Herr Meyer hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Meyer, Sie haben ohnehin noch 33 Sekunden. Ich gebe Ihnen zusätzlich eine Minute, sodass Sie Gelegenheit zu einer Äußerung haben. Dann ist hoffentlich allen Bedürfnissen Rechnung getragen. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, man konnte Ihren entspannten Gesichtern entnehmen, wie froh Sie sind, dass Sie jetzt einen Minister haben, der nicht vor den Mikrofonen wegläuft, sondern geradezu um Fragen nachsucht. Das ist eine Erfahrung, die Sie lange nicht mehr machen konnten.
Herr Meyer, Ihnen steht nach wie vor die genannte Redezeit zur Verfügung, weil es bislang kaum möglich war zu reden. Bitte schön!
Danke schön, Herr Präsident. - Ich will nur darauf hinweisen, dass man dem Problem nicht gerecht wird, wenn man das auf kriminelles Verhalten reduziert.
Wenn man das - wie Sie es machen - schon wieder in eine, wie ich finde, verharmlosende und fast ins Lächerliche gezogenen Debatte ausarten lässt, dann wird man den Verbraucherschutzansprüchen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande nicht gerecht.
Man muss in diesem Fall die systemisch bedingten Probleme ansprechen. Das gilt nicht nur für Dioxin, sondern für anderes auch. Das ist meiner Ansicht nach heute viel zu kurz gekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor.
Allerdings gibt es noch den Wunsch nach einer persönlichen Bemerkung, und zwar von Herrn Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Einem Mitglied des Landtages, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zu Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der Besprechung zu erteilen. Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es darf nicht länger als fünf Minuten sprechen.“
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil Herr Langspecht mich persönlich im Zusammenhang damit der Lüge bezichtigt hat, wann die Betriebe, die am 23. Dezember von der Firma WulfaMast beliefert worden und deshalb auffällig geworden sind, in Niedersachsen gesperrt worden sind.
Deshalb möchte ich das zurückweisen und richtigstellen und für meine Darstellung drei Belege nennen.
„Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Hannover erklärte, die Auslieferung von Eiern der betroffenen Farmen sei nicht gestoppt worden, da der Verzehr als ‚unproblematisch’ anzusehen sei.“
Zweitens weise ich auf den Artikel im Weser-Kurier vom 30. Dezember hin, in dem eine Pressemeldung von mir wiedergegeben worden ist, wonach man aus Vorsorgegründen die Auslieferung der Eier von den 20 in Niedersachsen betroffenen Betrieben unbedingt unterbinden sollte. Ich weise darin auf Nordrhein-Westfalen hin, wo das behördlicherseits getan worden sei, dort hätten die Behörden die Auslieferungen schon weit vor Weihnachten gestoppt. Dann geht es weiter: „Dieser Bann sei nicht nötig, erklärte der Ministeriumssprecher in Hannover.“ Das ist die Presse.
Drittens. Wir haben vorhin darüber gesprochen, was in den Erlassen gestanden hat, die die Landkreise bekommen haben. Ich möchte daraus gerne zitieren.
Am 23. Dezember wurden die Landkreise darauf hingewiesen, dass die Betriebe über ihre Informationspflichten informiert werden sollten. Außerdem sollte eine repräsentative Entnahme von Proben erfolgen. In den Erlassen heißt es wörtlich: Die Notwendigkeit einer amtlichen Sperrung ohne das Vorliegen von Ergebnissen amtlicher Untersuchungen, die den Höchstgehalt überschreiten, wird aufgrund der als Anlage beigefügten Risikoeinschätzung des BfR von hier - sprich: Agrarministerium - nicht gesehen. - Sie haben also nicht amtlich gesperrt.
Dann gab es am 30. Dezember eine neue Weisung. Nachdem in Nordrhein-Westfalen in Eiern Höchstwertüberschreitungen gefunden worden waren, wies das Land Niedersachsen an, dass Betriebe, die ihrer Verpflichtung nach Artikel 14 der EG-Verordnung nicht nachkämen, für die Auslieferung von Konsumeiern amtlich zu sperren seien, bis durch amtliche Untersuchungsergebnisse belegt sei, dass die Lebensmittel verkehrsfähig seien.
Das ist also eine völlige Kehrtwendung innerhalb von einer Woche. Am 23. Dezember haben Sie nicht amtlich gesperrt.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt d der Aktuellen Stunde erledigt.
Fortschritt und Fairness auch für Hartz-IVEmpfänger - Regelsätze erhöhen! - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3250
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Aufgeregtheiten von heute Vormittag komme ich jetzt wieder zur harten Realität des real existierenden Kapitalismus zurück, der in diesem Lande von steigender Armut, unermesslichem Reichtum einiger weniger, sinkenden Löhnen, einer steigenden Anzahl von prekären Beschäftigungsverhältnissen und einer absehbar ansteigenden Altersarmut geprägt ist.
In diesem Zusammenhang müssen wir auch die Debatte über eine Erhöhung der Regelsätze betrachten; denn wir müssen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, das klar gesagt hat, dass die Betroffenen ein Recht darauf haben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Die derzeitige Debatte und vor allen Dingen die Vorschläge, die die Bundesarbeitsministerin von der Leyen gemacht hat, lassen nicht vermuten, dass es in diese Richtung geht.
Es ist nur ein Punkt, dass völlig falsche Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt worden sind. Bei der Berechnung der Leistungen für die nach Einkommen geschichteten Ein-Personen-Haus
halte wurden nur 15 % der Bevölkerung zugrunde gelegt. Es wurden nicht, wie es bisher üblich war, die unteren 20 % der nach ihrem Einkommen geschichteten Ein-Personen-Haushalte in die Berechnungen einbezogen.
Letztendlich wäre das Problem aber auch nicht gelöst, wenn man im Rahmen eines Kompromisses diese Berechnungsgrundlage umstellen würde; denn das würde - wir können uns jetzt um ein paar Cent oder um ein paar Euro streiten - für die Betroffenen nur rund 35 Euro mehr bedeuten.
Das ist sicherlich mehr als die 5 Euro, die Frau von der Leyen zugesagt hat. Wenn wir alles zusammenrechnen, liegt der Wert aber immer noch weiter unter der Summe, die nötig wäre, um eine minimale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das haben auch die Wohlfahrtsverbände in ihren Stellungnahmen immer wieder geäußert.
Weiterhin enthalten die Vorschläge willkürliche Abschläge, etwa zu Alkohol und Tabak. Die Diskussionen hierüber waren sehr beliebt. Aber auch Reinigung und Kontrazeptiva waren hier schon ein Thema. Das Gleiche gilt für Haustiere und Zimmerpflanzen. Was ist mit dem Thema „Mobilität“ oder mit dem Thema „Haftpflichtversicherung“? - Das sind Sachen, die in diesem Zusammenhang gar nicht angesprochen werden.
Für uns und sicherlich auch für Familien, die sich im SGB-II-Bezug befinden, ist ebenso ein zentraler Punkt, dass Sie den Kindern weiterhin eine eigenständige Grundsicherung verweigern. Das ist ein Skandal, den wir so nicht hinnehmen wollen;
Nun zu den Ernährungsfragen. Gehen Sie die Kataloge doch einmal durch! Sollen die Hartz-IVEmpfänger - wir sprachen heute Vormittag schon über preiswerte Lebensmittel - jetzt die dioxinverseuchten Lebensmittel essen? - Das soll damit sicherlich nicht gemeint sein. Für sie sind dann aber offensichtlich die Nahrungsmittel da, deren Dioxingehalt nur knapp unterhalb des Richt- bzw. Grenzwertes liegt - stellen Sie sich das so vor? -,
(Lebhafter Widerspruch bei der CDU - Norbert Böhlke [CDU]: Das ist aber eine gefährliche Art und Weise der Argumentation! Verbraucherschutz ist nicht teilbar! Das ist unglaublich!)