Deswegen sage ich: Wenn das noch nicht ausreichend geprüft ist, dann muss man die Eingabe der Landesregierung mindestens zur Erwägung, wenn nicht sogar zur Berücksichtigung überweisen. Wir werden jedenfalls dafür stimmen.
Zu der gleichen Eingabe hat sich für die SPDFraktion der Kollege Ulrich Watermann gemeldet. Der SPD-Fraktion stehen noch 4:42 Minuten Redezeit zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst würde ich gerne darauf hinweisen, dass die Debatte, wie wir sie jetzt führen, nicht ganz der Art und Weise entspricht, in der wir zukünftig mit Petitionen umgehen wollen.
Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt das für alle, die sich im Ring befunden und darüber diskutiert haben.
Ich will noch auf einen Punkt hinweisen, weil ich glaube, dass das aus vielerlei Gründen in der Sache hilfreich ist. Ich will an eine Situation in der letzten Wahlperiode erinnern, die wir gemeinsam erlebt haben. Herr Bode war damals Minister; er kann sich vielleicht an den Fall erinnern. Es ging um die Löhner Bahn. Damals hat sich eine Bürgerinitiative zu Wort gemeldet, die auch Gespräche mit Ihnen geführt hat.
Wir haben uns damals darauf verständigt, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen, auch um Sie als Regierung nicht mit Dingen zu konfrontieren, bei denen Sie nichts machen können. Das ist im Plenum sehr einvernehmlich
beschlossen worden. Ich glaube, am Ende werden wir auch mit der Unterstützung Ihres Nachfolgers zu einer Lösung kommen, die der Sache gerecht wird.
Ich denke, es könnte auch in diesem Fall helfen, einen Gang runterzuschalten und zu überlegen, ob der Weg über die Entscheidung „Material“ nicht doch von allen gegangen werden kann. Denn ich habe aus allen Wortbeiträgen herausgehört, dass man gemeinsam etwas erreichen will, dass man nicht die Konfrontation suchen, sondern einen gangbaren Weg wählen und den Petentinnen und Petenten die Möglichkeiten aufzeigen will, die bestehen.
Ich habe herausgehört, dass das alle wollen. Vielleicht sollte man dann auch die Mittel wählen, die das Petitionsrecht bietet und die nötig sind, um Erfolg zu haben. Vielleicht können alle noch einmal ganz kurz darüber nachdenken, ob nicht ein gemeinsamer Beschluss viel wirkungsvoller wäre.
Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Zu dieser Eingabe, die hier streitig diskutiert wird, liegt noch eine Wortmeldung des Kollegen Hillmer, CDUFraktion, vor. Herr Hillmer, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie nur noch 20 Sekunden reguläre Redezeit haben. Aber aus Ihrer Fraktion liegen zu diesem Punkt - das wird am Schluss der Aussprache aufgerufen - auch zwei Wortmeldungen zu persönlichen Bemerkungen vor. Das nur zu Ihrer Kenntnis.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Menge, ich habe mich gemeldet, um Ihnen folgenden Hinweis zu geben:
Wir haben im Kreis Uelzen eine sehr große Rastanlage, die 25 ha umfasst, an einen anderen Ort verlegen können. Sie können dazu Ihren Kollegen Herrn Scholing fragen; das betrifft nämlich seinen Heimatort. Erzählen Sie also den Leuten nicht etwas von einer sachlichen Unmöglichkeit. Es geht, wenn man will. Und Sie haben heute die Möglichkeit, mit einem entsprechenden Votum - nämlich mit „Berücksichtigung“ - den Einwohnern
Zu dieser Eingabe liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und die persönlichen Bemerkungen werden erst vor der Abstimmung zu den strittigen Eingaben aufgerufen.
Deswegen rufe ich jetzt zu der zweiten strittigen Eingabe - 00209/05/17, Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin - die Wortmeldung des Kollegen Ulf Prange von der SPD-Fraktion auf. Er hat noch 2:44 Minuten Redezeit.
Ich war etwas irritiert, weil zu dieser Eingabe ein anderes Petitum seitens der CDU-Fraktion im Raum stand. Deswegen hatte ich mich vorsorglich auf die Rednerliste setzen lassen.
Ich war ja Berichterstatter bei dieser Petition im Ausschuss und habe „Sach- und Rechtslage“ vorgeschlagen. Das ist auch mehrheitlich so beschlossen worden. Für diese Position wollte ich an dieser Stelle noch einmal werben.
Ich rede zu der Petition 00209/05/17 von Frau Brichmann zur Vergabe von Studienplätzen im Bereich Humanmedizin.
Dabei geht es um das seit längerer Zeit bestehende Problem, dass es im vorklinischen und klinischen Studienteil unterschiedliche Kapazitäten gibt. Das führt immer wieder zu Problemen, weil diejenigen, die den vorklinischen Teil des Studiums abgeschlossen haben, nicht unbedingt ohne zeitliche Unterbrechung weiterstudieren können. Das hängt damit zusammen, dass im klinischen Teil weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen und auch nicht mehr Kapazitäten geschaffen werden können, weil es dabei auch darauf ankommt, in welchem Umfang Patienten zur Verfügung stehen.
Dazu haben wir die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage vorgeschlagen. Das haben Sie jetzt streitig gestellt. Wenn Sie dazu aber hier nicht vortragen wollen - - -
Herr Kollege Prange, es tut auch dem Sitzungsvorstand leid, wenn er Sie irritiert hat. Aber so ist das nun einmal, wenn eine Wortmeldung vorliegt und die Redezeit der antragstellenden Fraktion, die das Thema streitig gestellt hat, zu dem Sie gesprochen haben, schon verbraucht war. Sie haben jetzt noch einmal die mehrheitliche Empfehlung vorgetragen. Das war Ihr gutes Recht.
Meine Damen und Herren, jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen zu den strittigen Eingaben vor, sodass ich zu den beiden angemeldeten persönlichen Bemerkungen nach § 76 unserer Geschäftsordnung komme. Die Bemerkungen werden von dem Kollegen Angermann und dem Kollegen Böhlke in dieser Reihenfolge abgegeben. Weil der Kollege Angermann neu im Hause ist - der Kollege Böhlke ist ein erfahrener Parlamentarier -, möchte ich die Bestimmung des § 76 vorlesen:
„Einem Mitglied des Landtags, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zu Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der Besprechung“
„zu erteilen. Das Mitglied des Landtags darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen.“
Dann gibt es maximale Sprechzeit von fünf Minuten. Das ist fast so viel wie die gesamte Debatte. Deswegen, Herr Kollege Angermann, erteile ich Ihnen für diese maximal fünf Minuten das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Menge, Sie haben ausgeführt, dass ich die Petition nicht ernst genommen habe und nicht ehrlich gewesen sei. Das weise ich entschieden zurück.
Des Weiteren haben Sie ausgeführt, dass ich diesen Termin wohl allein zu Wahlkampfzwecken angenommen habe.
Meine Damen und Herren, lassen Sie Herrn Angermann seine persönliche Bemerkung vortragen! Er macht das genau nach den Regelungen der Geschäftsordnung. Es ist absolut in Ordnung, was er hier vorträgt.
Alles gut, keine Angst. - Zu dem Termin selbst: Ich habe diesen Termin ordnungsgemäß im Ministerium angemeldet. Damit war er bekannt. Wenn er nicht weitergegeben oder abgefragt wurde, ist es eine Angelegenheit der Grünen oder auch Ihre, Frau Menge. Gerade als verkehrspolitische Sprecherin hätten Sie die Möglichkeit gehabt, sich vorab zu informieren. Das haben Sie nicht getan. Sie hätten das vorher schon tun können und im Ausschuss darüber berichten können.
Ich möchte nur noch hinzufügen: Es geht hier um die Bürgerinnen und Bürger, um die Belästigungen, die dort im Raum stehen.