Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Hinsichtlich des Beginns liegt ein Missverständnis vor. Der Staatssekretär hat an der Knaup’schen Tischgesellschaft nicht teilgenommen, sondern andere Menschen haben daran teilgenommen und haben ihm von der dort in Reimen vorgetragenen Fahrt berichtet.

(Ulf Thiele [CDU]: Dieser Mensch sind Sie, Frau Ministerin? Richtig?)

Diesen Bericht hat der Staatssekretär zum Anlass genommen, den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle darauf aufmerksam zu machen, um gegebenenfalls disziplinarische Ermittlungen zu prüfen.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Sind Sie informiert worden?)

Die Entscheidungen darüber, ob disziplinarische Ermittlungen eingeleitet wurden - ja oder nein -, hat der Präsident des Oberlandesgerichts Celle in eigener Zuständigkeit, in eigener Kompetenz, getroffen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Wie reagieren Sie eigentlich? Reagieren Sie überhaupt?)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage - - -

(Zuruf von Mechthild Ross-Luttmann [CDU])

- Ich darf um Ruhe bitten, Frau Ross-Luttmann.

(Zuruf von Ulf Thiele [CDU])

- Herr Thiele, ich darf um Ruhe bitten. Wir bringen viel Zeit mit. Sie wissen ja, wir haben heute Abend ein Ziel.

(Heiterkeit - Jens Nacke [CDU]: Es gibt aber Wichtigeres, Herr Präsident!)

- Es geht um die Ruhe.

Als Nächste ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dran. Herr Limburg, bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sieht die Landesregierung in der Sachverhaltsbearbeitung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle, Herrn Peter Wedekind Götz von Olenhusen, irgendeinen Fehler, irgendeine falsche Bearbeitung, und teilt sie insoweit die große Kritik der CDU am Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Ich habe keine Kritik geäußert!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staatssekretär hat ausdrücklich darauf bestanden, dass der Präsident des Oberlandesgerichts in Celle diesem Anhaltspunkt nachgeht und auch prüft, ob es zu einem Disziplinarverfahren kommen muss: ja oder nein?

Das Ergebnis dieser Prüfung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts hält der Staatssekretär für akzeptabel - ich auch.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion der FDP, Kollege Dr. Birkner!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie es im Ergebnis sein kann und wie sie es bewertet, dass vergleichbare Sachverhalte offensichtlich unterschiedlich behandelt worden sind, dass auf der einen Seite die Polizei sozusagen ein staatsanwaltschaftliches strafrechtliches Ermittlungsverfahren verfolgt und auf der anderen Seite der Staatssekretär, der nicht weniger ein Interesse daran

haben muss, dass das Strafrecht hierbei natürlich beachtet wird und entsprechende Sanktionen gegebenenfalls ausgesprochen werden, es hier bei einem Disziplinarverfahren belässt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Sachverhalte sind eben nicht gleich.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Jedes Mal, wenn ein Verfahren geprüft wird - sei es strafrechtlich, sei es disziplinarrechtlich -, handelt es sich um einen Einzelfall. Im Lüneburger Fall handelt es sich hinsichtlich des Vorwurfs, der erhoben wird - ob er zu Recht besteht oder nicht, muss sich im Verfahren klären -, um eine dauerhafte Nutzung eines Dienstwagens zum privaten Gebrauch über die Dauer von vier Jahren, während es sich im Falle des damaligen Präsidenten des Landgerichts Hildesheim um 13 Fahrten gehandelt hat.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: 13 Fahrten!)

Auch in diesem Fall hat es der Staatssekretär nicht bei einem Disziplinarverfahren belassen, sondern der Präsident des Oberlandesgerichts hat es bei einem Disziplinarverfahren belassen. Und das findet unsere Billigung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zurufe von der CDU: Was für eine Rechtsanwendung ist das?)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, zu dieser Dringlichen Anfrage liegen jetzt keine weiteren Meldungen zu Zusatzfragen vor, sodass wir übergehen können zu

b) Gelten Schutz der Person und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch für Ermittlungen gegen Landesbedienstete? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/1652

Die Anfrage wird durch den Kollegen Försterling eingebracht. Herr Försterling, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gelten Schutz der Person und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch für Ermittlungen gegen Landesbedienstete?

Am Freitag, dem 9. Mai 2014, unterrichtete die Kultusministerin in vertraulicher Sitzung des Kultusausschusses ab 10.30 Uhr unter dem Tagesordnungspunkt „Unterrichtung durch Frau Kultusministerin Heiligenstadt über eine Personalangelegenheit“. Die Ministerin bat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes um absolute Vertraulichkeit. Am Morgen desselben Tages berichteten bereits verschiedene Medien über eine Durchsuchung in den Räumlichkeiten der Landesschulbehörde. In dieser Berichterstattung war unklar, gegen wen sich die Vorwürfe richteten. Das Justizministerium informierte parallel zur Sitzung des Kultusausschusses die Landespressekonferenz über Ermittlungen bei der Landesschulbehörde. Hierbei offenbarte das Ministerium auch, dass sich die Ermittlungen gegen den Präsidenten der Landesschulbehörde richten. Da es diese Amtsbezeichnung in Niedersachsen nur einmal gibt, verletzte das Justizministerium die Vertraulichkeit, um die die Kultusministerin zugleich noch geworben hatte.

Aus der Presseerklärung durch das Kultusministerium ging hervor, dass das Kultusministerium mit Schreiben vom 17. Januar 2014, welches am 27. Januar 2014 im Ministerium einging, über den Anfangsverdacht wegen Untreue und das eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Landesschulbehörde informiert. Die Kultusministerin selbst ist am 29. Januar von dem Vorgang in Kenntnis gesetzt worden. Über drei Monate später, am 7. Mai 2014, fand dann eine Durchsuchung der Landesschulbehörde und des Privathauses des Beschuldigten statt. Hiervon hatte das Kultusministerium seit dem 5. Mai 2014 Kenntnis. Unklar bleibt, ob auch das Justizministerium zwischen Januar und Mai über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt worden ist und besondere Maßnahmen veranlasst hat.

Im Zuge der weiteren medialen Berichterstattung traten Vermutungen auf, dass der Präsident der Landesschulbehörde zwischen der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und den Durchsuchungen überwacht worden sei durch Observation, einen Peilsender oder Auswertung des Navigationsgeräts oder der Mobilfunkdaten. Eine Unterrichtung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungs

fragen wurde durch die Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

(Zurufe von der CDU: Ja!)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen sind im Rahmen des beschriebenen Ermittlungsverfahrens im Einzelnen in dem Zeitraum zwischen der Einleitung des Ermittlungsverfahrens und der Wohnungsdurchsuchung mit welchem Personalaufwand ergriffen worden (z. B. Einsatz techni- scher Mittel, Sicherstellung und Auswertung von Daten, Zeugenvernehmungen usw.)?

2. Hält die Landesregierung bei den Ermittlungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gewahrt?

3. Hält die Landesregierung es für sinnvoll, den Kultusausschuss um Vertraulichkeit im Hinblick auf den Schutz der Person zu bitten und gleichzeitig durch Vertreter des Justizministeriums die Person, gegen die ermittelt wird, zu offenbaren?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Die Antwort der Landesregierung wird durch die Justizministerin erteilt. Frau Niewisch-Lennartz, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung achtet die verfassungsrechtlichen Informationsansprüche der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Und des Verfassungsgerichts?)

Sie achtet ebenso die verfassungsrechtlichen Auskunftsansprüche der Presse. Die Landesregierung ist zu jeder Zeit bestrebt, im Rahmen des rechtlich Zulässigen umfassend zu informieren. Dabei berücksichtigt sie in jedem Verfahrensstadium insbesondere die schutzwürdigen Interessen Privater. Das trifft auch für das anhängige Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu.