Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

(Jens Nacke [CDU]: Ist doch beides passiert!)

Zu Frage 3: Nach Auffassung der Landesregierung haben sowohl die Niedersächsische Kultusministerin Heiligenstadt als auch die Pressesprecher der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums zum jeweiligen Zeitpunkt der Entscheidungen das private Interesse des Beschuldigten an der Geheimhaltung des Ermittlungsverfahrens angemessen gewichtet. Im Übrigen verweise ich auf meine Vorbemerkung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich der Kollege Försterling für die FDP gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich frage ich mich, warum die Udo Paschedag damals nicht mit der GSG 9 abgeholt haben.

(Lachen und Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege, Sie müssen jetzt aber die Landesregierung fragen. Bitte!

Ich frage die Landesregierung: Kann die Landesregierung ausschließen, dass bei diesem aufwendigen Ermittlungsverfahren nicht auch Dritte Adressaten der Ermittlungsmaßnahmen geworden sind - beispielsweise der Fahrer, aber auch das dienstliche Umfeld des Präsidenten der Landesschulbehörde - und dementsprechend auch von diesen Personen personenbezogene Daten gespeichert worden sind?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Pistorius. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe gerne Einblick in das Verfahren einer Observation,

(Johanne Modder [SPD]: Damit die das einmal verstehen!)

damit wir in der nächsten Eskalationsstufe nicht womöglich von NSA, Snowden oder dergleichen sprechen. Wir reden über strafprozessuale - - -

(Jörg Bode [FDP]: Sie werden blass vor Neid! - Zurufe von der CDU und von der FDP)

Herr Minister, einen Moment, bitte! - Ich darf um die notwendige Ruhe bitten. Sonst geht es nicht weiter.

Wir reden hier über strafprozessual vorgesehene Instrumente, die unter bestimmten Voraussetzungen und unter Richtervorbehalt stehend eingesetzt werden können. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben sich in diesem Fall dafür entschieden, eine Observation mit technischen Mitteln vorzunehmen, was nicht mehr und nicht weniger heißt, als zu überprüfen, wo sich der Dienstwagen aufhält. Es ging weder um die Frage, wer mit wem in dem Wagen spricht, noch welche Frisur oder welchen Anzug man gerade trägt oder welche Kommunikation man führt. Es geht ausschließlich um die Frage: Wo war der Wagen zu welchem Zeitpunkt?

Dieser Einigriff ist wesentlich geringer als die Frage, ob man über Wochen ein Observationsteam hinterherschickt und Fotos von dem zu Oberservierenden macht oder dergleichen mehr.

(Christian Dürr [FDP]: Und Woh- nungsdurchsuchungen?)

Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen doch nicht erzählen, wie eine Hausdurchsuchung zustande kommt.

(Johanne Modder [SPD]: Doch!)

- Vielleicht tue ich es doch. Eine Hausdurchsuchung kommt zustande, weil Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam zu dem Ergebnis gelangt sind, dass es an der Zeit ist, weiteres Beweismaterial zu sichern, um den Anfangsverdacht, der sich bestätigt hat, zu erhärten und zu überprüfen, ob man eine Anklage erheben kann.

(Björn Thümler [CDU]: Was ist denn mit der Verhältnismäßigkeit?)

- Wir reden hier nicht über Exekutivhandeln, Herr Vorsitzender der CDU-Fraktion, wir reden über Justizhandeln. Und deswegen geht es um die simple Frage, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Hausdurchsuchung erfüllt sind oder nicht oder ob die Voraussetzungen für eine Observation mit technischen Mitteln vorliegen oder nicht. Beides ist von dem zuständigen Richter bejaht worden.

Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit - - -

(Zurufe von der CDU)

- Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, das hier ist nicht die Fragestunde der Landesregierung, sondern die des Parlaments. Trotzdem erlaube ich mir, Ihnen eine rhetorische Frage zu stellen: Worum geht es Ihnen eigentlich?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wollen Sie irgendjemandem unterstellen, dass er Einfluss darauf genommen hat, welche ermittlungstaktischen und technischen Maßnahmen in diesem Fall ergriffen worden sind? - Wenn das der Fall ist, dann sagen Sie es bitte, dann wissen wir, wie wir uns dagegen zu wehren haben.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die nächste Zusatzfrage stellt für die FDP-Fraktion Herr Kollege Dr. Marco Genthe. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme nicht umhin anzumerken, dass man auch die GSG 9 strafprozessual korrekt einsetzen kann. Das ist nur eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei einer Observation, so wie sie hier beschrieben wurde, auch mit dem Einsatz von technischen Mitteln, um einen schwerwiegenden Eingriff bei dem Beschuldigten handelt, und vor dem Hintergrund, dass es sich bei der vorgeworfenen Tat nicht um eine Tat handelt, die unter die Kategorie „Schwerstkriminalität“ fällt, frage ich die Landesregierung, warum nicht schlicht und ergreifend zunächst einmal das Fahrtenbuch eingesehen wurde, bevor Ermittlungs

maßnahmen ergriffen wurden - die sich, wie wir gehört haben, auch auf unbeteiligte Dritte ausgedehnt haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Für die Landesregierung Herr Innenminister Pistorius. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ermittelnden Polizeidienststellen haben mir bzw. unserem Haus, dem Landespolizeipräsidium, erklärt, dass sie diese Frage sehr wohl erwogen, dann aber verworfen haben, weil das Verlangen nach Herausgabe der Fahrtenbücher für eine wesentlich größere Aufregung in der Landesschulbehörde und damit im Umfeld des Verdächtigen geführt hätte - - -

(Lachen bei der FDP)

- Ich weiß gar nicht, was es da zu lachen gibt. Das ist hier keine Satiresendung, meine Damen und Herren!

(Jens Nacke [CDU]: Dann führen Sie sich auch nicht so auf, Herr Minister!)

Man hat sich dafür entschieden, zunächst einmal den Wahrheitsgehalt, die Stichhaltigkeit auf eine Art und Weise zu überprüfen, die das Umfeld des Betroffenen nicht in diesem Maße belastet. Das können Sie im Nachhinein getreu dem Motto „Wir sind alle gleich schlau - die einen vorher, die anderen hinterher“ jetzt kritisieren. Die Polizei hat sich damit aber im Rechtsrahmen bewegt und ist in ihren Beschlüssen und Entscheidungen durch den zuständigen Richter ausdrücklich bestätigt und dazu ermächtigt worden.

Wenn Sie das Prinzip des Richtervorbehalts auch noch in Frage stellen wollen, dann tun Sie das bitte.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der CDU. Kollege Nacke, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass insbesondere durch die

Ausführungen der Justizministerin deutlich geworden ist, dass aufgrund des vagen Anfangsverdachts, der gegen den Leiter der Landesschulbehörde bestanden hat, mit dem vollen Programm - Durchsuchungen mit 31 Polizeibeamten, Observation usw. -, vorgegangen wurde, unter Einschaltung der Öffentlichkeit,

(Renate Geuter [SPD]: Legendenbil- dung! - Zurufe von der SPD: Frage!)

während im Fall des Präsidenten des Landgerichts Hannover, der damals Präsident des Landgerichts Hildesheim war, -

Herr Kollege, wir wissen, „vor dem Hintergrund“ hat seine Grenzen. Und jetzt die Frage!