Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

Herr Kollege, wir wissen, „vor dem Hintergrund“ hat seine Grenzen. Und jetzt die Frage!

- praktisch bis zum heutigen Tage, praktisch bis in die Antwort des Innenministers hinein, versucht wurde, das vor der Öffentlichkeit geheim zu halten, -

Die Frage bitte jetzt!

- frage ich die Landesregierung:

Genau.

Können Sie ausschließen, dass der Grund für diese eklatante Ungleichbehandlung darin liegt, dass es sich in dem einen Fall um einen ungeliebten Chef einer Landesbehörde handelt, der der CDU angehört,

(Widerspruch bei der SPD)

während es in dem anderen Fall um einen langjährigen Kumpel und Duzfreund des Staatssekretärs geht, der für eine Beförderung durch den Staatssekretär vorgesehen wurde?

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Landesregierung antwortet Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelte sich im Fall des Leiters der Landesschulbehörde in Lüneburg nicht um einen vagen Anfangsverdacht,

(Jens Nacke [CDU]: Das haben Sie selbst gesagt! Zitat!)

sondern um einen konkreten Anfangsverdacht, den der zuständige Ermittlungsrichter zum Anlass genommen hat, den Anträgen der Staatsanwaltschaft stattzugeben. Die Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts in Celle beruht darauf, dass anders als im dortigen Fall die Fahrten des damaligen Präsidenten des Landgerichts Hildesheim genehmigungsfähig waren. Das gilt für die anderen Verfahren nicht.

Und zum Dritten, ob der Grund sein könnte, dass sich der Präsident des Landgerichts Hildesheim - damals noch - und der Staatssekretär duzen: Nein, das schließe ich aus.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage kommt wiederum von der Fraktion der FDP. Herr Dr. Birkner, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin bzw. sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass für die Einschätzung der Verhältnismäßigkeit auch relevant ist, von welcher Schadenshöhe im Falle eines solchen Untreuedelikts auszugehen ist, frage ich Sie: Von welcher Schadenshöhe ist denn die ermittelnde Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Beantragung der Durchsuchungsmaßnahmen bzw. weiterer Ermittlungsmaßnahmen ausgegangen?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet die Justizministerin. Frau Niewisch-Lennartz, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bei einer dauerhaften Fehlnutzung des Dienstfahrzeugs für private Fahrten nach Hause

summiert sich das auf einen Betrag von ungefähr 50 000 Euro. Das sind dann keine Peanuts mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Ulrich Watermann [SPD]: Da soll wohl einer geschützt werden! Aha!)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Herr Kollege Limburg. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die CDU und die FDP in diesem Landtag in der Angelegenheit um den früheren Staatssekretär Udo Paschedag die Auswertung der Telefonverbindungsdaten von fünf Personen - und zwar sämtlicher Verbindungsdaten; nicht nur der Daten zu den Telefonaten oder SMSen untereinander, sondern auch zu denen, die sie mit anderen Personen geführt haben - für einen Zeitraum von sieben Monaten gefordert haben, frage ich die Landesregierung, ob es eine solch weitreichende Maßnahme auch in einem der hier beschriebenen Fälle gegeben hat oder ob eine solche auch nur erwogen worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zuruf von den GRÜNEN: Sehr richtig!)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet die Justizministerin. Frau Niewisch-Lennartz. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nein, so etwas ist hier sicherlich nicht erwogen worden. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass im Fall des ehemaligen Staatssekretärs Udo Paschedag ein finanzieller Schaden dem Land Niedersachsen nicht entstanden ist und dass aus diesem Grund keine Straftat vorlag.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt für die Fraktion der FDP der Kollege Dr. Genthe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in dem hier vorliegenden Fall bezüglich der Landesschulbehörde eine 30-köpfige Sonderkommission der Polizei eingesetzt wurde

(Johanne Modder [SPD]: Stimmt doch nicht! - Frank Oesterhelweg [CDU]: 31! - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

- Entschuldigung, ich korrigiere mich: 31 -, frage ich die Landesregierung, -

(Weitere Zurufe von der SPD)

Ruhe, bitte!

(Weitere Zurufe von der SPD)

- Herr Watermann, Frau Modder!

- ob es neben dem hier in Rede stehenden Fall noch weitere Fälle gibt, in denen Peilsender an Dienstwagen angebracht worden sind.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Pistorius.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Genthe: Erstens waren es 31 Beamte und nicht 30. Zweitens war es keine Sonderkommission, sondern es waren 31 Beamte, die bei einer Hausdurchsuchung an verschiedenen Orten eingesetzt werden mussten. Nicht einmal niedersächsische Polizistinnen und Polizisten, die zu Höchstleistungen fähig sind, schaffen es, an drei Orten gleichzeitig zu sein.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deshalb war diese Anzahl erforderlich: um diese Durchsuchungen durchzuführen. Das ist bei mehreren Büros und Wohnräumen gelegentlich der Fall, wie Sie wissen.

Zur zweiten Frage: Meines Wissens - aber das ist keine abschließende Erhebung - hat es vor einigen Jahren mal einen Fall gegeben: bei einem Polizei

beamten, der danach auch disziplinarrechtlich belangt worden ist. Fragen Sie mich nicht, in welchem Kontext, aber auch in diesem Fall ist seinerzeit ein Peilsender eingesetzt worden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der CDU Jens Nacke. Bitte sehr! Kurz und knapp!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob es zutreffend ist, dass in dem Fall des Chefs der Landesschulbehörde - wie die Ministerin vorhin ausgeführt hat - bereits bei dem vagen Anfangsverdacht die Kultusministerin unmittelbar informiert wurde - die dann, jedenfalls ist das die Vermutung, auch die entsprechenden Maßnahmen eingefordert hat -,

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN - Petra Tiemann [SPD]: Sie scheinen von Vermutungen zu leben!)

während sich in dem Fall des jetzigen Präsidenten des Landgerichts Hannover und damaligen Präsidenten des Landgerichts Hildesheim - des, wie die Ministerin inzwischen eingeräumt hat, Kumpels und Duzfreunds des Staatssekretärs -

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Frage!)

der Staatssekretär um diese ganzen Fragestellungen gekümmert hat