Das Jakobskreuzkraut ist bei direkter Aufnahme zwar bekanntermaßen toxisch für Wiederkäuer und Pferde, wird jedoch auf der Weide aufgrund des bitteren Geschmacks dieses Krautes nicht gefressen.
Die Giftigkeit und dieser bittere Geschmack sind Selbstschutz der Pflanze, um nicht gefressen zu werden. In Heu und Silage verliert das Jakobs
kreuzkraut allerdings den bitteren Geschmack, nicht aber seine Giftigkeit. Die Landwirtschaftskammer hat nun umfangreiche Info-Materialien zum Umgang mit dem Jakobskreuzkraut erarbeitet. Sie sind auf der Internetseite abrufbar.
Der grundsätzlichen Gefahr, die von Jakobskreuzkraut ausgeht, kann durch Vorsorgemaßnahmen bei der Fütterung vorgebeugt werden. Zentral sind die Untersuchung und das Freihalten von Mahdflächen von Jakobskreuzkraut. Das heißt, gefährdete Flächen müssen regelmäßig untersucht werden. Auf Weideflächen muss durch ein ausreichendes Futterangebot dafür gesorgt werden, dass nicht kontinuierlich geringe Dosen des Jakobskreuzkrautes aufgenommen werden.
Mit einer sachgerechten und damit naturverträglichen Pflege von Wiesen und Weiden kann das sogenannte Problemunkraut außerdem bekämpft werden, da es weder Mahd noch Verbiss verträgt. Um diese Schwäche auszunutzen, sollten die Wiesen regelmäßig, wenigstens zweimal im Jahr, gemäht werden. Wenn das alles nicht hilft, gibt es auch wirksame Pflanzenschutzmittel, die auf den betroffenen Flächen angewandt werden können.
Meine Damen und Herren, da es sich jedoch beim Jakobskreuzkraut um eine einheimische Art handelt, gibt es im Pflanzenschutzrecht der Europäischen Union und damit im deutschen Pflanzenschutzrecht für die Kontrolle der Verbreitung keine gesetzliche Regelung. Außerhalb von gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur dann möglich, wenn eine mechanische Bekämpfung durch Mahd nicht erfolgreich ist. Das wird dann im Einzelfall durch die zuständigen Behörden, also hier durch das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer, geprüft.
Außerdem hat die Landwirtschaftskammer nicht nur eine Info-Broschüre erstellt. Sie berät auch direkt intensiv über Maßnahmen zur Eindämmung des Vorkommens. Jeder kann sich an die entsprechende Stelle der Landwirtschaftskammer wenden.
Sie sehen, meine Damen und Herren, von allen Beteiligten ist das Problem erkannt und wird bearbeitet. Weitere Maßnahmen der Landesregierung sind aus unserer Sicht nicht notwendig.
Im Übrigen - da kann ich mich Herrn Siebels nur anschließen - ist das, was Sie fordern, so sehr bürokratisch und kaum handhabbar, dass es im Ergebnis nicht sinnvoll umsetzbar ist. Das müsste
gerade Ihnen von der FDP eigentlich zu denken geben. Denn normalerweise führen gerade Sie dieses Wort in Ihrem Munde und sind eigentlich gegen jede Form staatlichen Handelns. Der Staat soll sich überall heraushalten, nur hier gerade nicht. Das verstehe ich überhaupt nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege Janßen. - Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Grupe. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Nur ganz kurz, Herr Kollege Janßen, weil wir gerade so schön darüber plaudern: Sie haben gesagt, die Kommunen handelten tatkräftig. Wir haben im Kreis Holzminden, oben auf dem Ith, auf den Naturschutzflächen, das Problem. Da haben Ihre Kollegen, die Grünen, vor der Kommunalwahl zufälligerweise einen pressewirksamen Termin gemacht und haben angekündigt, sie würden den Landwirten auf zig Hektar Flächen dabei helfen, das Zeug auszurupfen. Das fand ich super; denn dann wären sie Jahre damit ausgelastet.
Meine Frage an Sie nur: Helfen Sie bei derart „qualifizierten“ Maßnahmen? - Wir Landwirte fühlen uns durch solche Ankündigungen total vereimert. Ich denke, es besteht eine Menge Handlungsbedarf, damit nicht so ein Unfug in die Welt gesetzt wird.
(Hermann Grupe [FDP]: Warum nicht? - Frank Oesterhelweg [CDU]: Er hat Angst, dass er noch arbeiten muss!)
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Jakobskreuzkraut ist zunehmend zu einem Problem geworden. Ich freue mich, dass das alle Frak
tionen erst einmal so sehen. Unterschiedlich gesehen wird natürlich, wie damit umzugehen ist. Unterschiedlich gesehen wird auch, wie es dazu gekommen ist. Wenn man sich aber einmal betrachtet, wie es dazu gekommen ist, dann weiß man auch, warum wir ein Problem damit haben.
Vor sechs, sieben Jahrzehnten gab es dieses Problem nicht. Es gab es deswegen nicht, weil damals die landwirtschaftlichen Flächen, auch die Grünlandflächen, hoch intensiv genutzt wurden, auch die Grabenrandstreifen bis an den Rand der Straßen hoch intensiv genutzt wurden. Diese hoch intensive Nutzung hat schlicht und einfach dazu beigetragen, dass es dieses Problem Jakobskreuzkraut nicht gegeben hat.
Inzwischen kennen wir die Veränderungen in der Landwirtschaft, kennen wir die Veränderungen im Umweltschutz und kennen wir auch die Veränderung in der Intensität der Nutzung. Naturschutzflächen sind grundsätzlich eine Vermehrungsfläche für Jakobskreuzkraut. Wenn man das nicht hören mag, muss man es sich einmal anschauen. Dann wird man davon überzeugt, dass das richtig ist.
Extensiv genutzte Flächen sind grundsätzlich ein Vermehrungsraum für Jakobskreuzkraut. Und noch mehr ein Vermehrungsraum sind die Flächen des sogenannten Begleitgrüns an Straßen und Wegen, das heutzutage in der Regel überhaupt nicht mehr genutzt wird. Heute hatten wir schon Tagesordnungspunkte, unter denen wir gesagt haben, es ist wichtig und richtig, dass man dort nichts tut. Auf der einen Seite stimmt das; auf der anderen Seite haben wir hierdurch deutliche Probleme und damit eine deutliche Vermehrung des Jakobskreuzkrauts.
Interessant ist für mich heute Nachmittag, wie wenig diese Problematik die Kollegen von der SPD interessiert. Sie haben gemeint, sie müssten nicht viel dazu sagen. Und bei den Grünen war die Richtung sehr eindeutig.
Wir sind jedoch der Meinung, dass dieses giftige Kraut nicht einfach sich selbst überlassen werden darf. Es ist so giftig, dass es zu einer potenziellen Gefahr für weidende Tiere wird, für Tiere, die - da ist es noch schlimmer - im Winter das Heu fressen. Auf der Weide ist das Tier im Zweifel noch in der Lage, darum herum zu fressen. Wenn das Jakobskreuzkraut aber geheut ist, ist es für die Tiere, die das Heu fressen, nicht mehr differenzierbar. Es wird mitgefressen.
Dieses Heu ist mit den Giften des Jakobskreuzkrauts versehen und sorgt für eine latente Vergiftung der Tiere, die davon fressen. Dies kann so weit gehen, dass Menschen, die z. B. die Milch von den betreffenden Kühen trinken, belastet werden, und es kann zum Tod der Tiere führen.
Darum, meine Damen, meine Herren, können wir nicht so leicht darüber hinweggehen und sagen, das könnten oder müssten wir tolerieren. Hier müssen wir im Gegenteil etwas unternehmen. Allerdings ist dies nicht so einfach.
Eine Bekämpfung sollte nachhaltig sein, und eine nachhaltige Bekämpfung können wir mit Handarbeit nicht schaffen. Das müssen wir grundsätzlich zur Kenntnis nehmen. Da besteht keine Chance. Auch biologische Maßnahmen helfen auf Dauer nicht. Chemische Maßnahmen sind oftmals verboten. Hier besteht das Problem im Besonderen darin, dass in Landschaftsschutzgebieten und auf staatlichen Flächen chemische Behandlungen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Hier ist es einfach notwendig, dass z. B. die kommunale Hand die Möglichkeit bekommt, eine Genehmigung zu erteilen oder auch diese Behandlung durchzuführen. Denn von diesen Flächen geht die größte Belastung aus.
Wenn wir hier so tun, als könnten wir einfach so weitermachen, wird dieses Problem immer mehr zum Riesenproblem. In den Weserschlachten z. B. - das sind die ersten Bereiche nach dem Weserwasser, die dem Staat gehören - wird man die Wiesengebiete nicht mehr verpachten können, weil sie so belastet sind, dass niemand sie mehr haben will, niemand sie mehr nutzen kann.
Ich möchte auch kurz das Beispiel der Esel nennen, die Schutz vor Wölfen, die Herdenschutz bieten sollen, das Herr Grupe schon angesprochen hat. Auch diese Esel sind extrem gefährdet. Damit ist der Landschaftsschutz in diesen Bereichen auch gefährdet.
Ich möchte auch allen zustimmen, die von neuen Bürokratien gesprochen haben. Diese können wir natürlich nicht aufbauen, und sie sind auch nicht hilfreich. Hilfreich ist es aber, jene bei der Bekämpfung zu unterstützen, die bei der Kammer oder bei den Kommunen Verantwortung oder auch als Eigentümer der Grünflächen Verantwortung tragen.
Weil das Land hier versagt und diese Dinge nicht ermöglicht, weil es kein Konzept hat, weil die Betroffenen alleine gelassen werden und weil die Kommunen meinen, eine wirtschaftliche extensive
Bewirtschaftung sei das Nonplusultra, müssen wir dafür sorgen, dass sich dieses ändert, dass Kontrollen möglich sind, dass die Bekämpfung erlaubt wird, im Zweifel auch mit chemischen Mitteln, weil ich schlicht und einfach prophezeie, dass wir sonst nicht mehr Herr der Lage werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Deppmeyer. - Für die Landesregierung spricht nun Herr Landwirtschaftsminister Meyer. Bitte, Herr Minister!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat gibt es ein Problem mit diesen Kreuzkrautarten. Das ist angesprochen worden. Vor allem für Tiere können das giftige Organismen sein. Das ist vor allen Dingen für die Stallhaltung ein Problem, weil die Tiere, wenn das Heu geschnitten ist, die Bitterstoffe nicht merken, während die Kuh bei der Weidehaltung in der Regel klug genug ist, diese zu erkennen und das Kraut nicht zu fressen, weil es sehr bitter schmeckt.
Deshalb ist das vor allem ein Problem bei den Schnittweiden. Es ist angesprochen worden. Ich habe sehr viel Vertrauen in die Landwirtschaftskammer genauso wie in die Kommunen, denen die Strategien zur Bekämpfung der Kreuzkrautarten bekannt sind. Dort, wo auf öffentlichen Flächen eine Gefahr für Schnittweiden besteht, muss ebenfalls gehandelt werden, und das wird auch getan.
Das, was Sie fordern, brauchen wir aber nicht. Sie fordern, „die Kreuzkrautarten in Niedersachsen flächendeckend über ein Monitoring bzw. anhand eines Fragebogens zu erfassen“. Privatleute sollen gefragt werden, es soll zwischen „Grünstreifen an Straßenrändern, Ausgleichsflächen und Naturschutzflächen unterschieden werden“. Ich weiß nicht, was Sie damit bewirken wollen. Soll ich jetzt Leute einstellen, die die Kreuzkräuter zählen? - Dann machen Sie doch lieber einen sinnvollen Vorschlag. Wenn man Kreuzkräuter entdeckt, dann sollte man sie entfernen und bekämpfen, aber nicht melden.
„Die Entscheidung, ab welcher Bestandsdichte der Kreuzkräuter Maßnahmen zu ergreifen sind, sollte mit den betroffenen Verbänden und Behörden diskutiert werden“.
Wollen Sie jetzt noch eine Quote im Sinne von „soundso viele Giftpflanzen etc.“ festlegen? - Das ist nicht sinnvoll. Wir haben fachliche Konzepte, die die Landwirtschaftskammer erstellt. Die Landkreise haben diese Empfehlungen. Ich habe das Vertrauen, dass ihnen auch gefolgt wird.
In dem Merkblatt wird übrigens vor wilden Ausrupfaktionen durch nicht sachkundige Leute gewarnt, weil die Leute in der Regel die falschen Pflanzen ausreißen. Das sollten daher wirklich sachkundige Landwirte und sachkundige Mitarbeiter der Behörden machen. Nicht dass wir jetzt hier dazu aufrufen, irgendwo irgendwelche Kräuter zu entfernen, und dass am Ende die falschen Kräuter entfernt werden.
Lassen Sie uns eine sachliche Debatte darüber führen! Wir brauchen aber kein KKK, wir brauchen kein Kreuzkräuterkataster in Niedersachsen.
Einen Moment, bitte, Herr Minister Meyer! Bevor Sie von hier flüchten, weise ich darauf hin, dass es den Wunsch des Kollegen Oesterhelweg und des Kollegen Dr. Hocker nach Fragen gibt.