zwischen den Gesprächsteilnehmern Vertraulichkeit vereinbart worden.

Zu 3: Üblicherweise sprechen ansiedlungswillige Unternehmen im Vorfeld einer Ansiedlungszusage immer mit verschiedenen Standorten. Parallele Verhandlungen mit Bremerhaven werden daher von mir als übliches Geschäftsgebaren gewertet. Aufgrund der Einzigartigkeit der Hafeninfrastruktur in Cuxhaven, die zurzeit erstellt wird, geht die Landesregierung von einem künftigen überwältigenden Erfolg des Offshorebasishafens aus.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Eine erste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Lies von der SPD-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung: Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die zugesagten Erweiterungsflächen für die Firmen CSC und Ambau, die dort ebenfalls angesiedelt sind, tatsächlich zur Verfügung stehen? Wie soll das verloren gegangene Vertrauen der maritimen Wirtschaft wiedergewonnen werden, wenn es nicht zu einer Einigung mit der Firma BIFAB und damit auch nicht zu

einer Erschließung der weiteren Gewerbeflächen kommt?

Herr Minister Hirche, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal: Es handelt sich um zwei verschiedene Sachverhalte. Das eine ist ein LOI mit BARD, CSC, und dann kommen dazu noch Vereinbarungen mit Ambau. Ihre Dringliche Anfrage richtet sich auf das Thema BIFAB und eine sogenannte Vereinbarung, die nicht gebilligt worden ist.

Zu ersteren beiden sind Mittel im Haushalt für BARD, CSC enthalten, und wir werden dort zumindest auch den ersten Teil - Sie wissen, es handelt sich um zwei verschiedene Flächen - von Ambau darstellen.

Im Übrigen sind wir in den Haushaltsberatungen für 2009 am Beginn der Gespräche zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Finanzministerium.

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Krogmann von der SPD-Fraktion.

Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie denn hier die Abstimmung funktioniert, wenn einerseits Sie über NPorts Ausbaupläne vorantreiben, auch Hoffnungen machen, und andererseits das Finanzministerium diese Pläne blockt. Vielleicht können Sie noch einmal sagen, wie da die Abstimmung in Ihrem Haus funktioniert, und wer in der Landesregierung hier das letzte Wort hat.

Herr Minister Hirche, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Das letzte Wort hat der Niedersächsische Landtag. Denn der beschließt über den Haushalt, und die Landesregierung wird sich im Rahmen dessen bewegen, was im Haushalt 2009 beschlossen werden wird.

Zum ersten Teil ist es so: Wir haben ja als Landesregierung eine Gesellschaft ausgegründet - NPorts -, in der Vertreter beider Ressorts vertreten sind. Das ist die Koordinierungsstelle. Daneben finden natürlich auch Gespräche zwischen den Ministerien und den Ministern statt. Das ist das Gerüst, in dem wir uns bewegen.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kann ich die Behandlung der Dringlichen Anfragen beenden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/90 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/203 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/219

Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Mir liegt die Wortmeldung der Abgeordneten Krause-Behrens von der SPD-Fraktion vor.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute dürfen wir dem Entwurf eines Gesetzes zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, einem Vertrag, der bereits am 19. Dezember des vergangenen Jahres von den Ministerpräsidenten unterzeichnet worden ist. Wir haben heute die schöne Aufgabe, dem zuzustimmen, damit das Gesetz endlich am 1. September 2008 in Kraft treten kann.

Die sich stark erweiternden technischen Möglichkeiten im Rundfunk setzen die Medienpolitik in diesen Zeiten unter einen enormen Zugzwang. Es wird mehr denn je erforderlich - auch vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen -, dass sich Politikerinnen und Politiker mit Medienrechtsfragen stärker auseinandersetzen, als sie das bisher tun. Das dürfen wir - so jedenfalls ist meine Meinung - nicht allein den Experten der Landesregierung überlassen.

(Beifall bei der SPD)

Gerade die Debatten im letzten Ausschuss für Bundes- und Europangelegenheiten und Medien

haben gezeigt, dass wir uns intensiver und vor allen Dingen zeitnah einbringen müssen. Umfangreiche Diskussionen, nachdem die Ministerpräsidenten die Verträge unterzeichnet bzw. sich auf diese geeinigt haben, sind nur Show und simulieren politisches Handeln. Das blendet uns Parlamentarier völlig aus. Das finde ich nur schwer akzeptierbar.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir beschließen heute den Entwurf eines Gesetzes zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. In der nächsten Woche wird schon der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag von den Ministerpräsidenten unterzeichnet, der die Gebühren für den Zeitraum 2009 bis 2012 festlegt. Ebenfalls in der nächsten Woche, in derselben Sitzung, werden sich die Ministerpräsidenten höchstwahrscheinlich auf einen Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag einigen, der vor allen Dingen den neuen Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Mittelpunkt stellt und auch die Stärkung der Gremien in den Rundfunkanstalten zum Thema machen will.

Die SPD hat sich rechtzeitig in die Debatte eingebracht. Wir haben eine ausführliche Anfrage gestellt, um die Knackpunkte des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags mit der Landesregierung zu debattieren bzw. von ihr zu erfahren. Uns geht es in der Diskussion um die möglichen Online-Aktivitäten von ARD und ZDF auch um eine klare Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Da müssen wir uns als Parlament stärker einbringen und auch sagen, was uns dieses Thema gerade in dieser wichtigen Fragestellung für die Zukunft bedeutet. Wir können den Online-Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht so eng sehen, wie das vielleicht einige in diesem Haus vorhaben. Wir brauchen einen klaren Auftrag, eine Online-Ermächtigung für den öffentlichrechtlichen Rundfunk, natürlich nicht grenzenlos, aber doch deutlich.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Die SPD-Fraktion hat ihre Meinung dazu in einem Antrag formuliert. Wir sind sehr gespannt, wie dieser Antrag debattiert werden wird. Wir wollen, dass der nächste Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dieser wichtige Zwölfte, hier nicht nur einfach abgenickt, sondern dass wir uns als Parlament in diese Debatte einbringen.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, kann man nun mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zufrieden sein? - Insgesamt - darin waren wir uns im Ausschuss einig - kann man ihn wohl nur als Stückwerk bezeichnen. Er bleibt eindeutig hinter den Erwartungen zurück, die wir alle in ihn gesetzt haben. Wir haben eine Neuregelung der Arbeit der Landesmedienanstalten nicht deutlich vornehmen können, was aber nicht - das möchte ich auch deutlich sagen - am Land Niedersachsen lag, sondern an einem anderen Bundesland.

Eine wesentliche Erleichterung sieht der Rundfunkänderungsstaatsvertrag für private Rundfunkanbieter vor, die länderübergreifend oder auch bundesweit senden. Sie müssen künftig ihre Anliegen nicht mehr bei allen 14 Landesmedienanstalten beantragen, sondern können das direkt über eine Landesmedienanstalt machen.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Die Schaffung der länderübergreifenden Kommission für die Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat dafür gesorgt, das die privaten Rundfunkanbieter eine bundesweite Verbreitung vereinfacht vornehmen können.

Die aktuellen Thematiken wie die Grundversorgung durch den Rundfunk oder der Jugendmedienschutz finden aber in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht statt. Auch die Antwort auf die schwierige Frage der Gebührenermittlung wurde verschoben.

Insgesamt sorgen die Anpassungen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nur dafür, dass die technischen und wirtschaftlichen Innovationen im dualen Rundfunksystem - beispielsweise Handy-Fernsehen oder die bestehende Rechtsordnung - eingegliedert werden.