Protokoll der Sitzung vom 27.09.2013

Grundschulen bilden mit einem Ausbaustand von 38 % noch das Schlusslicht. Zum Schuljahr 2013/2014 sind jedoch 80 % der 136 Neuanträge auf Errichtung der Ganztagsschule von Grundschulen gestellt worden. Die tatsächlichen Daten der Auguststatistik liegen, wie gesagt, noch nicht vor; die werden wir erst im Dezember haben. Aber wenn man die neugenehmigten Ganztagsschulen hinzurechnet, liegt der aktuelle Ausbaustand bei den Grundschulen bei 50 %.

Die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aller Schulformen belief sich im Jahr 2012 auf 35 %, sodass hier sicherlich noch ein entsprechender Ausbaubedarf zu erkennen ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ebenfalls seine zweite Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Claus Peter Poppe von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war in der Vergangenheit häufig von den „Ganztagsschulen light“ die Rede, und das ist auch heute der Fall. Gemeint sind immer Schulen mit einer unzureichenden Minimalausstattung. Gibt es eigentlich - über das Gefühl hinaus, dass das unzureichend ist - Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen der Organisationsform und der Wirkungsweise von Ganztagsschulen?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bitte, Frau Ministerin Heiligenstadt!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Poppe, die bisher umfassendste Untersuchung zur Wirkungsweise von Ganztagsschule ist die Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen - StEG genannt - der Justus-LiebigUniversität Gießen, des Instituts für Schulentwicklungsforschung an der TU Dortmund, des Deutschen Jugendinstituts und des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung.

Nach KMK-Definition werden gebundene Ganztagsschulen - d. h. alle Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Ganztag verpflichtet - von teilweise gebundenen Ganztagsschulen und offenen Ganztagsschulen unterschieden. Auch wenn in der Öffentlichkeit wiederholt argumentiert wird, dass sich die Wirkung von Ganztagsschulen nur in der gebundenen - d. h. verpflichtenden - Form entfalten kann, konnte auch in dieser Studie bislang kein Einfluss der Organisationsform auf die Wirkungsweise von Ganztagsschulen festgestellt werden.

Allerdings setzt diese Studie voraus, dass jede Organisationsform optimal mit Ressourcen ausgestattet ist. Das ist in Niedersachsen nicht der Fall gewesen. In Niedersachsen ist das Problem, dass die sogenannte offene Ganztagsschule unterfinanziert war. Diese Unterfinanzierung beheben wir jetzt, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Johanne Modder [SPD]: Genau!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Seine ebenfalls zweite Zusatzfrage stellt der Kollege Höntsch von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unterstützt die Landesregierung das Bestreben, die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, das die Schulsozialarbeit unterstützen soll, auch über das Jahr 2013 den Ganztagsschulen zukommen zu lassen?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bitte, Frau Ministerin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Höntsch, die Schulsozialarbeit ist zweifellos ein ganz wichtiger Bestandteil und vor allem ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern auch in einer Ganztagsschule. Nicht ohne Grund haben sozialdemokratisch geführte Bundesländer Anfang 2011 im Rahmen der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses über die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets darauf gedrungen,

dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit in den Kommunen durch zusätzliche Mittel des Bundes ermöglicht wird. Immerhin sind 400 Millionen Euro im Rahmen dieser Verhandlungen erstritten worden.

(Zustimmung bei der SPD)

Leider läuft die Finanzierungszusage der Bundesregierung von CDU/CSU und FDP - der „NochBundesregierung“ muss man ja sagen - Ende 2013 aus. Die Kultusministerkonferenz hat daher mit Beschluss vom 16. Mai 2013 die Bundesregierung dazu aufgefordert, die dauerhafte Weiterfinanzierung der Mehraufwendungen für das Mittagessen in Horten und für die Schulsozialarbeit weiterhin sicherzustellen.

Die Schulsozialarbeit trägt maßgeblich zur Verwirklichung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten vollständigen Sicherstellung des Existenzminimums bei. Die Niedersächsische Landesregierung tritt daher wie die Kultusministerkonferenz für die Weiterführung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch die Bundesregierung auch über das Jahr 2013 hinaus ein. Es gibt auch eine entsprechende Bundesratsinitiative, die wir selbstverständlich mit unterstützt haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Försterling eine Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie soll der Ausbau der Ganztagsschulen eigentlich gegenfinanziert werden?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Bitte, Frau Ministerin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Försterling, die niedersächsische „Zukunftsoffensive Bildung“ umfasst drei Schwerpunkte. Neben vielen weiteren zusätzlichen Maßnahmen, die wir aus dem Kultushaushalt finanzieren, werden wir mit rund 420 Millionen Euro diese drei Schwerpunkte unterstützen.

Der erste Schwerpunkt umfasst den Ausbau der frühkindlichen Bildung mit 80 Millionen Euro. Den zweiten Schwerpunkt bildet der Ausbau der Ganztagsschule mit 260 Millionen Euro. Der dritte Schwerpunkt beinhaltet deutliche Qualitätsverbesserungen wie z. B. den Ausbau der Schulpsychologie, die Stärkung der Schulinspektion und vor allem den Ausbau der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Damit holen wir vieles nach, was von der Vorgängerregierung leider nicht entsprechend mit Ressourcen ausgestattet worden ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Sie wissen allerdings auch - das ist beim letzten Plenum ja nicht zu übersehen gewesen -, dass wir im Rahmen der Finanzierung der „Zukunftsoffensive Bildung“ rund 1 Milliarde Euro - im Vergleich zu diesem Haushaltsjahr sind das pro Jahr 250 Millionen Euro - zusätzlich im Haushalt ausweisen. Viele weitere Maßnahmen wie z. B. die Verkleinerung der Klassen und der Aufwuchs der Zahl der Krippenplätze sind darin ja auch enthalten. Zwei Maßnahmen gehen auf Beschlüsse zum Thema Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Gymnasien zurück.

Erstens werden wir die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Gymnasien um eine Stunde von 23,5 auf 24,5 Stunden erhöhen, sofern dieses Haus den Haushalt in der vorgelegten Form beschließen wird.

Zweitens haben wir die Altersermäßigung für Lehrkräfte in der Größenordnung von einer Stunde zusätzlich ab dem 55. Lebensjahr und in der Größenordnung von einer Stunde zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr zunächst einmal ausgesetzt. Wir haben sie u. a. auch deshalb ausgesetzt, weil die Vorgängerregierung die immerhin rund 1 000 zusätzlichen Vollzeitlehrereinheiten leider nicht in der Mipla abgesichert hatte, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wenn ich vor der Entscheidung stehe, ob ich Lehrkräfte im Alter von 55 oder 60 Jahren eine Stunde weniger unterrichten lassen kann oder ob ich zunächst einmal arbeitsrechts- und sozialversicherungsrechtswidrige Zustände an niedersächsischen Ganztagsschulen behebe, dann muss ich als Niedersächsische Kultusministerin auf jeden

Fall erst einmal dafür sorgen, dass auf dem Arbeitsmarkt Recht und Ordnung wiederhergestellt werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Diese beiden Umschichtungen innerhalb des Entwurfs des Kultushaushalts sind der Landesregierung weiß Gott nicht leicht gefallen. Das sage ich immer deutlich. Wir haben einen sehr hohen Respekt vor der Leistung unserer Lehrkräfte. Wir sind uns auch ihres hohen Engagements deutlich bewusst. Gleichwohl halten wir die Entscheidung, im Rahmen der „Zukunftsinitiative Bildung“ die Ausstattung der Ganztagsschulen und die Qualität des Unterrichts zu verbessern und die frühkindliche Bildung auszubauen, für notwendig. Damit wird ein für viele unhaltbarer Zustand an den Ganztagsschulen beendet. Es ist dringend an der Zeit, die Ganztagsschulen so auszustatten - zumindest stufenweise -, wie sie ausgestattet werden müssen.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Ministerin. - Seine zweite Zusatzfrage stellt jetzt der Kollege Christoph Bratmann von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Veränderungen sind in Bezug auf die Möglichkeiten geplant, die die Schulen zum Abschluss von Verträgen im Ganztagsbereich haben?

Bitte, Frau Ministerin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bratmann, grundsätzlich soll das Betreuungspersonal an Ganztagsschulen, sofern es sich nicht um Lehrkräfte handelt, zukünftig nur noch über Arbeitsverträge eingestellt werden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Honorarverträge werden nur noch in eng umgrenzten rechtlich zweifelsfreien Ausnahmefällen abgeschlossen werden dürfen. Das Instrumentarium der Kooperationsverträge werden wir aber weiterhin grundsätzlich bestehen bleiben lassen. Diese er

folgreiche Zusammenarbeit mit den entsprechenden Organisationen wollen wir fortführen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage hat jetzt der Kollege Jörg Hillmer von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin, hier eben ausgeführt haben, dass Sie die Ausweitung des Ganztagsschulbereichs auch mit einer Verlängerung der Arbeitszeit der Lehrer an den Gymnasien gegenfinanzieren wollen, frage ich Sie: Wie wird sich die Lehrerarbeitszeit - aufgeteilt in einen unterrichtlichen und in einen außerunterrichtlichen Teil - durch diese Maßnahme verändern?

(Zustimmung bei der CDU - Ina Korter [GRÜNE]: Das haben wir schon im Kultusausschuss gehabt!)

Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hillmer, ich habe ausgeführt, dass sich die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Gymnasien mit einer entsprechenden Änderung der Arbeitszeitverordnung von 23,5 auf 24,5 Stunden pro Woche erhöhen wird, sofern der Landtag im Dezember den Haushalt entsprechend verabschiedet. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte an Gymnasien auf das Niveau z. B. der Arbeitszeit der Lehrkräfte an den niedersächsischen Integrierten Gesamtschulen angehoben wird. Die Arbeitszeit für Lehrkräfte beträgt wie die Arbeitszeit für alle anderen Landesbeamten insgesamt 40 Stunden pro Woche.

(Zustimmung bei der SPD)