Protokoll der Sitzung vom 17.08.2017

Kommunen zusammengetan, bei dem anderen Projekt 15. Sie planen für einen Abschnitt, der möglicherweise von Hochwasser betroffen sein kann. Der Vorteil ist, dass sich Oberlieger und Unterlieger abstimmen. In der Vergangenheit hat man oft schlicht und einfach gesagt: Das Wasser muss schneller abfließen. - Wir hatten die Diskussion auch heute Morgen; Herr Oesterhelweg hatte auf die Unterhaltung der Gräben hingewiesen. Das spielt natürlich eine Rolle. Aber wir wissen heute natürlich auch: Wasser, das schnell abfließt, ist vielleicht für den Oberlieger gut, wird aber zum Problem für den Unterlieger.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Das heißt, die Tendenz geht heute dahin, zu prüfen, wie so viel Wasser wie möglich zurückgehalten werden kann. Das kann eine Aue sein, das kann eine Retentionsfläche in der Landwirtschaft oder ein Rückhaltebecken sein, das kann aber auch ein Mulden-Rigolen-System sein. Der Ansatz ist im Grunde genommen, das sozusagen über den Verlauf des Flusses hinaus im Gesamtbild zu betrachten.

Diese drei Projekte - neben dem Projekt im Harzvorland - sind auf dem Weg. Wir freuen uns auf jede andere Gruppe von Gemeinden, die sich hierbei engagiert.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Seine erste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Bäumer, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass nach einer mir vorliegenden Unterlage die Istausgaben im Bereich des Titels „Förderung des Hochwasserschutzes im Binnenland“ im Jahr 2012 10,6 Millionen Euro, im Jahr 2013 8,5 Millionen Euro, im Jahr 2014 7,1 Millionen Euro und im Jahr 2015 nur noch 5,5 Millionen Euro betragen haben, frage ich die Landesregierung: Warum sind die Istausgaben im Bereich des Hochwasserschutzes im Binnenland kontinuierlich gesenkt worden?

(Beifall bei der CDU - Heiner Schön- ecke [CDU]: Da muss nun aber eine Antwort kommen!)

Vielen Dank. - Minister Wenzel antwortet.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn Sie das Diagramm 10 zu den Planzahlen ansehen - ich vermute, Sie haben dieselbe Unterlage wie ich -, dann werden Sie feststellen, dass wir für die Jahre 2018, 2019, 2020, aber auch für 2016/2017 einen kontinuierlichen Anstieg hatten

(Martin Bäumer [CDU]: Istzahlen!)

und dass wir in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 aus dem Aufbaufonds erhebliche Investitionen getätigt haben, die im Zusammenhang mit dem Elbehochwasser in Niedersachsen vorgenommen werden konnten. Dabei ging es um die Reparatur von Schäden, die im Zuge der Hochwasserereignisse zu Beginn des Jahrtausends angefallen sind.

Es gab danach bei den Istzahlen eine Senke. Aber das hängt auch immer davon ab, was vor Ort planungs- und baureif ist. Definitiv haben wir in der Haushaltsplanung die Planzahlen deutlich nach oben gesetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die FDP-Fraktion stellt nun eine Zusatzfrage Herr Kollege Dr. Hocker.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Minister Wenzel, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie in den Antworten auf unsere Fragen in den letzten Minuten immer wieder hervorgehoben haben, welche Bedeutung der Küstenschutz und der Hochwasserschutz für Niedersachsen haben, frage ich Sie, wie Sie Ihre Wolfspolitik rechtfertigen, die dazu führt, dass Deichschäfer z. B. an der Elbmündung, aber auch anderswo - ich nenne den Namen Kay Krogmann - ihren Betrieb aufgeben, weil sie aufgrund Ihrer Wolfspolitik keine Perspektive für sich und ihre Tiere sehen, ihre gerade auch für den Hochwasserschutz so relevante Tätigkeit auch in Zukunft auszuüben. Was sagen Sie diesen Menschen?

(Beifall bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist aber eine sehr ge- wagte Ausweitung! - Petra Tiemann [SPD]: Das ist ein sehr gewagter Bo- gen!)

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Wenzel!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir werden auch in Zukunft alles tun und uns alles angucken, was notwendig ist, um die Deichschäfer in ihrer Arbeit zu unterstützen. Auch ich kenne Herrn Krogmann. Ich weiß um seine Sorgen. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass uns sehr viel daran liegt, dass die Schäfer und die Schafzucht auch in Zukunft in Niedersachsen eine gute Zukunft haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Hamburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie nach diesem letzten Flutereignis sofort ergriffen?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Herr Minister Wenzel!

(Heiner Schönecke [CDU]: Aber ant- worten, was er sofort getan hat! - Hei- terkeit bei der CDU)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, im Vordergrund stand natürlich erst einmal die unmittelbare Hilfe vor Ort. Zwei Landkreise hatten Katastrophenalarm ausgerufen, um Hilfskräfte von außerhalb heranziehen zu können. Die Situation war so, dass nach den ersten zwei Tagen einige Hilfskräfte aufgrund

von Schlafmangel dringend eine Ruhepause brauchten. Deshalb ist von den Kommunen vor Ort entschieden worden, Kräfte von außerhalb hinzuzuziehen.

Darüber hinaus hat sich die Landesregierung insbesondere bemüht, eine Soforthilfe bereitzustellen, die nur deshalb so schnell kommen kann, weil der Landtag in großer Einmütigkeit dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen und damit auch Auszahlungen durch die Kommunen ermöglicht hat. Aktuell werden die Rahmenbedingungen für eine erweiterte Soforthilfe vorbereitet, um in den Bereichen, in denen es zu größeren Schäden kam, helfen zu können. Grundsätzlich aber ist die Soforthilfe, auch die erweiterte Soforthilfe, kein Schadenersatz. Das können am Ende nur Versicherungen leisten. Von daher werben wir sehr für den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nicht nur für das Wohngebäude, sondern auch für den Hausrat.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt nun die nächste Zusatzfrage Frau Kollegin Menge.

Sehr geehrter Herr Minister, vielleicht ist meine Frage mit Ihrer letzten Antwort schon beantwortet worden. Ich frage aber trotzdem nach: Welche Schäden durch Überschwemmungen und extreme Niederschläge sind durch welche Versicherungen abgedeckt?

(Beifall bei den GRÜNEN - Karl-Heinz Bley [CDU]: Dazu muss man in die Police gucken!)

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Wenzel!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Regel hat jedes Wohngebäude eine Brandschutzversicherung. Jedenfalls verlangen in der Regel Banken eine solche Versicherung, wenn man ein Haus finanziert oder kauft. Traditionell ist in den Wohngebäudeversicherungen mit Brandschutz aber nicht der Schaden durch Naturereignisse, sogenannte Elementarschäden, integriert,

teilweise auch nur für einige Schadensereignisse. Heute Morgen haben wir ein Beispiel über Fälle gehört, in denen das Hochwasser durch die Kanalisation ins Haus drückte. Diese Bereiche kann man nur dann voll abdecken, wenn man seine Wohngebäude durch eine Elementarschadenversicherung erweitert. Das ist grundsätzlich in ganz Niedersachsen möglich. In einigen wenigen Orten gibt es möglicherweise eine Eigenbeteiligung, die höher ist, oder eine Einzelfallprüfung. Aber es ist in jedem Fall ratsam, so etwas abzuschließen. Das gilt nicht nur für diejenigen, die glauben, von Hochwasser betroffen zu sein. Es kann nämlich auch andere Schäden geben, die möglicherweise große Folgen für die Substanz haben können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Seine zweite und damit letzte Zusatzfrage stellt Herr Kollege Heere, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich daran anschließen und auch vor dem Hintergrund der gestern von uns beschlossenen Soforthilfe, die allen Geschädigten zugutekommt, fragen: Wie gehen die Hilfen, die wir gestern beschlossen haben, damit einher - was auch in § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt ist -, dass man als potenziell von Hochwasser Gefährdeter oder Betroffener eine Elementarschadenversicherung oder überhaupt eine Versicherung abschließen und Vorsorge im Rahmen des Möglichen treffen soll?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich werden wir, denke ich, in Zukunft dahinkommen, dass nur derjenige, der sich nicht versichern kann, weil er beispielsweise in einem Gebiet wohnt, in dem er keinen Versicherer findet, oder dann, wenn er sich nur zu einer wirtschaftlich nicht vertretbar hohen Versicherungssumme versichern könnte, mit öffentlicher Unterstützung rechnen kann.

Die Kriterien dafür - das ist eine Bund-Länder-Verabredung - sollen bundesweit einheitlich entwickelt werden, auch damit beispielsweise Landwirte damit rechnen können, bundesweit einheitlich behandelt zu werden, und es nicht in jedem Bundesland völlig andere Regelungen gibt.

Wir sind jetzt dabei, genau abzuklären, wie wir diese Balance zwischen Eigenvorsorge, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und dem Vorsorgegedanken hinbekommen. Es darf keinesfalls eine Situation eintreten, in der jemand, der sich versichert hat, hinterher das Gefühl bekommt: Ich stehe schlechter da als derjenige, der sich nicht versichert hat. - Das wollen wir nicht.

(Volker Bajus [GRÜNE]: So ist es!)

Es muss einen ganz klaren Anreiz geben, sich selbst zu versichern.

Grundsätzlich muss man zu dem Vorsorgedanken, den Sie angesprochen haben, sagen: In den Hochwasserrisikomanagement-Richtlinien ist ganz klar vorgesehen, sich zuallererst zu informieren. Am einfachsten kann man seinen Schaden zu Hause z. B. dadurch verhindern, dass man, wenn man feststellt, dass es möglicherweise Hochwasser gibt, nachsieht, wo man sein Auto geparkt hat. Es gibt immer wieder Fälle, in denen jemand das Auto am Fluss stehen ließ und nicht damit rechnete, dass es zum Hochwasser kommt. Dann tritt ein Totalschaden ein, der absolut vermeidbar ist, wenn man sich rechtzeitig informiert.

Wenn man in einer Flussniederung lebt, kann man überlegen, wie man sicherstellen kann, dass im Zweifel der Keller so dicht ist, dass das Wasser nicht gleich hineinfließt.

Bei dem vorletzten Gewitterregen im Raum Hildesheim gab es folgenden Fall: In einem Tal sah es nicht so aus, als ab es eine Gefährdung geben könnte. In einigen Bereichen im Verlauf der Ortslage war aber ein kleiner Bach verrohrt. Das ist im Normalfall kein Problem. In dem Fall war aber das Rohr dicht, sodass das Wasser oben drüber durch Gärten und durch Gebäude geflossen ist, womit niemand je gerechnet hatte.

Das ist ein Aspekt, bei dem die Kommune vor Ort gucken muss: Haben wir möglicherweise Schwachstellen, auch auf öffentlichen Straßen oder durch Brückenquerschnitte? Vielfältige Fragen, die sich in dem Zusammenhang auftun, müssen vor Ort genau betrachtet werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Becker, SPD-Fraktion.