Herr Bode, ich bin Ihnen für diesen Hinweis dankbar. Mit den Statistiken ist es ja immer so eine Sache. Fakt ist aber - das müssen wir uns immer vor Augen halten -, dass wir mit 8 Millionen atypisch beschäftigten Menschen in diesem Land einen Höchststand erreicht haben. Wenn man dann davon redet, dass diese Zahl nicht weiter steigt, finde ich das schon ein bisschen zynisch.
Das ist eine sehr große Anzahl von Menschen, die von einem sehr geringen Lohn ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.
Meine Zeit läuft gar nicht weiter. Das finde ich hervorragend. Dann kann ich hier ja noch ganz lange sprechen. - Doch, jetzt läuft sie wieder.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der CDU: Ihre Zeit läuft ab! - Gegenruf von H elge Limburg [GRÜNE]: Nur die Redezeit!)
Ich habe aber heute den ganzen Tag gerne zugehört. Ich bin ja ein neuer Landtagsabgeordneter. Ich habe auch in der Sonderplenarsitzung vor Wochenfrist Herrn Dürr zugehört, der hier trefflich aus Leserbriefen zum Umgang mit der PaschedagAffäre zitiert hat. Ich will das Gleiche jetzt auch einmal tun und einen Leserbrief aus der Neuen Presse vom 14. September zitieren. Er passt zwar nicht zum Thema, aber zum Ablauf des Tages. Ich zitiere die Leserin der NP:
„Ich habe diese Sitzung gestern im Fernsehen verfolgt und war entsetzt. Als Wählerin habe ich mich gefragt, ob es keine anderen Probleme zu lösen gibt, als solch ein Affentheater um einen Dienstwagen zu veranstalten. Ich überlege jetzt, am Wahltag meinen Wahlzettel ungültig zu machen oder eine kleine Partei zu wählen, die keinen Schaden anrichten kann.“
Ich wünsche mir, dass wir alle das für die Zukunft beherzigen und hier zu inhaltlichen Auseinandersetzungen kommen.
So, wie es heute Morgen, heute Mittag und immer wieder im Ablauf dieses Tages vorgekommen ist, sollten wir nicht mehr miteinander umgehen, schon gar nicht an meinem Geburtstag.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun Frau Sozialministerin Rundt um das Wort gebeten. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Frau Hövel beipflichten. Es ist wirklich so, dass wir im ganzen Land genauso einen Mindestlohn brauchen wie in der Pflege. Denn der Mindestlohn in der Pflege ist ein gesetzlicher und kein tariflicher.
Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Beschränkung der anlassunabhängigen Vorratsdatenspeicherung - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/571
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die öffentliche Diskussion nach den Enthüllungen des amerikanischen Geheimdienstmitarbeiters Snowden hat die Bedeutung einer rechtskonformen und verbindlichen Regelung im Umgang mit den Daten unserer Bürgerinnen und Bürger noch einmal dramatisch unterstrichen.
Unter anderem im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde im Jahr 2007 von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet.
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz im März 2010 als nicht vereinbar mit den Grundrechten unserer Bürgerinnen und Bürger verworfen. Man könnte auch deutlicher formulieren: Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz buchstäblich verrissen.
Moment, bitte, Herr Dr. Genthe! - Darf ich um etwas Ruhe bitten, auch was die Beratungen an der Regierungsbank betrifft? Das wäre für den Redner sehr hilfreich. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Damit, meine Damen und Herren, hat das Bundesverfassungsgericht wieder einmal die Grundrechte der Bürger gegenüber dem Staat gestärkt. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass das Gesetz der Großen Koalition zur anlasslosen Speicherung praktisch aller Daten sämtlicher Bürger überhaupt keine Maßnahme zur Datensicherheit vorgesehen hat.
Moment, bitte! - Ich habe das eben wirklich ernst gemeint. Daher würde ich wirklich alle bitten, die Beratungen an der Regierungsbank einzustellen. - Danke.
Lediglich hinsichtlich der IP-Vorratsdatenspeicherung hat das Gericht 2012 eine Übergangszeit bis spätestens zum 30. Juni 2013 zugelassen.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten nun zu Recht von der Politik, dass dieser Rechtsbereich endlich auf Bundesebene geregelt wird, und zwar effektiv und gleichzeitig verfassungskonform. Hierbei, meine Damen und Herren, ist allerdings auch zu bedenken, dass eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages im Jahr 2011 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass andere EU-Länder mithilfe der Vorratsdatenspeicherung am Ende keine höhere Aufklärungsquote erreichen konnten. Das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sollte daher auch nicht überschätzt werden.
Ein neues Gesetz muss in jedem Fall eine Abwägung zwischen verschiedenen Rechtsinstituten vornehmen:
Einerseits haben der Staat und die ihn tragenden Bürger selbstverständlich ein Interesse an einer effektiven Strafverfolgung. Insoweit muss den Strafverfolgungsbehörden ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden, welches sich den verändernden Rahmenbedingungen in der digitalen Welt anpasst.
Auf der anderen Seite steht das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist kein Luxus, meine Damen und Herren, das ist ein Grundrecht.
Es bedeutet, dass eine anlasslose Datenspeicherung in Deutschland von niemandem akzeptiert werden muss. Die Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist insoweit eindeutig.
Das Bundesjustizministerium hat daher im Jahr 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die Abwägungsentscheidung hinsichtlich der Grundrechte treffend vorgenommen wird. Nach diesem Gesetz soll eine anlassbezogene Speicherung von Daten möglich sein, die bei den Telekommunikationsfirmen anfallen. Die Strafverfolgungsbehörden können bei Verdachtsfällen eine vorübergehende Sicherung der Daten vornehmen. Sodann hat ein Richter darüber zu entscheiden, ob die konkreten Verdachtsmomente ausreichen und die gesicherten Daten dann tatsächlich den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden sollen. Der
Der Entwurf enthält außerdem eine Regelung bezüglich der Bestandsdaten. Die Daten sollen sieben Tage gespeichert werden können. Der Anschlussinhaber ist dabei zu benachrichtigen.