Protokoll der Sitzung vom 22.01.2014

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Limburg, zur Klarstellung: Ich habe keinen Antrag nach § 99 gestellt.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Nein, Sie nicht! Aber Herr Busemann hat Ihnen nach § 99 zweimal das Wort gege- ben!)

- Ja. Deswegen habe ich mich auch ausdrücklich noch einmal zu Wort gemeldet. Weil ich nämlich keinen Antrag nach § 99 gestellt habe, will ich das an dieser Stelle gerne konkretisieren.

Ich stelle einen Antrag nach § 33 unserer Geschäftsordnung: Dritte Beratung. Dort heißt es, dass man etwas auch in der dritten Beratung selbstverständlich dann, wenn sich neue Aspekte ergeben - ich finde, das ist heute der Fall -, erneut zur Beratung an einen Ausschuss überweisen kann. Das ist kein ungewöhnliches Verfahren, das ist auch kein Trick oder Ähnliches. Es war die Anregung von Herrn Bachmann, der hier ausdrücklich kritisiert hat, dass dieses nicht ernst genommen

und nicht aufgenommen wurde und wir deshalb schuld seien, dass das heute abgelehnt wird. - So ungefähr waren doch Ihre Worte! - Sie werden nicht bestreiten wollen, dass das im federführenden Ausschuss, nämlich im Ältestenrat, in dieser Art und Weise nicht debattiert und nicht besprochen wurde.

(Anja Piel [GRÜNE]: Sie haben es nicht beantragt!)

- Ja, das mag sein.

(Petra Tiemann [SPD]: Das war so!)

- Ja. Ich räume ein, dass niemand und damit auch ich nicht einen solchen Antrag gestellt hat. Deswegen gehe ich auf das ein, was Herr Bachmann hier gerade gesagt hat, und stelle ich den Antrag, dass wir nach § 33 unserer Geschäftsordnung betr. „Dritte Beratung“ dieses Thema erneut an einen Ausschuss überweisen, damit wir die hier neu aufgeworfenen Aspekte, die im federführenden Ausschuss, dem Ältestenrat, noch nicht besprochen worden sind, dann im Ältestenrat besprechen können.

Jetzt ist die Frage, ob Sie das mitmachen und damit das, was Herr Bachmann hier gerade ausgeführt hat, ernst zu nehmen ist oder ob Sie sagen: Nein, das war nicht so richtig ernst gemeint. - Es ist doch wohl klar, dass wir dann als Nächstes erneut einen Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission schreiben und es da wieder einbringen. Das ist natürlich die nächste Möglichkeit. Aber was soll denn das, wenn wir das doch ausdrücklich geregelt haben! Deshalb: Antrag nach § 33 unserer Geschäftsordnung, über die dritte Beratung erneut im Ausschuss zu beraten, damit wir dann zu einer vernünftigen Lösung kommen können.

Vielleicht wäre das auch im Sinne des Innenministers, der, wie ich glaube, ein sehr hohes Interesse an einer sehr ausgewogenen und sachlichen Debatte in dieser Frage hat. Das hat er jedenfalls in seinem Redebeitrag im Dezember aus meiner Sicht sehr eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zur Geschäftsordnung Herr Kollege Bachmann!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren, wir werden als Koalitionsfraktionen - Herr Limburg hat das eben schon deutlich gemacht - Ihr

internes Kommunikationsproblem hier nicht lösen. Ihre Kollegen im Ausschuss für die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes haben die gebaute Brücke einer vernünftigen Beschlussempfehlung an den Ältestenrat abgetan, indem sie mit ihrem Antrag darauf bestanden haben, dass die Mehrheit sozusagen sofort entscheiden soll. Daraufhin kam es zu der Empfehlung, die Kommission nicht zu gründen.

(Anja Piel [GRÜNE]: Ja, genau!)

Im Ältestenrat - Sie hätten wissen müssen, dass dieses Angebot vorlag; offensichtlich kommunizieren Sie nicht miteinander - ist dies ohne Debatte durchgelaufen. Es gab keine einzige Wortmeldung der CDU. Deswegen werden wir heute bei dieser Beschlussempfehlung bleiben.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Unser Angebot, zu entscheiden, wie das Parlament damit umgeht, wenn die Kommissionsentwürfe vorliegen, liegt doch auf dem Tisch. Dann werden wir im Parlament darüber entscheiden, ob es einen Gesetzentwurf in allen Verfahren gibt oder wie das weitere Verfahren ist. Jetzt werden wir Ihr internes Kommunikationsproblem mit diesem Trick, den Sie hier versuchen, nicht lösen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Unglaublich!)

Zur Geschäftsordnung Herr Kollege Grascha!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier heute, wie ich finde, zumindest von unserer Seite eine sehr ernsthafte Debatte über dieses wichtige Thema Verfassungsschutz in Niedersachsen gehört.

(Johanne Modder [SPD]: Das machen wir schon seit Wochen!)

Sie haben eben vorgetragen, Herr Bachmann, dass Sie im Ausschuss das Angebot an uns gemacht haben, das Sie in Ihrer Rede hier noch einmal wiederholt haben.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das hat Herr Birkner abgelehnt!)

Jetzt ist es so, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie kleinkariert unser Angebot an Sie, Ihnen

noch einmal die Hand zu reichen, wieder ausschlagen.

(Anja Piel [GRÜNE]: Wie bitte? - Hel- ge Limburg [GRÜNE]: Was?)

Das ist wirklich kleinkariert und zeigt, dass Ihr Angebot, anschließend eine Enquetekommission einzurichten, tatsächlich überhaupt nicht glaubwürdig ist.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wir entscheiden über den weiteren Weg!)

Sie sollten an dieser Stelle noch einmal in sich gehen und Ihre Rede noch einmal genau nachlesen. Sie haben sich gerade widersprochen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Grascha. - Gibt es zur Geschäftordnung noch Wortmeldungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Bevor wir nun in das Prozedere eintreten, weise ich darauf hin, dass eine Wortmeldung des Innenministers Pistorius vorliegt. - Sie können jederzeit reden. Wollen Sie jetzt oder nach der Abstimmung über den Antrag zur Geschäftsordnung reden?

(Minister Boris Pistorius: Nach der Abstimmung!)

- Nach der Abstimmung.

Meine Damen und Herren, über den Antrag zur Geschäftsordnung - ich formuliere ihn noch einmal -, über den Antrag nicht abschließend abzustimmen, sondern ihn den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung zurück zu überweisen - der zuständige Ausschuss ist der Ältestenrat -, kann ich jetzt in der Tat abstimmen lassen. Die Möglichkeit ist insbesondere durch § 39 unserer Geschäftsordnung gegeben, was inzident auch - ich darf auf den Absatz 2 des § 39 hinweisen - die §§ 29 bis 36 abdeckt, also auch den § 33, den der Kollege Nacke angesprochen hat. Wir sind nicht bei einem Gesetzentwurf, sondern bei einem anderen Beratungsgegenstand. Der Antrag ist zulässig. Die Abstimmung ist möglich. - Sie haben, glaube ich, Ihr Zeitkontingent für den Geschäftsordnungsantrag schon ausgeschöpft.

(Jens Nacke [CDU]: Über einen sol- chen Antrag kann meiner Auffassung nach erst am Ende der Debatte, am Ende der Beratung abgestimmt wer- den!)

- Die Regierung kann jederzeit das Wort ergreifen. Wir sind noch nicht am Ende der Debatte, aber ich kann zur Geschäftsordnung erst einmal abstimmen lassen.

Meine Damen und Herren, wer dafür ist, die Anträge unter diesem Tagesordnungspunkt an den Ältestenrat zu überweisen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir sind immer noch in der Beratung. Herr Minister Pistorius, wenn Sie wollen, können Sie - wie es das Recht der Regierung ist - jetzt reden. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass zwischen allen Landtagsfraktion eine weitgehende grundsätzliche Einigkeit darüber besteht, dass der Verfassungsschutz dringend reformiert werden muss.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Allerdings erinnert mich das, was wir hier heute erleben und was wir auch schon das eine oder andere Mal zuvor erlebt haben, eher an den Streit um des Kaisers Bart.

Worum geht es tatsächlich? - Wir sind uns einig, dass der Verfassungsschutz reformiert werden muss. Wir sind uns auch über viele Punkte einig, in denen er reformiert werden muss. Wir sind uns des Weiteren einig, dass das Vertrauen, das der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsbehörden im Rahmen der Morde des sogenannten NSU verloren haben, nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in allen anderen Bundesländern und auch auf der Bundesebene verloren gegangen ist. Und wir sind uns auch weitgehend einig, dass dieser Vertrauensverlust bundesweite, aber auch regionale und länderspezifische Ursachen hat.

Wir scheinen uns auch darüber einig zu sein, dass dieser Reformbedarf durchaus relevant ist und dass hier ein gewisser Zeitdruck besteht. Wir können unmöglich noch ein Jahr länger reden, sondern wir müssen endlich handeln. Schließlich müssen wir dann ja auch noch ein Gesetz machen.

Worüber wir uns nicht einig sind, meine Damen und Herren, ist aber der Weg, auf dem wir zu einem modernen, einem reformierten Verfassungsschutz kommen, mit dem wir alle zufrieden sind und zu dem wir als Demokraten uns alle reinen

Herzens bekennen können. Hier gibt es offenbar unterschiedliche Vorstellungen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich habe eine Regierungskommission eingesetzt. Das wird inzwischen, glaube ich, auch von allen als unbestrittenes Recht der Exekutive anerkannt. Eine Enquetekommission einzusetzen, ist das hohe Recht des Parlaments, dem anzugehören ich nicht das Glück habe, wie Sie wissen.

Ich stelle aber fest, dass die Frage, ob, wann und von wem eine Enquetekommission eingesetzt wird, gar nicht der Kernpunkt ist. Der Kernpunkt ist vielmehr, dass wir am Ende eines offenen Diskussionsprozesses ein Verfassungsschutzgesetz bekommen, das den Verfassungsschutz reformiert und ihn so formt, wie wir ihn brauchen und wie er für eine wehrhafte Demokratie notwendig ist. Das steht doch am Ende des Weges!