Protokoll der Sitzung vom 12.12.2016

Ich finde es bemerkenswert - - -

Einen Moment, bitte, Herr Kollege Limburg! Die Redezeit wird Ihnen zugeschlagen. - Ich bitte um

Ruhe im Plenarsaal! - Das betrifft alle Reihen! - Bitte!

Ich finde es bemerkenswert und peinlich, lieber Herr Kollege Dürr, liebe Damen und Herren, dass CDU und FDP bei diesem Thema in Gelächter und Unruhe ausbrechen. Waren es doch die Konservativen und die Liberalen, die auch 1919 noch gegen die Frauengleichstellung in diesem Land angekämpft haben.

Meine Damen und Herren, die SPD hat in den 70er-Jahren die Gleichstellung der Frauen im Familienrecht durchgesetzt. Die Grünen waren es, die sich für Frauenhäuser und für die Frauenquote eingesetzt haben. Die Grünen haben als Erste die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gefordert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

SPD und Grüne haben in diesem Land gemeinsam das Gewaltschutzgesetz durchgesetzt. SPD und Grüne stehen seit vielen Jahren konsequent für die Gleichstellung der Frau.

(Starker Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Gero Hocker [FDP]: Umso schlimmer ist das! - Christian Dürr [FDP]: Und deswegen könnt ihr heute den Niqab zulassen? Das ist die Ar- gumentation? - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP - Unruhe)

Herr Kollege Limburg, lassen Sie, wenn hier wieder Ruhe eingekehrt ist, eine Frage des Kollegen Nacke zu?

Nein. Ich möchte jetzt gerne an einem Stück ausführen.

Dann fahren Sie bitte fort!

(Astrid Vockert [CDU]: Aber mal zum Thema!)

Es ist im vorliegenden Fall leider nicht so einfach, wie es mancherorts zu lesen war, und nicht so einfach, wie es sich der Kollege Nacke heute hier wieder gemacht hat.

Natürlich muss Schule im Sinne des Grundgesetzes erziehen. Natürlich muss Schule Konsequenz vorleben und deutlich machen, dass Regeln einzuhalten sind, und natürlich muss Schule für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern stehen. Das ist gar keine Frage.

(Zuruf von Jens Nacke [CDU])

- Aber Schule, Herr Nacke - das wischen Sie immer wieder vom Tisch -, muss sich auch um jede und jeden Einzelnen kümmern. Gerade wenn es Anzeichen dafür gibt, dass ein problematisches Umfeld vorliegt, kann am Ende nur die Schule der Ort sein, wo wir als demokratische, weltoffene Gesellschaft auf das Kind einwirken und versuchen können, es für demokratische Werte zu gewinnen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ein radikaler Schnitt, Schulverweis oder Heimunterricht, wie Sie ihn heute gefordert haben - Ende, aus, aus den Augen, aus dem Sinn, wie es der CDU offenbar vorschwebt -, mag Ihrer Selbstvergewisserung als demokratisch-rechtskonservativer Partei dienen und mag das Problem oberflächlich vom Tisch wischen, aber wäre de facto das Ende jeglicher Einwirkungsmöglichkeit des demokratischen Rechtsstaates. Das kann doch nicht in unserem Sinne sein, meine Damen und Herren!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Der Rechtsstaat verlangt die Einhaltung von Regeln. Der Rechtsstaat verlangt aber auch die Betrachtung des Einzelfalls, die strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung, die Güterabwägung. Der Rechtsstaat kann und darf nicht alles bestrafen, was politisch und gesellschaftlich abgelehnt wird. Der Rechtsstaat ist nie so einfach, so simpel, so brachial, wie die CDU uns das hier glauben machen will, meine Damen und Herren.

Ein Zitat: „Eine Burka kann einem missfallen, aber sie hat nichts mit innerer Sicherheit zu tun.“ So Armin Laschet laut Frankfurter Rundschau im August 2016. Herr Nacke, Sie sollten auf Ihren Kollegen aus Nordrhein-Westfalen hören!

(Beifall bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Wir reden vom Schulun- terricht, Herr Kollege! - Zurufe von der CDU)

Herr Tonne hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir alle wollen die Eigenverantwortliche Schule. - Man kann darüber streiten, ob die Schule in Belm im vorliegenden Fall wirklich alles richtig gemacht hat.

Ich maße mir dazu kein Urteil an. Aber dies alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte nicht Thema auf der Bühne des Landtages sein.

(Zurufe von der CDU - Unruhe - Glo- cke der Präsidentin)

Die Art und Weise, wie insbesondere die CDU diesen Fall immer und immer wieder, Monat für Monat, auf die große Bühne und in die breite Öffentlichkeit zerrt, macht es dem Schulpersonal, den engagierten Menschen vor Ort, denkbar schwer, ihrer schwierigen Aufgabe gerecht zu werden. Hören Sie endlich mit Ihren Kampagnen auf, Herr Nacke!

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Sie lassen Sie allein!)

Vielen Dank, Herr Limburg. - Für die Landesregierung hat nun Herr Ministerpräsident Weil das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich namens der Landesregierung zu dem Antrag auf eine Ministeranklage - nur dazu rede ich - auf einige kurze Bemerkungen beschränken.

An den Schulen in Niedersachsen sind derzeit etwa 800 000 Schülerinnen und Schüler. Davon sind in der Vergangenheit in sechs Fällen Schülerinnen bekannt geworden, die vollverschleiert am Unterricht teilnehmen wollten. In fünf Fällen konnte dieses Problem im Wege der Beratung gelöst werden - in einem Fall dagegen nicht.

Was macht diesen Sachverhalt in Belm so besonders? Warum reden wir hier jetzt so intensiv über ein Achthunderttausendstel der niedersächsischen Schülerschaft?

(Zuruf von der CDU: Verharmloser! - Jörg Hillmer [CDU]: Verstehen Sie es nicht? - Gegenruf von Petra Tiemann [SPD]: Sie verstehen es nicht - aber das überrascht nicht! - Weitere Zurufe von der CDU)

Auf diese Frage gibt es eine einfache Antwort: Weil an der betreffenden Schule die Vollverschleierung zweieinhalb Jahre lang geduldet worden ist und weil in diesem Zeitraum keine Störungen des Un

terrichts oder des Schulfriedens bekannt geworden sind.

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nun wiederum entscheidend für die Beurteilung der Rechtslage. Jedes staatliche Verhalten ist dem Gebot der Verhältnismäßigkeit verpflichtet. Jedes staatliche Verhalten unterliegt dem Verbot eines widersprüchlichen Verhaltens.

(Zurufe von der CDU und von der FDP: Ja! Genau!)

Das gilt erst recht bei Grundrechtseingriffen. Das bedarf hier hoffentlich keiner näheren Begründung.

Um es deutlich zu sagen: Ich bedaure ausdrücklich, dass die Vollverschleierung im Unterricht der betreffenden Schule zweieinhalb Jahre lang unwidersprochen akzeptiert worden ist. Das ändert aber nun einmal nichts an den Fakten. Es ist also gerade kein Ermessensfehler, sondern eine Konsequenz der Vorgeschichte, wenn die Schule jetzt auf Ordnungsmaßnahmen verzichtet, und es ist auch kein Aufsichtsfehler, wenn die Schulaufsichtsbehörde jetzt mangels eines Ermessensfehlers der Schule ebenfalls keine Maßnahmen ergreift.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es gibt also keine Rechtswidrigkeit. Das Gegenteil ist der Fall, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist Anwendung des Rechtsstaats, was wir hier erleben!

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Demgemäß hat sich das Kultusministerium, hat sich die Landeschulbehörde auch rechtmäßig verhalten.

Lassen Sie mich aber eines hinzufügen: Belm darf natürlich nicht Schule machen. Wir lehnen eine Vollverschleierung an niedersächsischen Schulen klipp und klar ab.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU und von der FDP - Glocke der Präsidentin)

Der Unterricht an unseren Schulen beruht vor allen Dingen auch auf einer offenen Kommunikation. Die ist nun einmal bei einer Vollverschleierung nicht möglich.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr wahr!)

Von dem einen Sonderfall abgesehen, ist es in der Vergangenheit auch erfolgreich gelungen, diesen Grundsatz durchzusetzen.

Die Landesregierung ist auch der Auffassung, dass hierfür geeignete Ordnungsmittel im Schulgesetz zur Verfügung stehen. Wenn nun aber - lassen Sie mich das ausdrücklich hinzufügen - in der Diskussion geltend gemacht wird, es bedürfe in dieser Hinsicht einer gesetzlichen Klarstellung, dann steht die Landesregierung dieser Diskussion aufgeschlossen und ergebnisoffen zur Verfügung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sachverhalt ist nun wirklich überschaubar. Daraus eine Ministeranklage konstruieren zu wollen, halte ich schlichtweg für abwegig.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)