Protokoll der Sitzung vom 15.09.2016

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche einsatztaktischen Maßnahmen die niedersächsischen Landesbehörden und Polizeibehörden ergreifen, um der zunehmenden terroristischen Bedrohung gerecht zu werden.

Danke schön, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Paris sowie der Absage des Fußballländerspiels am 17. November in Hannover wurde mit Beginn des Jahres 2016 im Zusammenhang mit der gegenwärtig andauernden Bedrohungslage eine Anpassung vorhandener Einsatzkonzeptionen für den Fall eines terroristischen Anschlags in Niedersachsen, einhergehend mit einer Standardisierung der Einsatzmaßnahmen im behördenübergreifenden Einsatz, initiiert, um die Handlungs- und Interventionsfähigkeit für die Polizei in Niedersachsen dauerhaft zu optimieren.

Die Polizei hat sich auf dem Sektor der Gefahrenabwehr mit einer Vielzahl abstrakter Risiken zu befassen, die auch in lebensbedrohlichen Einsatzlagen münden können. Dieser Umstand wurde insbesondere durch die Ereignisse in Paris deutlich. Neben der Ergänzung und Weiterentwicklung polizeilicher Ausrüstungsgegenstände ist die Schaffung landesweit einheitlicher Voraussetzungen in elementaren Fragen polizeilicher Einsatzbewältigung erforderlich, um mehr Handlungssicherheit und ein effizienteres Zusammenwirken der niedersächsischen Polizeibehörden gerade in sehr unübersichtlichen und in den Konsequenzen nicht abschätzbaren Lagen zu gewährleisten.

Die Grundlage für diese Voraussetzung wurde zu Beginn des Jahres mit einer sehr engen Taktung in den Dienstbesprechungen des Landespolizeipräsidiums mit dem Polizeivizepräsidenten sowie den zuständigen Dezernatsleiterinnen und -leitern der Fachdezernate intensiv erörtert, und es wurde eine Vielzahl von Maßnahmen, insbesondere zu folgenden Handlungsfeldern, parallel umgesetzt:

Erstens. Optimierung des polizeilichen Kräftemanagements zur Entlastung der Einsatzstäbe.

Zweitens. Überprüfung der bestehenden Kommunikationsstrukturen.

Drittens. Flächendeckende frühzeitige Einbindung der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen.

Viertens. Optimierung der anlassbezogenen Öffentlichkeitsarbeit.

Fünftens. Überarbeitung und Harmonisierung der bestehenden Verfügungslagen in den niedersächsischen Polizeibehörden.

Sechstens. Überprüfung und Fortschreibung bestehender Trainingskonzepte.

Siebtens. Einführung eines landesweit einheitlichen automatisierten Alarmierungssystems.

Die wesentlichen Ergebnisse zu diesen Handlungsfeldern wurden bereits im Mai 2016 im Rahmen einer landesweiten Tagung polizeilicher Führungskräfte dargestellt. Nach eingehender fachlicher Diskussion wurden weitere Optimierungspotenziale festgestellt und im Anschluss umgesetzt.

Die überarbeiteten Teilkonzepte zu den oben angeführten Handlungsfeldern wurden in einer weiteren Fachtagung am 7./8. September dem Landespolizeipräsidium vorgelegt. Eine vollständige Umsetzung von Teilkonzepten in den jeweiligen Verfügungen der Polizeibehörden soll schnellstmöglich erfolgen.

Dennoch sind die Polizeibehörden des Landes Niedersachsen mit den gegenwärtig bestehenden Strukturen bereits jetzt in der Lage, entsprechende Einsatzlagen professionell zu bewältigen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt wiederum vom Kollegen Nacke.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie hier gerade ausgeführt haben, dass Sie auf die Fragen der Opposition nicht vorbereitet sind,

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD)

und mit Blick auf den Umstand, dass Sie gerade erläutert haben, dass die Richtlinie, die die Zusammenarbeit zwischen Schul- und Sicherheitsbehörden regelt, obwohl Sie sie haben auslaufen lassen, einfach weiter angewandt wurde, bis die

Landesregierung offensichtlich die Notwendigkeit erkannt hat, die Richtlinie erneut auf den Weg zu bringen, -

(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Herr Präsident, er soll fragen! - Weitere Zu- rufe von der SPD)

Jetzt die Frage, Herr Kollege!

Ich warte nur die Zwischenrufe der Kollegen ab.

Darauf passen wir auf. Sie stellen jetzt Ihre Frage, bitte.

- frage ich die Landesregierung: Ist Ihnen ein Fall oder sind Ihnen mehrere Fälle bekannt, in denen eine Schülerin während des Unterrichts eine Niqab getragen hat? Wenn ja, wie ist darauf reagiert worden?

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Wer möchte für die Landesregierung antworten?

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Am liebsten keiner! Aber einer muss!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gab einmal das Verfahren, das durch die Presseberichterstattung sicherlich den meisten Mitgliedern des Hauses bekannt ist, in dem eine entsprechende Untersagung des Tragens einer Niqab ausgesprochen wurde.

Ich habe eben auf Nachfrage die Information bekommen, dass auch eine Schülerin in einer Schule in Belm eine Niqab getragen hat.

Danke schön, Frau Kultusministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Dr. Birkner. Bitte sehr!

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Das ist ein flächendeckendes Problem! - Gegenruf von Angelika Jahns [CDU]: So witzig finde ich das nicht! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN und von der CDU)

- Einen Moment, bitte! - Herr Kollege Schremmer, Sie können sich gerne noch schriftlich zu einer Frage zu Wort melden. Dann können wir eventuell an Heiterkeitserfolgen teilhaben. An sich ist das ein sehr ernstes Thema.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Dr. Birkner, bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie ausgeführt haben, dass das Landeskriminalamt in Bezug auf die Terrorfälle, die in den Flächendirektionen behandelt werden, quasi die Zentralstelle sei, frage ich Sie, ob und inwieweit das Landeskriminalamt ein konkretes Weisungsrecht hat, um in einzelnen Fällen tatsächlich sicherzustellen, dass diese sachgerecht und nach den landesweiten Standards bearbeitet werden. Hat also das LKA ein konkretes Weisungsrecht?

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Herr Minister, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es bedarf keines Weisungsrechts, Herr Dr. Birkner, weil das Landeskriminalamt mit den operativen Stellen stets und ständig im Austausch über den Verlauf der jeweiligen Ermittlungsverfahren ist.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Klappt ja super!)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Janssen-Kucz, Fraktion der Grünen. Bitte!

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Hält sie die personelle und sachliche Ausstattung der Polizei für ausreichend, um auf terroristische Bedrohungslagen reagieren zu können?

Danke schön.

(Editha Lorberg [CDU]: Das ist ja eine interessante Frage! - Weitere Zurufe von der CDU)

- Ich habe ein freies Fragerecht und hätte das gerne noch einmal sehr ausführlich beantwortet. Denn mein Eindruck ist, dass Sie nur spitzfindige Fragen stellen,

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Lachen bei der CDU und bei der FDP - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ich würde Fragen auch gerne etwas ausführlich beantwortet be- kommen! - Christian Dürr [FDP]: Das ist aber auch eine unangepasste Op- position!)

was nicht zur Beruhigung der Bevölkerung beiträgt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Kollegin, alles angekommen. - Die Landesregierung antwortet. Bitte sehr!

(Jens Nacke [CDU]: Teile der Antwor- ten könnten die Bevölkerung verunsi- chern! - Weitere Zurufe von der CDU)