Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

- Sehr gerne!

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir sind am Ende der Beratungen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie der Unterausschuss Häfen und Schifffahrt sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Radikalenerlass - ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Niedersachsens - endlich Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale der von Berufsverboten betroffenen Personen einrichten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1491

Zur Einbringung erteile ich Frau Janssen-Kucz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2012 wurde hier im Niedersächsischen Landtag auf Initiative der Linken ein gemeinsamer Antrag von SPD, Grünen und Linken zur Aufarbeitung eines unrühmlichen Kapitels bundesdeutscher und niedersächsischer Geschichte, des Radikalenerlasses, von der Mehrheit aus CDU und FDP abgelehnt. Wir wollten 2012, 40 Jahre nach dem Radikalenerlass, dieses unschöne und undemokratische Kapitel in Niedersachsen gemeinsam aufar

beiten. Das ist uns mit Ihnen nicht gelungen. Jetzt, 2014, legen wir den Antrag noch einmal vor, und wir laden Sie dazu ein, dieses Kapitel mit uns zusammen aufzuarbeiten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich möchte an dieser Stelle unsere Gäste begrüßen, Betroffene, die stellvertretend für viele weitere Betroffene in Niedersachsen und Deutschland hier in der Loge zu Gast sind. Ich freue mich, dass Sie hier sind. Nachdem Sie noch einmal so lange warten mussten, hoffe ich, dass wir es jetzt schaffen, diesen Antrag zeitnah zu beschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir wollen endlich mit der überfälligen Aufarbeitung der Schicksale der von niedersächsischen Berufsverboten betroffenen Menschen beginnen und sie damit politisch und gesellschaftlich rehabilitieren. Hier geht es um Grundrechte der vom Radikalenerlass betroffenen Männer und Frauen in Niedersachsen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Grundrechte sind kein abstrakter Begriff, sondern haben Verfassungsrang - Sie sind im Grundgesetz festgeschrieben - und sind elementar für den Schutz einer modernen Demokratie.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Der Radikalenerlass war ein Angriff auf zahlreiche Grundrechte wie das Diskriminierungsverbot, die Meinungsfreiheit und die Berufsfreiheit. Der 1972 eingeführte Radikalenerlass hat das politische Klima für viele Jahre, ja für Jahrzehnte vergiftet.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Dieser Beschluss hat dazu geführt, dass zu 3,5 Millionen westdeutschen Bundesbürgern Regelanfragen gestellt wurden - unvorstellbar! Vorgeprescht war damals der Hamburger Senat. Die Innenministerkonferenz hat zu Zeiten von Bundeskanzler Willy Brandt auf Anregung des liberalen Innenministers Genscher unter maßgeblicher Unterstützung durch Hans-Jochen Vogel - damals Oberbürgermeister von München - den Radikalenerlass beschlossen.

Es kam in der damaligen Bundesrepublik zu 11 000 offiziellen Berufsverboten, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Allein in Niedersachsen waren 130 Menschen betroffen. Zahlreiche Bewerber für den öffentlichen Dienst - Landesbeamte und Angestellte des Landes, aber auch Lokführer - mussten sich in stundenlangen Befragungen vor der interministeriellen Anhörkommission für ihre legale politische Betätigung, ihre Teilnahme an Demonstrationen, das Unterzeichnen von politischen Aufrufen oder ihre Kandidatur zum Studentenparlament, Stadtrat, Kreistag oder Landtag verantworten. Bis weit in die 80er-Jahre hinein wurde die politische Positionierung durch das Erzeugen von Angst vor Existenzverlust behindert. Es ist ganz heftig, Menschen mit Existenzverlust zu bedrohen!

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

In Niedersachsen war es 1991 eine der ersten Amtshandlungen der damaligen rot-grünen Landesregierung, die Regelanfrage und den sogenannten Radikalenerlass aufzuheben. Aber auch wenn die Praxis beendet ist, wirkt der Radikalenerlass in großen Teilen von Politik und Gesellschaft nach. Für mich ist das beste Beispiel die 2011 von Schwarz-Gelb beschlossene Extremismusklausel. Mit ihr wurden zivilgesellschaftliche Initiativen pauschal unter Verdacht gestellt. Erst in diesem Jahr wurde dieses demokratiefeindliche Instrument abgeschafft.

Meine Damen und Herren, es geht darum, die Geschichte aufzuarbeiten und aus Geschichte zu lernen. Auch vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir hier gestern über die unrechtmäßige Speicherung von Daten - auch eine Grundrechtsverletzung - geführt haben, ist es notwendig, die Geschichte aufzuarbeiten,

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

genauso wie wir die Taskforce haben arbeiten lassen und den Verfassungsschutz wirklich neu an den Start bringen.

(Zuruf von Ulf Thiele [CDU])

Politisch motivierte Berufsverbote, lieber Kollege Ulf Thiele, Bespitzelungen oder Verdächtigungen dürfen nie wieder zu Instrumenten des demokratischen Rechtsstaates werden, auch hier in Niedersachsen nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir wollen eine Kommission einsetzen und wissenschaftlich begleiten lassen. Lassen Sie uns gemeinsam aus diesen Fehlentwicklungen lernen und die nötigen Konsequenzen ziehen! Die Aufarbeitung der Schicksale der Betroffenen ist dabei ein wichtiger Schritt. Es darf keinen Mantel des Schweigens und Vergessens geben. Denn wir wollen alle eine offene und freie Gesellschaft, in der die Grundrechte der Menschen respektiert und geschützt werden. Solche Fehlentwicklungen darf es nicht wieder geben!

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Jahns das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben eben die Einbringung des Antrages der Koalitionsfraktionen zum Radikalenerlass durch die Kollegin Janssen-Kucz von den Grünen gehört. Es wird beantragt, eine Kommission einzurichten. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass wir bereits vor gut zwei Jahren einen ähnlichen Antrag in diesem Parlament beraten haben.

Frau Janssen-Kucz, ich nehme gerne Ihre Einladung an. Sie werden sich sicherlich wundern. Aber wir haben ein großes Interesse daran, gemeinsam mit Ihnen diese Geschichtsaufarbeitung hier in Niedersachsen durchzuführen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Denn auch uns bedrückt natürlich die geschichtliche Entwicklung Deutschlands im letzten Jahrhundert. Wir hatten sehr schwierige Jahrzehnte. Wir hatten die NS-Zeit. Wir hatten 40 Jahre SED-Diktatur in den neuen Bundesländern. Das hat zu schweren Schicksalen geführt, zu Diskriminierungen, zu Verhaftungen; manchen Eltern wurden die Kinder genommen. In den neuen Bundesländern gab es eine Gesinnungsschnüffelei, die es so zuvor nie gegeben hatte und die sehr oft zu Verzweiflung führte.

Meine Damen und Herren, wir haben den Radikalenerlass, wie gesagt, schon in der letzten Wahlperiode behandelt. Wir haben dazu verschiedene Stellungnahmen eingeholt. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich auch der niedersächsische Betroffenenverband geäußert hat. Er wünscht, dass diese Geschichte aufgearbeitet wird, und natürlich wünscht er auch eine moralische, eine materielle und eine politische Bewertung.

Ich bin an dieser Stelle gespannt, meine Damen und Herren von Rot-Grün, wie Sie mit dieser Forderung umgehen. Ich habe gesehen, dass einige Betroffene hier sind, die in diesem Zusammenhang sicherlich auch die Forderung stellen, dass materielle Entschädigungen gezahlt werden.

Ich darf an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass ich im Rahmen der damaligen Beratungen darum gebeten habe, uns mitzuteilen, wie viele Menschen hier in Niedersachsen betroffen waren. Das Innenministerium hat dann die entsprechenden Daten geliefert. Frau Janssen-Kucz hat es gerade gesagt: 130 Menschen waren betroffen in drei verschiedenen Kategorien.

Nachdem 1991 der Erlass aufgehoben worden ist, hat man natürlich versucht, den Betroffenen irgendwie Rechnung zu tragen. Laufende Verfahren wurden aufgehoben; die wurden beendet. In Bezug auf Menschen, die von vornherein nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt wurden, hat man nachgeforscht. Es gab natürlich auch einige, die aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden waren.

Ich habe in den damaligen Beratungen gesagt: Das sind Einzelschicksale. - Natürlich sind es Einzelschicksale. Aber wenn man betrachtet, dass es in Deutschland insgesamt 3,5 Millionen Überprüfungen gegeben hat, dann muss man sagen: Das kann man nicht als Einzelschicksal bewerten.

Für Niedersachsen ist es jetzt besonders wichtig, an diesem Thema zu arbeiten. Frau Janssen-Kucz, Sie haben uns angeboten, uns mit einzubringen. Das will ich gerne aufnehmen. Sie wollen vom Landtag aus eine Kommission einsetzen und haben gesagt: Neben verschiedenen Organisationen und Gruppierungen sollen auch Landtagsabgeordnete teilnehmen.

Ich darf daran erinnern, dass wir gerade einige Kommissionen hatten, die von vornherein sehr eindeutig auf Rot-Grün ausgerichtet waren.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das waren Regierungskommissionen!)

Ich hoffe, dass Sie an dieser Stelle das Angebot auf die FDP und die CDU erweitern und dass wir in diesem Bereich mitarbeiten können.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Im An- trag ist von einer Landtagskommissi- on die Rede!)

Ich denke, dass das auch so sein wird.

Darüber hinaus möchte ich in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die Bundesrepublik 1972 in einer schwierigen Situation war. Man muss sehen, was für eine Zeit das damals war. Ich kann nicht sagen, ob ich einen solchen Erlass damals befürwortet oder abgelehnt hätte. Man kann nicht nachvollziehen, in welcher Situation sich damals auch Willy Brandt befunden hat. Ich glaube aber, dass man auch die jeweilige Zeitepoche berücksichtigen muss. Das waren damals gerade diejenigen, die sich für den öffentlichen Dienst beworben haben. Sie wurden aber nicht eingestellt, weil sie sich - so habe ich es nachgelesen - an den 68er-Demonstrationen beteiligt hatten. Man hat dann ausdrücklich festgestellt, dass sie sich nicht entsprechend dem deutschen Grundgesetz und der Rechtsordnung einbringen.

Wir werden jetzt aufarbeiten, inwieweit diese Vorwürfe berechtigt waren. Ich hatte bei der letzten Beratung darum gebeten, nachzuforschen, ob bereits in anderen Bundesländern eine Aufarbeitung stattgefunden hat. Das ist mitnichten so. Im Jahr 2000 wurde eine Umfrage durchgeführt, die ergab, dass in anderen Bundesländern eine derartige Aufarbeitung noch nicht stattgefunden hat. Vielleicht sind wir wirklich das erste Land, das einen Beitrag dazu leisten kann. Ich habe eben darauf hingewiesen: Wir werden uns gerne daran beteiligen.