Angesichts dessen, dass bereits der verpflichtende Bestand der Qualitätsmanagementrichtlinie auch ein Fehlermanagement umfasst, stellt sich doch viel eher die Frage: Wie ertüchtigen wir die Krankenhäuser in Niedersachsen, damit nicht nur 50 % der Häuser dies einsetzen, sondern die Umsetzung flächendeckend vollzogen wird? - Rot-Grün liefert darauf keine Antworten.
Auch zu den Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen hat Rot-Grün im Antrag auf einen Änderungsbedarf im Beschaffungsgesetz hingewiesen. Einbezogen wird dabei auch die Forderung der Spezifizierung der Meldepflicht. Fakt ist allerdings: Im Rahmen der externen Qualitätssicherung werden bislang ca. 60 % der Todesfälle gemeldet. Im Bericht des Sonderausschusses wird deutlich dargelegt, dass in der klinischen Praxis eine große Spannbreite in der Todesfeststellung besteht. Zudem wird auf die gebotene Analyse und die verpflichtende Einführung verwiesen. Leider wird von Rot-Grün darauf verzichtet.
Das Unit-Dose-Verfahren ist - mit Verlaub - bereits eine etablierte Versorgungsform in Krankenhausapotheken. Dies wurde durch eine bundesweit gültige Leitlinie aus dem Jahre 2010 bereits durch den Bundesverband der Krankenhausapotheker festgelegt. Interessant wäre allerdings die Antwort auf die Frage, inwieweit dies in Niedersachsen flächendeckend angewandt wird und ob eine zusätzliche gesetzliche Fixierung erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss derzeit die Qualitätsrichtlinien überarbeitet. Bereits im November 2015 hat es einen Entwurf gegeben, worauf das von Herrn Schwarz viel gescholtene Bundesministerium für Gesundheit einen
Vorschlag unterbreitet hat, wie eine Bestimmung, die mit der Festsetzung des Sozialgesetzbuches V kollidiert - ich nenne nur einmal die §§ 135 a und 136 a der Bestimmung -, geändert werden kann. Der hierzu eingebrachte Änderungsvorschlag wird spätestens Ende Oktober im Gemeinsamen Bundesausschuss noch einmal diskutiert. Wenn das so durchgeht, kommt das zum Zuge. Das heißt, dass das Qualitätsmanagement auch das Fehlermanagement und das Risikomanagement beinhaltet. Damit würden Vorgaben gemacht, die der Patientensicherheit zusätzlich einen großen Schub gäben
Mit großer Eile und wenig Interesse an der Einbeziehung der Verbände wird dies offenbar mit Zustimmung von Rot-Grün und eventuell auch von der FDP heute auf den Weg gebracht.
Meine Damen und Herren, ohne Garantie der Finanzierung durch das Land, ohne Betrachtung, welche Entwicklung in den Jahren seit 2002 respektive 2003 vollzogen worden ist bzw. sich in greifbarer Zukunft abzeichnet, kann man unseres Erachtens Ihrem Antrag nicht zustimmen. Denn offenbar geht Eile vor Qualität. Hoffentlich nehmen Sie sich von Rot-Grün bei der Beratung des Entwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes, der angekündigt worden ist, mehr Zeit.
Dann, so glaube ich, sind wir vielleicht gar nicht so weit auseinander. Die Patienten brauchen eine Vertrauensbasis. Allerdings brauchen auch das medizinische Personal, die Pflegekräfte in den Krankenhäusern Vertrauen in uns, in die Politik.
Wenn man hier einen Generalverdacht gegenüber Pflegekräften aussprechen will, halte ich das nicht für gerechtfertigt und für demotivierend. So sollten wir nicht arbeiten.
Meine Damen und Herren, wie es sich heute darstellt, sind wir uns mit Sicherheit über das Ziel einig. Über den Weg diskutieren wir. Deswegen: Nicht Schnelligkeit, sondern Qualität und auch Finanzmittel sind unser Schwerpunkt.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schwarz. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Thomas Schremmer das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schwarz, ich muss mich schon sehr über das wundern, was Sie hier vorgetragen haben. Es ist doch völlig abwegig, uns zu unterstellen, dass wir Pflegerinnen und Pfleger unter Generalverdacht nehmen. Es erschließt sich mir überhaupt nicht, wie Sie auf diese wirklich sehr abwegige Idee kommen. Das muss ich angesichts unseres Antrages sagen.
Alle Teile unseres Entschließungsantrages entsprechen genau unserer Vereinbarung in dem Sonderausschuss, entsprechen genau dem, was der Bericht vorgesehen hat. Diesbezüglich sind aus meiner Sicht überhaupt keine Zweifel zulässig. Das Gegenteil von dem, was Sie erzählt haben, ist der Fall.
Ich will noch einmal den Kollegen Schwarz zitieren: Patientenschutz hat uneingeschränkten Vorrang vor - ich interpretiere es einmal - ökonomischen Interessen. - Was Sie auch hierzu vorgetragen haben, ist genau das Gegenteil. Sie beziehen sich auf die dauerhafte Finanzierung der Maßnahmen, können deswegen nicht mitgehen, weil das nicht klargestellt ist. Sie können nicht mitgehen, weil Sie sich nicht vorstellen können, wie die Krankenhäuser das finanzieren können. Es ist ein Bärendienst, den Sie dem Patientenschutz damit erweisen.
Deswegen kann ich nur sagen: Es tut mir leid. Wenn Sie die Ausschussarbeit in dieser Weise verstanden haben, dann haben Sie einiges nicht verstanden.
Ich will nicht alles wiederholen, was der Kollege Schwarz gesagt hat. Vielleicht nur zu dem, was Sie über die Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker hier gesagt haben, um genauer darauf einzugehen: In den Häusern, in denen bereits Stationsapotheker mit einem Schlüssel von 1 : 200 oder 1 : 300 arbeiten, was die Bettenanzahl angeht - internationaler Standard ist 1 : 100 -, hat sich das auch in der Evaluation, in der Auswertung
Ich kann Ihnen aus einer Auswertung konkrete Zahlen nennen, damit Sie wissen, was in einem Jahr an Leistungen erbracht worden ist: 1 835 patientenindividuelle Einzelinterventionen, 1 277 Anamnesen bei Patienten, 2 784 Prüfungen bei Notfallpatienten, 215 intensive Patientenberatungen.
Das, was dabei herausgekommen ist, sind nämlich identifizierte Medikationsfehler. Es waren in diesem Fall 1 700, die ansonsten durchaus zu dauerhaften Schädigungen bei Patienten geführt hätten.
Wenn Sie fragen, wie sich das refinanziert, kann ich Ihnen das genau sagen: Durch die Begutachtung dieser Apothekerinnen und Apotheker vor Ort sinken die Arzneimittelkosten deutlich. Das hat also auch einen wirtschaftlichen Effekt für das Krankenhaus.
Also reden Sie nicht darüber, wie man das finanziert, sondern stimmen Sie dem zu, was wir hier vorschlagen und was Ergebnis der Arbeit in diesem Sonderausschuss gewesen ist!
Um es nicht zu sehr in die Länge zu ziehen, nur noch zu der Frage der Personal- und Organisationsentwicklung: Auch das haben wir mit unserem Antragstext so formuliert, dass klar ist, dass das eröffnet wird. Es ist überhaupt keine Frage für mich, dass heutzutage gerade in belastenden Bereichen der Berufsausbildung eine Supervision eine große Rolle spielen sollte. Fragen Sie einmal die Pflegerinnen und Pfleger in den Krankenhäusern, was sie sich wünschen! Da liegen wir genau richtig.
Zu anonymen Meldesystemen. In unserem Antrag kommt der Begriff CIRS überhaupt nicht vor. Er steht nicht in dem Antrag! Wir wollen die Möglichkeit eröffnen, ein Meldesystem zu errichten. In welcher Weise die Häuser das dann machen, bleibt ihnen überlassen. Was Sie hier vorgetragen haben, ist - um mit Herrn Seefried zu reden - ein Märchen.
Ich finde, Sie sollten sich unseren Antrag noch einmal gut durchlesen. Das können Sie in den nächsten Minuten machen, und am Ende werden Sie feststellen, dass Sie ihm sehr gut zustimmen können, um das hier in aller Deutlichkeit zu sagen.
Dass wir auf dem Weg für mehr Patientensicherheit und mehr Patientenschutz noch nicht am Ziel angekommen sind, ist klar. Das haben wir auch gesagt. Ich glaube, dass es Weiterentwicklungsmöglichkeiten geben muss; denn weiterhin gibt es Berichte über Ereignisse in Pflegeheimen, auch im Hinblick auf Gewalt gegen Patientinnen und Patienten. Solche Ereignisse enden ja nicht mit dem Bericht dieses Sonderausschusses.
Wir betrachten den Bericht des Sonderausschusses also als unsere Agenda und legen Ihnen hier einen Antrag zur Beschlussfassung vor, der meines Erachtens der erste Schritt auf dem richtigen Weg ist. Ich finde - ganz im Ernst -: Sie sollten diesem Antrag heute zustimmen.
Vielen Dank, Herr Schremmer. - Die Kollegin Schwarz von der CDU-Fraktion hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte, Frau Schwarz: 90 Sekunden!
Danke. - Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege Schremmer, Sie selbst sagten erstens, Sie wollten das Whistleblowing als Fehlermeldesystem einführen. Weiter sagten Sie, das solle flexibel gehandhabt werden, und von CIRS stehe nichts in dem Antrag. Ich habe darauf hingewiesen, dass es dazu Alternativen gibt. Wenn Sie hier fordern, „in allen Krankenhäusern obligatorisch ein anonymes Meldesystem (Whistleblowing) einzuführen“, dann ist das hier doch fixiert, und für Sie gibt es keine Alternative dazu. - Erklären Sie das bitte den Krankenhäusern!
Zweitens. Wenn Sie darauf hinweisen, dass in dem Bericht des Sonderausschusses letztlich alles aufgenommen worden ist, was Sie auch in den Antrag aufgenommen haben, müssen Sie zwischen dem unterscheiden, was als Vorschlag in Kurzform aufgeführt ist, und dem, was als Schlussfolgerungen des Ausschusses formuliert wird. Dabei habe ich sehr wohl auf die Finanzbedarfe hingewiesen. Die Antworten darauf bleiben Sie nun einmal leider schuldig.
Schlicht und ergreifend: Wenn man sich die derzeitige Finanzierungslage der Krankenhäuser vor Augen führt, kann man doch nicht noch zusätzlich etwas nach dem Motto „Macht ihr mal! Wir geben nichts hinzu, wir fordern nur!“ hineinbringen. Ich finde das in der Zusammenarbeit nicht gut.
Ich sehe allerdings optimistisch auf die Beratung des Entwurfs des Krankenhausgesetzes. Ich hoffe, dass wir dort weiterhin in der gewohnten sachlichen Art und Weise mit dem Thema umgehen können.
Ich denke, wir liegen nicht so weit auseinander. Wenn Sie allerdings etwas konkret in den Antrag hineinschreiben, weil Sie vorher noch ganz schnell einen Antrag formulieren wollen, weil Sie dem Sozialministerium vielleicht nicht trauen, was den Entwurf angeht, dann ist das hier in der Diskussion wenig hilfreich.
- Das ist nicht „irre“. - Ich halte das für unparlamentarisch. Aber das ist die Sache des Präsidenten.
Frau Kollegin Schwarz, zunächst einmal zur Finanzierung der Krankenhäuser: Wir nehmen gerade die Haushaltsplanberatungen auf. Wir werden in der nächsten Woche im Ausschuss darüber reden, dass wir in Zukunft 1,3 Milliarden Euro in die Krankenhausinvestitionen stecken. Das ist genau das, was die Krankenhausgesellschaften wollen. - Das ist der erste Punkt zu der Frage, wie wir die Finanzierung der Häuser in Zukunft stärken wollen.