Im Gegenteil, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns liegt in diesem Fall meines Erachtens auf der Hand.
Lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung machen. Wenn uns das Jahr 2016 eines lehrt, dann doch wohl, dass wir rings um Migration und Integration nicht Zuspitzung brauchen, sondern eine sachliche und differenzierte Diskussion, dass wir Skandalisierung und Personalisierung vermeiden müssen und ebenso diese unsägliche Schwarzmalerei, dass wir die Rechtspopulisten nicht noch stärker machen dürfen, als sie ohnedies bedauerlicherweise schon sind.
Ich bedaure sehr, abschließend feststellen zu müssen, dass der vorliegende Antrag dazu leider keinen Beitrag leistet.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Es gibt nun den Wunsch nach zusätzlicher Redezeit seitens des Kollegen Nacke. Sie haben das Wort für zwei Minuten. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, ich nehme zunächst einmal zur Kenntnis, dass Sie sich mit
Ihrem heutigen Redebeitrag die Argumentation der Kultusministerin vollumfänglich zu eigen gemacht haben und dass Sie damit spätestens von diesem Tage an die volle Verantwortung für diesen Sachverhalt tragen.
Ich möchte zweitens anmerken, dass die von Ihnen hier gewählte juristische Herleitung dem klassischen Verhalten entspricht: Erst baut man einen Fehler, und dann sucht man irgendetwas daher, womit man am Ende argumentieren kann. Ihre Auslegung der Verhältnismäßigkeit in diesem Fall ist juristisch so absurd, dass es unzulässig ist, so etwas in diesem Parlament vorzutragen.
Das hätten Sie in dieser Art niemals vor irgendeinem Gericht vortragen können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Wahrheit ist natürlich, dass die Verhältnismäßigkeit in diesem Falle nur gewahrt wäre, wenn man irgendwann über den Punkt des Nurmiteinander-Redens hinausgeht und Recht und Gesetz Geltung verschafft. Wenn Sie sich als Ministerpräsident hier hinstellen und einer Argumentation das Wort reden, mit der Recht und Gesetz in diesem Land eben nicht Geltung verschafft wird, dann machen Sie einen Riesenfehler, weil Sie damit genau das tun, von dem Sie gerade gesagt haben, Sie wollten es verhindern: Sie erledigen das Geschäft der Rechtspopulisten,
die nämlich genau diese Ihre Argumentation als Beispiel nehmen werden, um zu sagen, dass in diesem Land Recht und Gesetz mit Füßen getreten werden. Dafür tragen Sie die Verantwortung!
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Ebenfalls zusätzliche Redezeit hat die SPD-Fraktion beantragt. Herr Kollege Tonne, auch Sie haben zwei Minuten.
ersten drei Sätzen Ihres Beitrags entgegenzuhalten, dass es von der Wortwahl nur auf eines passt, nämlich auf die Beiträge, die Sie hier heute abgeliefert haben.
Wenn sich einer in diesem Haus von jemandem nichts vorwerfen lassen muss, was die Übernahme von Verantwortung anbetrifft, dann ist es von Ihnen, Herr Nacke. Niemand in dieser Landesregierung, kein Minister, kein Ministerpräsident, und kein Mitglied der rot-grünen Fraktion muss sich von Ihnen vorhalten lassen, wir würden nicht Verantwortung übernehmen.
Ich bin sehr dankbar dafür, wie verantwortungsvoll hier Verantwortung übernommen worden ist, insbesondere im Fall Belm.
Ich sage Ihnen auch in aller Deutlichkeit: Ihre stetigen Anwürfe, wir würden das Geschäft der Rechtspopulisten bedienen,
sind dermaßen abwegig, dass es einem schwerfällt, darauf angemessen mit einer Wortwahl zu reagieren, die nicht mit einem Ordnungsruf belegt würde. Ich sage Ihnen, wie man das Geschäft der Rechtspopulisten bedient: Indem man ihnen nachrennt, indem man Vorgänge wie in Belm instrumentalisiert, um daraus allgemeine Debatten abzuleiten, so wie Sie es hier an dieser Stelle getan haben.
Ich weise Ihre Anwürfe daher in aller Schärfe zurück. Das hat hier nichts zu suchen. Ich finde es unangemessen.
worum es Ihnen hier eigentlich geht: mit Dreck schmeißen, Vorgänge instrumentalisieren und in der Sache total unangemessen vorgehen. Wir
können nur von Glück reden, dass keiner von Ihnen Verantwortung trägt. Machen Sie weiter so! Dann bleibt es nämlich auch so.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließen kann.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) - Unterrichtung durch den Ministerpräsidenten - Drs. 17/5668 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/7069 - Änderungsanträge der Fraktion der CDU - Drs. 17/7101 und 17/7115
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Landesregierung muss für Deponiekapazitäten sorgen - Nichtstun ist keine Lösung - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4363 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/7025
- Denjenigen, die es möchten! Sie sind auch willkommen zu bleiben. Dann muss ich aber um Ruhe bitten. - Wunderbar.
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/7101 zielt auf eine Stellungnahme in einer abweichenden Fassung. Der weitere Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 17/7115 zielt darauf, die in der Beschlussempfehlung genannten Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Der Ausschuss empfiehlt zu Tagesordnungspunkt 8, den Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4363 - abzulehnen.