Ich will noch einmal sehr deutlich machen: Wir wissen von denjenigen, die in Niedersachsen aufhältig sind, wo sie sind. Wir wissen nicht von jedem
weil der sogenannte Islamische Staat nicht die Angewohnheit hat, Sterbeurkunden auszustellen, meine Damen und Herren. Deswegen werden sie in der Statistik so lange weitergeführt, bis wir einen Beleg dafür haben, dass sie tot sind. Das erklärt dann auch die Differenzen.
Wenn einzelne Gefährder aufgrund ihrer unterschiedlichen Einstufungen als Gefährder eben nicht 24 Stunden rund um die Uhr beobachtet werden können - wofür man auch entsprechende Grundlagen braucht -, dann führt das dazu, dass sich die Menschen auch hier und da bewegen können. Das lässt sich nun einmal nicht verhindern. Es war übrigens auch Konsens auf der Innenministerkonferenz, dass wir eben nicht knapp 700 Gefährder deutschlandweit 24 Stunden rund um die Uhr beobachten können, von wem auch immer.
Die unterschiedliche Einstufung der Gefährder in ihrem Gefährdungspotenzial führt natürlich auch zu unterschiedlichen Einstufungen der Maßnahmen, die ergriffen werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben, wenn ich es recht in Erinnerung habe, ausgeführt, dass einzelne Gefährder per Haftbefehl gesucht würden. Zumindest ergibt sich das aus der Presseberichterstattung. Bei wie vielen der per Haftbefehl gesuchten Gefährder vermuten Sie denn bzw. haben Sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sie sich im Ausland befinden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich beantworte die Frage einmal umgekehrt: Bei den in Deutschland, in Niedersachsen aufhältigen Gefährdern ist kein Haftbefehl offen. - So herum beantwortet sich die Frage.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das war nicht die Frage! - Christian Grascha [FDP]: Das heißt ja nicht, dass für alle andere Haftbefehle vor- liegen, oder?)
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Julia Willie Hamburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Pistorius, ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung bei den sogenannten Gefährdern? Können Sie das bitte noch einmal ausführen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es mehrfach dargelegt, und es ist Konsens: Die größte Herausforderung für unsere Sicherheitsbehörden ist derzeit die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus.
Umfangreiche und detaillierte Rahmenkonzepte, über die wir immer wieder berichten, und Handlungsempfehlungen auf nationaler und internationaler Ebene bilden die strategische Ausrichtung und definieren die erforderlichen Maßnahmen. Ein gutes Beispiel dafür ist der gemeinsame „Standardisierte Maßnahmenkatalog der niedersächsischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit salafistischen Brennpunkten sowie Dschihad-Ausreisenden und -Rückkehrern“ von Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen.
Wichtig ist dabei - das ist auch in Dresden wieder deutlich geworden - eine intensive Verzahnung und Kooperation aller Akteure zur fortlaufenden
Abstimmung und Weiterentwicklung der jeweiligen Interventions-, aber vor allem auch Präventionsansätze. Einen maßgeblichen Anteil daran hat in Niedersachsen die Kompetenzstelle Islamismusprävention.
Zudem werden mit der Einstufung einer Person als Gefährder durch die Polizei nach den schon mehrfach erwähnten bundeseinheitlichen Regelungen des BKA gemäß den Standardmaßnahmen umfangreiche, regelmäßig verdeckte Maßnahmen geprüft und zum Teil standardmäßig durchgeführt.
Um für die Bürgerinnen und Bürger ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, haben wir als Niedersächsische Landesregierung reagiert und, wie Sie sich bestimmt erinnern, meine Damen und Herren, ein mit den Regierungsfraktionen abgestimmtes Maßnahmenpaket vorgestellt. Dieses soll die bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen für Eingriffe insbesondere gegen Gefährder ergänzen.
Kern dieses Eckpunktepapiers ist die Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, konkret in Form einer sogenannten elektronischen Fußfessel. Diese wollen wir insbesondere bei Gefährdern bzw. Gefährderinnen ermöglichen. Auch wenn wir wissen, dass das keinen Terroranschlag verhindert, ist das ein hilfreiches Instrument bei der Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die CDU-Fraktion der Kollege Nacke. Herr Nacke, kurz und knapp, wenn es geht! Bitte!
(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Ist das Kritik am Präsidi- um? - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Er kann es nicht lassen!)
Herr Präsident! - Ich bitte den ersten Mann im Lande um Entschuldigung. - Vor dem Hintergrund, dass auch die ereignisunabhängigen Kontrollen in der Anfrage eine Rolle gespielt haben - Sie reden sonst von verdachtsunabhängigen Kontrollen; insofern herzlichen Dank, dass Sie hier jetzt den ordnungsgemäßen Begriff benutzen -, möchte ich Sie fragen, da Sie gerade auf die Frage von Frau Hamburg selbst den „Standardisierten Maßnahmenkatalog“ angesprochen haben - - -
Wir sind noch, verehrte Frau Kollegin, bei „vor dem Hintergrund, dass“. Jetzt geht es aber ganz knapp „vor dem Hintergrund“ weiter, und dann kommt die Frage.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD - Björn Thümler [CDU] - zur SPD -: Wenn Sie das so witzig finden - wir nicht! Das Thema ist nämlich über- haupt nicht witzig! Ihr macht euch zu Witzfiguren, wenn ihr da hinten so weitermacht! - Weitere Zurufe)
- Meine Damen und Herren, es ist ein ernstes Thema. Wir stellen Ruhe her. Hier soll gefragt werden, und derjenige, der antworten soll, will auch die Frage akustisch verstehen, damit alles angemessen abläuft. - Bitte sehr, Herr Nacke!
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass auch die ereignisunabhängigen Kontrollen - Sie haben den korrekten Begriff verwandt - in dieser Frage eine Rolle spielen und Sie selbst den „Standardisierten Maßnahmenkatalog“ angesprochen haben, frage ich Sie: Warum hat die Polizei als eine der Standardmaßnahmen u. a. auch ereignisunabhängige Kontrollen nach § 12 Abs. 6 vorgesehen, wenn doch Sie hier gerade ausgeführt haben, dass aus Ihrer Sicht diese Maßnahmen nicht zielführend
Ich frage Sie daher noch einmal sehr deutlich: Ist denn die ereignisunabhängige Kontrolle nicht ein wichtiges, wenn nicht gar zwingendes Mittel, um das Umfeld von Gefährdern, um das Umfeld von gewaltbereiten Islamisten, die sich in Einrichtungen treffen, die Moscheen sind, aber von Ihnen ja zukünftig nicht mehr Moscheen genannt werden sollen, wie Sie uns sehr überraschend bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes verkündet haben - - -
Ist das nicht ein wichtiges Element? Hat die Polizei es nicht deshalb in den Maßnahmenkatalog aufgenommen?
Können Sie verstehen, dass es keine weiteren Anträge geben wird, wenn das gleichzeitig von Ihrem Haus auf Ihre Anweisung hin verhindert wird?