Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Sie führen erst aus. Dann kommt das nachher. Sie haben das Wort, Herr Schmidt.

Wir haben Ihren Entschließungsantrag mit großem Interesse gelesen. Schon die Einleitung ist an der Stelle bezeichnend. Sie bemühen dort die Vorgänge um den NSA-Skandal. Sie schreiben, dass mutmaßlich Verkehrsdaten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in einem umfangreichen Maße ohne konkreten Anlass ausgespäht und gespeichert wurden. Ich frage Sie: Wo waren Sie denn, als Frau Merkel z. B. die noch immer nicht aufgeklärte Datenausspähung durch ausländische Geheimdienste einfach fortgeschoben und gesagt hat, sie warte ab, sie wisse von nichts? Der Antrag steht in einem Kontrast dazu. Das ist eine besondere Form der Selbsthypnose.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, beim Thema Vorratsdatenspeicherung geht es letztlich um eine immanente Auseinandersetzung in der Frage der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Ich zitiere Benjamin Franklin, der die Unabhängigkeitserklärung der USA mit unterzeichnet hat. Er hat einmal gesagt: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ Entscheidend ist also eine Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, die beides gleichermaßen berücksichtigt. Deswegen: Unser Grundgesetz kennt kein Supergrundrecht auf Sicherheit, wie es Bundesinnenminister Friedrich bezeichnet hat. Unsere Verfassung kennt nur gleiche und unteilbare Grundrechte. Die dürfen niemals gegeneinander ausgespielt werden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Vorratsdatenspeicherung ist ein Eingriff in die Grundrechte der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung. Dieser Eingriff ist aber eben dann nötig, wenn Daten zur Aufklärung von Straftaten und zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung herangezogen werden müssen. Dafür müssen sie zuvor erhoben und auch gespeichert werden. Kurzum: Nur mit einer Datengrundlage kann man Daten auch nutzen.

Im Internetzeitalter haben sich auch die Formen von Kriminalität verändert. Strafverfolgung und Extremismusbekämpfung funktionieren heute nur, wenn unsere Polizei, Staatsanwaltschaften und weitere Sicherheitsorgane gut mit Personal, Material und Know-how ausgestattet sind, um eine wirksame Strafverfolgung durchzuführen. Meine Damen und Herren, das müssen wir zuallererst gewährleisten.

(Zustimmung bei der SPD)

Die SPD-Landtagsfraktion hat schon vor zwei Jahren - das ist zitiert worden - einen Vorschlag gemacht, wie die Vorratsdatenspeicherung effektiv und auch grundrechtsschonend umgesetzt werden kann. Wir haben dort vier Punkte als Kompromiss angeboten, um diese Balance herzustellen.

Das ist erstens die Feststellung: Ja, es werden Daten gespeichert werden müssen. Das muss man zuallererst anerkennen.

Zweitens. An die Herausgabe dieser Daten sind sehr hohe Hürden zu stellen. Der Abruf und die Nutzung der Daten dürfen nur bei einem Verdacht auf schwerste Straftaten erfolgen, die in einem Katalog auch festzulegen sind. Der Abruf muss jederzeit unter Richtervorbehalt stehen.

Drittens. Die Behörden sind personell und sachlich so auszustatten, dass eine Überprüfung aller Zusagen der Herausgabe von Kommunikationsdaten zum Schutz der Privatsphäre im Rahmen der Aufnahme durch den Dienst möglich ist.

(Unruhe)

Herr Schmidt, eine Sekunde! - Ich schaue einmal nach rechts. Herr Böhlke, Sie führen Verhandlungen über Parteigrenzen hinaus. Ich darf Sie bitten, einfach ein bisschen ruhiger zu werden; denn der Redner hat das Wort. Es kommt hier sehr laut an. Ich bitte um Nachsicht. - Vielen Dank.

Ich will die Verhandlungen nicht gesondert stören. Wir reden jetzt aber über Vorratsdatenspeicherung.

Ja, Sie haben das Wort wieder.

Vielen Dank.

Bei diesem Thema sind letztlich Sachlichkeit und natürlich auch Kompromissfähigkeit entscheidend.

Bei der Frage der Vorratsdatenspeicherung gibt es kein Schwarz-Weiß-Schema. Der alte Konflikt zwischen absoluten Gegnern und Befürwortern darf nicht wieder aufbrechen, sodass am Ende eine Lösung ausbleibt. Das ist aber der aktuelle Zustand. Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist in Kürze nicht mehr in Verantwortung. Aber es ist auch über die Jahre hinweg nicht gelungen, EUrechtskonform etwas Sinnvolles umzusetzen, was auch die Grundrechte schützt, die in unserer Verfassung belegt sind.

Wissen Sie, was mich stört? - Jedes Mal nach einem schlimmen Terroranschlag in der Welt ist auch hierzulande die Maschinerie für die Begründungszenarien der absoluten Datenspeicherung ohne Rücksicht auf Bürgerrechte angelaufen. Das war auch nach dem Massaker 2011 auf der norwegischen Insel Utøya so. Damals hat der norwegische Ministerpräsident, Jens Stoltenberg, eine herausragende Wertebestimmung vorgenommen, als er sagte: Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben; unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Lassen Sie uns genau in diesem Sinne diskutieren und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eine Regelung für die Speicherung von Daten finden, die Freiheit und Sicherheit gleichermaßen berücksichtigt.

In diesem Sinne freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es liegen zwei Bitten auf Kurzinterventionen vor. Die eine ist vom Kollegen Adasch. - Herr Adasch, Sie haben für anderthalb Minuten das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will direkt auf den Wortbeitrag von Herrn Schmidt eingehen. Inhaltlich liegen wir möglicherweise gar nicht so weit auseinander. Aber ich wei

se die wirklich unverschämten Angriffe gegen Minister a. D. Schünemann zurück.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Schmidt, Sie sind nicht in dem Ausschuss. Sie auch nicht, Herr Tonne. Wir haben heute gerade den aktuellen Sachstand gehört. Wir stehen ganz am Anfang, und es muss erst einmal überhaupt untersucht werden: War das rechtswidrig? Wer hat überhaupt mögliche Speicherungen veranlasst?

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Das war doch gar nicht in Niedersachsen!)

Dass das immer wieder Herrn Schünemann zugeschrieben wird, ist eine Unverschämtheit und ist ausschließlich dem Wahlkampf für die Landratswahl geschuldet. Ihnen geht es gar nicht um sachliche Aufklärung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Er war dafür zuständig, und aus dieser Verantwor- tung entlassen wir ihn nicht!)

Eine weitere Kurzintervention: Herr Dr. Genthe, FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der SPD und von den Grünen, in der gesamten Plenarwoche, immer wenn Ihnen die Argumente fehlen, wenn Sie nicht mehr weiterwissen, retten Sie sich in Plattitüden und irgendwelche platten Angriffe. Ich finde das unfassbar!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Grant Hendrik Tonne [SPD] zeigt auf die andere Seite des Hauses: Dorthin die Vorwürfe!)

Herr Schmidt, ich wäre froh gewesen, Sie wären auf die einzelnen Argumente eingegangen. Erlauben Sie mir im Übrigen folgenden Hinweis: Wer hat denn die Vorratsdatenspeicherung bisher verhindert? Haben Sie das mitbekommen? - Das war Frau Leutheusser-Schnarrenberger, das war die FDP.

Ich sage Ihnen noch etwas. Lesen Sie sich noch einmal die Sicherheitsgesetze von Otto Schily durch. Wenn Sie das tun, erkennen Sie, dass wir von der SPD überhaupt keine Belehrung brau

chen, was den Eingriff in die Bürgerrechte anbelangt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich hoffe, dass die Beratung im Ausschuss etwas seriöser erfolgt, und bitte Sie herzlich, dies auch zu bedenken. Ich glaube, es war gerade Herr Schminke, der andauernd von Fairness gesprochen hat. Das sollten Sie sich vielleicht noch einmal zu Herzen nehmen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Schmidt möchte antworten. - Herr Schmidt, Sie haben das Wort zur Entgegnung auf beide Antworten für ebenfalls anderthalb Minuten. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Genthe, der entscheidende Punkt, den Sie hier gerade dokumentiert haben, ist, dass es Ihnen in vier Jahren schwarz-gelber Bundesregierung nicht gelungen ist, die Frage der Balance von Freiheit und Sicherheit bei der Vorratsdatenspeicherung sachlich und fair zu klären. Das ist Fakt.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen haben wir heute nach wie vor keine Rechtsgrundlage.

(Dr. Marco Genthe [FDP]: Die SPD ist doch mit dem Gesetz vor dem Bun- desverfassungsgericht gescheitert!)

- Entschuldigung. Sie haben vier Jahre Zeit gehabt. Wir werden jetzt diskutieren, wie wir das umsetzen können.

Ich will noch etwas zu Thomas Adasch sagen. Wissen Sie - - - Lieber Thomas, kann ich an der Stelle auch sagen. Wir kennen uns ja.

(Zurufe von der CDU)

Der entscheidende Punkt ist bei diesem Thema: Man kann nicht Ernsthaftigkeit verlangen und gleichzeitig unterstellen, bei dieser Debatte gehe es nur um die Beurteilung von Herrn Schünemann oder nur um einen Wahltermin. Hier geht es darum, dass in Ihrer Regierungszeit Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit organisiert missachtet worden sind. Das wird aufgedeckt.