(Detlef Tanke [SPD]: Er hält keine Regel ein! - Gegenruf von Christian Grascha [FDP]: Ziemlich nervös der Kollege, was? - Gegenruf von Johan- ne Modder [SPD]: Das ist eine Frage des Niveaus und des Stils! - Gegenruf von Christian Grascha [FDP]: Und der Antworten!)
Meine Damen und Herren speziell von der SPDFraktion, Herr Tanke, ich bitte um Ruhe. Herr Minister Pistorius möchte antworten.
Das würde ich gerne. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie hier aus dem „Standardisierten Maßnahmenkatalog“ zitieren, will ich darauf hinweisen, dass der als „VS - NfD“ eingestuft ist.
(Jens Nacke [CDU]: So wie Sie, Herr Minister! Wenn Sie das hier machen, dann darf ich das auch! - Widerspruch bei der SPD)
- Ich habe ihn erwähnt. Herr Nacke, jetzt lassen Sie uns einmal die Dinge sortieren! Ich habe den Katalog erwähnt, um deutlich zu machen, dass wir agieren. Sie beziehen - - -
Was immer irgendjemand in diesen „Standardisierten Maßnahmenkatalog“ hineingeschrieben hat, beruht auf den bestehenden rechtlichen Grundlagen, die wir haben.
§ 12 Abs. 6 ist gegenwärtig Gegenstand des Polizeigesetzes und wird es auch künftig sein. Deswegen wäre es für mich völlig unüberraschend - immer unter dem Vorbehalt, dass der Maßnahmenkatalog als „VS - NfD“ eingestuft ist -, dass diese Maßnahme, wenn sie darin stünde, theoretisch zur Anwendung kommen könnte.
Die Unterstellung, wir würden das gar nicht zur Anwendung bringen wollen - als Erste überhaupt in diesem Land -, ist schlicht aberwitzig. Denn es hat seit 2010 keinen Anwendungsfall gegeben. Nehmen Sie das doch endlich einmal zur Kenntnis!
Hören Sie auf, den Eindruck zu erwecken, es habe in dieser Frage nach dem Regierungswechsel 2013 eine polizeifachliche, -taktische oder polizeirechtliche Zäsur gegeben!
Es gibt einen Koalitionsvertrag, in dem wir sagen: Wir wollen diese ereignisunabhängigen Kontrollen nicht haben - weil sie nichts bringen.
Wenn aber die Polizei einen Antrag stellen würde, wenn das Landespolizeipräsidium dann zu der Einschätzung käme, dass dies in diesem konkreten Fall ein geeignetes Mittel wäre, und damit zu mir käme, würde ich grünes Licht geben. Aber so weit ist kein einziger Fall gediehen. Der einzige Antrag - der kein Antrag war, weil er gar nicht vervollständigt worden ist -, der in all diesen Jahren seit 2010 auf dem Tisch des MI gelandet ist, ist der des LKA vom Herbst 2015.
Verflixt und zugenäht, wenn ich das einmal sagen darf: Daraus können Sie ableiten, was immer Sie wollen, aber nicht, dass die Landesregierung oder dieser Innenminister polizeifachlich notwendige Arbeit behindert. Ganz im Gegenteil, wir geben der Polizei, was sie braucht!
Zur Klarstellung: Es gab ein Nachhaken zur Frage des Protokolls. Wenn ich das der Ausgangsfrage zuordne, hätten Sie eine Frage offen. Das ist jetzt aber Ihre fünfte Frage. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass immer eine Unterscheidung zwischen der Gesamtzahl der Gefährder, den Gefährdern, von denen Sie meinen, dass sie tatsächlich den Aufenthaltsort in Niedersachsen kennen, den Gefährdern, von denen Sie meinen, dass sie ausgereist seien, und von denen Sie meinen, dass sie verstorben seien, gemacht wird, merke ich an: Es gibt noch die Kategorie von Personen, bei denen
der Aufenthalt unbekannt ist. Die konkrete Frage ist jetzt: Wie viele Personen fallen denn in die Kategorie des unbekannten Aufenthalts und sind nicht den anderen Kategorien zuzuordnen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, dass wir das gern in vertraulicher Sitzung vortragen, aber nicht in öffentlicher Plenarsitzung.
(Beifall bei der SPD - Dr. Stefan Birk- ner [FDP]: Alles schon mal öffentlich gesagt! Sie mauern! In mündlichen Anfragen alles beantwortet! - Gegen- ruf von Gerald Heere [GRÜNE]: In vertraulicher Sitzung, wo ist das Prob- lem? - Weitere Zurufe)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung einer Razziamaßnahme gegen den DIK Hildesheim und deren Bestätigung durch ein Mitglied des Kontrollorgans des Verfassungsschutzausschusses und auch der detailreichen Fragestellungen sowie der weiteren Veröffentlichungen aus vertraulichen Sitzungen frage ich die Landesregierung, ob diese Maßnahmen dazu führen, dass Maßnahmen gegen den Islamismus und gegen Gefährder in hohem Maße gefährdet sind, sodass dadurch natürlich ein Bärendienst erwiesen wird.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Gute Frage! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Parlamentarische Kon- trolle!)
Ihnen beschriebenen Vorfälle hier nicht bewerte. Abstrakt gesprochen ist es ohne Zweifel so, dass Informationen, die aus vertraulichen Sitzungen stammen und die dort von Sicherheitsbehörden vorgetragen werden, wenn sie diese Sitzungen verlassen, immer ein hohes Maß an Gefährdung von Ermittlungen, aber im Einzelfall auch von eingesetzten Beamtinnen und Beamten bedeuten können. Das ist sicherlich jedem klar.
(Johanne Modder [SPD]: Anschei- nend nicht! - Petra Tiemann [SPD]: Das sollte jedem klar sein, ist es aber nicht! - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wohl wahr!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in der Beantwortung der Anfrage von Gefährdern in Niedersachsen gesprochen haben, deren Zahl sich, wie wir von Ihnen erfahren haben, kontinuierlich erhöht, frage ich Sie: Bedenkt man den Fall Anis Amri, den Weihnachtsmarkt-Attentäter von Berlin, der seinen Hauptschwerpunkt ja wohl in NordrheinWestfalen hatte, der gleichwohl die Moschee in Hildesheim permanent oder häufiger oder vielleicht auch nur ab und an - das ist bis heute unklar - besucht hat,
(Anja Piel [GRÜNE]: Das ist uns nicht entgangen! - Zuruf von der SPD: Das ist aber ein langer Anlauf! - Petra Tiemann [SPD]: Findungsphase!)
Ich frage die Landesregierung vor dem eben geschilderten Hintergrund - ich wiederhole das nicht im Einzelnen - von Anis Amris Lebensweg: Wie findet denn die Zusammenarbeit statt? Wie ist denn die Kenntnis der niedersächsischen Polizei beispielsweise über Bremer Gefährder, die mitten in unserem Land leben?