Protokoll der Sitzung vom 15.06.2017

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade hier Ihre Gesundheitsregionen besonders hervorgehoben haben, frage ich Sie ganz konkret: Wann wollen Sie denn den Gesundheitsregionen, die jetzt am Netz sind, die Klarheit geben, dass sie auch nach den geänderten Förderbedingungen, nach dem 31. Dezember 2017, weitermachen können? Wann wollen Sie die dort bestehende Unsicherheit auflösen, dass dieses Projekt dann irgendwann womöglich nicht mehr gefördert werden kann oder anders gefördert wird?

(Filiz Polat [GRÜNE]: Das sagt der Richtige! Alles nur bis zur Hälfte an- finanzieren!)

Vielen Dank, Herr Hilbers. - Frau Ministerin Rundt, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Unsicherheit besteht ja gar nicht,

(Volker Meyer [CDU]: Doch!)

und zwar deshalb nicht, weil wir natürlich mit den Kommunen in besten Gesprächen genau in dieser Angelegenheit sind. Wir haben bereits zugesichert,

dass wir auch die Gesundheitsregionen, die bereits Mitte dieses Jahres formell zunächst einmal auslaufen würden, finanziell weiter fördern. Wir sind gerade mit den kommunalen Spitzenverbänden in Gesprächen über die Frage, ob wir die Mittel, die wir direkt an die Kommunen geben, zukünftig nicht flexibler gestalten, sodass sie nicht nur in die Infrastruktur fließen können, sondern auch in Projekte.

Darüber hinaus sind die Kommunen inzwischen darüber informiert, dass wir weiterhin im Bereich der Projektförderung tätig sein wollen. Die Kommunen sind also informiert. Die letzten Details besprechen wir gerade mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Insofern besteht bald nicht nur darüber Klarheit, dass es weitergeht, sondern auch darüber, wie es im letzten Detail weitergeht.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Kollegin Gudrun Pieper stellt jetzt ihre zweite Zusatzfrage. Bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie den Masterplan Medizinstudium dargestellt haben und vorhin in Ihrem Bericht auch geschildert haben, dass Sie die Förderung von Stipendien vergeben, frage ich Sie als Landesregierung: In welchem Umfang und mit welchen Beträgen fördert die Landesregierung die Stipendien, um die Berufswahl Hausarzt positiv zu beeinflussen?

Vielen Dank, Frau Pieper. - Bitte, Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben für die Förderung des Praktischen Jahres 60 000 Euro, wir haben für Stipendien 96 000 Euro, für kommunale MVZ 244 000 Euro, für die Gesundheitsregionen 600 000 Euro, für den Landesstützpunkt Palliativversorgung 244 000 Euro, für das Sondervermögen Krankenhäuser 32 Millionen Euro, für den Krankenhausstrukturfonds 94 Millionen Euro, für das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ 6,2 Millionen Euro und für das Förderprogramm „Wohnen und Pflege“ 1 Million Euro.

(Gudrun Pieper [CDU]: Ich habe eben nach den Stipendien gefragt!)

- Für Stipendien habe ich gerade gesagt: 96 000 Euro.

(Dr. Max Matthiesen [CDU]: Aber wie viele?)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Kollege Burkhard Jasper, die zweite Zusatzfrage!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Ministerin eben erklärt hat, dass die Finanzierung des Masterplans 2020 noch nicht gesichert ist, frage ich die Landesregierung: Welche Initiativen wird sie ergreifen, damit man möglichst schnell eine Einigung erzielt?

(Zuruf von der CDU: Sehr gute Frage!)

Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir ganz sicher, weil es sich nämlich um die Kultusministerkonferenz handelt, die hier bereits mit dem Bundesgesundheitsministerium im engen Gespräch ist, dass sie nicht locker lassen werden, bis sie eine Lösung haben.

Vielen Dank. - Frau Kollegin Annette Schwarz stellt ihre zweite Zusatzfrage. Bitte!

Danke, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben ja vorhin etwas zu den kommunalen MVZ ausgeführt. Ich möchte gerne einen Artikel aus der Ärzte Zeitung online vom 4. Juli 2016 mit dem Titel „Kommunale MVZ - Oft Gedankenspiel, selten Realität“ zitieren:

„Das hängt vor allem damit zusammen, dass die ambulante Gesundheitsversorgung für Kommunen Neuland ist. Und dass die Gemeinden und Landkreise Angst vor wirtschaftlichem Fiasko, vor Haftungsfällen, aber auch vor der Kommunalaufsicht haben.“

Angesichts dessen frage ich Sie: Ist das Land bereit, die Defizite von kommunalen MVZs zu übernehmen?

Vielen Dank, Frau Kollegin Schwarz. - Bitte, Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nein, natürlich nicht, genauso wenig wie für alle anderen MVZ auch. Denn wir würden sonst in eine Schieflage geraten, wenn wir einen Teil dieser Medizinischen Versorgungszentren im laufenden Betrieb fördern würden und die anderen nicht. Hier geht es ganz gezielt darum, Kommunen im Bereich der Investitionen zu unterstützen, weil das für Kommunen ein neues Feld ist und weil sie dann typischerweise einen relativ hohen Gründungsaufwand haben, da sie sich neu in das Thema einarbeiten müssen. Zur Klarstellung: Medizinische Versorgungszentren können nicht einfach die Zahl der niedergelassenen Ärzte in einem Bereich erhöhen. Sie können aber steuern, wo sich in dem jeweiligen Versorgungsbereich die Ärzte mit den entsprechenden Zulassungen niederlassen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Dr. Max Matthiesen stellt seine zweite Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung zur Rolle der Allgemeinmediziner. Ist die Landesregierung für eine hausarztzentrierte Versorgung und für die Versorgungssteuerung durch Allgemeinmediziner? Wenn ja, wie fördert sie das?

Ich weiß, dass das eine Angelegenheit ist, die bei den Kassen und bei der KVN angesiedelt ist. Aber trotzdem, das Land hat seine Hand ja überall im Spiel. Was kann das Land nach Meinung der Landesregierung dafür tun?

Vielen Dank, Herr Dr. Matthiesen. - Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir halten die Rolle der Hausärzte im Gesundheitssystem für eine wirklich steuerungsrelevante Größe, weil meistens bzw. sehr häufig in der Realität der Zugang zu Fachärzten bis hin zum stationären Bereich über die Hausärzte läuft. Es ist daher wichtig, genügend Hausärzte zu haben, gerade auch im ländlichen Raum, um solche grundsätzlichen Steuerungsmöglichkeiten wahrnehmen zu können.

Nun haben wir die freie Arztwahl. Das heißt, das Ganze ist durch Bundesrecht nicht einfach einschränkbar. Das ist in der Bundesrepublik anders als in anderen Ländern Europas nie der Fall gewesen. Aber gerade die Rolle der Hausärzte in dieser faktischen Steuerung schätzen wir sehr, sehr hoch ein.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Frau Kollegin Petra Joumaah stellt ihre erste Zusatzfrage. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben eben die Landarztquote erwähnt. Ich habe folgende Frage: Kommt diese Landarztquote auf den aktuellen Versorgungsgrad mit Hausärzten obendrauf, oder ist sie bereits darin enthalten? Dann würde ich sagen, dass dies eine Verwaltung des Mangels ist.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Kollegin, Sie wissen, in der Geschäftsordnung steht ausdrücklich: Keine Wertungen bei den Fragen. - Letzteres war eine aus Ihrer Sicht.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das war ei- ne Feststellung!)

- Ja, das ist so. Wir machen hier keine neue Geschäftsordnung pro Sitzung. Ich verweise auf die gültige Geschäftsordnung.

Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht hier ganz gezielt darum, Kriterien zu entwerfen, wie Medizinstudienplätze vergeben werden, und zwar mit dem ganz besonderen An

reiz in Richtung der hausärztlichen Versorgung. Insofern geht es hier mehr um die Kriterien der Zuordnung und der Zuteilung von Studienplätzen als um andere Kriterien.

Vielen Dank. - Herr Kollege Reinhold Hilbers, Ihre zweite Zusatzfrage. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, zur Krankenhausfinanzierung. Welcher Logik folgt eigentlich Ihre Handhabung der Hochschulmedizin, 600 Millionen Euro in ein Sondervermögen zu packen, das Sie zunächst der HanBG leihen wollen, weil das Geld vor 2025 gar nicht ausgegeben werden kann, auf der anderen Seite aber für die Krankenhäuser der Regel- und Grundversorgung ein Sondervermögen hinzulegen, bei dem sie Darlehen aufnehmen müssen und augenblicklich, weil Sie die selbstschuldnerische Bürgschaft nicht gewähren, gar nicht wissen, wie sie das bei den Banken abgesichert bekommen?

Vielen Dank. - Frau Ministerin Rundt, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regel dahinter ist eigentlich relativ schlicht und auch für Sie gut erkennbar. Bei den Universitätskliniken handelt es sich um Bereiche, die dem Land selber zuzuordnen sind. Im gesamten Bereich aller anderen Krankenhäuser haben wir es mit freien Trägern zu tun, die sehr unterschiedlich sind: teils gewerbliche, teils kommunale und teils freigemeinnützige. Das heißt, wir brauchen hier unterschiedliche Finanzierungsregelungen. Die Frage der zukünftigen Zinslast wird von uns sehr genau beobachtet, nämlich die Frage, wie wir die entsprechenden Bescheide ausstellen, sodass die Banken sicher sein können, dass die Mittel wirklich übernommen werden.

Wir haben bereits mit dem Planungsausschuss die entsprechenden Unterlagen besprochen. Das Ganze ist auch rechtlich geprüft. Wir warten jetzt auf Rückmeldungen aus dem Planungsausschuss, ob es dort noch entsprechende Änderungsvorstellungen gibt. Auf jeden Fall ist das Ganze so gut ausgearbeitet, dass man sagen muss, dass wir mit dem angenommenen Zinsniveau in etwa hinkom

men werden, sodass keine höheren Zinsen, als von uns geplant, zu erwarten sind.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Als Nächster stellt Kai Seefried, CDU-Fraktion, eine Zusatzfrage. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, Sie haben die Stipendienprogramme angesprochen. Ich frage Sie ganz konkret: Wie viele Stipendien in Zahlen vergibt das Land für diejenigen, die sich für Allgemeinmedizin entscheiden?

(Zustimmung von Dr. Max Matthiesen [CDU])