Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Der Entwurf enthält außerdem eine Regelung bezüglich der Bestandsdaten. Die Daten sollen sieben Tage gespeichert werden können. Der Anschlussinhaber ist dabei zu benachrichtigen.

Die FDP-Fraktion fordert die Landesregierung nunmehr auf, den Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium im Bundesrat zu unterstützen, damit eine Regelung auf Bundesebene endlich in Kraft treten kann. Wir sind davon überzeugt, dass das Verfahren einer vorübergehenden Sicherung der Daten, einer darauffolgenden richterlichen Entscheidung sowie einer siebentägigen IP-Adressenspeicherung einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Grundrechten darstellt.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kurz auf die geradezu verwirrenden Aussagen der SPD zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung eingehen. Da gibt es einerseits den Antrag der SPD-Landtagsfraktion vom April 2011, Drucksache 16/3633; Sie können es gerne nachlesen.

(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Den kennen wir!)

- Es ist gut, dass Sie den kennen.

Danach möchte die SPD-Fraktion, dass alle Kommunikationsdaten maximal sieben Tage gespeichert werden. - Sie nicken. Die FDP-Fraktion unterstützt diese Speicherung dagegen nur bei einem konkreten Anlass. Nach den Vorstellungen der SPD-Landtagsfraktion sollen die IP-Adressen maximal 90 Tage gespeichert werden. Wir halten sieben Tage für ausreichend und grundrechtskonform.

Diesen Maximalforderungen der SPD-Landtagsfraktion, die sicherlich nicht mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Einklang zu bringen sind,

(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Doch!)

stehen im krassen Gegensatz zu den Äußerungen des SPD-Bundestagsabgeordneten Thomas Oppermann, der ja offenbar - so liest man - Bundesjustizminister werden will. Auf seiner Homepage ist zu lesen:

„Ich kann keinen Unterschied zwischen einer Vorratsdatenspeicherung und Mindestspei

cherfristen erkennen. Das ist ein klarer Fall von Orwellscher Sprachverwirrung.“

Er führt des Weiteren aus, dass die entsprechende EU-Richtlinie überarbeitet werden muss und dass der Datenschutz vorgeht.

Die SPD-Landtagsfraktion will Mindestspeicherfristen - Oppermann lehnt sie ab. Ich kann die SPDFraktion nur auffordern, diese Widersprüche aufzulösen und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung endlich ernst zu nehmen.

Stimmen Sie unserem Antrag zu und machen Sie eine Lösung möglich, die die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, effektiv zu arbeiten, und gleichzeitig die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger wahrt!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Genthe. - Für die CDUFraktion hat nun Herr Adasch das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 2. März 2010 stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zu den Mindestspeicherfristen bei Verkehrsdaten fest, dass die Vorratsdatenspeicherung als solche zwar nicht verfassungswidrig ist, jedoch Nachbesserungsbedarf besteht. Es gibt in den Fällen Bedenken, in denen kein konkreter Anlass zur Speicherung erkennbar ist, da dies einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gemäß Artikel 10 des Grundgesetzes darstellt.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Die Speicherung von Verkehrsdaten elektronischer Kommunikationswege wird im ersten Schritt durch private Kommunikationsunternehmen vorgenommen. Ein möglicher staatlicher Zugriff erfolgt erst in einem zweiten Schritt und ist an strikte Voraussetzungen gebunden. So ist die Herausgabe von Daten unter Richtervorbehalt gestellt. Eine Speicherung der Inhalte dieser Kommunikation ist nicht vorgesehen. Die Verbindungsdaten sollen nur zur Aufklärung schwerster Straftaten wie beispielsweise Terrorismus oder Kinderpornografie genutzt werden. Ein entsprechender Straftatenkatalog muss dazu noch erarbeitet werden. Die Datensicherheit muss dabei stets gewährleistet werden.

Mindestspeicherfristen stellen ein wichtiges Instrument der niedersächsischen Ermittlungsbehörden dar und sind für die Verbrechensbekämpfung insbesondere auf elektronischen Kommunikationswegen im Internetzeitalter unverzichtbar. Dem Staat müssen die besten Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen, um seiner Schutzpflicht in angemessener Art und Weise nachzukommen. Solange der Ermittlungserfolg der Behörden nicht gefährdet wird, ist gegen eine nachträgliche Unterrichtung der Betroffenen über angewendete Maßnahmen jedoch nichts einzuwenden.

Die individuelle Freiheit und das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung müssen als zwei Seiten einer Medaille betrachtet werden. Die Gewährleistung von Datensicherheit muss mit dem Erfordernis der effektiven Strafverfolgung im Einklang stehen.

(Zustimmung bei der CDU)

Durch die Beschränkung der anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten soll ein wichtiger Beitrag zur Transparenz geleistet werden.

Des Weiteren würden die Bedürfnisse der Stärkung der persönlichen Freiheitsrechte und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berücksichtigt.

Bei der Speicherdauer der Daten schlägt die CDUFraktion sechs Monate vor und befindet sich damit am unteren Ende der gerichtlichen Vorgaben. Es ist erforderlich, die gesetzlichen Regelungen zu den Mindestspeicherfristen so umzugestalten, dass diese den Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprechen. Die Schaffung klarer Rechtsgrundlagen ist vordringlich.

In der EU-Richtlinie 2006/24/EG wird die Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren festgelegt. Die europäische Richtlinie muss durch Deutschland implementiert werden. Dies ist bisher noch nicht geschehen. Die Europäische Kommission hat Deutschland daraufhin vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, da die Vorgaben bisher nicht umgesetzt wurden. Deutschland ist damit das einzige Land in Europa, das die EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat und in dem es seit 2010 keine Vorratsdatenspeicherung gibt. Die CDU setzt sich auch weiterhin für die Umsetzung der Richtlinie der EU in internationales Recht ein.

(Zustimmung bei der CDU)

Durch diese Situation entsteht eine erhebliche Sicherheitslücke, da das Ermittlungsinstrument den Behörden nicht zur Verfügung steht.

Wie der Homepage der Gewerkschaft der Polizei vom 8. Januar 2012 zu entnehmen war, kritisierte der damalige GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut, dass die Arbeit der Ermittlungsbehörden, beispielsweise im Hinblick auf die abscheuliche NSU-Mordserie, durch das Fehlen klarer Rechtsgrundlagen erschwert wird. Zitat von ihm:

„In nur 13 von 56 Anfragen an die Provider gab es eine vollständige Antwort, obwohl Hintermänner, Unterstützer und Verbindungen des Terrornetzes dringend der Aufklärung bedürfen. Weil wir nicht mehr auf diese Daten zugreifen können, wissen wir nicht, mit wem das Terror-Trio wann telefoniert, gemailt oder gechattet hat. Das zu ermitteln, wäre aber die Basis jeder Aufklärung eines Netzwerkes.... Wer weiß, vielleicht wäre ja auch ein Anruf aus der NPD dabei, der für ein Verbotsverfahren durchaus wichtig sein könnte. Aber wir wissen es nicht.“

Es ist daher unbedingt notwendig, dass die Regelungen schnellstmöglich implementiert und in verfassungskonformer Art und Weise ausgestaltet werden, um diese gravierende Sicherheitslücke im deutschen Rechtssystem zu schließen.

(Zustimmung von Angelika Jahns [CDU])

Eine anlassbezogene Sicherung vorhandener Verkehrsdaten, die bei den Telekommunikationsunternehmen bereits vorhanden sind, soll mit dem vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion durch das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren gewährleistet werden. Dies setzt jedoch in einem ersten Schritt die konkrete Festlegung von Mindestspeicherfristen voraus.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Das stimmt!)

Denn was nicht mehr vorhanden ist, kann auch nicht mehr eingefroren werden. So konnten laut Angaben des Bundesministeriums des Innern für den Zeitraum März 2010 bis April 2011 etwa 85 % der Ersuche des Bundeskriminalamts zur Nutzung von Verkehrsdaten vonseiten der Provider nicht beantwortet werden, da die Daten bis zur Aufnahme der Ermittlungen bereits gelöscht waren.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die CDUFraktion eine moderate Mindestspeicherfrist am

unteren Ende der EU-Vorgaben - sechs Monate, wie ich gesagt habe -, um bei Ermittlungen nicht ausschließlich von der kundenbezogenen Verkehrsdatennutzung und -speicherung der Kommunikationsunternehmen abhängig zu sein.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Adasch. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Maximilian Schmidt von der SPD-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Schmidt.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Genthe, o du schöne Freiheit - die FDP entdeckt die Bürgerrechte wieder! Nach zehn Jahren im Schwitzkasten von Herrn Schünemann versuchen Sie sich jetzt wieder als Bürgerrechtspartei zu profilieren. Wir sehen: Sie haben Ihre Freiheit wiedergewonnen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Wer hat denn die Vorratsda- tenspeicherung bisher verhindert?)

Der Punkt ist: Dieser Antrag kann auch einer besonderen Art der Gruppentherapie in der FDP dienen. Ich kann Ihnen bestätigen: Nach diesem Wahlsonntag ist diese Therapie auch notwendig.

Aber ich sage Ihnen eines: Die jüngsten Erkenntnisse in Niedersachsen haben doch gezeigt: Während Sie hier mitregiert haben, hat Herr Schünemann beim Verfassungsschutz eine ganz besondere Art der Vorratsdatenspeicherung organisiert. Da wurden Daten über Journalisten erhoben - ohne Rechtsgrundlage und unter Missachtung der Pressefreiheit.

(Angelika Jahns [CDU]: Woher wollen Sie das wissen?)

Da wäre selbst die NSA neidisch geworden, wenn man sich anschaut, was da mit Ihnen zusammen in der Regierung organisiert wurde.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Schmidt, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Es gibt zwei Bitten, nämlich nach einer Frage und einer Kurzintervention.

Ich führe erst einmal aus.

Sie führen erst aus. Dann kommt das nachher. Sie haben das Wort, Herr Schmidt.