Protokoll der Sitzung vom 16.09.2016

Ein großes Problem ist noch der Zugang zur Eingliederungshilfe. Er darf künftig nicht eingeschränkt werden, sodass Menschen mit Behinderungen keine Hilfe mehr bekommen würden. Gegenwärtig müssen bei jemandem in mindestens fünf bzw. drei von neun Lebensbereichen erhebliche Teilhabeeinschränkungen vorliegen; ansonsten bekommt er keine Eingliederungshilfe. Das würde bedeuten, dass eine ganze Reihe von Menschen mit Behinderungen keine Hilfe mehr bekäme.

Die Regierung hat noch ein bisschen nachgesteuert und festgelegt, dass eine Ermessensregelung greift, wenn nur eine einfache Teilhabeeinschränkung vorliegt. Aber es besteht kein Anspruch darauf. Deshalb wird das nicht richtig helfen. Es ist gut, dass meine Kollegin Annette Schwarz aus Delmenhorst gerade einige Erfahrungen von der Basis, von der Lebenshilfe Delmenhorst, mitgebracht hat. Die hat ausgerechnet, dass nach diesem neuen Behinderungsbegriff ein Drittel ihrer Klienten aus der Eingliederungshilfe herausfallen würde, also keine Eingliederungshilfe mehr bekommen würde. Das ist also schon ein gravierender Einschnitt. Ein Beispiel: Es könnte die Gefahr bestehen, dass Fachleistungen, die jemand einige Stunden pro Woche braucht, um ambulant wohnen zu können, nicht mehr möglich sind. Ein anderes Beispiel ist, dass sehbehinderten - nicht blinden - Schülern auf einmal keine Hilfsmittel mehr aus der Eingliederungshilfe finanziert würden, um Abitur machen zu können.

Der zweite ganz wichtige Punkt betrifft den Zugang zu einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Im Moment ist geregelt, dass Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf nicht in einer Werkstatt für Menschen Behinderungen wirken können, weil sie kein „Mindestmaß verwertbarer Arbeit“ erbringen. Dieser Begriff bzw. diese Voraussetzung sollte gestrichen werden. Das ist ein ganz zentraler Punkt für alle diejenigen, die sich sehr für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf engagieren. Auch Fachleute sagen, dass es nicht teurer wird, wenn das ermöglicht wird, sondern das ist nur eine Frage der Organisation. Denn der Hilfebedarf für stark unterstützungsbedürftige Menschen wird nach den gleichen Prinzipien ermittelt wie für die übrigen Fördergruppen, nämlich nach dem MHBT-Verfahren. Für beide Gruppen von Förderbedürftigen werden die gleichen Kosten ermittelt. Das ist also kein Grund,

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf weiterhin von den Werkstätten auszuschließen.

Drittens muss das Gleichrangverhältnis zwischen der Eingliederungshilfe und den Pflegeversicherungsleistungen beibehalten werden. Es darf nicht zu einem Vorrang der Pflegeversicherungsleistungen gegenüber der Eingliederungshilfe kommen. Das wäre sehr schwierig auch mit Blick auf das ambulante Wohnen. Da würden auf einmal Eingliederungshilfen wegfallen. Das ist problematisch, gerade wenn es um die praktische Haushaltsführung geht. Nach einer Berechnung der Delmenhorster Lebenshilfe würde ein großer Teil der Leistungsberechtigten aus der Eingliederungshilfe herausfallen. Es darf also nicht aus fiskalischen Gründen zur Verschiebung der Teilhabeleistungen in die Hilfe zur Pflege kommen. Der Gleichrang von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherungsleistungen bzw. Hilfe zur Pflege ist also auch ein ganz zentraler Punkt.

Viertens. Gegenwärtig werden leistungsberechtigte Menschen, die Eingliederungshilfeleistungen bekommen und im Erwerbsleben stehen, besser behandelt als diejenigen, die das nicht tun. Hier besteht die Gefahr einer Zweiklassengesellschaft. Das muss vermieden werden, zumal Menschen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, von diesen Verbesserungen ausgeschlossen werden. Die Erwerbstätigkeit darf also nicht über die Frage von Eingliederungshilfeleistungen entscheiden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Der fünfte Punkt ist die Frage der Qualität von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Denn sie bekommen Konkurrenz durch andere Leistungsanbieter. Bisher sind die Qualitätsanforderungen nicht geregelt. Es muss erreicht werden, dass auch die neuen Anbieter von Arbeiten in Werkstätten die gleichen Qualitätsanforderungen zu erfüllen haben wie die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Das sind sehr komplexe und zum Teil auch schwer zu verstehende Bereiche, aber da steckt ungeheuer viel drin. Ich selbst habe vor einigen Tagen in Berlin an einer Bund-Länder-Besprechung der Unionsseite mit der SPD-Staatssekretärin Lösekrug-Möller aus dem BMAS teilgenommen. Das war eine sehr konstruktive Veranstaltung. Dabei hat sich gezeigt, dass in den letzten Wochen der Beratung dieses großen Reformvorhabens noch Bewegung möglich ist.

Deswegen bittet die CDU-Fraktion, dass alle dem Antrag zustimmen, damit wir hier noch einen Schritt weiterkommen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Matthiesen. - Für die SDPFraktion hat jetzt der Kollege Uwe Schwarz das Wort. - Ich sage vorweg, damit ich nicht wieder unterbrechen muss: Es wird wieder lauter. Nachmittags ist das meist so. Ich bitte, die Gespräche ein bisschen zu drosseln.

Herr Kollege Schwarz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast 10 % der Bevölkerung Deutschlands sind schwerbehindert. Bundesweit sind es knapp 8 Millionen Menschen. In Niedersachsen sind es 800 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Die wichtigste gesetzliche Grundlage der staatlichen Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen ist die sogenannte Eingliederungshilfe. Die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger steigt seit vielen Jahren steil an. Zwischenzeitlich werden bundesweit 15 Milliarden Euro aus Steuermitteln dafür aufgebracht. Die finanzielle Lastenverteilung ist dabei in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt, in Niedersachsen noch mit dem sogenannten Quotalen System, einer Kostenteilung zwischen dem Land und den Kommunen; dabei ist das Land für die stationären Hilfen und sind die Kommunen für die ambulanten Hilfen zuständig. Das, was einmal mit einer Kostenteilung von nahezu 50 : 50 begann, hat sich zu einer Verteilung von 80 % für das Land und 20 % für die Kommunen in Niedersachsen entwickelt.

Trotz dieser hohen Summen können Menschen mit Behinderungen häufig immer noch nicht selbst bestimmen, wie sie leben, wie sie wohnen, wie sie arbeiten oder wie sie den Tag verbringen wollen. Diese indirekte oder direkte Entmündigung verstößt nicht nur gegen unsere Verfassung und die seit 2009 geltende UN-Behindertenrechtskonvention, sondern sie ist auch eine Verletzung von Menschenrechten.

Um dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe deutlich schneller näherzukommen, haben Bund und Länder bereits 2003 vereinbart, die Gesamtthematik aufzuarbeiten und zeitgemäße Lösungen zu entwickeln. Dabei hat Niedersachsen übrigens immer eine führende Rolle gespielt. Ich denke nur an Dr. Schoepffer, der maßgeblich die Verhandlungen für die Länder mit geführt hat.

Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Grundlagen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch ein neues Bundesteilhabegesetz zu ersetzen. Die Bundesländer haben dieses Vorhaben in ihrer 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2015 erneut ausdrücklich unterstützt und die Vorlage des Gesetzentwurfs begrüßt. Betroffene Menschen, deren Familien und die sie unterstützenden Organisationen und Verbände haben zu Recht große Hoffnungen in das neue Gesetz gelegt.

Folgende Ziele sollen unter Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden: ein neuer Behinderungsbegriff, welcher mit den neuen gesellschaftlichen Verständnissen einer exklusiven Gesellschaft Rechnung trägt; Leistungen möglichst aus einer Hand, um Zuständigkeitskonflikte nicht auf dem Rücken von Betroffenen auszutragen; die besonders schweren Beeinträchtigungen von taubblinden Menschen müssen endlich berücksichtigt werden; die Gewährleistung des Wunsch- und Wahlrechts; die Schaffung bundeseinheitlicher Verfahren der Bedarfsermittlung; die Bereitstellung einer trägerunabhängigen Beratung; die Sicherstellung persönlicher Assistenzen; die Herausnahme der Eingliederungshilfe aus der Fürsorge und, damit verbunden, die sukzessive Freistellung von Einkommens- und Vermögensanrechnungen.

Das sind nur einige Ziele. Insbesondere die beiden letzten Punkte sind für betroffene Menschen nach wie vor hochgradig diskriminierend. „Behindert“ ist nicht gleichzustellen mit „Sozialhilfeempfänger“ nach dem Fürsorgeprinzip, was im Übrigen auch bedeutet, dass man nur dann Leistungen bekommt, wenn man nahezu mittellos ist. Man darf lediglich ein sogenanntes Schonvermögen von bis zu 2 600 Euro besitzen, wobei das Vermögen von Angehörigen voll angerechnet wird.

Hier sieht das neue Recht vor, dass das Vermögen von Ehepartnern nicht mehr angerechnet und das Schonvermögen für die Betroffenen auf 50 000 Euro angehoben wird. Das ist nach meiner Auffas

sung ein großer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Bei intensiver Betrachtung des Gesetzentwurfs müssen wir aber bei einigen Punkten feststellen, dass „gut gemeint“ nicht immer gleichbedeutend mit „gut gemacht“ ist. So gibt es zurzeit viel Kritik aus den Verbänden an einzelnen Vorschriften, z. B. von der Bundesvorsitzenden der Lebenshilfe und früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Folgende Kernpunkte der Kritik kristallisieren sich heraus:

Das neue Gesetz stärkt die Wunsch- und Wahlrechte nicht, sondern schreibt defizitäre Regelungen der Sozialhilfe fort.

Das neue Gesetz muss Leistungen für Betroffene verbessern und darf nicht zu faktischen Leistungskürzungen führen, was allerdings geschieht, wenn zukünftig bei einem umfassenden Unterstützungsbedarf dieser in fünf von neun Lebensbereichen bestehen muss.

Wir brauchen mehr Teilhabe und Wahlmöglichkeiten im Arbeitsleben. Herr Dr. Matthiesen hat eben umfassend darauf hingewiesen. Die Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in einer Werkstatt müssen ausgebaut werden. Werkstattbeschäftigte brauchen mehr Wahlmöglichkeiten, wie z. B. das vorgesehene Budget für Arbeit, um auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten zu können.

Vor allem aber muss die Ausgleichsabgabe für Unternehmen deutlich erhöht werden. Es kann nicht sein, dass sich immer noch viele Unternehmen davon freikaufen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. 320 Euro im Monat setzen wenig Anreize, um dieses rechtswidrige Verhalten zu ändern, meine Damen und Herren.

Die Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe gegenüber der Pflegeversicherung ist nicht begründbar. Vielmehr handelt es sich um Leistungen, die sich nicht gegenseitig ausschließen dürfen, zumal die Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoversicherung ist.

Die Eingliederungshilfe muss endlich auch für die Blinden gelten. Die Beibehaltung des sehr unterschiedlichen Landesblindengeldes anstelle eines einheitlichen Teilhabegeldes bedeutet weiterhin eine massive Benachteiligung von blinden und sehbehinderten Menschen. Eine bundeseinheitliche gerechte Blindengeldlösung ist zwingend erforderlich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die erneut nicht vorgesehene Anerkennung der besonders schwerwiegenden Behinderung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art ist nicht akzeptabel. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unseren gemeinsam beschlossenen Entschließungsantrag zur Situation der Taubblinden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die unbefriedigenden Punkte ließen sich noch fortsetzen. Die Bundesländer haben sich hierzu bereits sehr deutlich gegenüber der Bundesregierung geäußert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir wollen die Verabschiedung dieses Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag. Wir wollen die Verabschiedung nicht verhindern. Es ist ein Verdienst der Großen Koalition, dass dieser Gesetzentwurf nach einer 15-jährigen Debatte endlich auf der Agenda steht.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deshalb verstehen wir den Antrag der CDU, die ja, genau wie wir, die Bundesregierung mit stellt, die bisherigen Interventionen der Landesregierung und diese Debatte als konstruktiven Beitrag, um eine deutliche Verbesserung des Gesetzentwurfs im Interesse der betroffenen Menschen zu erreichen. Diese haben nach unserer Verfassung nicht nur einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe, sondern sie haben auch Anspruch darauf, dass dies endlich umgesetzt und Realität wird.

Ich hoffe, dass wir mit einer inhaltlichen Debatte auf die Bundesregierung einwirken können, sodass der Deutsche Bundestag hinterher ein Gesetz verabschiedet, das auch von den behinderten Menschen weitgehend akzeptiert wird und ihre Situation wirklich verbessert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Dr. Max Matthiesen [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. - Für die FDPFraktion hat nun Frau Kollegin Bruns das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Protest der Behindertenverbände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung ist groß. Kernpunkt ist die Reform der Eingliederungshilfe. Diese Sozialleistung ist eine wichtige Stütze für Menschen mit Behinderungen, die zusätzlicher Pflege bedürfen. Sie sollen am Arbeits- und Sozialleben genauso teilnehmen wie Menschen ohne Behinderung.

Mit der Eingliederungshilfe bezahlen viele ihre Assistenten. Diese sind teuer, aber lebensnotwendig.

Jetzt kommen wir gleich zu dem Problem an dieser Stelle: Wer auf Eingliederungshilfe angewiesen ist, wird zur Kasse gebeten. Hier gibt es im neuen Gesetz Veränderungen. Weiterhin sollen sich Menschen beteiligen, aber losgelöst von den Hartz-IVReglungen, was bis jetzt nicht der Fall ist. - Das ist eine deutliche Verbesserung, aber der große Wurf ist es nicht.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Frau Kollegin Bruns! Sie sollen die Aufmerksamkeit des ganzen Hauses haben. - Das betrifft insbesondere die Beratungen der beiden Parlamentarischen Geschäftsführer zu meiner Linken. - Vielen Dank.

Bitte!

Von allen Einkünften, die über 30 000 Euro liegen, werden monatlich 2 % berechnet. Das heißt, wer 50 000 Euro verdient, muss monatlich 400 Euro bezahlen, gleichgültig wo er wohnt und welche Pflegestufe er hat. Außerdem erhalten viele - fast alle - derjenigen, die auf Assistenten angewiesen sind, noch zusätzlich Pflege. Und sobald das der Fall ist, hält der Staat ein zweites Mal die Hand auf. Zu den 400 Euro kommt noch einmal die Hälfte dessen dazu, was man heute schon zahlen muss. Hier gibt es dringenden Verbesserungsbedarf.

Hier schließt sich auch gleich die nächste Ungerechtigkeit an. Bisher dürfen Bezieher der Eingliederungshilfe nur 2 600 Euro ansparen, alles andere müssen sie abgeben. Etwas zurückzulegen, ist nicht möglich, was auch deutliche Konsequenzen für die Absicherung im Alter und für viele weitere Dinge hat. Das soll sich allerdings ändern.

In Zukunft sollen Betroffene etwas über 50 000 Euro ansparen können. Doch auch hier ist wieder das Problem, dass der, der Geld zur Hilfe für Pflege bezieht, von der Neuregelung nicht betroffen ist. Dazu habe ich das sehr schöne Zitat gefunden: Für ein Elektroauto gibt es 5 000 Euro, für einen Elektrorollstuhl muss ich mich armrechnen. - Deshalb möchte ich auch an dieser Stelle die Frage der Gerechtigkeit stellen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)