(Björn Thümler [CDU]: Oh, oh, oh, Herr Klein, Herr Klein! - Jens Nacke [CDU]: Herr Klein, was sollen diese laufenden Unterstellungen? Das ist niveaulos!)
Aber ich will sie trotzdem nennen. Nach diesen Zahlen, die nur auf einer theoretischen Berechnung beruhen - das ist mir klar -, steht fest: Wenn alle Beamten und Versorgungsempfänger, die heute privat versichert sind, in die gesetzliche Krankenversicherung gingen und ihren 50-prozentigen Beitragszuschuss bekämen, dann wäre das
Es wäre also insgesamt preiswerter, wenn wir diesen Weg gingen, und nicht teurer, wie hier immer wieder behauptet wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Grascha, ich hoffe, dass Sie mit einer Behauptung nicht recht haben, nämlich damit, das würde nicht nur Innovation fördern, sondern der privat Versicherte bekäme auch die bessere Medizin. Das nämlich wäre eine mittlere Katastrophe!
Richtig ist, dass der privat Versicherte den schnelleren Termin bekommt - das ist schon schlimm genug -, während die anderen Versicherten stundenlang beim Arzt sitzen müssen. Die Wahrheit ist, dass die Ärzte bisher behaupten, dass der privat Versicherte und der gesetzlich Krankenversicherte die gleiche Medizin bekämen, aber der Arzt vom privat Versicherten das 3,5-fache für die gleiche Leistung bezahlt bekommt. Das ist doch der Irrsinn, meine Damen und Herren!
Nun zum zweiten Punkt, auf den Sie eingegangen sind. Das ist eine ganz neue Formulierung für die Kopfpauschale: solidarische Gesundheitsprämie. - Wissen Sie, das richtig Solidarische ist unser Gesundheitssystem, das sich in Deutschland seit über 120 Jahren bewährt hat und von 90 % der Bevölkerung gewollt wird. Wir hätten überhaupt keine Unterschiede mehr, wenn wir die Bürgerversicherung für alle Bevölkerungsschichten öffnen würden. Dann brauchten wir alle diese Diskussionen nicht zu führen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schwarz, es freut mich, dass Sie den Begriff der solidarischen Gesundheitsprämie übernommen haben. Ich meine, dass wir uns daran gewöhnen sollten.
Ich möchte aber etwas zu dem sagen, was Sie zum System der gesetzlichen Krankenkasse ausgeführt haben. Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass dieses System über Jahre und Jahrzehnte in Deutschland erfolgreich funktioniert hat. Das stellt auch niemand in Abrede.
Sie müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass wir in den nächsten Jahren eine Bevölkerungsentwicklung haben werden, die dadurch gekennzeichnet sein wird, dass wir in unserem Land immer mehr ältere Menschen und immer weniger Menschen haben werden, die in das System einzahlen und diese Gesundheitsversorgung sicherstellen müssen.
Wir müssen uns darauf einstellen. Wir als FDP sind der Auffassung, dass die Bürgerversicherung hierauf keine hinreichende Antwort ist, weil das demografische Problem durch die Bürgerversicherung nicht gelöst wird, meine Damen und Herren.
Wir sind der Auffassung - insoweit gehe ich auf die Ausführungen des Kollegen Klein ein -, dass unser System nicht zu einer Zwei-, Drei- oder einer Wasauch-immer-für-Klassen-Gesellschaft führen würde. Unser System würde dazu führen, dass jeder das Wahlrecht zwischen einer privaten Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Krankenkasse hätte. Das ist ein tatsächliches Wahlmodell. Das ist tatsächlich Erste-Klasse-Medizin für jeden Bürger in unserem Land.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung und bitte Sie, Platz zu nehmen.
Zum Abstimmungsverfahren: Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir dann noch über den Änderungsantrag ab.
(Uwe Schwarz [SPD] verlässt den Plenarsaal - Björn Thümler [CDU]: Vor der Abstimmung geht er hinaus!)
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2984 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren Verfassungsbeschwerde des Herrn Jens Spitznagel, Licher Straße 106, 35394 Gießen - I. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Dezember 2009 - 3 Ws 239/09 (StVollz) - b) den Beschluss des Landgerichts Marburg vom 12. Februar 2009 - 7 a StVK 78/08 - II. mittelbar gegen § 5 Abs. 3 HessMaßrVollzG – Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 18.10.2010 - 2 BvR 133/10 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/3233
Der Ausschuss empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, über diesen Punkt ohne Besprechung abzustimmen. - Ich höre keinen Widerspruch.
Somit lasse ich gleich abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfahren über die uneingeschränkte Zulässigkeit des Volksbegehrens für gute Schulen in Niedersachsen, vertreten durch Christiane Borchert-Edeler, Olaf Brokate, Andreas Henze, Ute Janus, Rudolf Kleine-Huster, Djure Meinen, Frank Uhrhammer - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 5. November 2010 - StGH 2/10 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/3234
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen. Auch hier besteht Einigkeit, das nicht zu besprechen. Gibt es Widerspruch dagegen? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen.
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Gibt es jemanden, der dagegen ist? - Enthält sich jemand? - Das ist so beschlossen.
Erste Beratung: Gute Pflege für alle - wertvolle Pflege sichern - die Altenpflegeausbildung stärken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3222
(Ulf Thiele [CDU]: Jetzt ist er wieder da! Er war nur zur Abstimmung drau- ßen! - Björn Thümler [CDU]: Mensch- liches Bedürfnis!)
Herr Kollege Thümler, so ist es. Es gibt manchmal menschliche Bedürfnisse. Das ist bei allen Fraktionen gleich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir über das Thema Pflege reden - das tun wir hier relativ häufig -, so handelt es sich dabei nach meiner festen Überzeugung um die gegenwärtig sozial- und gesellschaftspolitisch größte Zeitbombe der Gegenwart, die wir in diesem Ausmaß aber überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen.
Wie problematisch die gesamten Rahmenbedingungen in unserer Pflege sind, wird eigentlich nur deutlich, wenn man im eigenen Familien- oder Bekanntenkreis damit konfrontiert wird.
Ich behaupte einmal: Die meisten von uns gehören einer Generation an, die leider die Mängel dieser Pflege, wenn sie einmal selber in diese Situation kommen, sehr deutlich zu spüren bekommen werden.
Wenn ich mir die Rahmenbedingungen ansehe, über die wir hier reden, so ist festzustellen, dass es in Niedersachsen gegenwärtig ungefähr 230 000 Pflegebedürftige gibt. Nach dem Landespflegerahmenplan dieser Landesregierung wird das bis zum Jahr 2020 - das ist nicht mehr lange hin - auf 280 000 Personen ansteigen. Zehn Jahre später reden wir über 350 000 betroffene Personen. Hinzu kommt der riesige problembehaftete Bereich der stark zunehmenden Demenzerkrankungen. Zurzeit gibt es ungefähr 1 Million Betroffene in Deutschland, pro Jahr kommen 200 000 Betroffene hinzu.
Insofern war ich sehr erfreut, als am 8. Dezember - also in der Weihnachtszeit; das ist bekanntlich die Zeit der Besinnung und bei manchen Menschen auch die Zeit der Erleuchtung