Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Insgesamt sorgen die Anpassungen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nur dafür, dass die technischen und wirtschaftlichen Innovationen im dualen Rundfunksystem - beispielsweise Handy-Fernsehen oder die bestehende Rechtsordnung - eingegliedert werden.

Die Politik versucht hier nur, den Abstand zwischen Recht und dem, was schon tatsächlich technisch in der Rundfunkwelt passiert, zu verringern.

Letztlich, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, gibt der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag den bundesweiten Rundfunkveranstaltern und Plattformanbietern Rechts- und Planungssicherheit. Gerade im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung ist das besonders wichtig. Er ist als Wegbereiter für den vollständigen

Übergang des Rundfunks in die digitale Welt zu werten. Daher wird die SPD-Fraktion diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der jetzigen Fassung zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Krause-Behrens. - Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Wittich Schobert das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschieden, sind die medienpolitischen Experten in Gedanken schon wesentlich weiter. Wir sind nicht etwa beim Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sondern wir diskutieren derzeitig intensiv vor allem über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der grundlegende Veränderungen im Medienalltag und in der Mediennutzung bewirken wird.

Im Mittelpunkt des heute zu beschließenden Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages stehen notwendige Reformen zur Aufsicht über den privaten Rundfunk. Es gibt in der Landesmedienanstalt vier Kommissionen, die sich um bundesweite Regulierungsfragen und um den privaten Rundfunk kümmern. Das sind die Kommission für Medienschutz, die Gremienvorsitzendenkonferenz und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, die KEK. Die Zusammensetzung der KEK wird neu geregelt. Künftig verstärken sechs Direktoren der Landesmedienanstalten den Kreis der sechs Medienexperten. Damit ist gewährleistet, dass der Einfluss von wirklichen Profis auf medienpolitische Entscheidungen erhöht wird. Neu eingeführt wird die Kommission für Zulassung und Aufsicht. Sie ist künftig für die Zulassung und Aufsicht bundesweiter Veranstalter und für die Zuweisung bundesweiter Frequenzen zuständig.

Es hat im Vorfeld dieses Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages aus den Landesmedienanstalten Kritik gegeben. Die sogenannten gesellschaftlich relevanten Kräfte befürchten, dass sie an Einfluss verlieren, weil die Entscheidungen in zentrale Gremien verlagert werden. Ich meine jedoch, dass eine Einbeziehung der Gremien auf Bundesebene durch die Gremienvorsitzendenkonferenz

durchaus gewährleistet ist. Wichtig ist, dass z. B. die Lizenzierung von Rundfunkteilnehmern nicht nach Gutdünken und aufgrund von Standortfragen in einzelnen Landesmedienanstalten sachfremd verhandelt, sondern dass an einer zentralen Stelle objektiv entschieden wird.

(Beifall bei der CDU)

Es ist zu bedauern, dass es für alle vier Kommissionen nicht die Einigung auf eine gemeinsame Geschäftsstelle gegeben hat. Diese gemeinsame Geschäftsstelle scheiterte an standortpolitischen Begründungen von Brandenburg und Thüringen, weil dort zurzeit bereits einzelne Geschäftsstellen der Kommissionen ansässig sind. Auf der anderen Seite eröffnet uns diese Hinhaltetaktik dieser beiden Bundesländer die Chance, den zentralen Sitz der Geschäftsstelle aller Kommissionen der Landesmedienanstalten für Hannover einzufordern. Hannover ist aufgrund seiner zentralen Lage in Deutschland der richtige Standort für eine gemeinsame Geschäftsstelle. Ich weiß, dass unser Ministerpräsident und die Niedersächsische Staatskanzlei dieses Ansinnen ganz aktiv unterstützen und weiter am Ball bleiben werden, damit Hannover diese wichtige medienpolitische Standortaufwertung erhält.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie mir an dieser Stelle einige Worte zur aktuellen Diskussion zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die Europäische Kommission befindet, dass die derzeitige Finanzierung von ARD und ZDF durch Rundfunkgebühren nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Daher hat sich die Bundesregierung mit der EU darauf verständigt, dass wir bis zum Mai 2009 bestimmte Maßnahmen umsetzen müssen, um dieses Problem zu lösen. Wir werden den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definieren und dessen Gremien stärken, um eine wirksamere interne Kontrolle der Rundfunkanstalten zu ermöglichen. Wenn ich mir in diesem Zusammenhang den Entschließungsantrag der SPD zu diesem Thema anschaue, dann stelle ich fest, dass die Sozialdemokraten offensichtlich die Aufgabenstellung an den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht verstanden haben.

(Widerspruch bei der SPD)

Die SPD will den Kompromiss beim EUBeihilfeverfahren 1 : 1 übernehmen und zugleich eine eigenständige Onlineermächtigung für ARD und ZDF aussprechen. Dies würde bedeuten, dass

der öffentlich-rechtliche Rundfunk ins Internet alles das einstellen könnte, was er will, z. B. Partnerbörsen, Kochbücher, vollständige Tageszeitungen oder Spielfilme jeglicher Art. Dies würde in der Konsequenz dazu führen, dass die Zeitungsverleger in Niedersachsen ihre Verlagshäuser abschließen könnten und sich die schreibenden Redakteure dort oben auf der Pressetribüne bald einen neuen Job suchen müssten.

(Zustimmung von Wilhelm Heidemann [CDU] - Zurufe von der SPD)

- Das ist kein Blödsinn! - Wer wird sich künftig noch eine Tageszeitung kaufen, wenn er sich deren Inhalte kostenfrei im Internet herunterladen kann?

(Beifall bei der CDU)

Um es ganz deutlich zu sagen, damit wir in der jetzt folgenden Diskussion auch eine klare Linie haben: Die CDU wird keine Politik unterstützen, die die Existenz der Tageszeitungsverlage dermaßen bedroht, wie es sich die SPD ganz offensichtlich wünscht.

(Beifall bei der CDU - Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Das regelt doch der Markt!)

Abschließend richten wir nun den Blick auf das Treffen der Ministerpräsidenten am 12. Juni. Es wäre wünschenswert, wenn es in dieser Frage bereits bei diesem Treffen zu einer Einigung kommen würde. Wir wissen, dass die Diskussion dort im Gange ist und sicherlich mit verschiedenen Argumenten geführt wird. Wichtig ist für uns, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch künftig im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich gesicherten Bestands- und Entwicklungsgarantie tätig werden können. Es muss aber auch deutlich gemacht werden können, dass alle anderen Medien nicht unter dem erweiterten Angebot der ÖffentlichRechtlichen leiden müssen oder gar in ihrer Existenz bedroht werden.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Wort zu einer Kurzintervention hat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Briese. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an den Kollegen Herrn Wittich Schobert. Sie haben in der letzten Legislaturperiode das Mediengesetz geändert, und es ist dann ja vom Staatsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft worden und ist somit ein weiteres Gesetz, das verfassungswidrig war. Damals hat der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr David McAllister, diese Änderung des Mediengesetzes lauthals damit begründet, dass die SPD so viele Medienanteile insbesondere an den Zeitungsverlagen hätte. Das war ihm ein Dorn im Auge. Deshalb meine Frage an Sie: Woran erkennen Sie die Logik der SPD, die Zeitungsverlage, an denen sie angeblich so viele Anteile hat, so stark unter Druck zu setzen, indem sie jetzt diese Onlineausweitung will? Das habe ich nicht verstanden.

(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Es gibt keine Logik bei der SPD! Die gab es noch nie! - Hei- ner Bartling [SPD]: Der will die SPD schützen!)

Danke schön. - Ich sehe, Herr Kollege Wittich Schobert macht sich auf den Weg. Sie möchten antworten. Bitte schön!

(Heiner Bartling [SPD]: Das ist die Sorge um die SPD! - Lachen bei der CDU)

Lieber Kollege, die öffentliche Diskussion spricht in diesem Punkte für sich. Zu der inneren Logik der SPD kann ich hier nun wahrhaftig keine Auskunft geben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie inte- ressieren sich nur für sich selbst!)

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Flauger jetzt das Wort hier vorne am Redepult. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste!

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Gäste? Welche Gäste?)

- Gäste! Da oben!

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Das sind Zuhörer!)

Weil Sie unsere Verfassungstreue immer wieder infrage stellen, habe ich meine Reden bisher mit dem Ausdruck eingeleitet: Ceterum confiteor constitutionem - außerdem bekenne ich mich zur Verfassung. - Ich stelle das hiermit ein,

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Wun- derbar!)

weil ich festgestellt habe, dass es zwecklos ist. Sie haben offensichtlich kein Interesse daran, uns zuzuhören und sich mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen. Ihre einzige Strategie im Hinblick auf die Linke ist offensichtlich, sie immer wieder zu diffamieren und in Ecken zu stellen, in die sie nicht gehört.

(Unruhe)

Die unerträgliche Gleichsetzung, die Sie heute wieder in Form von Gleichsetzung mit Nazis und LINKEN betrieben haben, ist einfach - - -

Entschuldigung, Frau Kollegin Flauger, wir haben den Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen. Das heißt, Sie müssen zur Sache sprechen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dazu komme ich sofort. - Ich sage noch einen lateinischen Spruch in Verantwortung als altsprachliche Kollegin, wie ich hier gestern genannt wurde: Audacter calumniare aliquid semper haeret. - Das ist Ihr Motto: Immer kühn mit Dreck schmeißen. Irgendetwas wird schon hängen bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme nun zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es ist eben schon etwas zur mangelhaften Einbindung von Landtagsabgeordneten gesagt worden. Ich kann das nur ausdrücklich bestätigen.

Ich möchte etwas zur Neustrukturierung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich sagen. Diese Kommission hat gut und effizient gearbeitet. Es hat an ihrer Arbeit keinerlei Kritik gegeben - mit Ausnahme des SpringerVerlages, dessen Dominierungsbestrebungen im Medienbereich durch diese Kommission schon

einmal gekippt wurden. Es gab also keinen Grund, daran etwas zu ändern. Das, was hier betrieben wird, ist ein Verwaltungsaufbau statt eines Bürokratieabbaus. Herr Rösler, dabei müssen Sie ein bisschen aufpassen; denn es ist ja eigentlich Aufgabe Ihrer Fraktion, hierzu das Entsprechende zu erwähnen. Wir nehmen es Ihnen an dieser Stelle aber gerne einmal ab, zu sagen, dass das an der Stelle eine überflüssige Aufblähung ist.

(Beifall bei der LINKEN)