Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das LAVES auf der Internetseite darauf hinweist, dass bei dem Ausbruch der Vogelgrippe die Tiere in benachbarten Ställen innerhalb eines bestimmten Radius getötet würden - Sie haben vorhin in Ihren Darstellungen Radien von 500, 1 000 oder 2 000 m angesprochen -, frage ich Sie: Nach welchen Voraussetzungen haben Sie denn diese Radien eingesetzt? Warum sind es manchmal 500 m, manchmal 1 000 oder 2 000 m? Welche Gründe liegen für diese unterschiedlichen Radien vor?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie müssen mir zeigen, dass das LAVES Umgebungstötungen empfiehlt. Der Fall ist so - das ist in der Geflügelpest-Verordnung des Bundes eindeutig geregelt -: Hat man eine amtliche Bestätigung eines Ausbruchs von H5N8, werden um den Stall zwei Restriktionszonen gebildet. Einmal ist dies ein mindestens 3 km großer Radius, den man Sperrbezirk nennt. In diesem Bereich sind alle Geflügel haltenden Betriebe zu beobachten und zu untersuchen. Dort gibt es bestimmte Restriktionen, was das Hinein- und Herausfahren betrifft. Zudem gibt es um den Stall herum einen Radius von mindestens 10 km. Man kann ihn auch ausweiten. Das ist von der Lage in den Gemeinden abhängig. Das ist ein sogenanntes Beobachtungsgebiet.
Das heißt, um jeden amtlich bestätigten Ausbruch - das ist in der Geflügelpest-Verordnung geregelt - gibt es ein Sperrgebiet und ein Beobachtungsgebiet. Aber Tötungen in einem bestimmten Radius sind nicht per se vorgesehen und werden auch nicht empfohlen.
Um es noch einmal klarzustellen: Das FLI hat für uns das mit acht Professoren am Fall Garrel untersucht. Ich zitiere noch einmal die Kurzfassung:
nahezu identisch sind, d. h. dass es kaum Virusreplikation zwischen der Isolierung der jeweiligen Viren gegeben hat.“
„damit im ausreichenden Maße ansteckungsfähiges Material vorhanden ist, wird ein Zeitraum von sechs bis acht Tagen als unwahrscheinlich für eine Übertragung durch Nachbarschaft“
„aerogen, Staub etc. gehalten, weil ein großer Teil des Virus in dieser Zeit inaktiviert oder so stark verdünnt wäre, dass die minimale Infektionsdosis mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschritten ist.“
Das FLI sagt also noch einmal: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das durch die Umgebung verbreitet wird. - Jetzt weiter im Zitat des FLI:
Das ist ja auch logisch; denn die Fahrzeuge fahren nicht im 1-km-, 3-km- oder 5-km-Radius, sondern sie fahren zu den Betrieben, zu denen es wirtschaftliche oder andere Beziehungen gibt, weil man z. B. den gleichen Ausstaller hat etc.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass wir es beim derzeitigen Geflügelpestgeschehen mit dem weltweit größten pandemischen Seuchengeschehen, das jemals beobachtet wurde, zu tun haben, und vor dem Hintergrund der
Antwort des Ministers, dass er die politische Verantwortung dafür trägt, dass er entgegen dem Rat seiner Fachleute von der Tötung der Tiere dieses einen Betriebes Abstand genommen hat
- er hat auf die Frage 1 geantwortet, er habe die politische Verantwortung dafür übernommen -, stelle ich der Landesregierung zwei Fragen.
Erstens. Werden der Landtag und die Öffentlichkeit die Ergebnisse dieser Vollgenomsequenzierung, also der genauen Beobachtung, wie das Virus zwischen den Ställen weiterläuft, mitgeteilt bekommen?
Zweitens. Sollte entsprechend den Ergebnissen dieser Sequenzierung das Virus von dem vom Minister zunächst verschonten Betrieb, der dann aber doch einen Ausbruch zu verzeichnen hatte, weitergelaufen sein, in welcher Art und Weise wird der Minister dann die politische Verantwortung übernehmen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe ja etwas zur Verantwortung gesagt. Wenn Sie jetzt meinen, ich würde mich hinter Mitarbeitern verstecken - - - Man ist dafür verantwortlich. Und noch einmal: Ich stehe zu den Entscheidungen, die wir getroffen haben.
Es gibt keinerlei Hinweise, dass durch diesen Fall, den Sie hier zum wiederholten Mal schildern, andere Ställe betroffen worden sind. Es gab zu diesem Stall auch nach Auskunft des Landkreises Cloppenburg keine weiteren Kontakte. - Von daher ist der Vorwurf, dies habe irgendwie zur Weiterverbreitung beigetragen, absurd.
Zu den Studien, die ja auf unseren Wunsch hin erfolgt sind und zusammen mit dem Landkreis erstellt worden sind, zu den Genomanalysen, werden wir an das FLI herantreten, damit wir Ihnen die Ergebnisse - eine Zusammenfassung, natürlich nicht mit den Namen der Betriebe, sondern ano
Ich habe ja eben den Präsidenten des FLI, Herrn Mettenleiter, zitiert, der das auch selbst beschrieben hat und an der aktuellen Studie beteiligt ist. Das ist eine Studie des FLI. Deshalb muss ich das FLI bitten, damit wir dies der Öffentlichkeit und dem Landtag - was die Betriebe angeht, in anonymisierter Form - zur Verfügung stellen können.
(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE] - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Werden Sie sich dafür einset- zen?)
- Ich werde mich dafür einsetzen - ja, gerne; ich habe da überhaupt nichts zu verbergen -, dass die Ergebnisse - es sind zwei Studien, eine gemeinsam mit dem Landkreis durchgeführt - dem Landtag vorgelegt werden können, ohne Namen der Betriebe. Die Betriebe werden dann anonymisiert. Ich hoffe, dass das FLI dies auch ermöglicht.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage lautet ja, ob sich der Minister über den Rat der Experten seines eigenen Hauses hinweggesetzt hat. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass erstens - Zitat - der Landwirtschaftsminister persönlich einer Tötung nicht zugestimmt habe und zweitens - Zitat - man sich auf der gesamten Fachebene einig gewesen sei, dass eine Tötung notwendig gewesen wäre, und vor dem Hintergrund Ihrer Beantwortung der Fragen der Kollegen Dr. Birkner und Dr. Deneke-Jöhrens frage ich Sie, Herr Minister, ob Sie dabei bleiben, dass alle zuständigen Fachmitarbeiter Ihres Hauses, insbesondere Referatsleiter und Abteilungsleiter, vorge
Die zweite Frage lautet, warum dann Ihre Presseabteilung nicht gegen diese Ihrer Meinung nach falsche Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung vorgegangen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe, glaube ich, jetzt dutzendfach den Weg aufgezeigt, dass die Ermessensentscheidung über die Tötung am Ende immer der Minister trifft.
Das habe ich elfmal getan, und auch in diesem Fall war es eine Entscheidung des Ministers, wie in allen diesen Fällen.