Ich kann mir an dieser Stelle leider nicht ganz eine Kritik verkneifen, obwohl ich viele Dinge, die in dem Antrag stehen, teile - das gilt auch für das, was Max Matthiesen gesagt hat; viele sind nach der neuen Regelung ausgeschlossen -: Sie regieren in Berlin, und hätten Sie es gleich vernünftig gemacht, hätten Sie alle die Probleme nicht.
Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt nun Herr Kollege Schremmer. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesteilhabegesetz sollte das größte behindertenpolitische und eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben in dieser Wahlperiode im Bund werden.
Die Überschrift ist eigentlich „selbstbestimmte und gleiche Teilhabe für Menschen mit Behinderung“. Ich finde, wir sind davon noch sehr weit entfernt, und ich befürchte - trotz aller gegenteiligen Bekundungen -, wir werden es am Ende leider auch bleiben. Die Große Koalition hat viel versprochen, insbesondere Menschen mit Behinderung aus dem jetzigen Fürsorgesystem herauszuführen und ein modernes Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Sie hat nach meiner festen Auffassung auch durch den Beteiligungsprozess bei den Verbänden und den Betroffenen große Hoffnungen und große Erwartungen geweckt, und jetzt, Herr Kollege Matthiesen, scheint es ja offensichtlich nötig zu sein, dass es auch Anträge in Landtagen - oder zumindest diesen Antrag hier im Niedersächsi
schen Landtag - gibt, um dem Bund ein bisschen auf die Sprünge zu helfen. Das finde ich gar nicht so schlecht.
Der aktuelle Gesetzentwurf bringt aus meiner Sicht in der Tat überhaupt nicht den angekündigten Systemwechsel, sondern vieles davon verbleibt im System der Sozialhilfe, bzw. sie ist nach wie vor bestimmend. Insofern besteht für die Verbände und für die Betroffenen überhaupt kein Anlass zum Jubeln. Das werden wir auch am 22. September erleben. Wir werden einmal gucken, ob wir zusammen dahin gehen können. Also ich teile nicht so ganz deinen Optimismus. Aber ich würde einmal sagen - weil wir uns gut kennen -: Bei dieser Frage dein Wort in Gottes Gehörgang! - Das wäre ja sehr schön.
Ich will für die Grünen vier wichtige Punkte sagen, von denen ich glaube, dass die unbedingt umgesetzt werden müssen.
Für die Leistungsberechtigung muss gelten, wer Unterstützung braucht, muss diese auch bekommen. Das kann nicht nur in fünf von neun festgelegten Lebensbereichen sein. Das muss z. B. auch für eine gehörlose Studentin gelten, die nur in den Bereichen Kommunikation und Bildung Unterstützung benötigt. Ansonsten ist das - so glaube ich - nicht gerecht.
Menschen mit Behinderung müssen die Gestaltung der Leistungen selbst bestimmen können, also Wunsch- und Wahlrecht. Wenn ich die Wohnform nicht selber wählen kann, weil mir die Behörde sozusagen aus Kostengründen etwas versagt, dann entspricht das auch nicht dem Ziel dieses Gesetzes. Da sehe ich auch noch keine Lösung.
Der dritte Punkt ist das sogenannte Zwangspoolen. Das widerspricht dem eigenständigen Teilhabegedanken. Wenn wir beide betroffen wären und wir beide uns die gleiche Assistentin teilen müssten, würde das vielleicht noch gehen. Aber das kann man nicht vorschreiben. Insofern ist das auch noch ein wichtiger Punkt.
Viertens. Die Leistungen zur Teilhabe müssen grundsätzlich ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Die Kollegin Bruns hat das eben ja auch schon gesagt. Wenn jemand psychisch krank wird und ein Vermögen angespart hat, dann muss er teilhaben können und Leistungen bekommen können, ohne dass er sein Vermögen verzehrt.
Ich weiß nicht, ob die Verbände bereit sind, am Ende einen seichten Kompromiss zu akzeptieren. Ich rede ja auch gelegentlich mit denjenigen, die die Betroffenen vertreten, und ich nehme da durchaus unterschiedlich Signale wahr, auch sehr kritische.
Dann noch zum Abschluss: Der Bund hat auch zugesagt, dass er das eigentlich insgesamt finanzieren will. Davon ist seit 2014 gar keine Rede mehr. Das alles verbleibt dann bei den Ländern und den Kommunen. Das kann eigentlich auch nicht sein. Auch dieser Punkt ist noch nicht geklärt, sodass ich insgesamt glaube, dass es da noch viel zu tun gibt.
Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Für die Landesregierung hat nun Frau Sozialministerin Rundt das Wort. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz möchte der Bund einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung leisten. Eine Reform der Eingliederungshilfe entspricht auch der jahrelangen Forderung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung, aber auch einer Forderung der Länder. Es geht darum, die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung zu stärken und die personenzentrierte Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in den Vordergrund zu stellen.
Aber ohne Zweifel enthält das Gesetz einige Punkte, die zu begrüßen sind. Zum Beispiel wird es von Beginn des nächsten Jahres an bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen und bei der Finanzierung von Teilhabeleistungen bessere Chancen für die Betroffenen geben.
Fest steht aber leider auch, dass die im Gesetz angelegten Leistungsverbesserungen längst nicht allen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zugutekommen werden. Hinzu kommt die Ungewissheit bei Ländern, Kommunen, insbesondere aber auch bei den Betroffenen, ob und wie sich der Kreis der anspruchsberechtigten Personen durch eine Neudefinition des Behindertenbegriffs in Zukunft verändern wird. Wir haben dort deutlich unterschiedliche Einschätzungen.
Eine Kernforderung der Länder bei der Diskussion über die Reform der Eingliederungshilfe war immer die Bundesbeteiligung an den Kosten. Diese war auch zunächst in einer Größenordnung von 5 Milliarden Euro zur zweckgebundenen Entlastung der Kommunen vorgesehen. Inzwischen ist davon aber keine Rede mehr, sondern die Zweckbindung ist offensichtlich vollständig entfallen, womit dann auch kaum Spielräume für Leistungsverbesserungen da sind.
Es geht nun im Bundesratsverfahren - und das ist mehr als herausfordernd bei weit über 100 Seiten Änderungsanträgen aus allen unterschiedlichen Bereichen - darum, doch noch Verbesserungen an dem vorgelegten Entwurf durchzusetzen.
Die Länder sind der Auffassung, dass sich der Kreis der anspruchsberechtigten Personen weder wesentlich vergrößern noch verkleinern sollte. Der Bund wird aufgefordert, die Revision dieses Begriffs in Zukunft durchzuführen.
Die Streichung des „Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistungen“ als Zugangsvoraussetzung zu einer Werkstatt gehört zu den Forderungen der Länder, die auch Niedersachsen unterstützt, also die Streichung.
Der Bildung kommt ein hoher Stellenwert im Sinne von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu. Deshalb ist es eine weitere Forderung im Bundesratsverfahren, dass die Teilhabe an Bildung durch ein eigenes Kapitel in das Gesetz aufgenommen wird.
Im Interesse des wirksamen Schutzes von Menschen mit Behinderung fordern die Länder z. B. auch die Verpflichtung zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
wir uns an der Stelle darüber, dass es mit der Bundesratsinitiative des Landes gelungen ist, das Thema Behandlungspflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe positiv voranzubringen. Auch Menschen mit einer Behinderung müssen unabhängig von dem Ort, an dem sie leben - auch wenn es in einem Wohnheim ist -, Krankenkassenleistungen im vollen Umfang in Anspruch nehmen können. Hier zeichnet sich zu unserer Freude für die niedersächsische Bundesratsinitiative eine Mehrheit ab.
Sie sehen also: Wir haben noch vieles zu tun. Es wird nicht mehr sehr viel Zeit bleiben. Aber ich glaube, wir ziehen da gemeinsam in gleicher Richtung am selben Strick.
Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Wir sind nun am Ende der Beratungen und kommen zur Ausschussüberweisung.
Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die Tagesordnungspunkte 41 und 42, beides abschließende Beratungen, im Oktober-Plenum zu behandeln.
Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung: Illegalen Exotenhandel bekämpfen - Tierschutz verbessern - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6408
- Bevor Sie beginnen, Frau Kollegin, darf ich noch einmal um die Aufmerksamkeit des Plenums bitten und darum, das Gemurmel einzustellen. Wir warten noch einen kleinen Augenblick. - Bitte, Frau Kollegin!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie alle kennen die Problematik des wachsenden Handels mit exotischen Tieren. Als ich vor einigen Tagen - ich glaube, es war beim letzten Plenum - die Zeitungen aufgeschlagen haben, war dort ein Bild zu sehen, das etwas kleiner als dieses war.
Die Polizei war zu einem Parkplatz gerufen worden, um eine mysteriöse Metallkiste zu öffnen. Der Inhalt: drei ausgezehrte Würgeschlangen.
Sicherlich können Sie jetzt sagen, das ist ein Einzelfall. Sehr viele Halterinnen und Halter gehen sehr verantwortungsbewusst mit ihren Tieren um, organisieren sich in Halterverbänden, tauschen sich aus und halten ihre Tiere wirklich tiergerecht und artgerecht.
Aber es gibt eben auch die Ausnahmen, und wir müssen leider feststellen, dass die Zahl dieser Ausnahmen steigt. Wir haben einen regelrechten Exotenboom zu verzeichnen. Das Bundesamt für Statistik geht davon aus, dass ungefähr 440 000 bis 850 000 Tiere nach Deutschland eingeführt werden, und zwar nur Reptilien. Es gibt ja noch sehr viel mehr exotische Tiere. Natürlich ist es keine Böswilligkeit, sondern wahrscheinlich eher einer Überforderung geschuldet, wenn Tiere ausgesetzt werden, wenn man sie verenden lässt oder wenn man sie im besten Fall ins Tierheim oder in eine Auffangstation bringt.