Sie haben hier etwas von Verfassungsfeindlichkeit und nicht handlungsfähig erzählt. Wir zeigen den jungen Menschen einen Weg, hier in Niedersachsen zu bleiben und das Studium in diesem Land anzupacken.
Sie haben auch noch erzählt, dass wir andere Sachen nicht finanzieren. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, die diesen Ausfall an den Hochschulen kompensieren! Jetzt loben Sie uns endlich mal dafür!
Frau von Below-Neufeldt möchte antworten. Aber Sie müssen noch ein bisschen warten. Es gibt noch eine zweite Kurzintervention. Frau Dr. Andretta hat sich zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich staune nicht schlecht: die FDP hier im Landtag als Retter der sozial Entrechteten und der Schwachen.
Liebe FDP, wenn Sie sich Sorgen machen, dass die Akademiker nicht genügend zu unserer Gesellschaft beitragen, dann sorgen Sie mit uns dafür, dass wir vernünftige Steuern erheben, sodass alle zur Finanzierung unserer Hochschulen beitragen!
Lassen Sie mich noch etwas zur Abschreckung sagen. Wir wissen, für junge Menschen aus Familien, in denen die Eltern nicht Akademiker sind, ist es in diesem Land schwer genug, überhaupt das Abitur zu schaffen. Wenn dann jeder zweite junge Mensch, dem dies gelungen ist, nicht studiert, weil er Angst hat, sich das nicht leisten zu können, dann sagen wir: Die Abschaffung von Studiengebühren ist eine Ermutigung für diese jungen Menschen. Das wollen wir. Dafür stehen wir.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es stimmt wirklich: Wir leben auf verschiedenen Sternen, und das möge so bleiben.
Ich kann der SPD nur zurufen: Sie haben noch eine Chance. Sie müssen ja dem Koalitionsvertrag nicht zustimmen.
Zur Sache selbst: Ich habe das Beispiel genannt: Der Physiotherapeut braucht ungefähr 12 000 Euro, um einen Job anzutreten, bei dem er vielleicht 2 000 Euro brutto verdient. Ich bleibe dabei: Künftig wird es wieder so sein, dass die Krankenschwester dem Chefarzt das Studium finanzieren wird. Das finden Sie sozial und chancengerecht? - Ich kann das nicht verstehen.
Vielen Dank, Frau Below-Neufeldt. - Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion Jörg Hillmer. Sie haben das Wort, Herr Hillmer.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Chancengleichheit vorgelegt. Woran soll man Chancengleichheit messen? Sind Sie damit einverstanden, dass wir die Chancengleichheit bei der Frage des Hochschulzugangs und des Studienerfolgs daran messen, inwieweit es gelingt, junge Menschen aus nicht akademischen Elternhäusern zum Studium bzw. zum Studienabschluss zu bringen? - Dieser Indikator wurde uns jedenfalls in der Anhörung vom DZHW, WZB und den Studentenwerken als der am besten geeignete Indikator präsentiert.
Meine Damen und Herren, nun ist Deutschland in dieser Hinsicht alles andere als erfolgreich. Stärker als in anderen Ländern hängt hier der Ausbildungsabschluss von der sozialen Herkunft ab. 83 % der Kinder aus Akademikerhaushalten nehmen ein Studium auf. Demgegenüber beginnen lediglich 19 % derjenigen ein Studium, deren Vater einen Hauptschulabschluss hat, 23 % der Kinder aus Nichtakademikerhaushalten. Es fällt also deutlich auseinander. Dieses Ergebnis zeichnet sich schon lange vor dem eigentlichen Bildungsabschluss ab, z. B. beim Übergang von der Grundschule, wenn 70 % der Akademikerkinder direkt zum Gymnasium wechseln.
Welchen Einfluss hat nun die Einführung von Studienbeiträgen auf diesen Zusammenhang von Elternhaus und Bildungsabschluss? - Ich zitiere das WZB aus dem Protokoll vom 8. November, Seite 30:
„nicht verändert hat, wenn man Gebührenländer und Nichtgebührenländer miteinander vergleicht. Das Gleiche haben wir für die Kinder aus Nichtakademikerhaushalten gefunden.“
Die spannende Frage ist doch: Wird sich jetzt die Abschaffung von Studienbeiträgen förderlich auf den Hochschulzugang speziell von Kindern aus Nichtakademikerhaushalten auswirken? - Die Ant
wort ist: In keinem Bundesland konnte nach der Abschaffung der Studienbeiträge ein Anstieg der Studierneigung oder der tatsächlichen Studierendenzahlen aus Nichtakademikerhaushalten festgestellt werden. Auch keiner der Experten, die wir angehört haben, hat uns und Ihnen in diesem Punkt Hoffnung gemacht.
Die Abschaffung der Studienbeiträge - jetzt hören Sie zu! - ist allerdings völlig ungeeignet, die Chancengleichheit zu verbessern.
Auch nach Einschätzung des DZHW, das Sie eingeladen haben, ist die Abschaffung der Studienbeiträge keineswegs die nächstliegende Option zur Umsetzung der verfolgten Ziele. Das Geld wäre in der frühkindlichen Bildung und in der frühen Schulphase viel sinnvoller angelegt.
Meine Damen und Herren, Frau Andretta, wenn Sie so überzeugt sind, dass die Abschaffung von Studienbeiträgen die Chancengleichheit erhöht, dann sollten wir im Gesetz eine Evaluierung verankern. Im Ausschuss haben Sie unseren dahin gehenden Antrag abgelehnt. Heute ist noch Gelegenheit dazu, so etwas zu verankern. Das war allerdings im Ausschuss eine endgültige Bankrotterklärung. Sie glauben selbst nicht daran, Ihre Ziele zu erreichen.
Vor dem Hintergrund, dass der übergroße Teil der kompensierten Studienbeiträge Kinder aus Akademikerhaushalten entlastet, hat Ihr Gesetzentwurf den falschen Namen. Korrekt wäre: Gesetzentwurf zur Förderung von Akademikerhaushalten.
- Frau Modder, ich habe Ihnen vorhin die Zahlen genannt, wie sich unsere Studentenschaften zusammensetzen. Sie haben leider nicht zugehört.
Diese Akademikerhaushalte haben ein zweieinhalbfach höheres Durchschnittseinkommen gegenüber den Nichtakademikerhaushalten.
Herr Kollege Hillmer, es gibt eine Bitte um eine Zwischenfrage von Frau Menge. Lassen Sie die zu? Vorne rechts hinten.
- Vorne rechts hinten. Das war eine klare Ansage, nicht? Oder hinten links. - Bitte schön, Frau Menge, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Hillmer, ich möchte Sie fragen: Mit welcher Begründung, glauben Sie, haben 15 andere Bundesländer die Studiengebühren abgeschafft?
Frau Menge, ich weiß nicht, wie die anderen Bundesländer ihr Gesetz genannt haben. Sie haben sich dazu entschieden, Ihr Gesetz „Verbesserung der Chancengleichheit“ in diesem Land zu nennen. Ich bin gerade dabei, auszuführen, dass Sie das Gegenteil von dem erreichen, was Sie sich vorgenommen haben.
Meine Damen und Herren, Rot-Grün organisiert hier die Umverteilung von unten nach oben. Die Krankenschwester bezahlt jetzt wieder mehr für ihren Chefarzt. Dieses Gesetz ist vielleicht gut gemeint, aber es ist einfach schlecht gemacht. Es beruht auf dem Prinzip Hoffnung - Hoffnung, dass niemand die Resultate überprüft.
Meine Damen und Herren, ich bleibe bei der Frage der Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit. Wie verbessern Sie die Chancengleichheit, wenn Sie gegenüber dem bisher gültigen Gesetz die Möglichkeit, Stipendien zu vergeben - z. B. für Studierende aus dem Ausland oder für Studierende mit sozialen Problemen -, abschaffen? Das war gelebte Solidarität an vielen Hochschulen und hat vielen unbürokratisch geholfen.
Sagen Sie bitte auch: Warum schaffen Sie die Möglichkeit ab, die Mittel für die Verbesserung der hochschulnahen sozialen Infrastruktur einzusetzen? - Hier geht es um psychosoziale Betreuung, flexible Kinderbetreuung und Ähnliches. Wenn Sie