Protokoll der Sitzung vom 03.03.2017

Aber die Freifunkinitiativen stoßen mit ihrem Engagement immer wieder auf Hürden und Schwierigkeiten, so z. B. auf Probleme mit den Finanzbe

hörden, wenn sie immer noch - wie in den 90erJahren - als lose Zusammenschlüsse betrachtet werden.

Es ist jedoch klar: Freifunkvereine dienen mit ihrem Engagement ohne jedes finanzielles oder kommerzielles Interesse der Allgemeinheit. Die Nichtanerkennung als gemeinnützig führt jedoch dazu, dass die Vereine keine Spendenquittungen ausstellen können. Dadurch sind die Vereine weniger attraktiv für Spender. Das hindert sie langfristig an ihrem Engagement und am Wachsen. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, diese Vereine als gemeinnützig einzustufen. Der Kollege Max Schmidt hat es schon erwähnt.

Laut Abgabenordnung verfolgt eine Körperschaft wie etwa ein Verein gemeinnützige Zwecke, wenn die Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Diese selbstlose Arbeit sehen wir gerade bei den Freifunkinitiativen. Deshalb möchte ich noch einmal ganz ausdrücklich dafür appellieren, schon heute ein gemeinsames wichtiges Zeichen zu setzen und die sofortige Abstimmung mitzutragen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Onay. - Jetzt hat sich Christian Dürr für die FDP-Fraktion gemeldet. Bitte schön!

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schmidt, es ist richtig, im Großen und Ganzen sind wir uns in der Sache einig, dass Freifunk vom Niedersächsischen Landtag unterstützt werden sollte. Ich möchte nur der Ordnung halber darauf hinweisen, dass am Ende des Tages sehr wohl auch ein Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennen muss und der Gesetzgeber das nicht von sich aus beschließen kann. So einfach ist die Welt auch nicht.

(Zustimmung bei der FDP)

Deswegen kann ich auch den Kollegen Miesner verstehen, wenn er sagt, es besteht Beratungsbedarf im Ausschuss.

Natürlich sind Freifunk und insbesondere das ehrenamtliche Engagement dafür unterstützenswert. Freifunk ist eine sinnvolle Ergänzung, auch was die WLAN-Anbindung im ländlichen Raum betrifft. Wir wollen auf der einen Seite eine sinnvolle Ergänzung. Wir wollen aber auf der anderen Seite keine Wettbewerbsverzerrung für kommerzielle Angebote; das ist auch klar. Freies WLAN in der Öffentlichkeit ist durchaus auch ein marktgängiges Produkt. In Bayern gibt es solche Initiativen, wenn ich es richtig weiß. Bevor der Staat anfängt, freie WLAN-Netze einzurichten, ist es mir lieber, dass es das Ehrenamt macht. Das soll selbstverständlich unterstützt werden. Gleichwohl kann dieser Antrag nicht von der Untätigkeit der Niedersächsischen Landesregierung beim Thema „Digitale Agenda“ ablenken.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Mit Verlaub: Bis 2020 sind 50 Mbit/s geplant. Das wurde groß gefeiert. Südkorea will bis 2020 Anschlüsse von 10 Gbit/s haben. Wir haben in Niedersachsen Breitbandanschlüsse in Fahrradgeschwindigkeit. Das mag die Grünen freuen. Wir benötigen aber Highspeed, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das muss das Ziel sein.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Helge Lim- burg [GRÜNE])

In der Landesregierung sitzen digitale Analphabeten, meine Damen und Herren. Kein einziges Kabinettsmitglied scheint wirklich Ahnung vom Thema zu haben oder sich der Sache anzunehmen - um das in aller Deutlichkeit zu sagen. Ich will das auch in Richtung der Kollegen von der SPD sagen. Sigmar Gabriel hat es als Bundeswirtschaftsminister doch komplett versemmelt, beim Thema Störerhaftung endlich eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen.

(Jörg Bode [FDP]: Genau!)

Komplett versemmelt hat es die SPD! Sie hat nichts hinbekommen!

(Beifall bei der FDP)

Das ist die Grundlage, Herr Schmidt. Eine vernünftige Regelung beim Thema Störerhaftung ist übrigens am Ende des Tages auch wieder die Grundlage für Freifunk, damit diese Initiativen rechtssicher agieren können. Was bringt es einem Freifunkverein, wenn er - von mir aus auch mit staatlicher Unterstützung und als gemeinnützig aner

kannter Verein - freies WLAN anbietet, dann aber von Abmahnanwälten in Haftung genommen wird, wenn jemand illegale Downloads macht? - Das bringt uns überhaupt nichts. Ich weiß, dass sich die Bundesregierung jetzt wieder auf den Weg macht. Aber zur Wahrheit gehört: Das größte Hindernis, um Freifunkvereinen in Deutschland zu helfen und diese zu unterstützen, damit sie ein vernünftiges freies WLAN für die Bürgerinnen und Bürger anbieten können, war bisher immer noch die SPD.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dürr. - Jetzt hat sich der Minister gemeldet. Herr Minister Schneider, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um das Ganze wieder auf den Kern zurückzuführen: Es geht hier um die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen - um nichts anderes! Deswegen spricht der Finanzminister, weil wir damit ein steuerliches Problem ansprechen.

Die Landesregierung unterstützt die Freifunkinitiativen und sieht hier großes gesellschaftliches und wirtschaftliches Potenzial. Das geht über Förderung, soll aber auch über steuerliche Erleichterungen geschehen. Bisher funktioniert das nicht. Es gibt keine steuerliche Förderung des Freifunks. Freifunkvereine können nach geltendem Recht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts angesehen werden. Es gibt einen Katalog in der Abgabenordnung; der Freifunk ist darin aber nicht erwähnt. Es gibt also keinen Katalogzweck. Nach vorherrschender Auffassung ist auch die Öffnungsklausel in der Abgabenordnung hier nicht einschlägig.

Also funktioniert es derzeit nur, wenn der Freifunkverein einen anderen Katalogzweck in den Vordergrund stellt, also z. B. Bildung oder Flüchtlingshilfe. Der eigentliche Freifunk muss diesem Zweck untergeordnet sein. So ist die gegenwärtige Rechtslage. Ohne steuerliche Gemeinnützigkeit ist es natürlich einem Verein verwehrt, steuerlich begünstigte Mitgliedsbeiträge oder Spenden zu empfangen. Das ist ein entscheidender Nachteil beim Ausbau der freien WLAN-Netze.

Wie ist die Situation? - Der Bundesrat wird nächste Woche Freitag, am 10. März, über die Einbringung

eines Gesetzentwurfs beraten und - davon gehe ich aus - darüber positiv beschließen, der zum Ziel hat, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk als neuen Katalogzweck in die Abgabenordnung aufzunehmen. Die Freifunkinitiativen, die sich als Körperschaft - in der Regel als Verein - organisiert haben, könnten dann künftig allein wegen der Förderung des Freifunks und nicht für einen anderen Zweck als gemeinnützig anerkannt werden. Das Finanzamt kommt dann nicht in Schwierigkeiten, wenn der Katalog das vorsieht.

Damit wäre also ein weiterer wichtiger Schritt für die Unterstützung des Freifunks getan. Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen will erreichen, dass dies eintritt und die steuerliche Förderung möglich gemacht wird. Die Landesregierung soll - so der Antrag - entsprechende Bundesratsinitiativen unterstützen. Ich kann mitteilen, dass die Landesregierung dies nicht nur tun will, sondern auch schon getan hat. - Die Kollegen der FDP hören nicht zu. Vielleicht wäre das aber ganz nützlich, weil sie ja hier darüber diskutiert haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben dem Bundesrat im Finanzausschuss in der letzten Woche mit deutlicher Mehrheit empfohlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Für Niedersachsen habe ich den Gesetzesantrag im Finanzausschuss unterstützt, obwohl es fachlicherseits die eine oder andere Einwendung gegen die steuerliche Förderung gegeben hat. Ich habe ihn deshalb unterstützt, weil wir meinen, das bürgerschaftliche Engagement unterstützen zu sollen. Für die Landesregierung begrüße ich den Antrag der Regierungsfraktionen und hoffe, dass er vielleicht gleich - - -

(Einige Abgeordnete der FDP spre- chen miteinander)

- Aber die Zweifel bleiben, weil niemand zuhört, wie wir gerade wieder sehen.

(Zurufe von der CDU)

- Nein, auf Ihrer Seite nicht. Nur mir gegenüber. Die haben nicht zugehört.

(Jens Nacke [CDU]: Herr Minister, Sie dürfen hier reden, wann Sie wollen! Aber niemand ist verpflichtet, Ihnen zuzuhören!)

Worum es jetzt eigentlich geht, ist untergegangen. Von daher habe ich Zweifel, dass heute eine breite Zustimmung zustande kommt. Ich habe aber keinen Zweifel, dass sie am Ende zustande kommt,

wenn man sich darauf konzentriert, worum es eigentlich geht. Es geht nämlich darum, den Katalogzweck der Gemeinnützigkeit zu erweitern. Dagegen hat sich niemand gewandt. Das ist aber der Kern dieses Antrags. Am Ende wird es hoffentlich klappen. Im Bundesrat wird es dafür jedenfalls mit der Stimme Niedersachsens eine breite Mehrheit geben.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit sind wir am Ende der Beratung.

Ich habe vorhin darauf hingewiesen, die Fraktionen von SPD und Grünen haben beantragt, heute die zweite Beratung durchzuführen. Sie kennen die Geschäftsordnung. Das kann nur geschehen, wenn nicht mindestens 30 Mitglieder widersprechen. Sie haben für die Fraktion ihren Widerspruch erklärt. Das sind mehr als 30 Abgeordnete. Damit ist widersprochen.

Wir kommen deswegen zur Ausschussüberweisung.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Bundes- und Europangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung zu überweisen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 29: Erste (und abschließende) Beratung:.niedersachsen - eine digitale Heimat für unser Land - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/7417

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Maximilian Schmidt. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt geht es, könnte man fast meinen, um eine ziemlich patriotische Angelegenheit. Wir in Niedersachsen müssen uns kümmern. Worum geht es? - Nordrhein-Westfalen hat sie, Bayern hat sie, Berlin hat sie, Hamburg hat sie, sogar das Saarland hat sie - eine eigene Adresse im Netz. Ich finde, in diesem

Punkt können wir nicht zurückstehen. Niedersachsen ist Digitalland erster Güte.

(Christian Dürr [FDP]: Leider nicht!)

Wir haben eine Digitalstrategie gestartet. Wir sind CeBIT-Standort, und wir bewerben uns derzeit um die Ansiedlung des Deutschen Internetinstituts. Das ist richtig, wichtig und gut. Deshalb starten wir heute eine weitere Initiative für eine - sprichwörtlich - digitale Heimat für unser Land im Netz. Wir wollen für unser Land im Netz eine eigene TopLevel-Domain.

Was ist der technische Hintergrund? - Im sogenannten Domain Name System (DNS) sind alle Internetadressen registriert. Sie wären eigentlich nur Nummern, dort aber werden sie in Namen übersetzt. Sie wissen vielleicht, dass es die „.de“Domain gibt. Vor Jahren gab es in Deutschland nur diese, natürlich aber auch international. In Deutschland aber gab es nur diese „.de“-Domain. Mittlerweile sind über diese Domain mehr als 16 Millionen Namen registriert mit der Folge, dass die Namen inzwischen knapp werden. In der Folge kommt es auch zu teuren Rechtsstreitigkeiten, weil Namen für Unternehmen, Personen oder Institutionen bereits belegt sind und dann geklagt wird, wer das Namensrecht hat.