Vielen Dank, Herr Schminke. - Wir setzen die Beratung mit der Wortmeldung für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fort. Frau Kollegin Korter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kein Zweifel, Verbraucherbildung ist wichtig und nötig. Deshalb haben SPD und Grüne im Koalitionsvertrag festgehalten - Zitat -:
„Verbraucherbildung muss in das Schulleben integriert werden. Die rot-grüne Koalition will erreichen, dass Ernährungs- und Verbraucherbildung im Rahmen der UNDekade Bildung für nachhaltige Entwicklung auch in der Schule verstärkt wird. Dort sollen elementare Kenntnisse in Ernährung, Medienkompetenz und Finanzen vermittelt werden.“
Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern, und das ist uns wichtig. Aber - auch das sollten Sie wissen - sie findet bereits in vielen Schulfächern statt. Sonst hätte Schwarz-Gelb ja zehn Jahre nichts getan, Frau Bertholdes-Sandrock.
Wir haben aber eine aktuelle Entwicklung, und deshalb ist es gut, dass wir uns mit dem Thema befassen: Seit September 2013 liegen die neuen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vor. Die sind aus meiner Sicht überwiegend gut, gehen allerdings deutlich über die Forderungen im CDUAntrag hinaus, der sich aus meiner Sicht sehr stark auf den finanziellen und wirtschaftlichen Bereich beschränkt.
Die Verbraucherbildung wird in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz in den Kontext „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ gestellt. Sie soll Kompetenzen für eine bewusste und differenzierte Urteilsbildung bei Konsumentscheidungen vermitteln, Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Alltagskompetenzen stärken, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen und vor allem - das wurde bereits in der Debatte deutlich - in allen Jahrgangsstufen im Sinne eines kontinuierlichen Kompetenzerwerbs stattfinden. Sie soll handlungsorientiert sein, partizipativ angelegt. Sie soll Mechanismen des Marktes, aber auch Einflussmöglichkeiten der Konsumentinnen und Konsumenten aufnehmen, und sie soll - das halte ich für sehr wichtig; auch das wurde in der Debatte kurz angesprochen - frei von wirtschaftlichen Interessen sein.
Deshalb ist es für mich schwer nachvollziehbar, dass sich die Kultusministerkonferenz darauf geeinigt hat, dass es möglich ist, auch wirtschaftliche Unternehmen und Interessenverbände im Rahmen der Verbraucherbildung in die Schulen zu holen. Dass man, wenn im Unterricht, meine Damen und Herren, über Finanzen, über das Marktgeschehen, über Verbraucherrechte gesprochen wird, Versicherungsgesellschaften oder Banken in die Schule holen kann, die über Altersvorsorge, über Geldanlagen oder über Finanzprodukte informieren, das halte ich für fragwürdig.
Sollten wir da - dieses Beispiel hat die Kollegin Bertholdes-Sandrock aufgeführt - nicht viel lieber unabhängige Verbände wie die Verbraucherbera
tung oder die Schuldnerberatung in die Schulen holen? - Es wäre mir sehr wichtig, so etwas klarzustellen. Denn solche Verbände sind frei von wirtschaftlichen Eigeninteressen.
Grundsätzlich sollten wir diskutieren, ob wir in der Verbraucherbildung beim integrierten Ansatz bleiben wollen - dass immer ein kleines Stück in vielen Fächern vorkommt - oder ob wir nicht parallel das Fach Hauswirtschaft weiterentwickeln und modernisieren sollten. Man muss wissen: Hauswirtschaft gibt es an den Hauptschulen, an den Realschulen und an den Oberschulen. An den Gesamtschulen gibt es das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik, und an den Gymnasien gibt es das Fach Politik-Wirtschaft. Das ist eigentlich eine merkwürdige Trennung. Brauchen wir denn an den Gymnasien weniger oder eine andere Verbraucherbildung?
Ich glaube, wir sollten uns sehr genau ansehen, was in den verschiedenen Fächern und in den verschiedenen Schulformen im Moment stattfindet, und auf der Grundlage der KMK-Empfehlungen überlegen, ob wir überhaupt neue Zielsetzungen brauchen. Wenn wir sie brauchen, dann sollten wir vielleicht gemeinsam, über die Fraktionsgrenzen hinweg, ein neues Konzept dafür entwickeln. Wir sind auf jeden Fall dafür offen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Korter. - Als Nächster hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Hermann Grupe das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde den Antrag prima, unabhängig davon, wie der Urheberstreit zwischen der CDU-Fraktion und dem Abgeordneten Schminke ausgeht. Ich habe ein bisschen den Verdacht, dass die CDU hier einen Antrag gestellt hat, den der Kollege Schminke gerne selber gestellt hätte. Ich glaube aber nicht, dass der Streit das Entscheidende ist. Wenn hier schon weitgehende Übereinstimmung herrscht, ist das eine gute Voraussetzung für die Ausschussberatungen.
Meine Damen und Herren, ich möchte ein Beispiel aus der Ernährung anführen: Wenn weltweit 50 % der Nahrungsmittel verderben oder weggeworfen werden, dann ist das eine schlimme Geschichte. Wenn aber in unserem Lande 25 % der Nahrungsmittel, die es bis in die Küche des Verbrauchers schaffen, weggeworfen werden, dann halte ich das für einen großen Skandal.
Früher hätte man gesagt: Das ist Sünde. - Dieses Wort ist altmodisch. Das macht besonders deutlich, wie dringend notwendig es ist, mit der Verbraucherbildung bei den Kindern in frühester Jugend anzufangen. Es ist eben etwas anderes - es geht nicht nur um Geld, es geht wirklich um die Anerkennung der besonderen Bedeutung von Nahrungsmitteln, wenn wir wissen, dass nach wie vor fast 1 Milliarde Menschen auf diesem Planeten hungern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein zweites Beispiel anführen. Herr Kollege Schminke, mit niemandem kann man ja so angeregt diskutieren wie mit Ihnen. Im Fachausschuss Verbraucherschutz hatten wir ja auf Ihren Antrag hin das Thema Eigenkontrollen, staatliche Kontrollen. Wir hätten sehr gerne eine Expertenanhörung gehabt. Es ist hier deutlich geworden, wie kompliziert, wie vielschichtig dieses Thema ist. Das haben Sie leider abgelehnt. Wir sollten uns wirklich eingehender mit der Thematik beschäftigen und sollten hier den Sachverstand hinzuziehen. Ich hoffe, dass Sie da noch umdenken und dass wir auch in dem Punkt weiterkommen.
Lieber Herr Kollege Schminke, Sie haben dann ja doch noch auch die Anerkennung für die Landfrauen zum Ausdruck gebracht. Es geht nicht darum, hier irgendetwas vorzuschreiben. Aber es geht darum, die Anerkennung auszusprechen, wenn Menschen vorbildlich ehrenamtliche Arbeit leisten und sich gerade in diesem Bereich engagieren. Ich glaube, dass wir da inhaltlich nicht weit auseinander sind. Deswegen werden wir im Fachausschuss sicherlich zu guten gemeinsamen Ergebnissen kommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Für die Landesregierung hat jetzt Frau Kultusministerin Heiligenstadt das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wäre schön, wenn wir uns auch in anderen Fragen der Bildungspolitik über Inhalte und Zielsetzungen so einig sein könnten wie in der Verbraucherbildung. Den Beiträgen in der Diskussion habe ich zumindest entnommen, dass das durchaus als ein wichtiges Thema erachtet wird.
Wir brauchen die Verbraucherbildung. Wir wollen sie in Niedersachsen wie auch in den anderen Ländern. Denn aus diesem Grund hat die KMK am 12. September dieses Jahres eine Empfehlung zur Verbraucherbildung an unseren Schulen beschlossen.
Die im Entschließungsantrag getroffenen Feststellungen und die Beobachtungen und Zielsetzungen des Antrags decken sich mit den Aussagen der KMK-Empfehlung. Natürlich werden wir die KMKEmpfehlung begleiten und einen Blick auf die Verbraucherbildung haben. Sonst hätte das Land dem KMK-Beschluss ja auch seine Zustimmung verweigert.
Aber - das sollte man fairerweise auch erwähnen, meine Damen und Herren - hier handelt es sich ja nicht um ein neues Thema, dessen Bedeutung erst jetzt in den Fokus gerückt ist, sondern um ein Anliegen, das sich in Niedersachsen aus dem Bildungsauftrag in § 2 des Schulgesetzes ableitet und sowohl in der Stundentafel als auch in den Kerncurricula diverser Schulfächer bereits Einzug gehalten hat.
Das Fach Hauswirtschaft, in dem sich viele der im Entschließungsantrag genannten thematischen Schwerpunkte wiederfinden, wurde z. B. in den Realschulen über Jahre nur im Wahlpflichtbereich angeboten. Seit August 2010 ist es in dieser Schulform und seit August 2011 auch in den Oberschulen verbindliches Unterrichtsfach. Das Fach Wirtschaft ist in allen Schulformen des Sekundarbereichs I als eigenständiges Unterrichtsfach oder in Kombination mit anderen Fächern verbindlich in der Stundentafel verankert. Mit den Profilangeboten Wirtschaft, Gesundheit und Soziales wurden für Schülerinnen und Schüler nicht nur vertiefende, sondern auch berufsorientierende Angebote geschaffen.
Auch die Grundschulen sollte man nicht vergessen; denn bereits dort werden im Fach Sachunterricht erste Kompetenzen zur Verbraucherbildung erworben.
Meine Damen und Herren, für verbindliche Unterrichtsfächer gibt es in Niedersachsen dann auch verbindliche Kerncurricula. Im Entschließungsantrag wurden thematische Schwerpunkte genannt, die berücksichtigt werden sollten. Diese Themen findet man zwar bereits in der KMK-Empfehlung. Viel einfacher hätte man sie jedoch auch in den niedersächsischen Kerncurricula nachschlagen können. Im Fach Hauswirtschaft z. B. sind die Themenfelder Lebensmittelzubereitung, Ernährung und Gesundheit, Lebensmittelqualität und Konsumentenentscheidung, Lebensstile und Essgewohnheiten sowie Ökonomie, Ökologie und Soziales verbindlicher Inhalt. In diese Themenfelder fallen - - -
(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Das ist es ja! Es ist alles immer nur an der einen Schulform oder an der an- deren Schulform!)
- Frau Bertholdes-Sandrock, Sie haben das Fach Sozialkunde erwähnt. Das Fach Sozialkunde gibt es in Niedersachsen an gar keiner Schulform mehr.
In diese Themenfelder fallen neben der Lebensmittelzubereitung auch Ernährungsfragen, Lebensmittelkennzeichnung, Gütesiegel, Ernährungstrends, Rechte und Pflichten von Mietern, Haushaltskosten, Finanzierungsformen, Schuldnerberatung usw.
Im Fach Wirtschaft erwerben unsere Schülerinnen und Schüler im Themenfeld Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Erwerbstätige im Wirtschaftsgeschehen u. a. basale Kompetenzen zu den Themen Umgang mit dem Einkommen, Einflüsse auf das Verbraucherverhalten sowie Schadensrisiken und deren Absicherung durch Individualversicherungen. Die Nutzung von und der kritische Umgang mit Medien sind in allen neuen Lehrplänen verankert und, und, und.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Schminke hat darauf hingewiesen: Niedersachsen hat sich bei der Erstellung seiner Vorgaben für die Schulen am REVIS-Konzept orientiert und sich die erforderliche Expertise dazu geholt.
la erst einmal umzusetzen. Die Landesregierung ist sich sicher, dass die Schulen und Lehrkräfte dieses Landes diese Aufgabe auch verantwortungsvoll umsetzen und im Rahmen ihrer pädagogischen Eigenverantwortung außerschulische Expertinnen und Experten dabei einbinden werden.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir abschließend noch eine Anmerkung zu der Forderung, die Alltagskompetenzen der jungen Menschen zu erhöhen. Diese Forderung kann ich grundsätzlich nur unterstützen. Doch wir sollten uns davor hüten, Alltagskompetenzen lediglich auf notwendige Kompetenzen in der Verbraucherbildung zu begrenzen. Zu Alltagskompetenzen gehören insbesondere auch Lese- und Rechenkompetenz. Wer das Kleingedruckte in Handyverträgen nicht lesen kann oder versteht, wer nicht in der Lage ist, Preise zu berechnen oder zu vergleichen, weil er vielleicht nicht ausrechnen kann, ob es günstiger ist, sechs Äpfel für 1,80 Euro oder zehn Äpfel für 3,10 Euro zu erwerben, dem helfen zusätzliche Unterrichtsstunden in der Verbraucherbildung auch nicht. Deshalb ist es wichtig, dass man in allen Fächern, wie es Herr Kollege Schminke und Frau Korter erwähnt haben, diese wichtigen Themen verankert. Das ist in vielen Bereichen in Niedersachsen auch schon passiert.
Schülerinnen und Schüler benötigen Kompetenzen, um verantwortungsvoll als Verbraucherinnen und Verbraucher handeln zu können. Das ist unstrittig. Ich bin gespannt auf die Diskussionen.
Bevor wir zur Ausschussüberweisung kommen, erteile ich der Kollegin Karin Bertholdes-Sandrock nach § 76 der Geschäftsordnung das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Sie wissen, Frau Kollegin, als erfahrene Parlamentarierin, dass Sie nur gegen Sie gerichtete Angriffe zurückweisen oder eigene Ausführungen berichtigen können. Sie haben das Wort.