Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nacke, das hilft, wenn man das so macht. Ich empfehle Ihnen, das gelegentlich auch so zu tun, wenn man sich nämlich so geärgert hat, dass man sich dann ein wenig Beruhigung verschafft.
Ich sage Ihnen: Ja, wir sind uns einig in der Frage, genau wie Sie das beschrieben haben. Wir sind uns nicht einig mit den Arbeitsmitteln, mit denen wir das erreichen können. Es gibt aber mehr Arbeitsmittel als eine Enquetekommission. Ich sehe die Enquetekommission als ein sehr lang angelegtes Instrument an, weil man die gesamte Wahlperiode braucht. Da muss man ganz bestimmte Mechanismen einhalten. Deshalb halte ich das nicht für das richtige Arbeitsmittel.
Am Ende Ihrer Kurzintervention kam es wieder: Sie können sich nicht vorstellen, dass man sich gegenseitig vertraut. Das ist unser Grundproblem.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor. Wir sind also am Ende der Beratung.
Jetzt hat sich Frau Kollegin Jahns gemäß § 76 unserer Geschäftsordnung zu einer persönlichen Bemerkung gemeldet. Sie kennen das Prozedere: Sie können gegen Sie gerichtete Angriffe zurückweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eben ist der Vorwurf erhoben worden, dass ich aus vertraulichen Sitzungen Informationen weitergegeben hätte.
- Hier vorne wurde klar mein Name genannt. Es hieß, ich hätte mich genauso geäußert wie Frau Janssen-Kucz.
Ich habe mich nicht zu Informationen aus vertraulichen Sitzungen geäußert. Geäußert habe ich mich unmittelbar nach der ersten Sondersitzung des Verfassungsschutzausschusses. Als ich aus der Sitzung kam, bin ich von der Presse damit konfrontiert worden, dass es Abhörmaßnahmen gegeben haben soll, und ich wurde gefragt, was ich zu dem Auskunftsersuchen von Frau Röpke sage.
Wie dieser Name an die Öffentlichkeit gekommen ist, wissen sowohl der Innenminister als auch die Präsidentin des Verfassungsschutzes. Sie wissen, dass es aufgrund dieser Situation eine Information durch die Verfassungsschutzpräsidentin an die Betroffene gegeben hat und der Anwalt daraufhin sofort an die Öffentlichkeit gegangen ist. Das ist also keineswegs durch meine Äußerungen erfolgt, sondern durch Äußerungen von anderen.
Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunkts und kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.
Beide Anträge sollen dem Ältestenrat überwiesen werden. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der Vormittagsitzung angekommen. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Um 15 Uhr geht es weiter. Guten Appetit!
Tagesordnungspunkt 20: 7. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/840 - unstrittige und strittige Eingaben
Gibt es dennoch Wortmeldungen? - Dem ist nicht so, sodass wir gleich in die Abstimmung eintreten können.
Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen. Das ist eine Rekordleistung zum Thema Eingaben.
Tagesordnungspunkt 21: Besprechung: Wie wirkt sich die angekündigte „sanfte Agrarwende“ auf Erzeuger und Verbraucher von Nahrungsmitteln aus? - Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/283 - Antwort der Landesregierung - Drs. 17/830
Ich eröffne die Besprechung. Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Alsdann erhält es die Landesregierung.
Für die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung des Kollegen Helmut Dammann-Tamke vor. Herr Kollege, Sie haben hiermit das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn der Besprechung dieser Großen Anfrage der CDU-Fraktion möchte ich es nicht versäumen, mich im Namen der Fraktion bei allen Mitarbeitern im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei den nachgelagerten Behörden und bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen herzlich für die Beantwortung der zugegeben umfänglichen Anfrage zu bedanken.
Es gab in den letzten Wochen vereinzelt Stimmen vonseiten der Exekutive, die hier und da die Sinnhaftigkeit insbesondere bezüglich des Umfangs der Formulierungen kritisch hinterfragt haben. Denen sei zunächst einmal gesagt, dass die Beantwortung von durchschnittlich 1,5 Fragen pro Tag ein Arbeitsvolumen darstellt, welches in einer leistungsfähigen Landesverwaltung leistbar sein müsste.
Der eigentliche Sinn liegt allerdings nicht in einem Beschäftigungsprogramm, sondern darin, sich einer unscharf mit dem Begriff der „sanften Agrarwende“ titulierten Neuausrichtung der niedersächsischen Agrar- und Verbraucherpolitik über die Klärung von unscharfen Begrifflichkeiten sowie sich einer Ausgangssituation im Sinne einer möglichst detaillierten Eröffnungsbilanz zu nähern.
Was das Thema Begrifflichkeiten angeht, ist festzustellen, dass es an dieser Stelle keine neuen Erkenntnisgewinne gibt. Was das Thema Eröffnungsbilanz betrifft, so leiden die Antworten darunter, dass die Landesregierung es versäumt hat, beispielsweise im Bereich von Bestandsgrößen in der Tierhaltung auf Quellen wie z. B. die Tierseuchenkasse zurückzugreifen, um zu aktuellen Daten zu gelangen. Ich verweise ausdrücklich darauf, dass der Minister heute unter Tagesordnungspunkt 27 diese Datengrundlage für Tierbestände in der Tierseuchenkasse ausdrücklich selbst erwähnt hat.
Gleichwohl, Fakt ist - siehe Koalitionsvertrag -: Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, den Spitzenplatz Niedersachsens als Agrarland Nummer eins im Bund zu sichern. In diesem Kontext liefert die Beantwortung der Anfrage eine umfängliche Anzahl an Parametern, an denen sich in Zukunft der Erfolg Ihrer Politik, Herr Minister Meyer, messen lassen muss. Sie tragen die Verantwortung für die 23 435 landwirtschaftlichen Haupterwerbsbe
triebe, für die 14 172 Nebenerwerbsbetriebe einschließlich der mitarbeitenden Familienangehörigen, für die Altenteiler, deren Altersvorsorge in weiten Teilen durch die wirtschaftende Generation zu erbringen ist, sowie für die Gesellschafter der 4 123 Personengesellschaften und deren Familien, für die rund 125 000 Beschäftigten in den landwirtschaftlichen Betrieben, für die knapp 70 000 Beschäftigten im Ernährungsgewerbe und für alle weiteren Beschäftigten im Umfeld der Landwirtschaft, deren Arbeitsplätze mehr oder weniger stark von einer prosperierenden Landwirtschaft abhängen. Und natürlich tragen Sie auch die Verantwortung für den Verbraucherschutz, für gesunde Lebensmittel und für eine Produktion, die die Umwelt nicht dauerhaft belastet.
Um es an dieser Stelle unmissverständlich zu sagen: Beim Thema Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird es, wie die heutige Debatte gezeigt hat, mit uns keinen Dissens geben, was die Zielsetzung der Einhaltung angeht.
Niedersachsen hat es dank unternehmerisch aufgestellter Betriebe geschafft, seine Marktanteile innerhalb Deutschlands wesentlich auszubauen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Zahl der gehaltenen Kühe, damit verbunden für die Milcherzeugung insgesamt, die Käseproduktion, die Magermilchpulvererzeugung, die Ferkelerzeugung, die Mastschweineproduktion sowie die Anzahl der erzeugten Masthühner. Diese Zahlen finden genauso ihren Niederschlag in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Beim Anbau von Feldfrüchten ist eine ebensolche Entwicklung für die Kulturen zu konstatieren, hier besonders beim Raps, bei den Kartoffeln, beim Gemüse und nicht zuletzt beim Baumobst.
All diese Parameter zeigen deutlich auf, dass es in Niedersachsen während der vergangenen Jahre möglich war, Standort- bzw. Wettbewerbsvorteile zu nutzen, was in der Regel auch mit betrieblichem Wachstum verbunden war. Der Vergleich der Strukturen im Verhältnis der Bundesländer untereinander zeigt unter den alten Bundesländern die günstige Agrarstruktur Niedersachsens auf, welche weitgehend mit unseren schleswig-holsteinischen Nachbarn zu vergleichen ist. Setzt man Niedersachsen allerdings in Relation zu den neuen Ländern, so ist die Diskrepanz offensichtlich, da der durchschnittliche Ackerbaubetrieb in Niedersach
sen über 79 ha verfügt und im Wettbewerb mit durchschnittlich 326 ha in Mecklenburg-Vorpommern steht.
Diese Nachteile in Bezug auf den Produktionsfaktor Boden wurden und müssen auch zukünftig über eine Veredelung - sei es über Sonderkulturen oder über die Aufnahme einer Tierhaltung - ausgeglichen werden. So ist es folgerichtig, dass gerade die Gruppe der Veredelungsbetriebe in Niedersachsen mit durchschnittlich 55 ha bezogen auf die Flächenausstattung in die Kategorie „eher klein“ fällt.
An diesem Punkt zeichnen sich vorgezeichnete Konfliktlinien zu Ihren Zielvorgaben, dem Erhalt einer bäuerlichen Landwirtschaft, ab. Ausweislich Ihrer Pressemitteilung vom 16. Oktober dieses Jahres, die da heißt „Bessere Schweinehaltung in Niedersachsen umgesetzt“, erklären Sie, Herr Minister, es als Erfolg, dass dank intensiver Kontrollen der Landkreise die EU-Schweinehaltungsverordnung in 2 700 Sauenbetrieben umgesetzt sei. Das ist für den Tierschutz ohne Zweifel ein Erfolg. Was Sie aber nicht sagen, ist, dass diese von der EU im Jahre 2008 vorgegebene Auflage der Gruppenhaltung dazu geführt hat, dass wir in Niedersachsen ausweislich der Antwort zu Frauge 8, Tabelle 14, innerhalb von fünf Jahren jeden zweiten Sauenhalter verloren haben. Das ist ein sektoraler Strukturwandel, für den ich keine vergleichbaren Beispiele kenne.