Protokoll der Sitzung vom 07.12.2010

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Schostok, Sie können nicht einmal Ihrer eigenen Rechtsauffassung entsprechende Anträge stellen. Dann schreiben Sie doch wenigstens hin: „Begründung ist nicht erforderlich, weil der Antrag eh abgelehnt wird.“ Das wäre doch wenigstens ehrlich!

(Lachen und lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Drittens. Die Vorstellung der SPD-Fraktion zu einem Nachtragshaushaltplan 2010 stellt nun die Kumulation beider Ungereimtheiten dar.

(Lachen bei der CDU und bei der FDP)

Zum einen wird ein Nachtrag gefordert, der die Nettokreditaufnahme um 915 Millionen Euro absenken soll - von heute auf Freitag, einschließlich Ausschuss, Fraktionen, Kabinettsbefassung usw. usf. -, aber die Rücklagenfinanzierung von 730 Millionen Euro unangetastet lassen soll. Dabei hält die SPD-Fraktion Rücklagenbildungen und Finanzierungen mit Rücklagen - ich sagte es schon - doch für verfassungswidrig!

Mit Ihrem Konzept würde auch nicht die Regelgrenze des Artikels 71 eingehalten werden können. Wo bleibt da die Darlegung? Und warum sollen alle Bemühungen dahin gehen, gerade im Jahr 2010 die Schuldenaufnahme in die Nähe der Regelgrenze des Artikels 71 zu bringen, wenn für 2011 eine exorbitante Ausweitung des Verstoßes beantragt wird? Muss im Jahre 2011 die Krise denn wirksamer bekämpft werden als im Jahre 2010?

Ich stelle fest: Die SPD-Fraktion hat sich haushaltsrechtlich und verfassungsrechtlich hilflos verstrickt und verheddert. Da passt nichts mehr zueinander.

Wir sehen uns in Bückeburg. Ich freue mich darauf.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich habe bei der Beratung des Erwiderungsschriftsatzes der Landesregierung mit meinen Mitarbeitern gesprochen und gesagt: Vielleicht haben wir ja das Glück, dass die SPD einen solchen Antrag stellt. - Aber dass das in diesem Umfang passiert, habe nicht einmal ich geglaubt!

(Lachen und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bei meinen Mitarbeitern haben Sie ein höheres Ansehen. Die haben gesagt: „So blöd können die eigentlich nicht sein!“

(Lachen bei der CDU und bei der FDP)

Werfen wir nun einen Blick auf den Änderungsantrag der Grünen, die ja Mitantragsteller in dem Normenkontrollverfahren sind. Auch die Grünen scheinen es inzwischen für verfassungsrechtlich unbedenklich zu halten, den Haushalt 2011 mit einer Rücklagenentnahme zu finanzieren. Auch der Änderungsantrag der Grünen sieht nicht vor, die vorgesehenen 247 Millionen Euro Rücklage zu ersetzen. Mit Blick auf die Unterschriften der Grünen-Landtagsfraktion unter dem Schriftsatz in Bückeburg gilt aber auch hier: Entweder - oder.

Wie steht es mit der Haushaltsklarheit und -wahrheit, die nach Auffassung der beim Staatsgerichtshof vorstellig gewordenen Grünen Verfassungsrang haben? - Ihr Antrag genügt nicht einmal den minimalsten Anforderungen des Gebotes der Haushaltswahrheit, wenn hier 701 Millionen Euro Mehreinnahmen für das nächste Jahr veranschlagt werden, die auf Änderungen am Steuerrecht beru

hen, die politisch derzeit nicht durchsetzbar, geschweige denn beschlossen sind. Es ist ja schön, dass Sie 701 Millionen Euro Mehreinnahmen veranschlagt und dann nur geschrieben haben: Ehegattensplitting weg, dies weg, das weg, jenes dazu, Erhöhung des Spitzensteuersatzes. - Das kann man ja alles machen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das kann man alles politisch fordern. Aber wie wenig realistisch ist das!

Herr Schostok hat noch die globale Mehreinnahme von 50 Millionen Euro kritisiert, die wir in unseren Haushaltsplanentwurf eingestellt hatten, die wir aber über die technische Liste wieder herausgenommen haben, weil sich die Meinung in der Bundesregierung und der Bundestagsmehrheit geändert hat. Zum Beispiel soll das Fiskusprivileg bei Insolvenzen nicht mehr zum Tragen kommen. Wenn die 50 Millionen Euro nicht mehr kommen, dann ist es Augenwischerei, 50 Millionen Euro Plus hineinzuschreiben mit der Begründung „Beibehaltung des Fiskusprivilegs“, das es gar nicht gibt. Diese Finanzierung finde ich schon ziemlich daneben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Hohelied der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu singen, gilt bei Ihnen also offensichtlich nur bei Schriftsätzen für Bückeburg. Wenn Sie tatsächlich handeln, ist es anders.

Nun zur Steuerverbundabrechnung. Die Steuerverbundabrechung für 2010 soll nicht in 2011 erfolgen - Herr Wenzel hat eben darauf hingewiesen -, sondern aus den Mehreinnahmen des Jahres 2010 genommen werden. Das wird beantragt. Kennen Sie denn Ihren eigenen Schriftsatz aus Bückeburg gar nicht? - Ein solches Manöver wäre ja wohl nur durch eine Rückbuchung von 2011 nach 2010 möglich. Genau das greifen Sie in Bückeburg aber massiv an. Denn ich kann das natürlich nur dann über die Haushaltsrechnung 2010 schieben, wenn ich weiß, wie viel Steuern gekommen sind. Dann mache ich die Spitzabrechnung, und dann kann ich es zurückbuchen - was ich für zulässig erachte.

Aber Sie, Herr Wenzel, als Kommunalpolitiker haben zusätzlich übersehen, dass gerade das im Finanzausgleichsgesetz verboten ist. Warum ist es verboten? - Um die Kommunen zu schützen. In guten Jahren geht es; man wird damit fertig, wenn zu viel Geld hereinkommt. Aber wenn einmal weniger Geld im Landeshaushalt ist als veranschlagt,

müssten automatisch die Kommunen mit bluten. Ihnen soll aber das ausgezahlt werden, was wir ins Haushaltsgesetz geschrieben haben, damit wenigstens die Kommunen Planungssicherheit haben. Deshalb steht das darin.

Wenn Sie einen vernünftigen, vollständigen Antrag hätten schreiben wollen, dann hätten Sie auch noch einen Antrag auf Änderung des Finanzausgleichsgesetzes schreiben müssen.

Ich freue mich ausgesprochen, auch Sie in Bückeburg zu treffen.

Vielen Dank.

(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Minister.

(Zurufe - Unruhe)

- Ich bitte um etwas Aufmerksamkeit, damit wir das auch für alle weiteren Punkte dieses Tagungsabschnittes klären können.

Zum Ersten haben Sie die Redezeiten selber festgelegt. Zum Zweiten haben wir uns heute Morgen darauf verständigt, dass wir, wenn die Landesregierung ihre Redezeit nicht überschreitet, nicht wie sonst zusätzliche Redezeit gewähren wollen. Im vergangenen Jahr hat dies nämlich dazu geführt, dass wir zwei Stunden zusätzlich debattiert haben.

Diese Regelung ist so getroffen worden. Das heißt, dass Sie sich an die entsprechenden Redezeiten halten müssen, es sei denn, die Landesregierung überzieht. Das hat Minister Möllring nicht getan, sodass wir diesen Abschnitt jetzt abschließen.

Morgen setzen wir die Beratung nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 17 - das ist die 29. Eingabenübersicht - mit der Debatte über die Haushaltsschwerpunkte Inneres und Sport, Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien, Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration sowie Kultus fort.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung des Fleckens Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/2935 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/3048

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darin einig, dass über dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache abgestimmt werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Damit können wir gleich zur Einzelberatung kommen. Ich rufe auf:

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Unverändert.

§ 3. - Unverändert.

§ 4. - Unverändert.

§ 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? Der möge sich jetzt erheben. - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/855 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/3049 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3126

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.