Herr Kollege Birkner, Sie können ohnehin noch Fragen stellen. Ihre nächste Frage also! Verpacken Sie bitte das Zitat aus dem Protokoll in eine Frage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, bezogen auf Ihre Bitte, zu erklären, wo das steht. Ich kann es Ihnen sagen. Das war keine vertrauliche Sitzung, sondern es war die 120. Plenarsitzung am 2. Februar 2017 - das findet sich auf Seite 12 099 -, in der Sie konkrete Zahlen genannt haben: In Niedersachsen sind es 45 Personen. - Das möchte ich dann schon noch einmal für heute wissen: Wie viele sind es denn?
Im Übrigen darf ich Sie daran erinnern, dass Sie uns in einem Nachtrag - das war die Unterrichtung in der Drucksache 17/7463 - geschrieben haben, dass mit Stand vom 3. Februar von den niedersächsischen Sicherheitsbehörden gegen neun Gefährder verdeckte operative Maßnahmen wie längerfristige Observationen oder die Überwachung der Telekommunikation durchgeführt werden.
Vor dem Hintergrund verstehe ich jetzt Ihre Zurückhaltung bei den Zahlen nicht. Sie haben uns das doch in anderer Form schon einmal öffentlich gesagt. Deswegen wäre meine Bitte noch einmal, zu überdenken, ob Sie die Frage eben zutreffend beantwortet haben oder ob Sie nicht ergänzen wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Irritation jetzt nicht. Ich habe doch eine klare Zahl genannt in meiner Be
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in einer Antwort auf eine Dringliche Anfrage der FDP im Februar die Anzahl der in Niedersachsen als Gefährder eingestuften Personen zum 25. Januar 2017 auf 45 beziffert haben, aber bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts - weil Sie über die tagesaktuelle Zahl nicht im Bilde waren - eine falsche Zahl in Höhe von 63 für einen, wie Sie gerade eingeräumt haben, früheren Zeitpunkt vorgetragen haben - nur zwei Tage später wurde deutlich, dass die Anzahl bereits bei 65 ist -, und vor dem Hintergrund, dass Sie heute mitgeteilt haben, dass sich die Anzahl der Gefährder in Niedersachsen erneut erhöht hat - Sie haben bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts ja auch 23 potenzielle Unterstützer dieser Gefährder in der Szene bekanntgegeben, weil Sie sich selbst, wie Sie ja gerade einräumten, entschieden haben, diese Zahlen nennen zu wollen - während Sie sich heute nun zurückhalten -, frage ich Sie: Sind denn zumindest diese 23 Unterstützer, die dort genannt wurden, richtig? Wie hat sich denn diese Zahl tagesaktuell weiterentwickelt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Verfassungsschutzbericht sind meines Wissens 29 relevante Personen genannt worden, und die Zahl ist bis heute tagesaktuell.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie uns in der bereits zitierten Drucksache 17/7463 unter dem 24. Februar 2017 mitgeteilt haben - das hatte ich eben schon einmal zitiert -, dass mit Stand vom 3. Februar 2017 von den niedersächsischen Sicherheitsbehörden gegen neun Gefährder verdeckte operative Maßnahmen wie längerfristige Observationen oder die Überwachung der Telekommunikation durchgeführt werden, frage ich Sie: Wie viele sind das derzeit aktuell heute?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zuständigen Leiter der jeweiligen Behörden sagen, dass diese Angaben nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Es gibt nach wie vor Fälle, in denen das genau so geschieht, wie Sie geschildert haben. Aber eine aktuelle Erhebung darüber können wir nicht vorstellen.
(Christian Dürr [FDP]: Was? Wann hat sich denn die Praxis bei Ihnen geän- dert, wann es veröffentlicht wird und wann nicht? - Jens Nacke [CDU]: Selbst die Polizei weiß, dass der Mi- nister das ausgeplaudert hat!)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass in der Öffentlichkeit immer wieder suggeriert wird - Sie haben das schon einmal klargestellt, aber es wird ja doch suggeriert -, Sie hätten die Moscheekontrollen abrupt beendet, frage ich Sie: Wie viele Kontrollen auf der Grundlage von § 12 Abs. 6 Nds. SOG haben im Zeitraum vom Jahr 2010 - also dem Jahr des sogenannten Schünemann-Erlasses zur Genehmigungspflicht solcher
Kontrollen - bis zum Jahr 2013, also in den letzten drei Jahren der schwarz-gelben Amtszeit, stattgefunden? Wie viele Kontrollen nach § 12 Abs. 6 haben in diesem Zeitraum unter Schwarz-Gelb stattgefunden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Limburg, es hat seit 2010 keine Kontrollen nach § 12 Abs. 6 im Umfeld von Moscheen gegeben.
Keine einzige. Inwieweit in anderen Kontexten von der Polizei Kontrollen lageabhängig durchgeführt worden sind, kann im Einzelfall nicht dargestellt werden.
Klar ist - das dürfte auch unstrittig sein -, dass die Polizei alles in ihrer Macht Stehende zur Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr tut und in jedem Umfeld in Niedersachsen die erforderlichen Ermittlungen und Kontrollen durchführt.
(Zustimmung bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Also haben die GRÜNEN damals die Unwahrheit gesagt! Gut, dass das festgestellt wird!)
Danke schön, Herr Minister. - Herr Dürr, Herr Limburg, bitte die Dialoge einstellen! - Für die nächste Zusatzfrage ist Herr Nacke vorgesehen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass wir eine sehr aktuelle Berichterstattung hatten, wonach in Wolfsburg ein Ehepaar mit zwei kleinen Kindern vor über einem Jahr in das Krisengebiet ausgereist ist - was von der dortigen Verwaltung unbemerkt geblieben ist, die weiterhin Kindergeld, Sozialleistungen und Ähnliches ausgezahlt hat -, und vor dem Hintergrund, dass wir im Untersuchungsausschuss im Zuge der Terrorzelle um Safia S. auch auf Ahmed A. gestoßen sind, einen Mann, der in Afghanistan militärische Einrichtungen der USA oder Deutschlands attackieren wollte und deswegen
zweimal in Folge für ein Jahr mit einer Meldeauflage versehen wurde - diese beiden Fälle seien beispielhaft genannt; ich könnte andere nennen -, frage ich Sie:
Wie können Sie es erklären, dass Sie weder bei dieser Wolfsburger Familie wissen, wo sie sich heute aufhält? Werden auch diese, die Kinder in ein Krisengebiet verschleppt haben,
(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Die Frage geht ja immer noch weiter! Ir- gendwann muss die ja mal zu Ende sein!)
von Ihnen als Gefährder geführt, oder sind die in Ihrer Liste gar nicht drin? Und wie können Sie es erklären, dass Ahmed A., obwohl er als Gefährder geführt wurde, -
- obwohl er Meldeauflagen hat, obwohl Sie heute behaupten, Sie wüssten von jedem ganz genau, wo sie sich befinden und wo sie gerade sind - von Ahmed A. wissen Sie es seit acht Monaten nicht -, dass solche Fälle vorkommen, wenn Sie sich hier vor die Öffentlichkeit hinstellen und sagen, wir wissen genau Bescheid, wir wissen bei jedem heute, tagesaktuell, wo sie sich aufhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selektive Wahrnehmung ist behindernd bei der Beurteilung von Sachverhalten.
Ich will noch einmal sehr deutlich machen: Wir wissen von denjenigen, die in Niedersachsen aufhältig sind, wo sie sind. Wir wissen nicht von jedem