Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem nunmehr eingeräumt ist, dass es keine Einwilligung gegeben hat und eine Genehmigung, wie sie gerade seitens der Landesregierung in Aussicht gestellt worden ist, durch die Richtlinie gar nicht vorgesehen ist, frage ich die Landesregierung: Ist es zutreffend, dass der Präsident des Landgerichts Hannover und damalige Präsident des Landgerichts Hildesheim weit über 1 000 Euro gezahlt hat, nachdem bekannt geworden ist, dass es in diesem Verfahren offenkundig Ermittlungen geben wird, und ist dieses Verfahren mit dem Staatssekretär so abgestimmt gewesen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es handelte sich nicht um 1 000 Euro, sondern um gut 300 Euro, die auf Grundlage der Richtlinien abgerechnet worden sind.
(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Auf Grundlage der Richtlinien? - Ulf Thiele [CDU]: Welche Richtlinien?)
- 61 Cent pro Kilometer laut Runderlass des MF vom 11. Mai 2012, Niedersächsisches Ministerialblatt 2012, 6.2.1 ff.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wenn sie im Januar von den Vorwürfen gegen den Präsidenten des Landgerichts Hannover erfahren und gleichzeitig im Januar Kenntnis von den Vorwürfen gegen den Präsidenten der Landesschulbehörde erlangt hat, warum endete das eine Verfahren mit der Nichteinleitung eines Disziplinarverfahrens und das andere mit einer Hausdurchsuchung im Privathaus des Präsidenten der Landesschulbehörde?
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung Frau Niewisch-Lennartz, bitte sehr, Frau Ministerin!
In dem einen Fall ist bekannt geworden, dass es möglicherweise zu einem solchen Einsatz zwischen dem Bahnhof und dem Dienstort gekommen ist. Die Sache wurde an den für Disziplinarverfahren zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle weitergegeben. In dem anderen Verfahren hatte das staatsanwaltschaftliche Verfahren seinen Ursprung nicht in meinem Hause,
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, nach der eben von Ihnen gegebenen Antwort sind die unterschiedlichen Ermittlungsmethoden, die in einem Fall zu einer Hausdurchsuchung geführt haben, darin begründet, dass einerseits ein Polizeibeamter eine Anzeige gestellt hat und andererseits Ihr Staatssekretär auf einer gesellschaftlichen Veranstaltung von einem Fall gehört hat. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie kann es sein, dass sich die gewählten Ermittlungsmethoden in Abhängigkeit davon unterscheiden, ob ein Staatssekretär oder ein Polizeibeamter einen Fall zur Anzeige bringt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist das kein Unterschied. Sie haben in der Frage darauf abgehoben, wann das in meinem Haus bekannt geworden ist.
(Jörg Bode [FDP]: Warum gibt es ei- nen Unterschied in der Ermittlungs- methode, wenn einmal ein Staatssek- retär ein Verfahren eröffnen lässt und einmal ein Polizeibeamter?)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt selbstverständlich keinen Unterschied bei der Frage des Vorantreibens eines Ermittlungsverfahrens in Abhängigkeit davon, wer die Anzeige gestellt oder den Hinweis gegeben hat.
Wenn die Polizei im Rahmen ihrer ersten Ermittlungen von einem Sachverhalt erfährt, dann tut sie das, was sie zu tun hat und wofür sie da ist. Sie prüft nämlich, ob an dem Verdacht so viel dran ist, dass ein Anfangsverdacht begründet sein kann. Dann geht sie dem nach und treibt die Ermittlungen so weit, bis die Entscheidung getroffen werden kann, ob ein Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird oder nicht.
Beim zweiten von Ihnen genannten Fall, dem Leiter der Landesschulbehörde in Lüneburg, ist die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass es einen Anfangsverdacht gibt. Deswegen hat sie die übrigen ermittlungstechnischen Maßnahmen nach der Strafprozessordnung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und unter Genehmigung durch einen Richter durchgeführt.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage - das wäre die fünfte und letzte Frage für die CDUFraktion -, Herr Kollege Nacke!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem nunmehr eingeräumt wurde, dass sich der Landgerichtspräsident in Hannover - der damalige Landgerichtspräsident in Hildesheim - vom Bahnhof in Hannover hat nach Hildesheim chauffieren lassen - eine Strecke, die, wie die Landesregierung inzwischen uns gegenüber einräumte, halbstündlich innerhalb von 22 Minuten mit einer
Regionalbahn zu bewältigen ist - frage ich die Landesregierung: Ist es zusätzlich zutreffend, dass sich diese Person auch zu einem Treffen eines Serviceclubs hat bringen lassen, also ein vergleichbarer Fall zu dem, der staatsanwaltliche Ermittlungen bei der Handwerkskammer in Hannover nach sich gezogen hat, und wusste der Staatssekretär des Justizministeriums auch von diesem Fall, und hat er sich entsprechend eingeschaltet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Diese weiteren Fahrten sind mir nicht bekannt. Bekannt sind die Fahrten zwischen dem Bahnhof und dem Dienstort, wobei teilweise der normale Posttransport genutzt wurde.
(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Haben Sie denn recherchiert? - Chris- tian Dürr [FDP]: Die Frage war, ob der Staatssekretär davon wusste!)
Danke schön. - Meine Damen und Herren, als Nächste ist die Fraktion der FDP dran. Herr Kollege Bode!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie den Sachverhalt so geschildert haben, dass Ihr Staatssekretär bei einer gesellschaftlichen Veranstaltung von den Vorwürfen erfahren hat und er dies dann als ein Disziplinarvergehen, das zu prüfen ist, an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle weitergegeben hat, der dann diese Prüfung durchgeführt hat, frage ich die Landesregierung: Hat es bei diesem besonderen Fall der Einleitung der disziplinarischen Ermittlungen, während der disziplinarischen Ermittlungen, zum Vorschlag des Abschlusses der disziplinarischen Ermittlungen oder gerade konkret bei der Entschei
dung, wie der Präsident des Oberlandesgerichts Celle diese treffen soll, Gespräche und Abstimmungen mit Ihrem Staatssekretär oder Ihrem Hause gegeben?