Protokoll der Sitzung vom 15.09.2016

Frau Kollegin Schwarz, zunächst einmal zur Finanzierung der Krankenhäuser: Wir nehmen gerade die Haushaltsplanberatungen auf. Wir werden in der nächsten Woche im Ausschuss darüber reden, dass wir in Zukunft 1,3 Milliarden Euro in die Krankenhausinvestitionen stecken. Das ist genau das, was die Krankenhausgesellschaften wollen. - Das ist der erste Punkt zu der Frage, wie wir die Finanzierung der Häuser in Zukunft stärken wollen.

Zweitens erinnere mich sehr genau daran, dass wir im Sonderausschuss genau über die Frage, wie sich Pflegerinnen und Pfleger, aber auch Ärztinnen und Ärzte gegenüber ihrer Hausleitung melden können, wie Fehlermeldesysteme eingeführt werden können, wie dieses in einer Atmosphäre, die das normalerweise nicht ermöglicht, getan werden

kann. Wir haben mehrere Möglichkeiten durchdiskutiert.

Wenn wir jetzt den Text aus dem Abschlussbericht hier fast wörtlich in Antragsform vorlegen, dann können Sie natürlich sagen: Die Regierungsfraktionen arbeiten schnell. - Das würde ich als Kompliment auffassen; vielen Dank dafür. - Aber es ist nach meiner Überzeugung nicht zu kritisieren, dass wir das, was alle wollen und was alle sagen, jetzt heute hier beschließen und den Krankenhäusern sozusagen als Auftrag mitgeben. Aus dieser Interpretation kommen Sie und wir alle nicht heraus. Deswegen ist es für mich nach wie vor richtig, dass wir das machen.

Sie haben Recht: Wir müssen das weiterentwickeln. Ich hoffe sehr, dass Sie mit Ihren Vorschlägen an dieser Stelle auf uns zukommen. Vielleicht können wir das auch zusammen weiterentwickeln und den Bericht - - -

(Der Präsident schaltet dem Redner das Mikrofon ab - Beifall bei den GRÜNEN)

Das war’s! Auch für Sie gab es 90 Sekunden.

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Die eine Sekunde!)

- Nein, wir machen das hier bei allen in gleicher Weise. Sie müssen auf die Uhr schauen, dann wissen Sie, wann das Ende der Redezeit droht.

Jetzt geht es mit dem Beitrag der FDP-Fraktion weiter. Die Abgeordnete Sylvia Bruns hat das Wort. Bitte, Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Patientensicherheit geht vor! Das ist hier schon ein paar Mal gesagt worden. Deswegen war es gut und richtig, nach den Fällen in Oldenburg einen Sonderausschuss einzurichten, um den Patienten noch mehr Sicherheit zu geben.

Der Abschlussbericht ist ja einvernehmlich verabschiedet worden. Mich irritiert die Argumentation hier an einigen Stellen. Es ist ja argumentiert worden, im Bericht des Sonderausschusses seien einige Punkte aufgeführt, die als Empfehlung ausgesprochen würden, im Antrag aber als verbindlich benannt würden. Wenn man die Texte von Bericht und Antrag genau vergleicht, stellt man fest, dass sie fast wortgleich sind; inhaltlich wurde nichts

verändert. Das gilt auch für die Verpflichtung der niedersächsischen Krankenhäuser, ein Whistleblowing-System einzuführen. Ich kann eine Gegenüberstellung gerne verteilen. Diese Texte sind identisch. Aus diesem Grund gibt es keine Notwendigkeit, das abzulehnen.

All die Fragen, die Sie jetzt aufgeworfen haben, gehören ins Gesetzgebungsverfahren.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das ist ein Auftrag, der ein Gesetzgebungsverfahren in Gang setzt, in dem man über diese Punkte reden kann. Ich finde es etwas seltsam, erst gemeinsam etwas zu beschließen und zu sagen, dass das der Weg ist, den wir als richtig erkannt haben und auf dem wir weitergehen wollen. Dann aber findet sich der Text des Berichts im Antrag wieder, und dann heißt es: Da müssen aber noch ganz viele andere Fragen geklärt werden! - Die müssen wir klären. Wir können sie aber im Gesetzgebungsverfahren klären. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Cornelia Rundt das Wort. Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Aufarbeitung der schrecklichen und bis heute unvorstellbaren Ereignisse in den Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst hat sich in den vergangenen Monaten der Sonderausschuss für Patientensicherheit intensiv mit den möglichen Ursachen solcher Klinikmorde beschäftigt und hat Lösungsansätze erarbeitet, um zukünftig die Sicherheit in niedersächsischen Krankenhäusern weiter zu verbessern.

Das Ergebnis der Beratungen im Sonderausschuss liegt jetzt mit dem Abschlussbericht vor, und ich möchte allen Beteiligten ganz herzlich für ihre Arbeit danken.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Da, wo die Arbeiten des Sonderausschusses enden, ist es nun unsere Aufgabe, die Empfehlungen

des Abschlussberichtes zu bewerten und umzusetzen. Zum Beispiel haben wir bereits die Funktion des Landesbeauftragten für Patientenschutz neu geschaffen. Seit einigen Wochen ist diese bereits mit Herrn Dr. Wüst besetzt.

Wir müssen jetzt auch die weiteren Themen zur Realisierung bringen. Ich will hier einige Beispiele nennen. Was das Bestattungsrecht betrifft, nimmt der in Erarbeitung befindliche Gesetzentwurf die Erkenntnisse des Sonderausschusses auf. Ich sehe hier zunächst eine große Übereinstimmung bei der Einführung von Meldepflichten in bestimmten Auffindesituationen, in denen zukünftig stets die Strafverfolgungsbehörden einzubeziehen sind. Ich stelle außerdem Einigkeit in der Erweiterung der Möglichkeiten einer klinischen Sektion fest. Erfreulich ist für mich auch, dass der Ausschuss dem Vorschlag, Meldepflichten bei der Leichenschau einzuführen, grundsätzlich zugestimmt hat.

Neben den genannten Instrumenten zur besseren Feststellung von vermeintlichen Tötungsdelikten hat uns der Ausschuss viele wichtige Empfehlungen zur Stärkung des Patientenschutzes im Krankenhaus gegeben. Diese reichen von der Etablierung von Arzneimittelkommissionen über die Einstellung von Stationsapothekern, die Schaffung von Mortalitäts- und Morbiditätskonferenzen bis hin zur Einführung anonymer Meldesysteme.

Ein Hinweis: Diese anonymen Meldesysteme - Whistleblowersysteme - stellen keineswegs die Festlegung auf ein bestimmtes System dar. Inhaltlich behandelt das Ganze ausschließlich die Systematik, dass es sich um ein anonymes Meldesystem handelt. Ferner nutzt es uns auch nichts, wenn sich der Gemeinsame Bundesausschuss damit befasst, weil dieser sich bis jetzt gerade nicht in der Lage gesehen hat, die Verbindlichkeit herzustellen. Zum Beispiel gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn Krankenhäuser ein solches System nicht einführen.

Ich bin dankbar, dass der vorliegende Antrag alle diese Themen dezidiert aufgreift. Wir sind dabei, mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes und des Bestattungsrechtes die Ergebnisse zur Stärkung der Patientinnen und Patienten und ihrer Schutzrechte auf den Weg zu bringen und umzusetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN und Zustimmung von Sylvia Bruns [FDP])

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen zur zweiten Beratung liegen nicht vor.

Wir treten daher in die Abstimmung ein.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/5835 unverändert annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen; Sie sind der Beschlussempfehlung gefolgt.

Auch wenn es nicht viel Zeit ist - wir gewinnen auf jeden Fall am Nachmittag die sogenannte Pufferzeit zwischen den Tagesordnungspunkten. Wir werden sehen, wie lange die Debatte jetzt geht, und dann eine angemessene Mittagspause festlegen. Deshalb rufe ich jetzt vereinbarungsgemäß auf den

Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge - Entlastung für Versicherte und Unternehmen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4522 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/6329

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Für die antragstellende Fraktion hat der Abgeordnete Christian Grascha, FDP-Fraktion, das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Altersvorsorge ist eine extreme Herausforderung in dieser Zeit. Aus diesem Grund haben wir den vorliegenden Antrag gestellt. Insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sehen wir einen Verbesserungsbedarf bzw. eine Verbesserungsnotwendigkeit, um die Altersvorsorge von vielen Menschen in unserem Land tatsächlich zu sichern.

Die enormen Herausforderungen bestehen insbesondere darin, dass der demografische Wandel

greift und immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentner kommen. Deswegen kann das heutige Altersvorsorgesystem in der Form auch nicht mehr funktionieren.

Die zweite Herausforderung ergibt sich aus der aktuellen Niedrigzinsphase. Private Altersvorsorge, aber auch Versorgungsansprüche sind immer schwieriger zu realisieren. Versorgungswerke geraten immer stärker unter Druck. Deswegen ergibt sich natürlich auch hier eine besondere Herausforderung.

Aber auch veränderte, neue Erwerbsbiografien sind eine Herausforderung für die Altersvorsorge. Denn es ist nicht mehr so, wie es früher standardmäßig der Fall war, dass jemand über Jahrzehnte in einem Betrieb beschäftigt ist, sondern zum Teil häufige Arbeitgeberwechsel führen möglicherweise dazu, dass die Altersvorsorge ins Rutschen gerät.

Aus unserer Sicht ist deshalb die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, der weiter zu stärken ist. Auch Arbeitgeber können davon profitieren - Stichwort „Wettbewerb um Fachkräfte und Gewinnung von Fachkräften“. Insgesamt nutzen in Deutschland 17 Millionen Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge.

Ich möchte drei Punkte aus den Ausschussberatungen ansprechen, die für uns besonders wichtig sind.

Zum einen geht es uns darum, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge insbesondere für kleine und mittlere Betriebe zu verbessern. Die Rahmenbedingungen müssen vereinfacht werden, attraktiver gestaltet werden. Insbesondere muss die Rechtssicherheit von betrieblicher Altersvorsorge verbessert werden. Nach Ansicht von Experten besteht bei rund 80 % aller Altersvorsorgeverträge tatsächlich ein juristisches Risiko für die Unternehmen. Das ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein Riesenproblem. Hier gilt es, zur Vereinfachung beizutragen.

(Zustimmung von Dr. Gero Hocker [FDP] - Glocke des Präsidenten)

Wir müssen zweitens die Belastungen für Unternehmen senken. Das betrifft insbesondere die Niedrigzinsphase. Wir müssen den Zinsfuß bei der steuerlichen Behandlung von Rückstellungen entsprechend absenken. Hier stehen Unternehmen unter einem besonderen Druck, den wir ihnen nehmen müssen. Es kann auch nicht sein, so wie es in der Ausschussberatung der Fall war, dass

man einfach nur sagt: Wir können die Steuermindereinnahmen nicht verkraften. - Am Ende wälzen wir das Problem auf Private, auf Unternehmen ab, die die Lasten der Altersversorgung zu tragen haben. Das kann es nicht sein.

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass wir die Rentenempfänger bei der privaten Altersvorsorge entlasten wollen. Hier geht es insbesondere um die doppelte Belastung bei der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.

(Glocke des Präsidenten)

Wir meinen, dass es unfair ist, dass man die Versicherten doppelt belastet. Das wurde 2004 von RotGrün in einer Nacht- und Nebelaktion eingeführt. Damals waren vor allem Bestandsverträge betroffen. Es gab noch nicht einmal einen Bestandsschutz. Und jemand, der in gutem Glauben vor 2004 einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, war am Ende derjenige, der im Regen stehen gelassen wurde. Das geht auf gar keinen Fall.