Die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben im März 2014 - Frau Klopp, damals mit dem Kollegen Aeikens und dem Minis
terpräsidenten - eine Zusammenarbeit und eine Abstimmung zwischen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen verabredet und einen Beschluss auf den Weg gebracht. Ich gehe davon aus, dass die Nachfolgerin von Herrn Aeikens das bestmöglich weiter begleitet.
Wir setzen auf gute Zusammenarbeit und auf Erfolg und danken für die Unterstützung auch hier im Landtag.
- Hierzu? Zu diesem Tagesordnungspunkt? - Okay, ich dachte, zu einem anderen Antrag. Dann haben Sie jetzt das Wort zur Geschäftsordnung. Bitte, Herr Kollege Nacke!
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident. Aber es ist eine Sache unklar gewesen, und zwar gibt es noch eine Nr. 2 der Beschlussempfehlung, nämlich den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5833, der zum ursprünglichen Antrag gestellt worden ist. Da es inzwischen einen gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU gibt, ziehe ich diesen Antrag namens der CDU zurück.
Vielen Dank. - Ich hätte noch gefragt, ob der noch Gegenstand ist, wenn der gemeinsame Änderungsantrag von drei Fraktionen angenommen worden wäre. Aber das ist jetzt geklärt.
Ich halte das Haus - aufgrund der Änderungsanträge und der Beschlussempfehlungen haben wir eine etwas unklare Lage; Herr Nacke hat eben zur Klarheit beigetragen - für damit einverstanden, dass wir vor dem Hintergrund des gemeinsamen Änderungsantrags von drei Fraktionen - das ist eben deutlich geworden - zunächst über diesen Änderungsantrag und nur im Fall von dessen Ablehnung anschließend über die Nr. 1 der Be
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/6462 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Das ist die FDP-Fraktion. Meine Damen und Herren, dem Änderungsantrag wurde mit großer Mehrheit gefolgt. Damit ist zugleich die Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung gibt es keine Abstimmung mehr, da die CDU-Fraktion diesen Beschlussantrag für gegenstandslos erklärt hat.
Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Förderinstrumente weiterentwickeln – Zukunftsfonds der NBank für innovative Förderungen in den Kommunen- Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4774 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/6346
Für die ursprünglich antragstellende Fraktion hat der Abgeordnete Uwe Schünemann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen, insbesondere der Integration der zu uns gekommenen Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt, aber auch der Integration der Dauerarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Es ist richtig, dass zusätzliche Anstrengungen im Bereich der Bildung, aber insbesondere auch im Bereich der Weiterbildung unternommen worden sind.
Übrigens hier im Land vor allen Dingen mit großer Unterstützung des Bundes, weil hier erhebliche Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt worden sind.
Aber diejenigen, die tatsächlich die Arbeit leisten müssen und die für die Integration die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen müssen, stehen wenig im Fokus, nämlich die Arbeitgeber und die Wirtschaft. Was ist denn die Antwort dieser Landesregierung auf diese Herausforderung unserer Gesellschaft?
Wenn Sie es sich anschauen, bedeutet das: weniger Wirtschaftsförderung, aber dafür mehr Bürokratie. Das ist jedoch genau die falsche Antwort zur jetzigen Zeit, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, Sie machen ja durchaus den Eindruck, als seien Sie sehr modern. Aber wenn man sich genau anschaut, was für eine Wirtschaftsförderung Sie machen, dann merkt man, dass das unter dem Strich etwas völlig anderes ist, nämlich durchaus eine rückwärtsgewandte, zentralistische Wirtschaftsförderung mit viel Bürokratie, und das ist etwas, was wir auf gar keinen Fall brauchen. Wir müssen in der Wirtschaftspolitik in unserem Land umsteuern.
In der Beratung im Ausschuss haben wir die Zahlen einmal auf den Tisch bekommen - für drei Jahre Ihrer Regierungszeit -: 8 Millionen Euro Innovationsförderung. Das ist das Landesgeld. Nicht 1 Euro mehr und auch nicht weniger, aber es sind eben nur 8 Millionen Euro.
Sie haben die regionalisierten Teilbudgets insgesamt gestrichen. Das heißt, die unbürokratische Förderung vor Ort ist überhaupt nicht mehr möglich.
- Das ist gar nicht zum Lachen. Das ist vor Ort teilweise sehr schwierig. Ich kann Ihnen ja mal die Kommentare darstellen, was die Unternehmen dazu sagen.
Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode darauf verzichtet, die regionalisierten Teilbudgets zu überführen. Durch den Wegfall ist auch die Flexibilität in wichtigen Bereichen zulasten von mehr Bürokratie weggefallen, dies insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsdiskussion. Verschärfend kommt die aktuelle Flüchtlingssituation hinzu. Zeitnahes und flexibles Handeln der Kommunen wäre erforderlich. Hier ist eine Lücke entstanden, und die gilt es zu schließen. - So sagen es die UVN.
Genau da setzt die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag mit ihrem Vorschlag an, den Kommunen in den nächsten fünf Jahren 250 Millionen Euro über die NBank zur Verfügung zu stellen - so unbürokratisch, sogar noch unbürokratischer als die regionalisierten Teilbudgets, weil wir natürlich die EU-Vorgaben beachten müssen, aber lediglich die De-minimis-Regelung. Ansonsten können wir die Gelder ganz schlank zur Verfügung stellen.
Meine Damen und Herren, was sagt die Wirtschaft zu unseren Vorschlägen? - Ich will es nur kurz zitieren. NiedersachsenMetall:
„Es liegt auf der Hand, das niedersächsische Instrumentarium der Wirtschaftsförderung um ein kommunales Instrument zu erweitern. Nach dem Grundsatz ‚all business is local‘ ist es richtig, die kommunale Ebene mit eigenständigen Möglichkeiten in die Landeswirtschaftsförderung einzubinden.“
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände begrüßt es grundsätzlich genauso. Sie hätten es gerne, dass die Bürgermeister dort mitreden können.
„Insbesondere die Verankerung der Umsetzung der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen, der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und die Umsetzung der Ausbildungsgarantie als wesentliche Ziele des Antragsentwurfs begrüßen wir. Schließlich teilen wir auch die Einschätzung, dass strukturschwache Regionen eine besondere Förderung brauchen.“
Ja, meine Damen und Herren, dann wird lediglich nur darauf hingewiesen, dass man es lieber zentral und nicht dezentral machen würde. Aber was die Wirtschaft dort vor Ort sagt, habe ich Ihnen gerade vorgelesen.
Was sagt die Landesregierung selber? - Der Weg ist machbar, und vor allen Dingen ist es etwas, was wir schon im Zukunftsvertrag für die Kommunen nach der gleichen Methode umgesetzt haben. Wir haben 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um den Kommunen Handlungsfähigkeit zu geben, was der DGB übrigens ganz genauso einfordert. Sie haben dies zu Oppositionszeiten im Landtag kritisiert, und jetzt, in Regierungsverantwortung, nehmen Sie das Geld, lassen sich vor Ort damit feiern und sagen: Das ist im Prinzip eine tolle Angelegenheit. - So geht es nicht. Wir müssen - insbesondere in dieser Situation - auch in dieser Frage ehrlich bleiben.
Das Einzige, was das Finanzministerium sagt, ist: Wir haben noch nicht dargelegt, wie diese 250 Millionen Euro finanziert werden sollen.
Ich kann Ihnen nur sagen: Schon im Haushalt 2016 haben wir eine Gegenfinanzierung für das Programm auf die Beine gestellt.
Aber Sie haben dies abgelehnt. Sie haben genau diese Strukturförderung eben nicht gewollt. Meine Damen und Herren, immer dann, wenn es konkret wird, wenn strukturschwache Regionen mehr Geld bekommen sollen, nämlich hier 130 Millionen Euro über den NBank-Fonds und alle Landkreise und kreisfreien Städte 2,5 Millionen Euro jährlich in den nächsten fünf Jahren, dann lehnen Sie dies im Parlament ab.