Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

(Beifall bei der LINKEN)

Beim Thema „Gebührenregelung und Gebührenbefreiung“ gibt es deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die PC-Gebühr müsste gestrichen werden. Die Gebührenbefreiung sollte nicht nur wegen förmlicher Hartz-IV-Bescheide erfolgen, sondern auch aus Billigkeitsgründen bei Menschen, die sich in ähnlichen finanziellen Verhältnissen mit vergleichbar geringen Einkommen befinden. Ich habe persönlich generelle Bedenken gegen diese Art der Finanzierung, weil ein pauschaler Betrag von knapp 20 Euro pro Monat an Rundfunkgebühren für eine alleinerziehende Verkäuferin natürlich etwas ganz anderes bedeutet als z. B. für Sie und für mich. Vermutlich hat diese alleinerziehende Verkäuferin auch schon ihre Tageszeitung abbestellt, weil sie sich sie nicht mehr leisten kann, und ist deshalb umso mehr auf Rundfunk und Fernsehen angewiesen, um entsprechend informiert zu sein. Daher müsste man noch einmal grundsätzlich überlegen, wie das Thema sozialer neu gestaltet werden kann. Das wäre vielleicht perspektivisch ein guter Ansatz.

(Beifall bei der LINKEN)

Konkret möchte ich deutliche Kritik an der vorgesehenen Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages üben. Sie wissen, dass die Gebühreneinzugszentrale regelmäßig Daten von den Meldebehörden als Basis für die Einziehung ihrer Gebühren erhält. Sie hat sich allerdings bisher auch schon, und zwar ohne Legitimierung, Daten vom grauen Adressmarkt besorgt. Manche, die irgendwo etwas bestellt haben, merken das daran - u. a. ich habe es gemerkt -, dass der von dem Unternehmen falsch geschriebene Name plötzlich so auch als Adresse eines Schreibens der GEZ auftaucht. Bei meinem Vornamen ist das nicht so schwierig; Kreszentia kann man schon einmal falsch buchstabieren. Daran merkt man, dass solche Daten jetzt schon besorgt werden. Das soll jetzt legitimiert werden. Das heißt, die Gebühreneinzugszentrale soll ausdrücklich die Erlaubnis erhalten, sich von kommerziellen Adressanbietern

Daten zu besorgen, um sie mit ihrem Adressenbestand abzugleichen. Das ist in unseren Augen ein krasser Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung. Traditionell wäre es Aufgabe der FDP oder der Grünen, darauf hinzuweisen. Aber auch das nehmen wir ihnen an dieser Stelle gerne ab.

Ich habe mich bei der Abstimmung im Ausschuss enthalten, mein Kollege auch. Wir haben uns das jetzt noch einmal im Detail angeguckt; wir hatten bisher noch nicht einen solchen Mitarbeiterstab, wie Sie ihn zum Teil haben. Wir haben das noch einmal bewertet und werden heute diesem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN - David McAl- lister [CDU]: Davon geht die Welt auch nicht unter!)

Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Sie, Frau Kollegin Helmhold, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einige Anmerkungen zum Verfahren machen. Staatsverträge werden im Wesentlichen hinter verschlossenen Türen abgehandelt. Den Landtagen kommt am Ende, nachdem sich die Ministerpräsidenten geeinigt haben, dann nicht viel mehr zu, als das Ganze abzunicken. Ich finde, eine demokratische und öffentliche Beratungskultur müsste eigentlich anders aussehen. Es wäre schön, wenn die Landtage in diesem Zusammenhang tatsächlich mehr Einfluss bekommen könnten, als am Ende sozusagen nur Ja oder Nein zu dem Ganzen sagen zu können.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat sich mit diesem Werk sehr gründlich beschäftigt und uns im Ausschuss doch einige Fragen gestellt. Zum Beispiel wird die Toleranzschwelle des Landtages hier schon einigermaßen ausgetestet, weil die Regelungen des Landesmediengesetzes einen doch nicht unerheblichen Teil ihres Anwendungsbereiches verlieren und der Landtag so Gesetzgebungsmöglichkeiten abgibt. Daneben hat er uns auch mit auf den Weg gegeben, dass Text und Begründung nur teilweise verständlich seien und selbst für ihn, den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, erheblicher Nachfragebedarf bestanden habe. Für den Landtag bzw. für den Aus

schuss als Beratungsorgan ist es dann natürlich einigermaßen schwierig, dies alles nur aufgrund eines mündlichen Vortrages des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nachvollziehen zu müssen. Ich finde, das ist zumindest verbesserungsfähig.

Inhaltlich können wir dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Es ist sicherlich richtig, private Anbieter jetzt bundesweit zentral zuzulassen und den Betrieb bundesweiter Plattformen zu regeln und dafür entsprechende Kommissionen zu schaffen. Falsch finde ich es allerdings - ganz im Gegensatz zu Ihnen, Herr Schobert -, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, die KEK, durch Vertreter aus den Staatskanzleien aufzublähen. Ich kann darin keinen wirklichen Mehrwert erkennen. Das wichtige Kriterium der Staatsferne wird hier wieder einmal aufgeweicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Im Ergebnis ist der Staatsvertrag trotz rechtstechnischer Mängel zustimmungsfähig. Allerdings möchte ich anmerken, dass eine ganze Reihe von Fragen offenbleibt und eine Architektur der gesamten notwendigen Veränderungen im Moment nicht zu erkennen ist. Offenbleiben z. B. die Reform der Landesmedienanstalten, die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes und die Neugestaltung der Rundfunkgebühr - für uns eine entscheidende Baustelle.

In den nächsten Wochen und Monaten wird uns vor allem der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigen. Hier müssen wir tatsächlich sehr gründlich die Frage diskutieren, wie die Öffentlich-Rechtlichen zukünftig online aufgestellt sein sollen. Es kann nicht sein - das kann ich für meine Fraktion vorab erklären -, dass man ZDF und ARD sozusagen ins Rundfunkmuseum abschieben will, indem man ganz restriktiv damit umgeht, was sie zukünftig im Internet anbieten sollen und dürfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr McAllister hat uns dazu in der letzten Woche in der HAZ schon quasi die Marschrichtung mitgegeben. Er will den öffentlich-rechtlichen Sendern das Onlineangebot als dritte Säule im Wesentlichen nicht gestatten.

(David McAllister [CDU]: Das ist nicht richtig!)

Wer das tut, verbaut den öffentlich-rechtlichen Sendern die Zukunft und gefährdet ihren grundgesetzlichen Auftrag.

(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Das war ein sehr guter Text von Herrn McAllister!)

Sie können sich darauf einstellen, dass wir dafür sorgen werden, dass der Auftrag der ÖffentlichRechtlichen sozusagen auf allen Kanälen und auf allen möglichen Übertragungswegen gewahrt wird.

(Jörg Hillmer [CDU]: Mit Zwangsge- bühr?)

Die Auswirkungen dessen, was Kohl und Kirch in diesem Land medienpolitisch angestellt haben, reichen mir, ehrlich gesagt. Da müssen Sie nicht noch einen draufsetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Danke schön. - Für die FDP-Fraktion haben Sie, Herr Kollege Riese, das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nicht wirklich streitbefangen. Seine Regelungsgegenstände führen zwar zu einer umfänglichen Vorlage, aus der wir heute einiges gehört haben. Er arbeitet aber im Wesentlichen technische Notwendigkeiten ab. Man kann kaum darüber uneins sein, dass die Abstimmung zwischen den für den Rundfunk zuständigen Ländern zu einer ausgesprochen aufwendigen Angelegenheit wird, wenn es um die Bundeseinheitlichkeit geht. Das beginnt mit den Abstimmungsprozessen zwischen den Staatskanzleien der Länder und endet damit, dass wir - das haben die Kolleginnen von der SPD und den Grünen angesprochen - hier im Parlament weitgehend eine notarielle Funktion auszuüben haben, da der Vertrag, um den es heute geht, bereits am 19. Dezember 2007 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet wurde.

Der Niedersächsische Landtag hat heute zwar ein Gesetz zu verabschieden. Es liegt aber in der Natur des Staatsvertrages, dass es inhaltlich übereinstimmender Gesetze sämtlicher Bundesländer bedarf. Manche sprechen in diesem Zusammenhang

auch von einem Gesamtkunstwerk. Dieser Mechanismus führt notwendigerweise dazu, dass sich die gestaltende Kraft noch stärker als bei anderen Rechtsmaterien von der Legislative in die Exekutive verlagert. Der Hessische Landtag mit seinen besonderen Mehrheitsverhältnissen hat daher in seiner ersten Lesung zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 22. April 2008 bezüglich der angesprochenen weiteren Verträge zur gleichen Materie die Frage der inhaltlichen Vorbereitung in den Landtagen intensiv diskutiert.

Die FDP-Fraktion wird dem Vertrag heute zustimmen. Sie begrüßt ausdrücklich die Regelungen zum Teilnehmerschutz bei Gewinnspielen und für eine gewisse Gewaltenteilung unter den Landesmedienanstalten. Sie stimmt den Regelungen zur Kommission für Zulassung und Aufsicht, zur Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich sowie zur bundesweiten Zuordnung und Zuweisung von Kapazitäten für drahtlose Übertragung ebenso zu wie denen zur Regulierung von Plattformen.

Zum Letzteren ist allerdings anzumerken, dass es durchaus Praktiker gibt, die die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Sachverhalte bei Übertragungsnetzen in diesem Staatsvertrag nicht optimal angesprochen finden. So stellen sich die privaten Kabelbetreiber einen höheren Schwellenwert vor als den in § 52 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages gefundenen von 10 000 Wohneinheiten, ab dem die Belegungsregeln greifen. Ob sich die Befürchtungen einer erhöhten Bürokratie für Plattformbetreiber bewahrheiten, wird die Praxis lehren. Vom Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag an bestünde, falls nötig, hier die Möglichkeit zum Nachsteuern.

Da die Vorredner über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesprochen haben, der heute noch gar nicht auf der Tagesordnung steht, möchte ich noch ein Wort dazu sagen: Es geht aus Sicht der FDP darum, dass nicht durch neue Betätigungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Gebühren für die Teilnehmer unverantwortlich steigen. Das werden wir beobachten; denn die Gebühr ist für viele schon ein sehr hoher regelmäßiger Ausgabeposten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Für die Landesregierung spricht Herr Ministerpräsident Wulff. Bitte schön!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich natürlich, dass der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hier eine breite Mehrheit finden wird, bei wenigen Enthaltungen, wenigen Gegenstimmen. Das halte ich auch für passend; denn der Ordnungsrahmen für das Medienrecht der Länder wird sinnvoll weiterentwickelt. Es gilt, gerade für länderübergreifende Aufgaben gemeinsame Regelungen zu schaffen, damit die Landesmedienanstalten ohne unnötige Verzögerungen einheitliche Entscheidungen treffen können.

Die Veranstalter von privatem bundesweit verbreitetem Rundfunk werden künftig zentral zugelassen und beaufsichtigt. Dazu wird es in Zukunft eine aus den Direktoren der Landesmedienanstalten gebildete Kommission für Zulassung und Aufsicht geben. Sie tritt neben die bereits bestehende Kommission der Landesmedienanstalten zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich und die Kommission für Jugendmedienschutz. Es werden neben den sechs Sachverständigen zukünftig sechs Direktoren der Landesmedienanstalten hinzugezogen, und es wird als Schwerpunkt der Änderungen die bundesweit einheitliche Zuordnung und Zuweisung von Frequenzen für bundesweiten Rundfunk und die Regulierung von Plattformen, über die Rundfunkangebote und Telemedien für die Bürger bereitgestellt werden, geben. Gerade Plattformen werden weiter an Bedeutung gewinnen. Deshalb ist es wichtig, dass der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag endlich Rahmenbedingungen schafft, um deren Betrieb zu ermöglichen.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich das, was Frau Krause-Behrens für die SPD und Frau Helmhold für die Grünen gesagt haben, sehr ernst nehme. Es ist mehrfach gesagt worden, es werde hier immer nur abgenickt, es werde nicht wirklich beraten, es könne nicht richtig Einfluss genommen werden. Wie ich jetzt seit fünf Jahren beobachte, scheint diese Kritik zunehmend berechtigt zu sein.

Ich habe beim letzten Gebührenerhöhungsverfahren erlebt, dass ich als Ministerpräsident im Ausschuss im Rahmen der Verfassung klar über die Sozialverträglichkeit gesprochen habe, nach dem

Motto: 20 Euro im Monat, 400 bis 500 DM - in alter Währung sozusagen -, sind für viele Bürgerinnen und Bürger, für viele Haushalte eine wirkliche Belastung, die uns, aber wegen der Staatsferne auch die Gremien immer wieder zwingen muss, zu überlegen, ob das alles dem Grundversorgungsauftrag entspricht oder ob es hier und da auch sparsamer geht. Sie wissen, der Rechnungshof hat gerade bemängelt, wie der NDR in Hamburg gebaut hat. Er hat die Frage aufgeworfen, ob so auch die öffentliche Hand bauen würde. Das sind Themen, die einfach unser Anliegen sein müssen. Wir müssen darauf achten, dass der Etat der öffentlichrechtlichen Anstallten nicht größer ist als der Etat von Bundesländern, was er heute schon zum Teil ist.

Noch etwas zum Thema schwierige Debatten: Ich habe erleben müssen, nachdem sich Ministerpräsidenten auf Gespräche mit den Intendanten darüber eingelassen haben, was berichtet werden müsse und was nicht, dass das Bundesverfassungsgericht das einkassiert hat. Diese Erfahrung mit dem Verhalten einzelner Länder hat mich schon sehr nachdenklich gestimmt.

Was ich jetzt erlebe, ist, dass unser Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Vielzahl von Mängeln am Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag feststellt und auf diese Änderungswünsche von 15 Ländern nicht so ohne Weiteres reagiert werden kann, weil ja unter allen Ländern eine Abstimmung stattfinden muss. Nach wie vor scheint bei den für die Länder federführenden Staatskanzleien, insbesondere der von Rheinland-Pfalz, keine ausreichende Akzeptanz für parlamentarisches Wirken und für Kritikpunkte des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorhanden zu sein.

Ich nehme die Kritik an sprachlichen Mängeln und an rechtstechnischen Begründungen sehr ernst und will dies nicht erneut beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag erleben. Deswegen neige ich dazu, diesem im Juni meine Zustimmung nicht zu geben. Denn es wird seit Tagen immer wieder an Änderungen von Formulierungen gearbeitet, und ich sehe mich außerstande, dort meine Unterschrift zu leisten, um dann vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wieder solche vielfältigen Kritikpunkte vorgelegt zu bekommen.

Wenn man sich aber noch ein paar Monate nimmt, um mit dem Parlament zu diskutieren, dann bitte ich das Parlament ganz herzlich, sich nicht auf jede Sau zu setzen, die durchs Dorf getrieben wird. Wir erleben ganz merkwürdige Dinge. Die Europä

ische Kommission erwartet von den Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten eine sehr sachliche Betrachtung der Anforderungen an den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Die Gremien sehen sich aber letztlich nicht als Abwägende, sondern ausschließlich als Interessenvertreterinnen und -vertreter der jeweiligen Sendeanstalt, in deren Gremien sie sitzen.

Ich habe einen Brief von den Gremienvorsitzenden des NDR bekommen. Diesen Brief habe ich beantwortet, indem ich geschrieben habe, wir müssen aufpassen, dass wir nicht in Europa mit unserer gesetzlichen Zwangsgebühr Probleme bekommen. Dieser Brief ist den Gremien nicht bekannt gegeben worden. Den Gremien ist aber eine Stellungnahme vorgelegt worden, die von den Gremien nicht beschlossen worden ist. Die Gremienvorsitzenden haben aber trotzdem eine politikkritische Presseerklärung abgegeben.

Ich halte das, was die Gremien des öffentlichrechtlichen Rundfunks in diesen sensiblen Fragen machen, also was Internetzeitung ist, was Zeitung im Internet durch öffentlich-rechtliche Anstalten ist und was Rundfunk von Zeitungen über ihre Internetseiten ist, für sehr gefährlich und fahrlässig, weil die Europäische Kommission genau darauf schaut, was wir in Deutschland in diesem Bereich machen und wo wir möglicherweise europäisches Recht brechen. Gerade die EU-Kommission hat in dem erzielten Kompromiss, also in der Vereinbarung, Wert darauf gelegt, dass es bei Internetangeboten einen sogenannten Dreistufentest gibt. Dabei sind die Gremien gefordert, sehr sachbezogen zu beurteilen, was eine öffentlich-rechtliche Aufgabe ist und was nicht.

Wir als Landesregierung möchten eine Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Leben erfüllen, d. h. auch Angebote im Internet. Aber über die Grenzen dieser Angebote wird man sachlich sprechen müssen. Das ist unter den 16 Bundesländern sehr schwierig. Ich hoffe, dass es dann, wenn ich im Juni sage, dass wir noch ein paar Wochen brauchen, den Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht gelingt, den Eindruck zu erwecken, wir würden uns einseitig zum Büttel der Presseverlage machen. Leider tauchen solche Angriffe in der Presseerklärung der Gremienvorsitzenden - ohne dass sie von den Gremien gebilligt wurden, wie ich gehört habe - auf.

Also: Lassen Sie uns sehr sachlich darüber streiten, was Sache des öffentlich-rechtlichen Rund

funks und Fernsehens ist, was über Zwangsgebühren laufen kann, was die Anstalten über selbst erzielte Einnahmen machen können und was Sache der Verlage der Tageszeitungen bleiben soll. Mir liegt medienpolitisch sehr daran, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ein starkes öffentlich-rechtliches Fernsehen in Deutschland behalten. Damit sind wir insgesamt mehr als zufrieden. Mir liegt aber auch daran, eine breite verlegerische Landschaft zu behalten. Ich persönlich glaube, dass eine Tageszeitung ein Stück Kulturgut ist, um sich über sein Umfeld und seine Heimat zu informieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)