- Als ich diesen Vermerk sah, war die Entscheidung schon korrigiert, und der Verstoß gegen die Richtlinie war schon öffentlich bekannt und allgemein bekannt gegeben - dafür brauche ich auch nicht einen Vermerk zu sehen -, dass der Dienstwagen meines Staatssekretärs, der Audi A8 hybrid, nicht der Dienstwagenrichtlinie entsprochen hat und deshalb zurückgegeben worden ist. Deshalb ist es natürlich so, dass der Vorschlag, der in dem Vermerk vorliegt, dass ein Audi A8 hybrid zu beschaffen ist, natürlich aus meiner Sicht in Kenntnis der Dienstwagenrichtlinie ein Fehler ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass hier inzwischen der Eindruck entstanden ist, Herr Minister Meyer,
dass der Staatssekretär in Ihrem Haus offensichtlich tun und lassen konnte, was er wollte, ohne Kontrolle, frage ich die Landesregierung: Kann die Landesregierung eigentlich ausschließen, dass Herr Minister Meyer die Bedeutung weiterer Dienstpflichtverletzungen unterschätzt hat und damit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit vertuscht hat, um sich selbst oder Herrn Ministerpräsidenten Weil vor politischen Nachteilen zu schützen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn mir Verletzungen bekannt werden, muss man natürlich als Landesregierung, die sich an Recht und Gesetz hält,
darauf reagieren. Von daher: Ob ich jetzt für die Zukunft ausschließen kann, dass Fehler passieren, dass Verstöße vorliegen - ausschließen kann man natürlich nie etwas.
Jedenfalls mir ist kein Verstoß - außer dem eingeräumten Verstoß gegen die Dienstwagenrichtlinie - zu diesem Zeitpunkt bekannt.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Es klatschen nur noch zwei Kollegen, Herr Meyer!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Schneider hat hier gerade ausgeführt, dass ich ihn nicht richtig zitiert habe. Deswegen möchte ich - mit Genehmigung der Frau Präsidentin - aus dem Protokoll von gestern zitieren. Zitat:
„die durch das ML bestätigt worden ist. Nachdem nun NRW diesen Weg gegangen war, waren auch die rechtlichen Folgen klar: Die Zulage ist nach Beamtenrecht zu zahlen. Da gibt es gar keinen Handlungs- und Verhandlungsspielraum. Wir haben also jetzt den beamtenrechtlichen Normalfall.
Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung, meine Damen und Herren, wenn es denn so war: Erstens. Ist Ihnen das Beamtenrecht des Landes Niedersachsen in Gänze bekannt, das da
lautet, dass, wenn Sie einem Staatssekretär eine Ernennungsurkunde überreicht haben, die auf B 9 ausgestellt ist, genau diese Grundvergütung zu zahlen ist und keine andere, egal welche Vorzeiten er sonst irgendwo erlangt hat?
Zweitens. Ist Ihnen aufgefallen, dass Sie gesagt haben, dass ein Kabinettsbeschluss sachlich falsch war, den Sie dann korrigiert haben, nämlich eine Woche später, wobei Sie doch die Absicht hatten, genau das umzusetzen, was Sie in dem ursprünglichen Kabinettsbeschluss beschlossen hatten, nämlich Herrn Paschedag nach B 9 in Niedersachsen zu übernehmen, womit er ja selber auch einverstanden war?
Das heißt, Herr Paschedag hat bei der Versetzung nach nordrhein-westfälischem Beamtenrecht ja mitwirken müssen, und die übernehmende Stelle musste zustimmen.
Nun ist die Frage, ob das Landwirtschaftsministerium dem Kabinettsbeschluss nicht gefolgt ist, in Unkenntnis oder absichtlich. Welche Gründe spielen da eine Rolle, und was steht auf der Ernennungsurkunde?
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Das waren doch mindestens fünf Fra- gen! - Ulrich Watermann [SPD]: Wie viele Fragen waren das? - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Zehn! - Zu- ruf von der SPD: Nun mal nicht pam- pig werden!)
Meine Damen und Herren! Herr Thümler, wie ich gestern ja auch schon ausgeführt habe: Es hat hier erhebliche Kommunikationspannen gegeben.
Das ist unbestritten. Ich habe deswegen auch dargelegt, dass der dann eingetretene Zustand ein rechtmäßiger ist. Herr Paschedag war und ist ein Staatssekretär nach B 9. Er ist kein Staatssekretär nach B 10. Es ist wichtig, das auseinanderzuhalten. Er ist ein Staatssekretär nach B 9, wie alle anderen auch. Aus dem Beamtenrecht ergibt sich
dann wegen des Gehaltsunterschieds zu Nordrhein-Westfalen diese Zulagenregelung. Das hat mit dem Statusamt nichts zu tun.
Es ist eine beamtenrechtliche Urkunde nach B 9 ausgestellt worden, und aus dem Besoldungsunterschied ergibt sich dann diese Differenz. Das Ganze war nicht gewollt, ist aber passiert.
Die letzte Möglichkeit - bevor das weiter gefragt wird, will ich es gleich sagen -, das aufzulösen, wäre die Nichtbestätigung der Versetzung gewesen.
Das ist der Sachverhalt. Das bestreite ich doch gar nicht. Das habe ich auch gestern nicht bestritten. Das hätte man dort machen können. Man hätte es auch in Nordrhein-Westfalen machen können, nämlich durch Herrn Paschedag selbst durch die Nichtannahme der Versetzungsverfügung. Das ist auch unbestritten. Das ist alles die rechtliche Situation.
Gestern habe ich gesagt: Das alles ist nicht geschehen. Es hätte geschehen sollen, ist aber nicht geschehen. Deswegen haben wir am Ende den Zustand gehabt, dass das Kabinett am 19. beschlossen hat: Wir wollen aus persönlichen Gründen übernehmen. - Mehr oder minder parallel ist der Vorgang dort gelaufen, und dann ist das Ganze passiert.
(Ulf Thiele [CDU]: Eine Regierung hät- te das nicht machen dürfen! Die hält sich an ihre Kabinettsbeschlüsse!)
Insofern ist dann ein Auseinanderfallen der Kabinettsbeschlusslage vom 19. und des beamtenrechtlichen Versetzungsvorgangs aufgetreten. Das ist der Sachverhalt.
Dass mehrere Fehler, wenn Sie so wollen, gemacht worden sind, ist unbestritten. Das ist das, was ich gestern auch gesagt habe. Ich habe gestern lediglich referiert: Nachdem das so passiert ist, stellt sich die Besoldungslage wie folgt dar. Aber das kennen Sie inzwischen. Das brauche ich nicht zu wiederholen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Rainer Fredermann, CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich, dass Rot-Grün bislang keine Frage gestellt hat.