Gleichwohl noch ein Satz zu den Gesundheitsregionen, denen mittlerweile ein Großteil der niedersächsischen Landkreise angehört. Ich finde, da haben wir schon die richtige Plattform für die kommunale Steuerung geschaffen. Das ist ein Modell, das schon relativ lange währt, jetzt unter dem Namen „Gesundheitsregion“. Ich meine, das Versorgungsstärkungsgesetz hat nicht alles gut gemacht, aber immerhin ist die Möglichkeit, kommunale medizinische Versorgungszentren zu schaffen, erreicht worden. Ich finde aber, noch weitergehende Regelungen zur sektorenübergreifenden Versorgung sind erforderlich. Aus diesem Grund sehe ich den Ausschussberatungen freudigen Herzens entgegen.
Vielen Dank, Herr Schremmer. - Herr Jasper hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Für 90 Sekunden, bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wegen der Zwischenfrage von Herrn Schwarz und den Ausführungen von Frau Dr. Wernstedt und Herrn Schremmer möchte ich doch noch einmal betonen - damit das nicht falsch interpretiert wird -,
dass es natürlich nur um Anreize und nicht darum gehen kann, nachher auch noch zu bestimmen, wo sich der einzelne Hausarzt niederlässt. Das liegt uns fern. Das will ich ganz deutlich sagen.
Das ist natürlich auch nicht die Aufgabe der Sozialministerin; das ist völlig klar. Vielmehr kann es nur darum gehen, durch Anreize das Interesse zu wecken, auch in die Gebiete zu gehen, die unterversorgt sind.
Damit ist die Redeliste der Abgeordneten erschöpft. Jetzt hat sich aber noch die Landesregierung gemeldet. Frau Ministerin Rundt, bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen, vom Thema vielleicht etwas abweichend, gerne schnell erklären, warum bei uns auf der Regierungsbank gerade etwas Unruhe ausgebrochen ist. Wir haben die Mitteilung bekommen, dass in Delmenhorst ein Krankenhaus in Flammen steht, und zwar das St. Josef Stift. Nach den noch sehr dürftigen Mitteilungen, die uns bislang vorliegen, handelt es sich aber um den im Rahmen der Fusion leergezogenen Teil des Krankenhauses, sodass Personen nicht gefährdet sind. - Das zur Erklärung für die Unruhe. Ich hoffe, dass sich dieser Sachstand, den wir im Moment haben, so bestätigt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Menschen in Niedersachsen sollen unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko eine leistungsfähige, sichere und vor allen Dingen eine flächendeckende medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dabei liegt das Augenmerk natürlich schwerpunktmäßig auf den Hausärzten und gerade auch auf den ländlichen Regionen, wo ihnen eine besondere Bedeutung zukommt.
Die Beschreibung der Versorgungssituation, wie sie sich nun im Entschließungsantrag findet, ist im Wesentlichen unstreitig. Sie war übrigens auch vor unserer Regierungsübernahme unstreitig und überhaupt nicht neu. Es wird Sie auch nicht überraschen, dass wir seit 2013 sehr aktiv handeln und bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung umsetzen und umgesetzt haben.
Damit entfallen viele Forderungen Ihres Antrags. Mit unserer Förderung des Wahlfachs Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr machen wir seit vielen Jahren deutlich, welchen Stellenwert die hausärztliche Versorgung bei uns hat. Wir werden diese Maßnahmen auch zukünftig durch ein entsprechendes Stipendienprogramm flankieren, das interessierte Studierende im Gegenzug zu einer mehrjährigen hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen verpflichtet.
Herr Jasper, Sie haben eben die 1 Million Euro angesprochen. Das ist seit ungefähr drei Jahren vorbei; denn Sie wissen sehr genau, dass wir nicht
mehr weitergefördert haben, weil die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen gemeinsam mit dem Land in den sogenannten Niedersachsen-Fonds eingestiegen sind und dieser Niedersachsen-Fonds mehr als 1 Million Euro für die Niederlassungsförderung erbracht hat.
Wir müssen die Kommunen unterstützen, die neuen Möglichkeiten der Bundesgesetzgebung zu nutzen. Dazu gehört z. B. die Errichtung kommunaler medizinischer Versorgungszentren. Im Blickpunkt ist dabei, dass wir überlegen, eine Förderrichtlinie auf den Weg zu bringen, in der es darum geht, Kommunen mit weniger als 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern auch finanziell zu fördern, nämlich bis zu einer Größenordnung von ca. 50 000 Euro. Das heißt, im Gegenzug würden wir auch hier erwarten, dass die dann dort niedergelassenen Hausärzte mindesten drei Jahre diesen Standort aufrechterhalten.
Wir beteiligen uns auch im Beirat der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin, die die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen seit einigen Jahren betreibt. Dort werden auch Initiativen zur Gewinnung von Nachwuchsmedizinerinnen und -medizinern gerade im Bereich der Allgemeinmedizin beraten. Dazu gehört u. a. die Kampagne „Niederlassen in Niedersachsen“, die im Übrigen auch eine Niederlassungsförderung aus dem sogenannten Strukturfonds nach § 105 Abs. 1 SGB V beinhaltet. Dieser Strukturfonds wird nun auch als neueste Rechtsgrundlage unserem sogenannten Niedersachsen-Fonds folgen.
Auch das Thema Verbundweiterbildung spielt in der Koordinierungsstelle eine große Rolle und ist regelmäßig Thema im Beirat.
Noch ein Wort zur Delegation: Sie haben VERAH angesprochen, also die Delegation ärztlicher Leistungen auf medizinisches Fachpersonal. An dieser Stelle sind wir längst weiter. Bei uns geht es längst um die Frage der Substitution ärztlicher Leistungen auch mit Blick auf Pflegedienste gerade im ländlichen Raum.
Unabhängig von diesen Maßnahmen bin ich der Auffassung, dass man Versorgungsfragen sehr grundsätzlich begleiten muss. Das machen wir z. B. im Rahmen der Gesundheitsregionen. Auf der Bundesebene setzen wir uns sehr aktiv ein. Wir diskutieren dort gerade die Medizinstrategie 2020, bei der es ganz gezielt darum geht, das Allgemeinmedizinstudium weiterzuentwickeln. Dabei geht es z. B. um die Frage der Ausbildung im Praktischen Jahr, die zukünftig statt in Tertialen in
Quartale aufgeteilt werden soll. Es geht darum, dass alle Medizinischen Hochschulen Lehrstühle für Allgemeinmedizin errichten sollen. Bei der Vergabe von Studienplätzen geht es z. B. auch um eine Forderung der Gesundheitsministerkonferenz, eine verbindliche Landarztquote einzuführen. Das ist, wie Sie sich vorstellen können, durchaus strittig. Es geht aber auch um zweiwöchige Blockpraktika in der Allgemeinmedizin usw. usf.
Sie haben völlig recht: Wir sind nicht die Herren und Herrinnen dieses Verfahrens. Das ist, was den Sicherstellungsauftrag betrifft, die Kassenärztliche Vereinigung. Sie sehen trotzdem, dass wir intensiv und gemeinsam mit den Akteuren, auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung, mit der Selbstverwaltung, an diesen Strategien arbeiten und all die Einflussmöglichkeiten nutzen, die wir haben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich stelle fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt.
Mit diesem Entschließungsantrag soll sich der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration befassen. Wer das so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ausreichend unterstützt und wird so geschehen.
Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung: Bundesteilhabegesetz zum Fortschritt für Menschen mit Behinderungen machen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6406
Eingebracht wird der Antrag für die CDU-Fraktion durch den Kollegen Dr. Max Matthiesen, dem ich das Wort erteile.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Das geplante Bundesteilhabegesetz und sein Vorlauf haben Bund und Länder in den letzten Jahren sehr beschäftigt. Es ist eines der größten sozialpolitischen Reformwerke der letzten Jahre und wird
Ziel des Entschließungsantrags der CDU-Landtagsfraktion ist es, im Schlussspurt des Gesetzgebungsverfahrens noch wichtige Verbesserungen am Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu erreichen. Von Juli 2014 bis April 2015 hat die Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihre Vorstellungen erarbeitet und einen Abschlussbericht mit mehreren Hundert Seiten vorgelegt. In dieser Arbeitsgruppe waren Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände vertreten nach dem Grundsatz der Selbstvertretung: „Nichts über uns ohne uns!“ Sie haben an die Reform der Eingliederungshilfe im neuen Bundesteilhabegesetz sehr hohe Erwartungen gestellt. Ich nenne die zentralen Punkte:
Erstens soll anstelle der bisherigen Sozialhilfe mit Bedarfsprüfung und Einkommens- und Vermögensabhängigkeit die Einführung eines Nachteilsausgleichs mit einer einkommens- und vermögensunabhängigen Leistung zur Teilhabe kommen. Der Punkt ist, dass der Nachteil der Behinderung ausgeglichen wird, um den Stand eines nicht behinderten Menschen zu erreichen.
Zweitens: die mit der Aufgabe der Trennung von ambulant und stationär verbundene stärkere Personenzentrierung der Leistungen.
Drittens: die verbesserte Verknüpfung der Werkstätten für behinderte Menschen mit dem ersten Arbeitsmarkt auch mithilfe von Arbeitsassistenz, dem Budget für Arbeit und einer praktischen Umsetzung von Berufsbildern in einem Baukastenprinzip.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt auf der Linie dieser Forderungen, ohne ihnen allerdings in vollem Umfang gerecht zu werden.
Ich will das etwas strukturieren: Der Entwurf enthält positive Ansätze zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe von einem Fürsorgesystem hin zu einem Teilhaberecht. Die Eingliederungshilfe soll nicht mehr an bestimmte Wohnformen gekoppelt werden, sondern durch Personenzentrierung stärker dem individuellen Bedarf entsprechen. Dadurch soll die Trennung von ambulant und stationär wegfallen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Menschen mit Behinderungen auch künftig dem individuellen
Bedarf zu entsprechen, gerade beim Wohnen. Damit soll auch die Trennung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt - also der Sozialhilfe - einschließlich Wohnen in der Weise erfolgen, dass künftig nur noch die Fachleistungen selbst Eingliederungshilfe sind, z. B. die Assistenz, die Mobilität, die Hilfsmittel.
Dieser ganze Bereich wird aus der Sozialhilfe, dem SGB XII, in das neu formulierte Sozialgesetzbuch IX überführt. Das bedeutet dann die Herauslösung aus der Sozialhilfe. Das sind gewaltige Veränderungen.
Dann geht es auch stark um die Frage, wie Einkommen und Vermögen herangezogen werden. In zwei Stufen sollen hier deutliche Verbesserungen erfolgen. Insbesondere sollen das Einkommen und Vermögen des Partners ab 2020 anrechnungsfrei sein. Eine Ehe soll nicht mehr durch die Heranziehung des Einkommens und Vermögens des Partners verhindert werden.
In dem neuen Recht geht es ganz zentral auch um die Schaffung unabhängiger Beratungsangebote, die allen Menschen mit Behinderungen zur Klärung ihrer Teilhabebedarfe offen stehen sollen. Neu ist, dass es ein sogenanntes Peer Counseling geben soll. Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen Beratung von Menschen mit Behinderungen erhalten.
Das sind sehr gute und fortschrittliche Maßnahmen, die die Bundesgesetzgebung im Moment auf den Tisch legt. Aber es gibt weitere wesentliche Punkte, in denen es einen dringenden Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf des BMAS gibt. Dazu nenne ich fünf Punkte, die in unserem Entschließungsantrag enthalten sind. Der Antrag ist sehr aktuell, weil es sozusagen einen Gesetzgebungsschlussspurt gibt, der bis Ende des Jahres dauern soll. In der nächsten Woche beginnt er im Bundestag. In der nächsten Woche, am 22. September, wird in Hannover auch eine große, landesweite Demonstration stattfinden, organisiert von den Verbänden, die sich in einem Bündnis zusammengeschlossen haben. Ich frage mich gerade, lieber Thomas Schremmer, lieber Holger Ansmann, ob wir als Sozialausschuss nicht um 13.30 Uhr dorthin gehen sollten.
Ein großes Problem ist noch der Zugang zur Eingliederungshilfe. Er darf künftig nicht eingeschränkt werden, sodass Menschen mit Behinderungen keine Hilfe mehr bekommen würden. Gegenwärtig müssen bei jemandem in mindestens fünf bzw. drei von neun Lebensbereichen erhebliche Teilhabeeinschränkungen vorliegen; ansonsten bekommt er keine Eingliederungshilfe. Das würde bedeuten, dass eine ganze Reihe von Menschen mit Behinderungen keine Hilfe mehr bekäme.