Ich bitte Sie, nicht eine Debatte über die Frage zu führen, ob die Düngung überhaupt ein Problem für das Grundwasser ist. Es gibt einen großen Konsens. Wir haben ein Problem, das wir mit dem neuen Düngerecht lösen wollen. Ich würde mich freuen, wenn wir eine breite Zustimmung des Landtags erfahren würden, damit wir am 31. März im Bundesrat endlich zu einem wirksamen, praxisgerechten und bürokratiearmen neuen Düngerecht kommen, das dazu beiträgt, unser Grundwasser in die Form zu bringen, die die EU von uns verlangt, und sowohl eine Milliardenklage - Frankreich soll fast 3 Milliarden zahlen - als auch eine Anhebung der Wasserkosten für die Verbraucher in Niedersachsen vermeiden. Das wäre ein schöner Konsens hier im Landtag.
Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Es gibt den Wunsch nach zusätzlicher Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Herr Kollege Dammann-Tamke, Sie haben anderthalb Minuten. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich will den Konsens nicht infrage stellen. Aber agrarheute.com berichtet, dass im Agrarrat der Länderkammer auf Antrag Schleswig-Holsteins und Niedersachsens ein wesentlich weitergehender Antrag mit knapper Mehrheit beschlossen wurde, in dem insbesondere
steht, dass seitens Schleswig-Holsteins und Niedersachsens kritisiert wird, dass die Meldepflichten, die der Minister gerade mit der Bagatellgrenze als großen Konsens dargestellt hat, für alle Betriebe erst ab 2023 gelten und somit viel zu spät kämen.
Vielleicht kann der Minister diesen Widerspruch gegenüber seinem Wortbeitrag noch einmal aufklären, zumal ich Vergleichbares auch nicht in dem Änderungsantrag, der von SPD und Grünen in den Landtag eingebracht wurde, wiederfinden kann.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratungen schließen kann.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur für den Fall, dass die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht gefolgt.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/7474. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Änderungsantrag wurde mit Mehrheit gefolgt. Er ist somit in der Fassung, wie beschlossen, angenommen.
Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Strategie zur Regulierung von Kreuzkrautarten jetzt entwickeln - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6687 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/7371
Wenn Ruhe im Plenarsaal eingekehrt ist, eröffne ich die Beratung. Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Kollege Grupe zu Wort gemeldet. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!. Jakobskreuzkraut ist für alle Wiederkäuer und Pferde stark giftig. Wenn man sich einmal vor Augen führt, auf welch abenteuerliche Art und Weise hier in anderen Debatten versucht worden ist, Gefahren herbeizureden, wo uns dann das Bundesamt für Risikobewertung sagt, man müsse 1 000 Liter Bier trinken, damit im Zusammenhang mit dem Stoff, um den es geht, überhaupt irgendein gesundheitliches Risiko herzuleiten, dann erstaunt uns doch, wie Rot-Grün, wie die Mehrheit in diesem Hause, mit dieser sehr handfesten Gefährdung umgeht.
Pyrrolizidinalkaloide befallen die Organe und greifen die Leber an. Sie sind krebsauslösend sowie erbgutschädigend. Embryotoxische Wirkungen werden vermutet. Belastungen können auf Milch und Honig übergehen. Das Raffinierte und Gemeine ist: Vergiftungssymptome treten oft erst nach Monaten auf. Ein höchst gefährliches Zeug, meine Damen und Herren!
Wir haben im Ausschuss beantragt, dazu doch einmal eine Anhörung durchzuführen. Das hat die Mehrheit verweigert. Dann haben wir gesagt: Wir könnten doch aber wenigstens schriftliche Stellungnahmen einholen, damit wir uns sachkundig machen. - Auch das hat man verweigert. Meine Damen und Herren, ich verstehe das nicht.
Dann haben Sie noch behauptet, es handele sich um ein rein regionales Problem, meine Damen und Herren. Ich habe letztes Mal schon vorgetragen: Die Goldenstedter Schafhalter werfen dem Land Eselei vor. Also, Goldenstedt ist auf jeden Fall schon mal betroffen, ebenso Wietzendorf in der Heide. Im Raum Verden haben wir das. Im Weserbergland und in Holzminden sind Riesenprobleme. Also, die eine Region ist scheinbar die Region Niedersachsen, meine Damen und Herren.
Herdenschutz Probleme, wenn man bei Extensivflächen, auf denen das häufig vorkommt, durch Esel die Wölfe abhalten will.
Meine Damen und Herren, mindestens 100 Pferde sind verendet, und es kann auch für den Menschen tödlich sein. Zudem breitet sich das Zeug explosionsartig aus. In Äthiopien sind im vergangenen Jahr mehr als 300 Menschen wegen eng verwandter Arten gestorben.
Meine Damen und Herren, gleichwohl wird uns gesagt: Das ist kein Problem; damit beschäftigen wir uns nicht einmal. - Und man sagt: Es ist ein regionales Problem. - Dazu kann ich Ihnen nur sagen: „Regional“ ist insofern richtig, weil es vor allen Dingen auf Naturschutzflächen vorkommt. Da möchte ich doch einmal versuchen, Ihre Sensibilität etwas zu schärfen. Wir haben ein Riesenproblem damit, dass wir Naturschutz- und Extensivflächen nicht mehr nutzen können, wenn sich das Zeug da ausbreitet, Sie aber sagen, darum kümmern wir uns nicht. Damit erweisen Sie doch dem Naturschutz und dem Landschaftsschutz einen absoluten Bärendienst, indem Sie die Menschen, die dort wirtschaften, völlig im Stich lassen, meine Damen und Herren.
Wir müssen einer weiteren Ausbreitung wirkungsvoll entgegentreten, und zwar schnell; denn die Sicherheit von Mensch und Tier muss vorgehen. Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie wachen auf. Wir werden bei dem Thema jedenfalls nicht locker lassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Ich sehe, dass Herr Kollege Siebels sich auf den Weg macht. Er hat nun das Wort für die FDP - - - für die SPDFraktion.
Wir freuen uns immer sehr, wenn wir die Wortmeldungen vorher bekommen. Dann hätten wir sie zweifelsfrei zuordnen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte erwartet, dass sich auch die CDU zu diesem Thema noch zu Wort meldet - deswegen war ich etwas zurückhaltend -, aber das ist möglicherweise nicht der Fall. Ich will es einigermaßen kurz machen.
Herr Kollege Grupe, in der sachlichen Darstellung des Problems liegen wir nicht wirklich weit auseinander. Die Frage ist, ob wir uns bezüglich der Dimension des Problems tatsächlich einigen können. Daran, ob das so katastrophenartig ist, wie Sie es beschrieben haben, habe ich doch ein paar ganz kleine Zweifel. Aber, wie gesagt, in der Summe sind wir dort nicht auseinander. Auseinander sind wir allerdings - das haben auch die Beratungen im Ausschuss ergeben -, was die von Ihnen vorgeschlagenen und geforderten Maßnahmen angeht. Ich will auf einige Punkte eingehen, die Sie wörtlich in Ihrem Antrag niedergeschrieben haben.
Sie fordern in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, die Kreuzkrautarten in Niedersachsen flächendeckend über ein Monitoring zu erfassen. Das ist nichts anderes, Herr Kollege Grupe, als ein Kreuzkrautkataster. Dort steht: „hierbei sollte zwischen privatem Grünland, Grünstreifen an Straßenrändern, Ausgleichsflächen und Naturschutzflächen unterschieden werden“.
Herr Kollege Grupe, das ist mit uns nicht zu machen. Ein solches bürokratisches Monstrum - das waren in anderen Zusammenhängen gelegentlich Ihre Worte - ist mit uns angesichts dieser Thematik in der Tat nicht durchzusetzen.
Dann wollen Sie eine Folgenabschätzung, ein Konzept zur Regulation, und am Ende wollen Sie die Kommunen beraten. Was den letzten Punkt angeht, so muss ich Ihnen einfach sagen: Eine solche Beratung gibt es schon. Es gibt ein umfangreiches Merkblatt der Landwirtschaftskammer, die darin wirklich über alle möglichen Punkte informiert. Herr Kollege Grupe, ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist; aber bei mir in der Region sind die Kommunen sehr wohl sensibilisiert, was dieses Problem angeht.
Was wir überhaupt nicht machen können, ist, dass wir bei Grünstreifen, die sich im Eigentum von Gemeinden, Städten oder der Landkreise befin
den, vonseiten der Landesregierung irgendwelche Durchgriffsmaßnahmen organisieren, um dieser Kreuzkrautgeschichte Einhalt zu gebieten. Das ist mit uns alles nicht zu machen.
Was wir machen - die Landesregierung ist dabei -, ist, dass wir das Problem sehr wohl im Auge behalten. Wir beraten die Kommunen. Das macht auch die Landwirtschaftskammer. Von ihr bin ich ja sowieso ein Fan; Sie, glaube ich, auch. Sie macht an der Stelle einen richtig guten Job, Herr Kollege Grupe.
Ich glaube, alles andere, was Sie in Ihrem Antrag niedergeschrieben haben, ist tatsächlich ein bisschen Mit-Kanonen-auf-Spatzen-Schießen, nämlich an dieser Stelle ein Kreuzkrautkataster zu fordern. Das wird es mit uns nicht geben. Folgerichtig lehnen wir diesen Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Siebels. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Janßen das Wort. Bitte, Herr Kollege!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung empfiehlt dem Landtag, den Antrag abzulehnen. Da, wie Sie bereits in dem Entschließungsantrag geschrieben haben, die Kreuzkräuter als Problemkräuter vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit sowie der Landwirte und Tierhalter geraten, begründen Sie eigentlich gleichzeitig selbst, warum die Entschließung so nicht notwendig ist. Die Öffentlichkeit ist sensibilisiert, und die Tierhalter und Tierhalterinnen kennen die Gefahren der Kreuzkräuter und handeln entsprechend.
Das Jakobskreuzkraut ist bei direkter Aufnahme zwar bekanntermaßen toxisch für Wiederkäuer und Pferde, wird jedoch auf der Weide aufgrund des bitteren Geschmacks dieses Krautes nicht gefressen.