Wirtschaftlich gesehen, meine Damen und Herren, ist die Energiewende auch aus einem anderen Grund sinnvoll. Wie wir wissen, sind die Vorkommen fossiler Energieträger endlich. Die Dauer ihrer Verfügbarkeit wird auf 41 Jahre bei Erdöl, auf 62 Jahre bei Erdgas und auf 124 Jahre bei Steinkohle geschätzt.
Peak Oil, also das Fördermaximum bei konventionellem Erdöl, ist bereits 2006 erreicht worden. Gemäß der Förderanalyse der Energy Watch Group ist es wahrscheinlich, dass um das Jahr 2030 die weltweite Erdölförderung um etwa 40 % gegenüber 2012 zurückgehen wird.
Die unmittelbaren Folgen, meine Damen und Herren, sind absehbar: Fossile Energieträger werden knapper, und sie werden deutlich teurer. Wer zu dem Zeitpunkt eingeschränkter Verfügbarkeit fossiler Energieträger über Technologien zur wirtschaft
lichen Erzeugung regenerativer Energien verfügt, hat einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Darum ist dem Schlagwort von der Entschleunigung der Energiewende wenig abzugewinnen, jedenfalls nicht, wenn man das Thema auch bis zum Ende denkt.
Wir machen, im Gegenteil, nichts falsch, wenn wir die Weiterentwicklung und den kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Energien fortsetzen.
Darum, Herr Dr. Hocker, können wir dem Antrag der FDP-Fraktion zur Reform des EEG nicht zustimmen. Dieser Antrag stellt den Ausbau der regenerativen Energien infrage, und er ist im Hinblick auf das erklärte Ziel, den Strompreis zu dämpfen, nicht wirksam.
- Doch. Ich habe insbesondere das Protokoll der Ausschusssitzung noch einmal nachgelesen. Dort hat das Umweltministerium zum Quoten- und zum Mengenmodell ausgeführt. Dieses von Ihnen vorgeschlagene Quotenmodell führt eben nicht zu einer angestrebten Strompreisreduzierung. Ausweislich einer Veröffentlichung der Agentur für Erneuerbare Energien liegt die Vergütung für Onshorewindstrom in Ländern mit einer solchen Quotenregelung im Rahmen einer Spanne von 11 bis 15 Cent. In Ländern mit Einspeisevergütung - so wie bei uns, wie in Deutschland - beträgt die Einspeisevergütung hingegen deutlich weniger als 10 Cent. Darum greift Ihr Antrag zu kurz. Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen nicht zur Erreichung der gewünschten Ziele bei. Darum werden wir ihn ablehnen.
Ganz anders - dies möchte ich hier offen sagen - fällt unsere Bewertung des CDU-Antrags aus. Herr Miesner, vielen Dank für die Einbringung. Vielen Dank auch für die kritische Auseinandersetzung mit dem Handeln Ihrer Bundesregierung, insbesondere zu den Backup-Gaskraftwerken, die wir in der Tat dringend brauchen.
Die Inhalte stehen überhaupt nicht im Widerspruch zu unserer Auffassung. Aber der Antrag spiegelt den Kenntnis- und Forderungsstand von 2011 wider. Er ist wenig konkret, insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen, die wir jetzt treffen können bzw. müssen, um den Strompreisanstieg durch die EEG-Förderung zu dämpfen.
Insofern hätten wir es für erforderlich gehalten, diesen Antrag zu beraten und in den Ausschuss zu geben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir dort durchaus zu einer Einigung gekommen wären. Das Angebot ist leider abgelehnt worden. Wenn Sie sofort darüber abstimmen möchten, dann müssten wir ihn ablehnen. Ich sage ausdrücklich: Wir müssten ihn deswegen ablehnen, weil unser Antrag an dieser Stelle konkreter ist und zum Ziel führt. Ihr Antrag lässt insofern eine Menge offen. Überlegen Sie es sich! Wenn wir den Antrag in den Ausschuss überweisen wollen, können wir das gerne tun. Wenn Sie „sofort abstimmen“ sagen, müssten wir ihn ablehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun Herr Umweltminister Wenzel das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Miesner, ich möchte an dieser Stelle noch die Gelegenheit wahrnehmen, um Ihre Rechnung einmal in ein richtiges Licht zu rücken.
Ich darf an den 1. Juli 1990 erinnern, als sich Ihr damaliger Bundeskanzler zur Wirtschafts- und Währungsunion äußerte und der Meinung war, dass es im Zusammenhang mit der deutschen Einheit niemals Steuererhöhungen geben würde. Wenn man sich anschaut, was das Handelsblatt am 1. Oktober 2010 bilanziert hat, so stellt man fest, dass die Summe von 1,7 Billionen Euro doch sehr weit von dem entfernt ist, was damals, im Juli 1990, versprochen wurde.
Wir haben es bei der deutschen Einheit sicherlich genauso wie beim Umbau unserer Energieversorgung mit einer Jahrhundertaufgabe zu tun. Auch dort liegt eine gewaltige Herausforderung vor uns. Das ist sowohl, was die Betriebswirtschaft angeht, als auch, was die Volkswirtschaft angeht, etwas, was unsere höchste Aufmerksamkeit verdient.
Wir importieren allein fossile Rohstoffe für 95 Milliarden Euro jedes Jahr. Diese können wir substituieren, diese wollen wir substituieren. Wenn es z. B. gelingt, die Heizölrechnung zu senken,
Insofern möchte ich Ihre einseitige Darstellung an dieser Stelle zurückweisen und darum bitten, dass wir uns die Zahlen im Detail anschauen. - Ich habe die ernsthafte Hoffnung, dass wir uns mit einer künftigen Bundesregierung auf ein parteiübergreifendes Projekt für die Energiewende verständigen können.
Wenn Sie jetzt sagen, die Erhöhung der EEG-Umlage sei zu beklagen, dann ist das sicherlich in dieser Höhe richtig. Aber dann muss man auch gucken, woran das liegt. Zu 52 % misst die Umlage die Differenz zwischen Einspeisevergütung und gesunkenen Börsenstrompreisen - 52 %!
(Christian Dürr [FDP]: Ja! Das habe ich vier Jahre lang hier gesagt! Sie haben immer vom Strompreis sen- kenden Effekt gesprochen!)
Meine Damen und Herren, Herr Dürr, woran liegt das? - Weil Ihre Bundesregierung den Emissionsrechtehandel hat verfallen lassen und dieses Instrument des Klimaschutzes völlig gegen die Wand gefahren hat.
den Emssionsrechtehandel auf der einen Seite und das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf der anderen Seite. Man kann sich die Welt nicht immer schönreden und sagen: Das eine ignorieren wir, das fahren wir gegen die Wand, und bei dem anderen machen wir irgendwelche Milchmädchenrechnungen. - Wir müssen alles daransetzen, um den Emissionsrechtehandel wieder zu stabilisieren. Er ist das einzige Instrument, das geeignet ist, im europäischen Maßstab, aber auch im globalen Maßstab dafür zu sorgen, dass wir die Grundlage für einen globalen Klimavertrag schaffen.
(Christian Dürr [FDP]: Ich habe das doch acht Jahre lang gesagt! Damals waren Sie dagegen! - Zuruf von Dr. Gero Hocker [FDP]: - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Herr Dr. Hocker, Sie beklagen, dass die Gaskraftwerke, die hoch effizienten Kraftwerke, die wir für die Energiewende noch lange brauchen, im Mo
ment große Schwierigkeiten am Markt haben. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in dem Verfall der Emissionsrechtehandelszertifikate. Das hat mit dazu geführt, dass die Braunkohle im Moment wieder eine Renaissance erlebt.
Von daher sehe ich im Antrag der CDU viele konkrete, auch sehr konstruktive Ansätze, ganz im Gegensatz zu dem Vorschlag, der von der FDP gekommen ist. Insoweit habe ich die Hoffnung, dass wir in Zukunft konstruktiv über die notwendigen Schritte diskutieren können.
Wir als Landesregierung haben jedenfalls ein Interesse daran, sowohl für private Haushalte - hierzu haben wir auch ganz konkrete Vorschläge gemacht - als auch für die Wirtschaft, für das Handwerk und auch für die energieintensive Industrie zu betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich vertretbaren Rahmenbedingungen zu kommen.
Am Ende ist es ein kostendämpfender Faktor, den die erneuerbaren Energien hier leisten, weil sie nämlich die gesamte volkswirtschaftliche Rechnung für fossile Rohstoffe senken. Wenn man das richtig gestaltet, wenn man das konstruktiv im Miteinander gestaltet, dann wird es auch gelingen, diese Potenziale zu heben.
In diesem Sinne begrüße ich den Antrag der SPD und der Grünen. Wir werden uns daranmachen, ihn umzusetzen.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung unter Tagesordnungspunkt 19. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/276 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, zum Antrag der Fraktion der FDP. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/82 ablehnen will, den bitte ich um
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20. Die Fraktion der CDU hat für ihren Antrag in der Drucksache 17/572 beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen. Der Landtag kann dies nach § 39 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung beschließen, sofern nicht gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 30 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen oder mehrere Ausschüsse stimmen.
Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist nicht der Fall.
(Christian Dürr [FDP] - zur SPD und zu den GRÜNEN -: Wolltet ihr eine di- rekte Abstimmung haben? - Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Nein, ihr!)