Protokoll der Sitzung vom 08.12.2010

Wegen einer Sache muss ich die Mehrheitsfraktionen loben: Sie haben hier das erste Mal einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Sie dokumentieren, dass Sie mit diesem Teil der Verwaltungsreform grandios gescheitert sind.

(Beifall bei der SPD - Reinhold Coe- nen [CDU]: Verbessert!)

Die Übertragung auf die Kommunalprüfungsanstalt scheint sich nicht bewährt zu haben, und jetzt kommt dieses Modell.

Lassen Sie mich nur ganz wenige Argumente nennen, weswegen wir nicht glauben, dass das eine Verbesserung wird. Unser Landesrechnungshof, dem wir eine Menge qualifizierte Arbeit zutrauen und dem wir auch zutrauen, dass er eine solche Aufgabe auf Dauer wahrnehmen kann, ist ganz

anders ausgerichtet, als Kommunalprüfung ausgerichtet sein muss. Beim Landesrechnungshof geht es primär um die Überprüfung des Ausgabeverhaltens. Bei der Kommunalprüfung hingegen geht es darum, unsere Kommunen durch Beratung zu unterstützen. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der SPD - Johanne Mod- der [SPD]: Genau!)

Hier habe ich nicht nur Bedenken, sondern ich glaube auch nicht, dass dies von vornherein gewährleistet ist, und das in einer Situation, in der sich unsere Kommunen wohl in einer der schwierigsten Phasen bewegen, die sie in Niedersachsen je gehabt haben. Deswegen ist dieser Pferdewechsel falsch und wird er von uns nicht mitgetragen. Wir sind da auf der Seite der kommunalen Spitzenverbände, die das genauso sehen wie wir.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Als nächsten Redner rufe ich Herrn Oetjen von der FDP-Fraktion auf. Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Hiebing hat gerade schon richtig dargestellt, Herr Kollege Bartling, dass im Rahmen der Beratungen, die wir im Innenausschuss geführt haben, die Fragen und Kritikpunkte, die von den kommunalen Spitzenverbänden durchaus an der einen oder anderen Stelle aufgeworfen worden sind, durch Beiträge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes auf der einen Seite und des Präsidenten des Landesrechnungshofs auf der anderen Seite ausgeräumt werden konnten.

Die zunächst dargestellte verfassungsrechtliche Problematik hatte nach unseren Beratungen eigentlich keine solide Grundlage mehr. Deswegen kann ich das, was die Kollegin Zimmermann von den Linken hier vorgetragen hat, in keiner Weise verstehen. Ich habe den Eindruck, dass sie nicht sehr intensiv an den Beratungen teilgenommen hat.

Wir sind der Überzeugung, dass der Gesetzentwurf, den wir heute beschließen werden, verfassungsrechtlich auf festem Boden steht und eine gute Grundlage für die zukünftige Kommunalprüfung ist.

In der Tat - da hat Herr Kollege Bartling durchaus recht - wird an dieser Stelle eine Entscheidung korrigiert, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung II mit der Einrichtung der Kommunalprüfungsanstalt 2005 getroffen wurde. Wir folgen einem Modell, das in anderen Bundesländern schon praktiziert wurde bzw. wird. Das ist vom Kollegen Hiebing dargestellt wurden.

Wir haben zu dem Gesetzentwurf im Innenausschuss den Landesrechnungshof aus Hessen und den Landesrechnungshof aus Rheinland-Pfalz angehört, also Vertreter aus Ländern mit unterschiedlicher Couleur und unterschiedlicher Tradition bei der Art und Weise ihrer Kommunalprüfung.

Nach dieser Anhörung haben wir noch Veränderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen; das ist auch angesprochen worden. Wir haben mit Blick auf die Rechtsstellung klar definiert, dass die Übertragung der Aufgabe an den Präsidenten des Landesrechnungshofs nach dem hessischen Modell erfolgen soll.

Wir sind der Überzeugung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die erwarteten Synergieeffekte in Höhe von 1,5 Millionen Euro tatsächlich eintreten und dass die Kommunalprüfungen durch den Landesrechnungshof zielgerichteter, kompetent und für die Kommunen im Sinne einer Dienstleistung auch praxisorientiert wahrgenommen werden können.

Deswegen stimmen wir als FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf mit Freude zu. Denn er stärkt die kommunale Ebene, die wir als Fraktionen von CDU und FDP so stark im Auge haben und unterstützen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Limburg. Bitte sehr, Herr Limburg!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ganz offen sagen, dass wir in der Fraktion sehr intensiv darüber diskutiert haben, ob wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. In der Tat haben wir Grüne schon im Dezember 2004 - damals in Person von Herrn Professor Dr. Hans-Albert Lennartz - gefordert, die Kommunalprüfung auf den Niedersächsischen Landesrechnungshof zu übertragen. Sie sind dem damals

nicht gefolgt - das ist von Frau Zimmermann schon angesprochen worden - und haben die Kommunalprüfungsanstalt eingerichtet.

Sie haben - das haben Sie richtig angesprochen - im Rahmen der Ausschussberatungen viele Änderungen vorgenommen. Sie haben viele Anregungen vor allem des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, aber auch einige Anregungen der anderen Landesrechnungshöfe übernommen.

Sie gehen aber aus unserer Sicht bei der Übernahme nicht weit genug. Ein Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Anmerkung des Hessischen Landesrechnungshofs zum wissenschaftlichen Beirat, der durchaus ein wichtiges Gremium ist, weil es dabei auch um die Beratungsfunktion der Kommunen geht. Dabei zögern Sie offensichtlich doch, sich dem Übertragungsmodell, den Vorschlägen des Landesrechnungshofes aus Hessen voll anzuschließen. Sie versuchen, ein paar alte Strukturen mit hinüberzuretten. Wir halten das für inkonsequent und glauben, es wäre besser gewesen, dem hessischen Modell komplett zu folgen.

Ein zweiter Aspekt betrifft stärker das Verfahren; auch das hat Frau Zimmermann angesprochen. Sie haben die Kommunalprüfungsanstalt erst vor wenigen Jahren eingerichtet. Erfahrungsgemäß dauert es, bis solch eine neue Anstalt ihren Betrieb richtig aufgenommen hat. Dass Sie diese Anstalt nach so kurzer Zeit, gewissermaßen nach den ersten Eindrücken, komplett auflösen, halten wir auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalprüfungsanstalt für nicht angemessen. Wir finden, man hätte ihnen zumindest etwas länger Zeit geben und dann eine gründliche Überarbeitung der Kommunalprüfung vornehmen sollen.

Deshalb können wir dem Gesetzentwurf unter dem Strich nicht zustimmen, obwohl wir die vorgestellte Grundrichtung durchaus begrüßen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nun liegt noch die Wortmeldung von Herrn Minister Schünemann vor. Bitte schön, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat ohne Zweifel die Kompetenz - ich glaube, das sollte man nicht infrage stellen -, den notwendigen Sachverstand

und die notwendige Prüfungserfahrung für eine unabhängige öffentliche Finanzkontrolle.

Herr Kollege Bartling, auch die Landesrechnungshöfe - nicht nur in Niedersachsen - haben sich längst umgestellt. Sie stellen nicht nur z. B. das Ausgabeverhalten von Landesregierungen dar, sondern sie haben auch eine beratende Funktion. Insofern ist das, was Sie gesagt haben, völlig richtig. Das ist ein Grund, warum wir die Änderung schon jetzt vornehmen. Das hat nämlich etwas mit Qualität zu tun.

Vor fünf Jahren haben wir die NKPA eingerichtet. Dann mussten wir schlicht feststellen, dass die Aufgaben, die wir übertragen haben, nicht erfüllt worden sind: die Wahrnehmung einer beratenden Funktion, die Betrachtung von Kennzahlen als ganz wichtiger Punkt und die Durchführung einer vergleichenden Prüfung.

Nun kann man sagen, es wäre sinnvoll, der NKPA vielleicht noch einmal fünf Jahre Zeit zu geben, damit sie sich entsprechend entwickelt. Aber wenn man bedenkt, dass wir beim Landesrechnungshof genau diese Kompetenz haben und darüber hinaus jetzt strukturell 1,5 Millionen Euro einsparen können, dann ist das wirklich eine Win-winSituation, wenn wir diesen Schritt jetzt gehen.

Vor fünf Jahren - ich kann mich gut daran erinnern - hat Herr Professor Lennartz den Vorschlag gemacht, die Aufgaben auf den Landesrechnungshof zu übertragen. Auch bei CDU und FDP gab es große Sympathie dafür, das umzusetzen. Allerdings haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, zunächst einen anderen Weg zu gehen.

Unter dem Strich - das ist das Fazit - war es falsch, diesen Weg zu gehen. Aber richtig ist, dass wir die kommunale Ebene ganz eng einbinden müssen. Denn wenn die kommunale Ebene eine beratende Funktion einnehmen soll, dann muss sie in einem Beirat nicht nur gehört werden, sondern sie muss auch die Möglichkeit zur Mitwirkung haben.

Deshalb haben wir - anders als in Hessen oder Thüringen - von Anfang an gesagt: Wir wollen den bisherigen Verwaltungsrat in einen Beirat umwandeln und ihm sogar bei Personalentscheidungen eine Möglichkeit zur Beteiligung geben. Das ist meiner Ansicht nach wichtig. Denn wenn die Akzeptanz der kommunalen Ebene nicht gegeben ist, weil sie nicht beteiligt ist, dann ist die Beratung meiner Ansicht nach ganz schwierig.

Wir können zum einen unter Qualitätsgesichtspunkten und zum anderen aus Einspargründen nicht anders entscheiden, als nach fünf Jahren einen Schlussstrich zu ziehen und den Landesrechnungshof mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Meine Damen und Herren, das ist eine Win-winSituation, weil die Kommunen genauso beteiligt sind. Wenn wir diesem Vorschlag nicht folgen, dann machen wir wirklich einen Fehler.

Die Qualität ist für mich der wichtigste Grund, eine Änderung vorzunehmen; Herr Bartling, da sind wir uns einig. Wir sollten dem Landesrechnungshof diese Chance geben. Ich bin der Überzeugung, dass das gerade auch für die Kommunen in dieser schwierigen Situation der richtige Weg ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert, nur redaktionelle Änderungen.

Artikel 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 3. - Unverändert, nur redaktionelle Änderungen.

Artikel 4. - Unverändert.

Artikel 5. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.