Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie wissen, dass höhere Steuersätze zu Steuerwiderständen führen und am Ende sogar zu geringeren Steuereinnahmen führen können. Insofern werden Sie mit Ihren Maßnahmen nicht die strukturellen Einnahmen verbessern, sondern sie verschlechtern.

Viertens. Sie haben erklärt - darüber streiten wir uns ja schon im Ausschuss; der Herr Minister hat uns das auch so präsentiert -, dass es zu einem Verwaltungsaufwand von nur 1,8 % käme, wenn die Vermögensteuer eingeführt würde. Ich bin einmal gespannt, wie Sie mir das nachher erklären. Mir liegt folgende Überlegung vor: Sie müssen, um die Vermögensteuer verfassungsgemäß zu machen, alle Immobilien in Deutschland mit dem Verkehrswert bewerten. Sie müssen auch alle Unternehmen mit dem Verkehrswert bewerten.

(Renate Geuter [SPD]: Das müssen wir jetzt schon machen!)

- Das müssen Sie heute nicht machen, nicht für alle Immobilien und schon gar nicht im Rahmen der Vermögensteuer. Es ist schlicht falsch.

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Be- wertungsgesetz!)

Sie müssen dann alle Unternehmen bewerten. Herr Henning, ich habe Ihnen das einmal mitgeteilt. In manchen Fällen - für die Erbschaftsteuer

oder auch bei Unternehmensverkäufen - machen das die Betriebsprüfer mit, aber mitnichten in allen Fällen. Vor allen Dingen tun sie das nicht jedes Jahr für jedes Unternehmen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat berechnet, dass 5 000 Beamtenjahre für die Einführung der Vermögensteuer notwendig sind. Das macht 5 000 Stellen deutschlandweit und 500 Stellen in Niedersachsen. So viel dazu, dass es keinen neuen Aufwand gibt! Mit den 100 Betriebsprüfern, die Sie einplanen, werden Sie niemals hinkommen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Henning?

Nein, wir diskutieren gleich.

(Detlef Tanke [SPD]: Der kennt sich zu gut aus! - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Das kann man von dir nicht sagen!)

Fünftens: überhaupt Vermögensteuer. Sie schreiben in Ihrem Antrag Folgendes - ich zitiere -: „sich mit einer Bundesratinitiative für die Wiedereinführung der Vermögensteuer einzusetzen und dabei die Situation kleiner und mittlerer Unternehmen zu berücksichtigen“. Wir sind völlig verwirrt - Sie haben das auch schon im Ausschuss vorgetragen -: Was soll denn jetzt gelten? Wird die Vermögensteuer auch auf Betriebsvermögen ausgedehnt? - In Ihrem Vorschlag reden Sie lediglich von einem Freibetrag von 200 000 Euro, was für Unternehmenswerte ein lächerlich geringer Betrag ist. Sie wissen ganz genau: Wenn Sie das Betriebsvermögen herausnehmen, werden die Einnahmen nicht genügen, und Sie werden die 11 Milliarden Euro, die Sie dadurch erlösen wollen, sicherlich nicht erzielen können.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen zitiere ich noch etwas, und zwar von Herrn Gerhard Schröder, Bundeskanzler der Bundesrepublik.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Nein, nicht mehr!)

Ich habe ja nicht viel Gutes mit ihm geteilt, aber ab und zu hat er einen guten Gedanken gehabt.

Ich zitiere einmal aus dem Sommerinterview im ZDF 2002:

„‚Wenn wir die Vermögensteuer auf Betriebe ausdehnen, würden wir einen Fehler machen’, sagte Gerhard Schröder. Ohne diese Komponente wären die Einnahmen der Länder aber so gering, dass sich der Aufwand nicht lohnen würde. Das Verfassungsgericht habe die Steuer aus guten Gründen abgeschafft. ‚Dabei sollte es nach meiner Meinung auch bleiben.’“

Gerhard Schröder, 2002!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kollegen von Rot-Grün, Ihre steuerpolitischen Vorschläge sind weder durch die Einnahmensituation begründet, noch sind sie durch die Finanzpolitik in Niedersachsen begründet. Sie werden am Ende sogar strukturell schaden, und Sie schaffen mehr Bürokratie in diesem Land. Deswegen bitte ich Sie, dass Sie das heute ablehnen.

Ich habe eine besondere Bitte an die Abgeordnete Frau Doris Schröder-Köpf, die im Moment nicht im Saal ist. Aber ich rufe es ihr über die Lautsprecher zu: Sie müssen es nicht zulassen, Frau Schröder-Köpf, dass das steuerpolitische Erbe Ihres Mannes heute hier beerdigt wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD)

Frau Schröder-Köpf, das ist nicht notwendig. Wir unterstützen Sie. Stimmen Sie einfach mit uns! Dann können wir diesem Spuk heute ein Ende machen und diesen Unsinn sein lassen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Lechner, Sie haben das Recht der freien Rede. Alles, was hier gesagt wird, ist durch den Tatbestand der Indemnität gedeckt. Sie dürfen hier im Parlament alles sagen. Sie sollten sich aber überlegen, ob Sie dann, wenn Sie eine politische Botschaft rüberbringen wollen, Angehörige, Ehepartner oder Ähnliche ansprechen, die in diesem Parlament einen anderen Auftrag haben. Das kann es nicht sein. Das überlegen Sie sich bitte noch einmal für die Zukunft.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, Ihre Wortmeldung war eigentlich beendet. Sie müssten sich erneut melden.

(Sebastian Lechner [CDU]: Ich wollte nur kurz etwas dazu sagen! - Nein, das geht leider nicht. Sie haben gleich die Chance, weil eine Wortmeldung für eine Kurzin- tervention des Kollegen Limburg vorliegt, dem ich jetzt auch das Wort gebe. (Björn Thümler [CDU]: § 76!)

Vielen Dank, Präsident Bachmann. - Herr Kollege Lechner, der Herr Vizepräsident hat aus meiner Sicht alles Notwendige gesagt. Weil ich davon ausgehe, dass Sie das einsehen und die Gelegenheit nutzen wollen, um sich zu entschuldigen, möchte ich es für den Moment dabei belassen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Dann müssen Sie das wiederholen!)

Herr Kollege Lechner, Sie haben die Möglichkeit zu antworten. Bitte schön!

Sehr geehrter Abgeordneter Limburg, auch mein Parlamentarischer Geschäftsführer hat mich darüber eben aufgeklärt. Es tut mir leid. Ich bin noch neu im Parlament, nehme diese Bemerkung zurück und entschuldige mich dafür.

(Beifall)

Deswegen, meine Damen und Herren, habe ich das auch so behandelt, wie ich es behandelt habe, und zwar mit einer kurzen Ermahnung. Ich glaube, die neuen Kolleginnen und Kollegen sollten in Zukunft beherzigen, dass es keine Sippenhaft gibt und dass die Abgeordneten hier ihre freie Mandatsausübung wahrnehmen und nicht Botschafter irgendwelcher politischer Botschaften an andere außerhalb dieses Parlaments sind.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Gilt das auch für Frau Meta Janssen-Kucz?)

Das Wort hat jetzt für die FDP-Fraktion der Herr Kollege Christian Grascha.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben zu unserem Entschließungsantrag einen umfangreichen Fragekatalog im Haushaltsausschuss eingereicht, der vom Finanzministerium auch beantwortet worden ist.

Allerdings muss man ehrlicherweise sagen, dass die Aussagekraft der Antworten, die dort gegeben worden sind, übersichtlich ist. Bei erster Inaugenscheinnahme war der Erkenntnisgewinn für unsere Fraktion übersichtlich. Wenn man allerdings genauer hinguckt, sehr geehrter Herr Finanzminister Schneider, dann sieht man, dass Sie Bezug auf ein DIW-Gutachten zur Vermögensteuer nehmen. In diesem DIW-Gutachten finden wir ein Zitat:

„Die Steuerbelastung fällt auch an, wenn das Vermögen keinen Ertrag erzielt. Die Freigrenze für juristische Personen beträgt 200 000 Euro.“

Meine Damen und Herren, diese Aussagen in dem DIW-Gutachten stehen doch im kompletten Gegensatz zu dem, was der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück in der Öffentlichkeit immer behauptet, was diese Landesregierung behauptet und was auch die sie tragenden Fraktionen im Haushaushaltsausschuss behauptet haben. Es kann doch nicht sein, dass eine Debatte so unehrlich geführt wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Sie behaupten immer wieder, es soll keine Substanzbesteuerung für Betriebe geben. Wenn Sie die Aussagen in dem Gutachten vergleichen, lässt das aber nur zwei Schlüsse zu. Der erste Schluss ist: Offensichtlich fehlt Ihnen die finanzpolitische Kompetenz. Aber das Zweite wäre noch viel schlimmer: Es wäre ein Wahlbetrug. Der Wahlbetrug am deutschen Mittelstand wird an dieser Stelle vorbereitet, und das lassen wir Ihnen, meine Damen und Herren, nicht durchgehen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Sie planen einerseits mit den Mehreinnahmen, die dort ausgewiesen werden. Sie machen Versprechen. Sie haben im Landtagswahlkampf in Niedersachsen die Wahl quasi schon mit diesen Versprechen gewonnen. Sie sprechen immer wieder

von 1 Milliarde Euro Mehreinnahmen. Gleichzeitig wird dann aber in Debatten beruhigt: Na ja, natürlich nehmen wir das Betriebsvermögen raus. Natürlich kann man noch über die Freigrenzen reden. - Das passt aber nicht zusammen, meine Damen und Herren. Entweder nimmt man diese Freigrenzen und plant mit 1 Milliarde Mehreinnahmen, oder man verändert die Freigrenzen, und dann werden die Mehreinnahmen natürlich deutlich geringer. Diese Debatte ist unehrlich und unredlich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: So ist es!)

Ich möchte dazu gerne zwei konkrete Beispiele liefern. Nehmen wir doch mal ein mittelständisches Unternehmen aus der Region Osnabrück. Dieses Unternehmen ist am Halbleiter- und am Elektrotechnikmarkt tätig. Das Unternehmen hat 38 Fachkräfte, 7 Sachbearbeiter und einige Ausbildungsplätze. Dieses Unternehmen erwirtschaftet im Jahr einen Gewinn nach Steuern von ungefähr einer halben Million Euro. Das gesamte Betriebsvermögen des Unternehmens beläuft sich auf 10,7 Millionen Euro. Das heißt, nach den Plänen von Rot-Grün wird dieses Unternehmen mit über 100 000 Euro im Jahr zusätzlich an Vermögensteuer belastet. Das heißt, der Gewinn wird durch die Vermögensteuer um 20 % reduziert. Wohlgemerkt: ein Fallbeispiel in einer Gewinnsituation eines Unternehmens. Diese Steuer fällt natürlich auch an, wenn das Unternehmen Verlust schreibt.